Vorgangsweise von Orange zu A1 mit Portierung

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djrob15
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Vorgangsweise von Orange zu A1 mit Portierung

Beitrag von djrob15 » 23.03.2010, 18:16

Hallo, liebe Forengemeinde,
eine Bekannte von mir möchte von Orange zum A1 Smart wechseln und die Rufnummer mitnehmen. MVD ist keine mehr drauf:
Soll sie zuerst portieren und dann kündigen oder zeitgleich?
Und wie bekommt sie die NÜVI?

Hat da schon jemand Erfahrung damit?
Gruß djrob
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brus
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Re: Vorgangsweise von Orange zu A1 mit Portierung

Beitrag von brus » 23.03.2010, 19:20

djrob15 hat geschrieben:Und wie bekommt sie die NÜVI?
Die NÜVI kann sie auch im A1 Shop bekommen.
Ich würde erst portieren und dann kündigen, im shop können sie sicherlich Auskunft geben ob die Kündigung zeitgleich erfolgen kann.
Ich bin von bob zu T-Mobile und habe den Shop alles machen lassen. In diesem Fall hat sich die Kündigung erübrigt weil es von A1/bob automatisch mit der Portierung erfolgt.
Grüße
Gerhard

Christian3000
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Beitrag von Christian3000 » 23.03.2010, 19:40

brus@ du bist von bob weg ?

Azby
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Beitrag von Azby » 23.03.2010, 19:54

Prinzipiell kannst/könntest du gleichzeitig kündigen, sofern du noch vor Ablauf der Kündigungsfrist, also vor dem Kündigungstermin portierst. Die NÜVI stellt dir dein Betreiber im Shop aus, du kannst sie aber auch telefonisch anfordern (wird dir dann per Post oder Mail zugesandt und kostet immer und bei jedem Betreiber einmalige 4€ unabhängig von einer tatsächlich stattfindenden Portierung). Die NÜVI ist weiters nur 60 Tage gültig.
Bei A1 hast du aber den Vorteil, dass die Mobilkom ein Wegportieren der Nummer automatisch als Kündigung ansieht und den Vertrag ohne Kündigungsfrist beendet. Dh. mit dem Datum der Portierung ist der Vertrag beendet und du musst keine weitere Grundgebühr für die normalerweise verbleibende Kündigungsfrist mehr zahlen. Dementsprechend müsste deine Freundin nur portieren, der Rest würde sich von selbst tun (wie gesagt ist das nur bei A1 so!). An sonsten wäre eine separate Kündigung erforderlich, wobei wie gesagt darauf geachtet werden müsste, dass die Portierung unbedingt vor dem Kündigungstermin liegen muss, da sonst eine Portierung nicht mehr möglich wäre.

Christian3000
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Beitrag von Christian3000 » 23.03.2010, 20:30

Normal machen es die Mitarbeiter im A1-Shop für dich du brauchst nur mehr unterschreiben.

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Beitrag von brus » 23.03.2010, 21:01

Christian3000 hat geschrieben:brus@ du bist von bob weg ?
Ich habe meine Nummer von bigbob zu T-Mobile wegen meines neuen iPhones portiert.
Da ich den billigsten Tarif mit 150 Freiminuten genommen hatte, habe ich zur Vorsicht wieder eine neue bob Nummer genommen, allerdings ging sich terminlich nur noch der 4-er Tarif aus.
Bei meinem Telefonierverhalten ist dies nur eine reine Vorsichtsmaßname, brauchen werde ich diese bob Nummer aber kaum.
Grüße
Gerhard

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 23.03.2010, 21:29

Azby hat geschrieben:Bei A1 hast du aber den Vorteil, dass die Mobilkom ein Wegportieren der Nummer automatisch ...
Er will weg von Orange hin zu A1. :wink:

Grüße
Stefan

Azby
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Beitrag von Azby » 23.03.2010, 22:37

Stefan hat geschrieben:Er will weg von Orange hin zu A1. :wink:
Danke für den Hinweis!
Das hab ich offensichtlich beim Lesen verwechselt.
In dem Fall vergiss das mit der automatischen Kündigung bei A1 - die Portierung muss nur vor dem Kündigungstermin erfolgen. Für die restliche Vertragslaufzeit bekommt deine Freundin von Orange dann eine neue 0699-Nummer.

