Folgendes steht bei mir in der Rechung
Kostenlimit Datenroaming
Ab 1.Juli 2010 gilt für alle Kunden ein Höchstbetrag von 60 Euro für die Nutzung von Datenroaming im EU und
EWR Raum. Änderungen der Höchstbeträge, Ausschalten des Service und alle anderen Einstellungen können
ab Juli über den Servicebereich durchgeführt werden.
Nähere Infos dazu gibt es ab Juli auch auf orange.at
Frage: Kann ich eine Sonderkündigung machen,?
Frage zu Orange Rechung
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Re: Frage zu Orange Rechung
Nein, auf gar keinen Fall!volga10 hat geschrieben:Frage: Kann ich eine Sonderkündigung machen,?
Dieses sinnvolle Kostenlimit ist von der EU verordnet worden und bedeutet, dass ein "freiwilliges" Limit beim Netzbetreiber eingerichtet werden musste.
Dieses Limit kann du jederzeit aufheben lassen.
Damit soll vermieden werden, dass durch speziell ungewolltes und unbewusstes Datenroaming Rechnungen von mehreren tausend Euro in nur wenigen Stunden entstehen.
Grüße
Stefan
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@volga10
Einerseits handelt es sich dabei um eine zwingende EU-Vorschrift.
Andererseits ist dies zu deinem Vorteil, da eben dadurch 4-stellige Euro-Rechnungen verhindert werden sollen und außerdem kannst du jederzeit die Sperre in der Selbstadministration aufheben bzw. über die Serviceline aufheben lassen bzw. je nach Netzbetreiber auch ein anderes (höheres) Limit einstellen.
Warum sollte deswegen eine Sonderkündigung möglich sein?volga10 hat Folgendes geschrieben:
Frage: Kann ich eine Sonderkündigung machen,?
Einerseits handelt es sich dabei um eine zwingende EU-Vorschrift.
Andererseits ist dies zu deinem Vorteil, da eben dadurch 4-stellige Euro-Rechnungen verhindert werden sollen und außerdem kannst du jederzeit die Sperre in der Selbstadministration aufheben bzw. über die Serviceline aufheben lassen bzw. je nach Netzbetreiber auch ein anderes (höheres) Limit einstellen.
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