60 EU-Roaming Gratis-Freiminuten bei Orange
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60 EU-Roaming Gratis-Freiminuten bei Orange
Beim Einloggen in Orange-Servicebereich sehe ich oben im Banner das:
https://www.orange.at/Content.Node/mein ... eiminuten/
60 Gesprächsminuten gratis für Roaming
Wie:
1) ins Orange Shop gehen oder
2) in Servicebereich
Gültigkeit:
*) ab Aktivierung für 4 Monate gültig.
*) Letzer Tag der Aktivierung: 31. Juli 2010
Verwendung:
Dafür können Sie Ihre EU-Roaming-Freiminuten nutzen
Wenn Sie anrufen, dann für Gespräche
* aus einem EU-Land nach Österreich
* aus einem EU-Land in ein anderes EU-Land
* innerhalb des EU-Landes, in dem Sie sich befinden (außer in Österreich)
Wenn Sie angerufen werden, dann für Gespräche
* in einem EU-Land, egal woher der Anruf kommt
https://www.orange.at/Content.Node/mein ... eiminuten/
60 Gesprächsminuten gratis für Roaming
Wie:
1) ins Orange Shop gehen oder
2) in Servicebereich
Gültigkeit:
*) ab Aktivierung für 4 Monate gültig.
*) Letzer Tag der Aktivierung: 31. Juli 2010
Verwendung:
Dafür können Sie Ihre EU-Roaming-Freiminuten nutzen
Wenn Sie anrufen, dann für Gespräche
* aus einem EU-Land nach Österreich
* aus einem EU-Land in ein anderes EU-Land
* innerhalb des EU-Landes, in dem Sie sich befinden (außer in Österreich)
Wenn Sie angerufen werden, dann für Gespräche
* in einem EU-Land, egal woher der Anruf kommt
Eine nette Aktion.
Die 60 Minuten sind wahlweise aktiv oder passiv - wie sie halt zuerst aufgebraucht werden. Früher gab's ja jährlich im Sommer die Sommerroamingpakete für 100 Minuten (passiv) um 5€. 60 Minuten (aktiv/passiv) gratis ist in Ordnung - da hätte ich mir seinerzeit das kostenpflichtige Paket gar nicht erst genommen.
Die 60 Minuten sind wahlweise aktiv oder passiv - wie sie halt zuerst aufgebraucht werden. Früher gab's ja jährlich im Sommer die Sommerroamingpakete für 100 Minuten (passiv) um 5€. 60 Minuten (aktiv/passiv) gratis ist in Ordnung - da hätte ich mir seinerzeit das kostenpflichtige Paket gar nicht erst genommen.
achtung, roamingpakete umgehen die jährlichen auslandspreissenkungen der EU !
also bevor man es nutzt sollte man sich erkundigen ob trozdem die heurige senkung auch bei nutzung dieses 60 min. paketes und auch in zukunft weiter durchgeführt wird ! denn viele mobilfunkanbieter versuchen, die eu regelung durch solche "aktionen" zu umgehen, in der beschreibung und den AGBs konnte ich dazu noch nichts finden.
hat schon jemand bei aktivierung im onlineshop die bedingungen dazu komplett gelesen + kopiert ?
dann bitte hier für alle reinstellen, danke.
PS: ich vermute mal, da das paket 4 monate gültig ist
= dieses jahr wird für alle die es nutzen, die EU preissekung gültig ab 07/2010 bis 06/2011 nicht weitergegeben......
also bevor man es nutzt sollte man sich erkundigen ob trozdem die heurige senkung auch bei nutzung dieses 60 min. paketes und auch in zukunft weiter durchgeführt wird ! denn viele mobilfunkanbieter versuchen, die eu regelung durch solche "aktionen" zu umgehen, in der beschreibung und den AGBs konnte ich dazu noch nichts finden.
hat schon jemand bei aktivierung im onlineshop die bedingungen dazu komplett gelesen + kopiert ?
dann bitte hier für alle reinstellen, danke.