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Beitrag von djrob15 » 23.03.2010, 23:52

Nur mal nebenbei:
Was wäre, wenn der Vertrag mit Orange gekündigt wird und ich auf das Schreiben von Orange warte mit dem Kündigungstermin und erst dann die Portierung mache?
NÜVI fordere ich vor Absenden des Briefes an, ist ja 60 Tage gültig.
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Beitrag von Matula » 24.03.2010, 01:30

djrob15 hat geschrieben:Nur mal nebenbei:
Was wäre, wenn der Vertrag mit Orange gekündigt wird und ich auf das Schreiben von Orange warte mit dem Kündigungstermin und erst dann die Portierung mache?
Ich würde es so machen. Wenn sie vorher portiert und dann A1 anmeldet, zahlt sie nämlich bis zu 8 Wochen unnötig Grundgebühr bei A1.

Ich würde daher zuerst die Kündigung an Orange schicken und dann 4 Wochen vor dem Kündigungstermin erst die Portierung beauftragen. Die Portierung dauert ca. 10 Tage, dann zahlt sie nur 3 Wochen weiter an Orange.

Wer das Meiste herausholen will, schreibt im Kündigungsschreiben dazu, dass man auf Wertkarte umsteigen möchte und verkauft dann die Orange Wertkarte auf Ebay.

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Beitrag von Azby » 24.03.2010, 12:06

Es ist sicher besser, innerhalb der bereits laufenden Kündigungsfrist zu portieren. Allerdings ist die NÜVI "maximal 60 Tage" gültig. Sobald der Anschluss deaktiviert wird (wegen Kündigung), wird auch die NÜVI ungültig, selbst wenn sie noch keine 60 Tage alt ist!

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Beitrag von boborange » 15.06.2010, 10:57

Vorsicht: "Mit erfolgter Kündigung verlieren Sie Ihre Orange Rufnummer und die Möglichkeit diese zu einem anderen Betreiber mitzunehmen." Quelle: http://www.orange.at/Content.Node/hilfe ... index1.php. Also unbedingt VORHER portieren!

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Beitrag von Azby » 15.06.2010, 11:25

boborange hat geschrieben:Vorsicht: "Mit erfolgter Kündigung verlieren Sie Ihre Orange Rufnummer und die Möglichkeit diese zu einem anderen Betreiber mitzunehmen." Quelle: http://www.orange.at/Content.Node/hilfe ... index1.php. Also unbedingt VORHER portieren!
Das stimmt nur teilweise.
Es reicht, wenn du die Portierung rechtzeitig in Auftrag gibst.
§10 Nummernübertragungsverordnung hat geschrieben:Die Nummernübertragung ist auch dann durchzuführen, wenn der Übertragungsprozess innerhalb eines aufrechten Vertrages eingeleitet wurde, der Übertragungszeitpunkt aber nach dem Vertragsende liegt.
Selbstverständlich empfiehlt es sich aus mehreren Gründen, rechtzeitig genug die Portierung zu beauftragen. Sollte der Vertrag gekündigt sein und die Portierung findet erst danach statt, "schwebt" die Nummer in der Zwischenzeit und man ist weder beim alten noch beim neuen Betreiber unter der Nummer erreichbar. Zusätzlich erspart man sich natürlich Komplikationen, wenn ein abgebender Betreiber beispielsweise meint, der Auftrag wäre zu spät gegeben worden. In Anbetracht der immer länger werdenden Kündigungsfristen reicht es aber jedenfalls aus, im Zuge des Kündigungsschreibens eine NÜV-I zu verlangen und diese nach Eintreffen gemeinsam mit dem Portierungsauftrag an den aufnehmenden Betreiber zu übergeben. Vorsichtiger muss man allerdings beim "last-minute-Sonderkündigen" sein.

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Beitrag von Matula » 15.06.2010, 13:04

Azby hat geschrieben:
boborange hat geschrieben:Vorsicht: "Mit erfolgter Kündigung verlieren Sie Ihre Orange Rufnummer und die Möglichkeit diese zu einem anderen Betreiber mitzunehmen." Quelle: http://www.orange.at/Content.Node/hilfe ... index1.php. Also unbedingt VORHER portieren!
Das stimmt nur teilweise.
Es reicht, wenn du die Portierung rechtzeitig in Auftrag gibst.
Sicher? Als ich meine Orange Wertkarte im August 2008 sonderkündigen wollte, sagte mir Orange, dass die Rufnummer "weg" ist sobald ich mir das Guthaben auszahlen lasse (und die Rufnummer abgeschalten wird), obwohl der Portierungsauftrag zu bob schon seit mehreren Tagen eingereicht war.

Warum bekommt man dauernd Fehlauskünfte von den Anbietern? (rhetorische Frage)

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Beitrag von Azby » 15.06.2010, 13:08

Matula hat geschrieben:Sicher?
So sagt es §10 NÜV.
Was die Betreiber tatsächlich machen/behaupten, ist eine andere Sache. Nach der Nummernübertragungsverordnung reicht es, wenn du den Auftrag rechtzeitig erteilst (also vor dem Kündigungstermin).

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