Vorgangsweise von Orange zu A1 mit Portierung
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Vorgangsweise von Orange zu A1 mit Portierung
Hallo, liebe Forengemeinde,
eine Bekannte von mir möchte von Orange zum A1 Smart wechseln und die Rufnummer mitnehmen. MVD ist keine mehr drauf:
Soll sie zuerst portieren und dann kündigen oder zeitgleich?
Und wie bekommt sie die NÜVI?
Hat da schon jemand Erfahrung damit?
Gruß djrob
eine Bekannte von mir möchte von Orange zum A1 Smart wechseln und die Rufnummer mitnehmen. MVD ist keine mehr drauf:
Soll sie zuerst portieren und dann kündigen oder zeitgleich?
Und wie bekommt sie die NÜVI?
Hat da schon jemand Erfahrung damit?
Gruß djrob
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Alle sagten, das geht nicht.
Bis meinereiner kam, der das nicht wusste und es einfach machte.
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Re: Vorgangsweise von Orange zu A1 mit Portierung
Die NÜVI kann sie auch im A1 Shop bekommen.djrob15 hat geschrieben:Und wie bekommt sie die NÜVI?
Ich würde erst portieren und dann kündigen, im shop können sie sicherlich Auskunft geben ob die Kündigung zeitgleich erfolgen kann.
Ich bin von bob zu T-Mobile und habe den Shop alles machen lassen. In diesem Fall hat sich die Kündigung erübrigt weil es von A1/bob automatisch mit der Portierung erfolgt.
Grüße
Gerhard
Gerhard
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Prinzipiell kannst/könntest du gleichzeitig kündigen, sofern du noch vor Ablauf der Kündigungsfrist, also vor dem Kündigungstermin portierst. Die NÜVI stellt dir dein Betreiber im Shop aus, du kannst sie aber auch telefonisch anfordern (wird dir dann per Post oder Mail zugesandt und kostet immer und bei jedem Betreiber einmalige 4€ unabhängig von einer tatsächlich stattfindenden Portierung). Die NÜVI ist weiters nur 60 Tage gültig.
Bei A1 hast du aber den Vorteil, dass die Mobilkom ein Wegportieren der Nummer automatisch als Kündigung ansieht und den Vertrag ohne Kündigungsfrist beendet. Dh. mit dem Datum der Portierung ist der Vertrag beendet und du musst keine weitere Grundgebühr für die normalerweise verbleibende Kündigungsfrist mehr zahlen. Dementsprechend müsste deine Freundin nur portieren, der Rest würde sich von selbst tun (wie gesagt ist das nur bei A1 so!). An sonsten wäre eine separate Kündigung erforderlich, wobei wie gesagt darauf geachtet werden müsste, dass die Portierung unbedingt vor dem Kündigungstermin liegen muss, da sonst eine Portierung nicht mehr möglich wäre.
Bei A1 hast du aber den Vorteil, dass die Mobilkom ein Wegportieren der Nummer automatisch als Kündigung ansieht und den Vertrag ohne Kündigungsfrist beendet. Dh. mit dem Datum der Portierung ist der Vertrag beendet und du musst keine weitere Grundgebühr für die normalerweise verbleibende Kündigungsfrist mehr zahlen. Dementsprechend müsste deine Freundin nur portieren, der Rest würde sich von selbst tun (wie gesagt ist das nur bei A1 so!). An sonsten wäre eine separate Kündigung erforderlich, wobei wie gesagt darauf geachtet werden müsste, dass die Portierung unbedingt vor dem Kündigungstermin liegen muss, da sonst eine Portierung nicht mehr möglich wäre.
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Ich habe meine Nummer von bigbob zu T-Mobile wegen meines neuen iPhones portiert.Christian3000 hat geschrieben:brus@ du bist von bob weg ?
Da ich den billigsten Tarif mit 150 Freiminuten genommen hatte, habe ich zur Vorsicht wieder eine neue bob Nummer genommen, allerdings ging sich terminlich nur noch der 4-er Tarif aus.
Bei meinem Telefonierverhalten ist dies nur eine reine Vorsichtsmaßname, brauchen werde ich diese bob Nummer aber kaum.
Grüße
Gerhard
Gerhard
Danke für den Hinweis!Stefan hat geschrieben:Er will weg von Orange hin zu A1.![]()
Das hab ich offensichtlich beim Lesen verwechselt.
In dem Fall vergiss das mit der automatischen Kündigung bei A1 - die Portierung muss nur vor dem Kündigungstermin erfolgen. Für die restliche Vertragslaufzeit bekommt deine Freundin von Orange dann eine neue 0699-Nummer.