PS: ich vermute mal, da das paket 4 monate gültig ist
= dieses jahr wird für alle die es nutzen, die EU preissekung gültig ab 07/2010 bis 06/2011 nicht weitergegeben......
brus hat geschrieben:Das wäre eine Bauernfängermethode.tszr hat geschrieben:[= dieses jahr wird für alle die es nutzen, die EU preissekung gültig ab 07/2010 bis 06/2011 nicht weitergegeben......
t-mobile + telering haben es auch schon ein paar mal mit "aktions" roamingpaketen geschafft, warum soll da orange anders sein

z.b. mit dem aktuellem paket: http://telering.at/Content.Node2/tarife ... gpaket.php
eine sms im neuen EU roamintarif ab 01.07. kostet ca 13 cent im paket oben 100% mehr = 25 cent, und auch kurze gespräche lohnen sich mit diesem "aktionstarif" NIE.
Scheint keine Linke zu sein:
Orange hat geschrieben:Wenn Sie im Ausland telefonieren, werden wir vom ausländischen Netzbetreiber nicht zeitgleich über Ihre Roaming-Gespräche informiert. Deshalb können wir Ihnen nicht per SMS den Verbrauch Ihrer 60 EU-Roaming-Freiminuten mitteilen. Sollten Sie über die 60 Freiminuten hinaus telefonieren, wird nach dem regulierten Eurotarif verrechnet (ausgenommen Schweiz).
Dazu habe ich gefunden:tszr hat geschrieben:t-mobile + telering haben es auch schon ein paar mal mit "aktions" roamingpaketen geschafft, warum soll da orange anders sein
Den Roamingkunden, die innerhalb dieser zwei Monate keine Entscheidung getroffen haben, wird automatisch ein Eurotarif gewährt. Roamingkunden jedoch, die sich bereits vor Inkrafttreten der Verordnung für spezielle Roamingtarife oder -pakete entschieden haben, können bei ihren zuvor gewählten Tarifen oder Paketen bleiben, sofern sie nach einem Hinweis auf die aktuellen Tarifbedingungen nicht innerhalb der genannten Zeitspanne eine andere Wahl treffen.
Grüße
Gerhard
Gerhard
tszr hat geschrieben:brus hat geschrieben:Das wäre eine Bauernfängermethode.tszr hat geschrieben:[= dieses jahr wird für alle die es nutzen, die EU preissekung gültig ab 07/2010 bis 06/2011 nicht weitergegeben......
t-mobile + telering haben es auch schon ein paar mal mit "aktions" roamingpaketen geschafft, warum soll da orange anders sein
z.b. mit dem aktuellem paket: http://telering.at/Content.Node2/tarife ... gpaket.php
eine sms im neuen EU roamintarif ab 01.07. kostet ca 13 cent im paket oben 100% mehr = 25 cent, und auch kurze gespräche lohnen sich mit diesem "aktionstarif" NIE.
Zu diesen Methoden, deren Mutter ja die Mobilkom ist, wäre auch einmal ein Urteil eines Gerichts interessant.
Denn irgendwie halte ich es für "unsittlich" jemandem wegen eines Pakets verordnete Höchstpreise zu verweigern. Irgendwie sagt mir die Logik, dass ein Höchstpreis ein Höchstpreis ist und nichts mit anderen Vergünstigungen zu tun hat bzw. durch solche ausser Kraft gesetzt werden kann!
Es ist selten zu früh und niemals zu spät!
Essotiger hat geschrieben:Zu diesen Methoden, deren Mutter ja die Mobilkom ist, wäre auch einmal ein Urteil eines Gerichts interessant.
Denn irgendwie halte ich es für "unsittlich" jemandem wegen eines Pakets verordnete Höchstpreise zu verweigern. Irgendwie sagt mir die Logik, dass ein Höchstpreis ein Höchstpreis ist und nichts mit anderen Vergünstigungen zu tun hat bzw. durch solche ausser Kraft gesetzt werden kann!
Dh. es steht jedem Kunden frei, einen anderen (auch teureren) Tarif freiwillig zu wählen.Art. 4 (4) EU Roamingverordnung hat geschrieben:Alle Roamingkunden können jederzeit, nachdem das in
Absatz 3 aufgeführte Verfahren beendet worden ist, zu einem
Eurotarif oder vom Eurotarif zu einem anderen Tarif übergehen.
