Benutzerwechsel Telering Basta-Tarif + Roamingpaket sinnvoll
Moderatoren: Matula, jxj, brus
Benutzerwechsel Telering Basta-Tarif + Roamingpaket sinnvoll
Hallo!
Hätte mal eine Frage, wie denn meine Chancen stehen würden, wenn ich meinen Telering-Basti Tarif (für 19 € Grundgebühr im Monat) --> siehe auch auf http://www.telering.at/Content.Node2/ta ... _voice.php --> "tele.ring Basta bis 6.5.2008" für einen Benutzerwechsel frei geben würde. Das Roamingpaket (http://www.telering.at/Content.Node2/ta ... gpaket.php) wär hier gratis dabei.
Wichtig ist auch noch, dass der Vertrag bis Jänner 2012 läuft.
Würde gern den Tarif hier im Forum zum Verkauf anbieten, evtl. auch mit einer €50 Gutschrift.
Lg
Hätte mal eine Frage, wie denn meine Chancen stehen würden, wenn ich meinen Telering-Basti Tarif (für 19 € Grundgebühr im Monat) --> siehe auch auf http://www.telering.at/Content.Node2/ta ... _voice.php --> "tele.ring Basta bis 6.5.2008" für einen Benutzerwechsel frei geben würde. Das Roamingpaket (http://www.telering.at/Content.Node2/ta ... gpaket.php) wär hier gratis dabei.
Wichtig ist auch noch, dass der Vertrag bis Jänner 2012 läuft.
Würde gern den Tarif hier im Forum zum Verkauf anbieten, evtl. auch mit einer €50 Gutschrift.
Lg
Re: Benutzerwechsel Telering Basta-Tarif + Roamingpaket sinn
Wenn du den Tarif nicht mehr benötigst, hast du derzeit die Möglichkeit, außerordentlich zu kündigen - siehe auch diesen Thread.brusme hat geschrieben:Würde gern den Tarif hier im Forum zum Verkauf anbieten, evtl. auch mit einer €50 Gutschrift.
Grüße
Stefan
Blick hier http://www.telering.at/Content.Node2/agb/agb.php irgendwie nicht durch. Gilt das Rücktrittsrecht nun auch für mich, dh. muss ich bis 23.7. meine Kündigung Bescheid geben?? Oder wie funktioniert das genau??
Wichtig ist, dass du nicht normal "kündigst", sondern dass du eine außerordentliche Kündigung durchführst, die dir gem. §25 Abs. 3 TKG zusteht, wenn dein Betreiber seine AGB (zumindest teilweise) zu deinem Nachteil ändert. Das bedeutet, du schickst ihnen idealerweise ein Fax oder einen eingeschriebenen Brief (etwas, wo du einen Beweis hast, dass du ihnen etwas geschickt hast - hier ist das Fax praktischer, weil du auf der Sendebestätigung aufgedruckt hast, was du ihnen geschickt hast, außerdem ist das Fax sofort da und du weißt, ob es angekommen ist), in dem du erklärst, dass du von deinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machst. Das Wort Sonderkündigung kannst du alternativ auch verwenden, ist halt weniger juristisch. Schick ihnen gleichzeitig alle Informationen, die relevant sein können (Name, Anschrift, Kundennummer, zu kündigende Rufnummer, Kundenkennwort, Unterschrift). Das ganze sendest du entweder per Brief (eingeschrieben!) an
T-Mobile Austria GmbH
Firmensitz: Rennweg 97-99
1030 Wien
oder per Fax an 0800650666 (für telering). Mit 24.07.2010 0:00 besteht dein Vertrag dann nicht mehr, du musst keine Grundgebühr mehr zahlen, nur etwaige Telefonieentgelte, die bis dahin noch angefallen sind, sind zu zahlen.
Vergiss dabei also nicht, auf die außerordentliche Kündigung hinzuweisen. Kündigst du "normal", musst du die Grundgebühr bis zum Ende der Vertagsbindung und u.U. ein Einmalentgelt für die vorzeitige Vertragskündigung bezahlen. Das alles entfällt nur bei der außerordentlichen Kündigung im Zuge der geänderten AGB.
T-Mobile Austria GmbH
Firmensitz: Rennweg 97-99
1030 Wien
oder per Fax an 0800650666 (für telering). Mit 24.07.2010 0:00 besteht dein Vertrag dann nicht mehr, du musst keine Grundgebühr mehr zahlen, nur etwaige Telefonieentgelte, die bis dahin noch angefallen sind, sind zu zahlen.
Vergiss dabei also nicht, auf die außerordentliche Kündigung hinzuweisen. Kündigst du "normal", musst du die Grundgebühr bis zum Ende der Vertagsbindung und u.U. ein Einmalentgelt für die vorzeitige Vertragskündigung bezahlen. Das alles entfällt nur bei der außerordentlichen Kündigung im Zuge der geänderten AGB.