Nur mal nebenbei:
Was wäre, wenn der Vertrag mit Orange gekündigt wird und ich auf das Schreiben von Orange warte mit dem Kündigungstermin und erst dann die Portierung mache?
NÜVI fordere ich vor Absenden des Briefes an, ist ja 60 Tage gültig.
Was wäre, wenn der Vertrag mit Orange gekündigt wird und ich auf das Schreiben von Orange warte mit dem Kündigungstermin und erst dann die Portierung mache?
NÜVI fordere ich vor Absenden des Briefes an, ist ja 60 Tage gültig.
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Alle sagten, das geht nicht.
Bis meinereiner kam, der das nicht wusste und es einfach machte.
Alle sagten, das geht nicht.
Bis meinereiner kam, der das nicht wusste und es einfach machte.
Ich würde es so machen. Wenn sie vorher portiert und dann A1 anmeldet, zahlt sie nämlich bis zu 8 Wochen unnötig Grundgebühr bei A1.djrob15 hat geschrieben:Nur mal nebenbei:
Was wäre, wenn der Vertrag mit Orange gekündigt wird und ich auf das Schreiben von Orange warte mit dem Kündigungstermin und erst dann die Portierung mache?
Ich würde daher zuerst die Kündigung an Orange schicken und dann 4 Wochen vor dem Kündigungstermin erst die Portierung beauftragen. Die Portierung dauert ca. 10 Tage, dann zahlt sie nur 3 Wochen weiter an Orange.
Wer das Meiste herausholen will, schreibt im Kündigungsschreiben dazu, dass man auf Wertkarte umsteigen möchte und verkauft dann die Orange Wertkarte auf Ebay.
Vorsicht: "Mit erfolgter Kündigung verlieren Sie Ihre Orange Rufnummer und die Möglichkeit diese zu einem anderen Betreiber mitzunehmen." Quelle: http://www.orange.at/Content.Node/hilfe ... index1.php. Also unbedingt VORHER portieren!
Das stimmt nur teilweise.boborange hat geschrieben:Vorsicht: "Mit erfolgter Kündigung verlieren Sie Ihre Orange Rufnummer und die Möglichkeit diese zu einem anderen Betreiber mitzunehmen." Quelle: http://www.orange.at/Content.Node/hilfe ... index1.php. Also unbedingt VORHER portieren!
Es reicht, wenn du die Portierung rechtzeitig in Auftrag gibst.
Selbstverständlich empfiehlt es sich aus mehreren Gründen, rechtzeitig genug die Portierung zu beauftragen. Sollte der Vertrag gekündigt sein und die Portierung findet erst danach statt, "schwebt" die Nummer in der Zwischenzeit und man ist weder beim alten noch beim neuen Betreiber unter der Nummer erreichbar. Zusätzlich erspart man sich natürlich Komplikationen, wenn ein abgebender Betreiber beispielsweise meint, der Auftrag wäre zu spät gegeben worden. In Anbetracht der immer länger werdenden Kündigungsfristen reicht es aber jedenfalls aus, im Zuge des Kündigungsschreibens eine NÜV-I zu verlangen und diese nach Eintreffen gemeinsam mit dem Portierungsauftrag an den aufnehmenden Betreiber zu übergeben. Vorsichtiger muss man allerdings beim "last-minute-Sonderkündigen" sein.§10 Nummernübertragungsverordnung hat geschrieben:Die Nummernübertragung ist auch dann durchzuführen, wenn der Übertragungsprozess innerhalb eines aufrechten Vertrages eingeleitet wurde, der Übertragungszeitpunkt aber nach dem Vertragsende liegt.
Sicher? Als ich meine Orange Wertkarte im August 2008 sonderkündigen wollte, sagte mir Orange, dass die Rufnummer "weg" ist sobald ich mir das Guthaben auszahlen lasse (und die Rufnummer abgeschalten wird), obwohl der Portierungsauftrag zu bob schon seit mehreren Tagen eingereicht war.Azby hat geschrieben:Das stimmt nur teilweise.boborange hat geschrieben:Vorsicht: "Mit erfolgter Kündigung verlieren Sie Ihre Orange Rufnummer und die Möglichkeit diese zu einem anderen Betreiber mitzunehmen." Quelle: http://www.orange.at/Content.Node/hilfe ... index1.php. Also unbedingt VORHER portieren!
Es reicht, wenn du die Portierung rechtzeitig in Auftrag gibst.
Warum bekommt man dauernd Fehlauskünfte von den Anbietern? (rhetorische Frage)
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