Eine andere Frage ist es, ob die Erklärung irrtümlich abgegeben wird, wenn der Provider zB den Irrtum veranlasst hat, indem er falsche Tatsachen vorspielt oder dem Kunden das Vertragsblatt mit der "Sonderpaketerklärung" unterjubelt. Das wäre dann wohl ein Fall für §872 ABGB.
Azby hat geschrieben:Essotiger hat geschrieben:Zu diesen Methoden, deren Mutter ja die Mobilkom ist, wäre auch einmal ein Urteil eines Gerichts interessant.
Denn irgendwie halte ich es für "unsittlich" jemandem wegen eines Pakets verordnete Höchstpreise zu verweigern. Irgendwie sagt mir die Logik, dass ein Höchstpreis ein Höchstpreis ist und nichts mit anderen Vergünstigungen zu tun hat bzw. durch solche ausser Kraft gesetzt werden kann!Dh. es steht jedem Kunden frei, einen anderen (auch teureren) Tarif freiwillig zu wählen.Art. 4 (4) EU Roamingverordnung hat geschrieben:Alle Roamingkunden können jederzeit, nachdem das in
Absatz 3 aufgeführte Verfahren beendet worden ist, zu einem
Eurotarif oder vom Eurotarif zu einem anderen Tarif übergehen.
Eine andere Frage ist es, ob die Erklärung irrtümlich abgegeben wird, wenn der Provider zB den Irrtum veranlasst hat, indem er falsche Tatsachen vorspielt oder dem Kunden das Vertragsblatt mit der "Sonderpaketerklärung" unterjubelt. Das wäre dann wohl ein Fall für §872 ABGB.
Erstens glaube ich nicht, dass es im Sinne der EU war hier den Providern Vorteile zu verschaffen, was ja eindeutig passiert, und zweitens ist es fraglich, wie diese Umstiege zu diesen Paketen passieren. Das basiert auf Verschleierung der Tatsächlichen Fakten, führt über mäßige Information zu beinahe Zwangsumstellungen!

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@Essotiger
Es ist jedoch von der EU-Roamingrichtlinie zulässig, daß Kunden spezielle Tarife/Pakete buchen können, wobei dann auch andere (auch höhere) Preise für EU-Roaming verrechnet werden können.
Dies ist genauso bei Business-VPN-Tarifen der Fall, wo z.B. die Mobilkom € 0,39 passiv, € 1,20 aktiv und € 0,25 pro aktivem SMS verrechnet.
Genauso gilt dies, wenn der Kunde freiwillig ein Roaming-Paket bucht, das ja durchaus - wenn der Kunde häufig lange Gespräche im Ausland führt und sich auch der potentiellen Nachteile bei kurzen Gesprächen und zur Mobilbox weitergeleiteten Anrufen bewußt ist - sinnvoll sein kann.
Das wahre Problem ist aber, daß viele ein solches Roamingpaket entweder unaufgefordert untergejubelt bekommen oder es sich mit undifferenzierten Aussagen der Verkäufer, daß dieses Paket "sinnvoll und noch dazu ohnehin kostenlos" wäre, einreden lassen.
Dazu hat Azby jedoch schon richtig geantwortet.
Die EU-Regulierung gilt für alle "Standard"-(Privatkunden-)Verträge.Denn irgendwie halte ich es für "unsittlich" jemandem wegen eines Pakets verordnete Höchstpreise zu verweigern. Irgendwie sagt mir die Logik, dass ein Höchstpreis ein Höchstpreis ist und nichts mit anderen Vergünstigungen zu tun hat bzw. durch solche ausser Kraft gesetzt werden kann!
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Erstens glaube ich nicht, dass es im Sinne der EU war hier den Providern Vorteile zu verschaffen, was ja eindeutig passiert,
Es ist jedoch von der EU-Roamingrichtlinie zulässig, daß Kunden spezielle Tarife/Pakete buchen können, wobei dann auch andere (auch höhere) Preise für EU-Roaming verrechnet werden können.
Dies ist genauso bei Business-VPN-Tarifen der Fall, wo z.B. die Mobilkom € 0,39 passiv, € 1,20 aktiv und € 0,25 pro aktivem SMS verrechnet.