Kontrolliere trotzdem, ob Deine Rufnummer wirklich abgeschalten wurde. Denn bei der letzten SoKü-Möglichkeit hatte ich ein mehrseitiges Fax (auf jedem Blatt standen Kündigungen, von mir und meiner Familie) an tele.ring gefaxt und sie haben nur die Nummern auf der ersten Fax-Seite abgeschalten, die anderen liefen weiter. Eine Mitarbeiterin gab offen zu: "Jo, do hamma nur die erste Seite bearbeitet. Guat dass S' anrufen, sonst hätt ma die wahrscheinlich nie bearbeitet."Azby hat geschrieben:Mit 24.07.2010 0:00 besteht dein Vertrag dann nicht mehr, du musst keine Grundgebühr mehr zahlen,[...]
@Stefan: Ich bin immer für einen Umstieg auf Wertkarte und empfehle dies auch jedes Mal, jedoch bei einer SoKü lassen sie Dich das nicht machen, da sie sagen Du widersprichst den neuen AGB und da diese ja auch für Wertkarten gelten, ist ein Umstieg nicht möglich sondern die Kundenbeziehung muss komplett gekündigt werden.
Es kommt aber auch auf den Anbieter an. Ich kann mich erinnern, dass es seinerzeit bei one durchaus möglich war, die Nummer als Wertkarte zu behalten.
Genauso ist es ja möglich, nur einen Vertrag wegen der AGB-Änderung zu kündigen und einen etwaigen zweiten weiterlaufen zu lassen. Wenn dir zB nur die verlängerte Kündigungsfrist zuwider läuft, steigst du (kostenlos) auf Wertkarte um. Dort braucht dich die (längere) Kündigungsfrist nicht zu kümmern, da du ohnehin keine monatlichen Fixkosten hast (wenn wir von bestimmten Wertkartentarifen oder -paketen absehen). Der Anbieter hat den "Vorteil", dass sie dich zumindest noch für einige Zeit als Kunden ausweisen können. An sich müsste es T-Mobile also durchaus recht sein, wenn jemand seine Nummer bei T-Mobile als Wertkartenkunde weiter behalten möchte.
Genauso ist es ja möglich, nur einen Vertrag wegen der AGB-Änderung zu kündigen und einen etwaigen zweiten weiterlaufen zu lassen. Wenn dir zB nur die verlängerte Kündigungsfrist zuwider läuft, steigst du (kostenlos) auf Wertkarte um. Dort braucht dich die (längere) Kündigungsfrist nicht zu kümmern, da du ohnehin keine monatlichen Fixkosten hast (wenn wir von bestimmten Wertkartentarifen oder -paketen absehen). Der Anbieter hat den "Vorteil", dass sie dich zumindest noch für einige Zeit als Kunden ausweisen können. An sich müsste es T-Mobile also durchaus recht sein, wenn jemand seine Nummer bei T-Mobile als Wertkartenkunde weiter behalten möchte.
Den Eindruck hat man nicht, wenn man auf die "Erhaltungsgebühr" bei Wenig-Nutzung bei Wertkarten blickt, die T-Mobile mit den neuen AGB einführt. So werden sie diese Kundenschicht vergraulen.Azby hat geschrieben:An sich müsste es T-Mobile also durchaus recht sein, wenn jemand seine Nummer bei T-Mobile als Wertkartenkunde weiter behalten möchte.
Also bei tele.ring sagten sie mir 2008 (letzte SoKü), dass ich nur "alle oder gar keine" Rufnummer kündigen kann. Zum Glück trickste ich sie aus, indem sie nicht bemerkten, dass ich unter einer anderen Kundennummer noch einen Vertrag habe (den ich behalten wollte). Bei den Rufnummern, die ich mittels SoKü gekündigt habe, schlossen sie einen Umstieg auf Wertkarte aber definitiv aus. Wie es bei anderen Anbietern aussieht, bzw. ob es diesmal vielleicht durchgeht, kann ich nicht sagen.
Ganz ehrlich kann ich die Argumentation (keine Umstellung) auch verstehen.
Trotzdem ist es so, wie es Alex gesagt hat: Unter gewissen Voraussetzungen kann ich die neuen AGB dulden, unter anderen nicht - und das muss bitte mir überlassen werden.
Aber der Spruch: 'Wer einen Vertrag kündigt, muss alle kündigen' ist Drecksgewäsch. Also wenn 'ein t-mobile Kunde kündigt, dann müssen alle t-mobile kündigen' wäre die nächste Quintessenz...
Grüße
Stefan
Trotzdem ist es so, wie es Alex gesagt hat: Unter gewissen Voraussetzungen kann ich die neuen AGB dulden, unter anderen nicht - und das muss bitte mir überlassen werden.