Genauso gilt dies, wenn der Kunde freiwillig ein Roaming-Paket bucht, das ja durchaus - wenn der Kunde häufig lange Gespräche im Ausland führt und sich auch der potentiellen Nachteile bei kurzen Gesprächen und zur Mobilbox weitergeleiteten Anrufen bewußt ist - sinnvoll sein kann.
Das wahre Problem ist aber, daß viele ein solches Roamingpaket entweder unaufgefordert untergejubelt bekommen oder es sich mit undifferenzierten Aussagen der Verkäufer, daß dieses Paket "sinnvoll und noch dazu ohnehin kostenlos" wäre, einreden lassen.
Dazu hat Azby jedoch schon richtig geantwortet.
Eben und das ist ja der Fall! Derzeit soll ja bei TMA oder TR ein Neukunde oder ein Vertragsverlängerer automatisch ein Roamingpaket bekommen.ChristianWien hat geschrieben: Das wahre Problem ist aber, daß viele ein solches Roamingpaket entweder unaufgefordert untergejubelt bekommen oder es sich mit undifferenzierten Aussagen der Verkäufer, daß dieses Paket "sinnvoll und noch dazu ohnehin kostenlos" wäre, einreden lassen.
Dazu hat Azby jedoch schon richtig geantwortet.
Das passiert da aber praktisch in Unwissenheit!!
Die jetzigen Roamingpakete sind ja auch noch in Ordnung, da sie ja wirklich Vorteile bringen können, wenn das telfonierverhalten passt!
Wenn ich da aber an A1 mit dem "Urlaubslandpaket" denke, dann wird hier wiederum einiges vermischt, nämlich EU und Nicht-EU. Weil ich dort für Kroatien oder die Türkei ein besseres Angebot bekomme, werde ich dann innerhalb der EU abgezockt.
Es ist bestimmt eine Lücke in der Verordnung, ob sie gewollt war bezweifle ich und ob es haltbar wäre ??????
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@Essotiger
Der Kardinalfehler ist aber, daß sich zu viele Kunden nicht für die Vertragsdetails interessieren und alles glauben, was der Verkäufer daherplappert und dann den Vertag blind unterschreiben.
Natürlich gehören Vertragsverlängerungen etc. schon aus Beweisgründen nicht "schnell" telefonisch bei der Hotline, sondern entweder per Selbstadministration (inkl. vorherigem genauem Lesen der Details und Ausdruck der Webseite) oder schriftlich (Fax oder Brief) gemacht.
Dann kann man unerwünschte und nicht vereinbarte Pakete auch leicht reklamieren.
Natürlich gehört auch dazu, daß man seine Rechnungen regelmäßig und zeitnah kontrolliert, um dann ggf. auch zeitnah reklamieren zu können - vor allem dann, wenn für bestimmte Zeiträume kostenlose Pakete "verschenkt" werden, wo dann möglicherweise die Deaktivierung "vergessen" wird.
Viele merken erst nach über 1 Jahr, daß sie für irgendein unnötiges Paket bezahlen!
So muß sich halt der Kunde vorher überlegen, was für ihn besser ist: die Verteuerung beim EU-Roaming oder die Verbilligungen bei den Nicht-EU-Ländern.
Außerdem kann der Kunde Roamingpakete jederzeit wieder deaktivieren, sodaß er durchaus beide Vorteile kombinieren kann.
Allerdings muß er dazu eben selbst aktiv werden - von allein passiert dies nicht.
Und da haben wir schon den zweiten Kardinalfehler:
Während beim Kauf eines Fernsehers, einer Waschmaschine oder eines Autos sich Kunden freiwillig vorher zig-fach über Preise, Leistungsmerkmale, Rabatte etc. informieren, glauben zu viele immer noch, daß dies im Mobilfunkbereich nicht notwendig wäre.
Dazu kommt noch die moderne weitverbreitete unkritische Mentalität: "Kosten und sinnvolle Nutzung voher abklären ist egal. Es wird wohl schon nicht so teuer werden; notfalls machen wir halt einen Rechnungseinspruch und gehen mit dem bösen Betreiber in die Medien oder zum Konsumentenschutz."
Das ist natürlich sehr oft ein Beweisproblem.Derzeit soll ja bei TMA oder TR ein Neukunde oder ein Vertragsverlängerer automatisch ein Roamingpaket bekommen.
Das passiert da aber praktisch in Unwissenheit!!
Der Kardinalfehler ist aber, daß sich zu viele Kunden nicht für die Vertragsdetails interessieren und alles glauben, was der Verkäufer daherplappert und dann den Vertag blind unterschreiben.
Natürlich gehören Vertragsverlängerungen etc. schon aus Beweisgründen nicht "schnell" telefonisch bei der Hotline, sondern entweder per Selbstadministration (inkl. vorherigem genauem Lesen der Details und Ausdruck der Webseite) oder schriftlich (Fax oder Brief) gemacht.
Dann kann man unerwünschte und nicht vereinbarte Pakete auch leicht reklamieren.
Natürlich gehört auch dazu, daß man seine Rechnungen regelmäßig und zeitnah kontrolliert, um dann ggf. auch zeitnah reklamieren zu können - vor allem dann, wenn für bestimmte Zeiträume kostenlose Pakete "verschenkt" werden, wo dann möglicherweise die Deaktivierung "vergessen" wird.
Viele merken erst nach über 1 Jahr, daß sie für irgendein unnötiges Paket bezahlen!
Naja - Zusatzpakete sind ein freiwilliges Angebot und das Ziel der Mobilfunkbetreiber ist klarerweise nicht vorrangig, daß sich die Kunden etwas ersparen, sonderen vielmehr ein höherer Gewinn.A1 mit dem "Urlaubslandpaket" denke, dann wird hier wiederum einiges vermischt, nämlich EU und Nicht-EU. Weil ich dort für Kroatien oder die Türkei ein besseres Angebot bekomme, werde ich dann innerhalb der EU abgezockt.
So muß sich halt der Kunde vorher überlegen, was für ihn besser ist: die Verteuerung beim EU-Roaming oder die Verbilligungen bei den Nicht-EU-Ländern.
Außerdem kann der Kunde Roamingpakete jederzeit wieder deaktivieren, sodaß er durchaus beide Vorteile kombinieren kann.
Allerdings muß er dazu eben selbst aktiv werden - von allein passiert dies nicht.
Und da haben wir schon den zweiten Kardinalfehler:
Während beim Kauf eines Fernsehers, einer Waschmaschine oder eines Autos sich Kunden freiwillig vorher zig-fach über Preise, Leistungsmerkmale, Rabatte etc. informieren, glauben zu viele immer noch, daß dies im Mobilfunkbereich nicht notwendig wäre.
Dazu kommt noch die moderne weitverbreitete unkritische Mentalität: "Kosten und sinnvolle Nutzung voher abklären ist egal. Es wird wohl schon nicht so teuer werden; notfalls machen wir halt einen Rechnungseinspruch und gehen mit dem bösen Betreiber in die Medien oder zum Konsumentenschutz."
Inhaltlich kann ich nichts mehr (betreff ChristianWien) hinzufügen, nur in andere Worte fassen: Die Verordnung ist so, wie sie ist, i.O.Essotiger hat geschrieben:Eben und das ist ja der Fall! Derzeit soll ja bei TMA oder TR ein Neukunde oder ein Vertragsverlängerer automatisch ein Roamingpaket bekommen.ChristianWien hat geschrieben: Das wahre Problem ist aber, daß viele ein solches Roamingpaket entweder unaufgefordert untergejubelt bekommen oder es sich mit undifferenzierten Aussagen der Verkäufer, daß dieses Paket "sinnvoll und noch dazu ohnehin kostenlos" wäre, einreden lassen.
Dazu hat Azby jedoch schon richtig geantwortet.
Das passiert da aber praktisch in Unwissenheit!!
...
Es ist bestimmt eine Lücke in der Verordnung, ob sie gewollt war bezweifle ich und ob es haltbar wäre ??????
ABER erst durch diese VO wurden die Betreiber "kreativ"; Bedeutet: Viele Ö-Kunden sind "Bauernfängerei-freudig" und dadurch sind den Betreibern Tür und Tor geöffnet.
Was soll denn die EU noch alles bestimmen, etwa in welcher Farbe wir unsere Wände streichen müssen!?!? Bei den Leuchtkörpern (Glühbirnen) haben sie es ja eh schon gemacht, aber zumindest können die Gurken wieder krumm sein ...

Grüße
Stefan
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