Aber der Spruch: 'Wer einen Vertrag kündigt, muss alle kündigen' ist Drecksgewäsch. Also wenn 'ein t-mobile Kunde kündigt, dann müssen alle t-mobile kündigen' wäre die nächste Quintessenz...
Grüße
Stefan
Für beide Fragen: Nein.fantafear hat geschrieben:einwurf: wenn man von diesem ausserordentlichen kündigsrecht gebrauch macht, muss man dann etwaige erhaltene vertragsverlängerungs-geschenke, wie zb. ein neues handy, oder eine gutschrift - zurückzahlen?
und, muss man einen grund anführen, warum man ausserordentlich kündigt?
Da ist das Gesetz eindeutig: kostenloses Kündigungsrecht. Das bedeutet, in Zusammenhang mit deiner Kündigung dürfen dir keine Entgelte anfallen, also keine Zusatzgebühren, wie Abschlagszahlungen, Grundgebührweiterverrechnungen, Kündigungsentgelte etc. Du zahlst lediglich GGB und etwaige Telefonieentgelte bis zum Sonderkündigungsstichtag, das war's. Das Handy kannst du behalten, allerdings bleibt es halt gesperrt.
Wenn die Gutschrift bereits (durch Grundgebühren oder Gesprächs-/SMS-Kosten) aufgebraucht wurde, nicht. Wenn Dein Vertrag aktuell noch ein Guthaben aufweist, dann verfällt alles, was Du nicht noch bis 24.07.2010 aufbrauchst. Ausbezahlt wird nichts (diesen Fall hatte ich via RTR durchexerziert und auch kein Geld bekommen). Auch wenn die Gutschrift aus monatlichen kleineren Gutschriften bestand, verfallen die Gutschriften, die noch gekommen wären.fantafear hat geschrieben:einwurf: wenn man von diesem ausserordentlichen kündigsrecht gebrauch macht, muss man dann etwaige erhaltene vertragsverlängerungs-geschenke, wie zb. ein neues handy, oder eine gutschrift - zurückzahlen?
und sei nicht stolz das der Tarif ein Roamingpaket hat, den dieses Paket was jeder NeuKunde und verlängerungsKunde erhält (automatisch) ist ein großer Kundenleger.
Habe mittlerweilen 100 Kunden rausgesucht welche das Paket aktiv hatten während sie im Ausland waren, habs jetzt auch noch ausgerechnet mit den neuen EU Roaminggebühren und da sind 90Kunden von den 100 Kunden teurer dran als ohne Paket. Die 10 Kunden haben aber nicht unbedingt einen echten Vorteil.
Mehr als die hälte der Kunden haben durch das Roamingpaket DOPPELT so viel Roamingkosten als ohne Paket, und den Vogel abgeschossen hat die nummer 1, welcher um die 5fachen Roamingkosten durch das Paket hatte. Und ich rede von realen Zahlen, also von realen T-Verhalten im Ausland
Habe mittlerweilen 100 Kunden rausgesucht welche das Paket aktiv hatten während sie im Ausland waren, habs jetzt auch noch ausgerechnet mit den neuen EU Roaminggebühren und da sind 90Kunden von den 100 Kunden teurer dran als ohne Paket. Die 10 Kunden haben aber nicht unbedingt einen echten Vorteil.
Mehr als die hälte der Kunden haben durch das Roamingpaket DOPPELT so viel Roamingkosten als ohne Paket, und den Vogel abgeschossen hat die nummer 1, welcher um die 5fachen Roamingkosten durch das Paket hatte. Und ich rede von realen Zahlen, also von realen T-Verhalten im Ausland
Das Roamingpaket habe ich aufgrund der einfacheren Möglichkeit der Sonderkündigung gar nicht beachtet.bcp08 hat geschrieben:und sei nicht stolz das der Tarif ein Roamingpaket hat, den dieses Paket was jeder NeuKunde und verlängerungsKunde erhält (automatisch) ist ein großer Kundenleger.
Es ist vollkommen richtig, was du sagst. Diese Paketoptionen, die eine Sondervereinbarung iSd Roamingverordnung sind, legen die Kunden natürlich ordentlich rein. So werden die EU-Roaminggebühren umschifft, die Verbindungsgebühr macht bei kurzen Telefonaten, die eher die Regel sind, natürlich gleich einen stolzen Minutenpreis aus. Natürlich können sich solche Optionen bei langen Gesprächen durchaus sinnvoll rechnen und auch ordentliche Ersparnisse zulassen. Man denke an ein 25 minütiges passives Gespräch im Urlaub. Aber auch so eine Ersparnis wird zunichte gemacht, wenn man mal zwei, drei Mal ein einminütiges Gespräch führt oder gar die Mobilbox nicht deaktiviert hat und ein paar Leute in die Box kommen.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast