Grundsätzlich kein Problem --- aber warten wir mal ab, was bei Azby zurück kommt ...LZ9900 hat geschrieben:Wie schauts mit einer Sonderkündigung aus, wenn man mit den Flamingos im Minus ist?
Grüße
Stefan
Moderatoren: Matula, jxj, brus
3.2.2. Die in Punkt 3.2.1 genannten Beträge
werden nicht in Rechnung gestellt, wenn das
Vertragsverhältnis mit Ihnen aus Gründen gelöst
wurde, die wir zu vertreten haben. Darunter
fallen insbesondere die in § 7 Absatz 4 unserer
Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen
außerordentlichen Kündigungsgründe.
Da kommt es nun aber ganz schön dicke! Zum einen werden da scheinbar bei alten Verträgen die 05er gestrichen! Und man will offensichtlich Enwahlnummern wie z.B. von Betamax, Mobile Call, etc. sperren bzw. teuer verrechnen!4. Inkludierte Leistungen
.........Sie können Freiminuten oder Frei-SMS/MMS
(SMS-Bundle) nicht für Verbindungen zu Mehrwert-/
Nachrichtendiensten und Sonder/Kurzrufnummern (120, 123, ...), in Private Netze (05, 07xx) oder zu Sonderrufnummern nutzen.
Unter Sonderrufnummern verstehen wir alle
Rufnummern, darunter auch geografische, unter
denen Sie spezielle Dienste erreichen (z.B. Calling
Cards, m-commerce Dienste etc.).
Gab es das bisher auch? Hat das auch ein andere Anbieter?6.16. Entgelt für die Bereitstellung Ihres Prepay
Anschlusses (SIM- Aktivitätspauschale):
Wenn Sie Ihre Prepay SIM-Karte 3 Monate lang
nicht aktiv nutzen (keine aktiven Gesprächsaufbauten),
so sind wir berechtigt, Ihnen ab Beginn
des 4 Monats eine Gebühr für die Bereitstellung
Ihres Anschlusses (SIM – Karte) zu verrechnen.
Früher hat man was bekommen, nun muss man etwas zahlen!?!6.17. Pre- to Postpay Wechselgebühr
Wenn Sie von Ihrem Prepay Anschlusses in
einen Postpay Tarif wechseln, sind wir berechtigt,
Ihnen eine Wechselgebühr in Höhe des
Aktivierungsentgeltes (siehe Punkt 6.1) zu verrechnen.
Fallen nun die Taktungen der alten Tarife?9.6.1. Gesprächsverbindungen:
Sofern in den für Ihren Tarif geltenden Entgeltbestimmungen
nichts Abweichendes vereinbart ist,
vergebühren wir Ihre Gespräche standardmäßig
entsprechend der Taktung 60/60.
Sehr detailiert und seriös!?!10.2. Kunden Service Hotline
Individuelle Auskünfte und Services an der Hotline
sind grundsätzlich entgeltpflichtig. Die Höhe dieses
Entgelts hängt von der Dauer der Verbindung ab.
Auskünfte betreffend Sperren, Störungen und besondere
Tarifaktionen sind kostenlos.
Also 05er waren bei meiner KlaxNonStop definitv als Festnetz verrechnet.Essotiger hat geschrieben:Die Streichung der 05er bei alten Tarifen ist doch ein Eingriff in den Vertrag und hat nichts mit den AGBs zu tun, oder?4. Inkludierte Leistungen
Unter Sonderrufnummern verstehen wir alle ...
Was TMA als Sonderrufnummer versteht ist eigentlich irrelevant, denn Festnetz ist Festnetz.
Also das ist wirklich eine Neuheit und gibt es in dieser Form nur bei int. SIM-Karten; Da kann ich nur hoffen, dass das nicht Schule macht --- Da kommt ein mächtiger "Schubladen-Angriff" auf uns zu ...6.16. Entgelt für die Bereitstellung Ihres Prepay Anschlusses (SIM- Aktivitätspauschale):
Das sagt m.M.n. gar nichts: Sie sind berechtigt ... Ok, bewirkt zwar eine schiefe Optik, aber noch ist nichts passiert ... Ich kann mir eher vorstellen, dass solche Umstellungen in Zukunft nur mehr über den Webshop laufen sollen (Aktivierungs-Aktionen) und in den normalen Shops dann so eine Aktivierungsgebühr fällig wird ...6.17. Pre- to Postpay Wechselgebühr
Für mich so eine Art salvatorische Klausel ... Es gibt ja auch den - von der RTR verordneten - 1/1-Tarif, den dürften sie gar nicht antasten.9.6.1. Gesprächsverbindungen: Sofern in den für Ihren Tarif geltenden
Das ist mir zu hoch ... Bedeutet das, dass ich als Kunde jetzt froh sein darf, wenn ich nichts zahlen muss, oder kommt nach jedem "kostenlosen Anruf" eine Rechnung!?!?10.2. Kunden Service Hotline
Stefan hat geschrieben:Also 05er waren bei meiner KlaxNonStop definitv als Festnetz verrechnet.Essotiger hat geschrieben:Die Streichung der 05er bei alten Tarifen ist doch ein Eingriff in den Vertrag und hat nichts mit den AGBs zu tun, oder?4. Inkludierte Leistungen
Unter Sonderrufnummern verstehen wir alle ...
Was TMA als Sonderrufnummer versteht ist eigentlich irrelevant, denn Festnetz ist Festnetz.
Die Einwahlnummer-Geschichte getraue ich mir nicht zu beurteilen...
Aber: Wo ist für dich der Unterschied zwischen "Vertrag" und "AGB"??? Ein bißchen umständlich beschrieben: Die AGB sind Grundlage aller Verträge, die Verträge sind dann noch eine zusätzliche Erweiterung. Rein formal könnten in den AGB auch alle Tarife aufgelistet sein, was aber dann den "allgemeinen" Sinn etwas konterkariert.
Und es ist leider irrelevant, was du unter Festnetz verstehst: Auch 05er und 07xxer-Nummern sind Festnetz, fallen aber trotzdem nicht unter Festnetz... Und wenn in den AGB steht, dass nur 01 Festnetz ist und der Rest von Ö fällt in die Auslandszone, dann ist das so --- schließlich besteht kein Kontrahierungszwang von dir mit t-mobile ...
Also das ist wirklich eine Neuheit und gibt es in dieser Form nur bei int. SIM-Karten; Da kann ich nur hoffen, dass das nicht Schule macht --- Da kommt ein mächtiger "Schubladen-Angriff" auf uns zu ...6.16. Entgelt für die Bereitstellung Ihres Prepay Anschlusses (SIM- Aktivitätspauschale):
Das sagt m.M.n. gar nichts: Sie sind berechtigt ... Ok, bewirkt zwar eine schiefe Optik, aber noch ist nichts passiert ... Ich kann mir eher vorstellen, dass solche Umstellungen in Zukunft nur mehr über den Webshop laufen sollen (Aktivierungs-Aktionen) und in den normalen Shops dann so eine Aktivierungsgebühr fällig wird ...6.17. Pre- to Postpay Wechselgebühr
Für mich so eine Art salvatorische Klausel ... Es gibt ja auch den - von der RTR verordneten - 1/1-Tarif, den dürften sie gar nicht antasten.9.6.1. Gesprächsverbindungen: Sofern in den für Ihren Tarif geltenden
Das ist mir zu hoch ... Bedeutet das, dass ich als Kunde jetzt froh sein darf, wenn ich nichts zahlen muss, oder kommt nach jedem "kostenlosen Anruf" eine Rechnung!?!?10.2. Kunden Service Hotline
Es zeigt sich jedenfalls, dass t-mobile mehr mit dem Rücken zur Wand steht, als es öffentlich den Anschein hat.
Und ich kenne doch einige Firmen-Kunden die von t-mobile weg zu A1 oder Orange gegangen sind. Und von "indischen Kunden" alleine wirst du nicht reich...
Hätte ich Aktien von t-mobile Ö, ich würde sie nun verkaufen ...
Grüße
Stefan
Gut, anders formuliert: Die AGB stehen über den Entgeltbestimmungen: Wird nun eine 05er in den AGB herausgenommen, dann gilt das ab 24.07.10 auch für bestehende Tarife/Verträge, wo die 05er noch inkludiert waren --> eindeutig SoKü-RechtEssotiger hat geschrieben:Und für mich stellt sich nun die Frage, was mit den Tarifbestimmungen passiert. Diese sind ja die speziellen Entgeltbestimmungen und waren die Grundlage beim Vertragsabschluss!
Ja, es ist unfein, aber es ist rechtlich i.O., dir RTR wird und kann da nichts sagen; Zur Erklärung: t-mobile deklariert die Netze korrekt: Festnetz ist Festnetz, aber sie machen ihre eigene Tarifgestaltung, indem selektiv unterschiedliche Preise für geographische Festnetz-Nummern verrechnet werden.Essotiger hat geschrieben:dass bestimmte 01er als Sonderrufnummern gesehen werden und kein Festnetz darstellen ist eher bedenklich! ... Denke auch, dass dies die RTR nicht zulassen würde.
Stefan hat geschrieben:Gut, anders formuliert: Die AGB stehen über den Entgeltbestimmungen: Wird nun eine 05er in den AGB herausgenommen, dann gilt das ab 24.07.10 auch für bestehende Tarife/Verträge, wo die 05er noch inkludiert waren --> eindeutig SoKü-RechtEssotiger hat geschrieben:Und für mich stellt sich nun die Frage, was mit den Tarifbestimmungen passiert. Diese sind ja die speziellen Entgeltbestimmungen und waren die Grundlage beim Vertragsabschluss!
Das ist durchaus richtig, aber nur sofern sie es in Ihren Bestimmungen eindeutig deklarieren! Dies wäre eben zu sagen, dass 01er in die Freiminuten sollange sie nicht 512 beginnen etc.Stefan hat geschrieben:Ja, es ist unfein, aber es ist rechtlich i.O., dir RTR wird und kann da nichts sagen; Zur Erklärung: t-mobile deklariert die Netze korrekt: Festnetz ist Festnetz, aber sie machen ihre eigene Tarifgestaltung, indem selektiv unterschiedliche Preise für geographische Festnetz-Nummern verrechnet werden.Essotiger hat geschrieben:dass bestimmte 01er als Sonderrufnummern gesehen werden und kein Festnetz darstellen ist eher bedenklich! ... Denke auch, dass dies die RTR nicht zulassen würde.
Ich erinnere mich und habe auch damals schon die Meinung vertreten, dass die Anbieter da nicht einfach die Zugangsnummern sperren dürfen. Dabei bleibe ich auch. Es ist eine Zugangsnummer zum Festnetz und was dahinter passiert geht TMA nichts an!Stefan hat geschrieben:Ich haber leider den Beitrag nicht gefunden, aber Georg hat diese Entwicklung schon vor langer Zeit angekündigt --- daher denke ich, wird er sich schon etwas überlegt haben, aber mal sehen, wie er es kommentiert ...
Achso, da habe ich anfangs ungenau gelesen.Essotiger hat geschrieben:Aber wie gesagt, das von mir Zitierte entstammt nicht den AGB, sondern den AEB! Und wie schon gesagt "allgemeinen"!
Bis auf 60/60 kommen definitv alle Verschlechterungen: Ich bin mit meiner Klax doppelt betroffen; zwar zahle ich durch die Option NonStop ohnehin jeden Monat € 1,- aber die 05er habe ich ausschließlich über die Klax angerufen...Essotiger hat geschrieben:Werden die Teile der AEB (60/60, 05er, etc.) nun auf alle bestehenden Tarife angewandt oder bleiben die speziellen Vereinbarungen erhalten?
So meinst du das, ok. Ideologisch gebe ich dir recht, aber ich weiß bspw. nicht, was m-commerce Nummer sind oder Nachrichtendienste - ebenso Kurzrufnummern: Hat Sports-Expert mit 07242/234 nun eine Kurzrufnummer oder ist das "normales Festnetz"!?!?Essotiger hat geschrieben:Aber einfach zu sagen, dass bestimmte Nummern eines Rufnummernkreises als Sondernummern gelten, ohne diese dem Kunden transparent zu machen, dass kann und darf nicht rechtens sein. Denn damit ist der Kunde nicht im Klaren, wann er mehr zahlen muss und wann nicht.
Woher weißt Du das?Stefan hat geschrieben:
Vom Prinzip her ändert sich aber nichts in der Hierachie: AGB > AEB > Tarif-EB > Vetrag.Bis auf 60/60 kommen definitv alle Verschlechterungen: Ich bin mit meiner Klax doppelt betroffen; zwar zahle ich durch die Option NonStop ohnehin jeden Monat € 1,- aber die 05er habe ich ausschließlich über die Klax angerufen...Essotiger hat geschrieben:Werden die Teile der AEB (60/60, 05er, etc.) nun auf alle bestehenden Tarife angewandt oder bleiben die speziellen Vereinbarungen erhalten?
Weil du es gepostet hast:Essotiger hat geschrieben:Woher weißt Du das?
Und beim Relax Sekundentakt wird sicher 1/1 in den EB stehen.9.6.1. Gesprächsverbindungen:
Sofern in den für Ihren Tarif geltenden Entgeltbestimmungen
nichts Abweichendes vereinbart ist,
vergebühren wir Ihre Gespräche standardmäßig
entsprechend der Taktung 60/60.
Vom Prinzip her ändert sich aber nichts in der Hierachie: AGB > AEB > Tarif-EB > Vetrag.
Essotiger hat Folgendes geschrieben:
dass bestimmte 01er als Sonderrufnummern gesehen werden und kein Festnetz darstellen ist eher bedenklich! ... Denke auch, dass dies die RTR nicht zulassen würde.
...
Aber einfach zu sagen, dass bestimmte Nummern eines Rufnummernkreises als Sondernummern gelten, ohne diese dem Kunden transparent zu machen, dass kann und darf nicht rechtens sein. Denn damit ist der Kunde nicht im Klaren, wann er mehr zahlen muss und wann nicht.
Das erinnert mich jetzt spontan an die praxisferne, graue Theorie, wie sie u.a. auf der Uni gelehrt wird: "lex specialis derogat legi generali".ChristianWien hat geschrieben:Das ist leider falsch und genau verkehrt.Stefan hat geschrieben: Vom Prinzip her ändert sich aber nichts in der Hierachie: AGB > AEB > Tarif-EB > Vetrag.
Grundsätzlich schwirrt das "Verrechnen von Einwahldiensten" seit ca. 1 1/2 Jahren in den Köpfen mehrerer Mobilfunkanbieter herum.Essotiger hat geschrieben: Da habe ich zwei Fragen:
[...]
Was TMA als Sonderrufnummer versteht ist eigentlich irrelevant, denn Festnetz ist Festnetz.
Was sagt da unser betroffener Georg Hitsch eigentlich dazu?
Georg Hitsch hat geschrieben:Grundsätzlich schwirrt das "Verrechnen von Einwahldiensten" seit ca. 1 1/2 Jahren in den Köpfen mehrerer Mobilfunkanbieter herum.Essotiger hat geschrieben: Da habe ich zwei Fragen:
[...]
Was TMA als Sonderrufnummer versteht ist eigentlich irrelevant, denn Festnetz ist Festnetz.
Was sagt da unser betroffener Georg Hitsch eigentlich dazu?
Die Mobilkom wollte das schon einige Zeit machen, hat aber davon bisher abgesehen. Der Grund dafür ist aus meiner Sicht, daß das rechtlich als nicht ganz einfach gilt.
Ich vermute, daß das - so wie es aktuell von TMA aufgesetzt ist - einer genaueren rechtlichen Prüfung nicht standhalten wird.
Sollte es zu einem Verfahren bei der RTR oder durch den Konsumentenschutz kommen, würde ich vermuten, daß die jetzige Formulierung als "zu wenig bestimmt" nicht durchsetzbar ist.
Da es keine genaue Liste der Rufnummern gibt (und selbst mit der wäre das aus meiner Sicht problematisch), habe ich gewisse Zweifel, daß das das "Transparenz-Gebot" des Konsumentenschutz-Gesetzes ausreichend erfüllt ist.
Auch die Formulierung "Unter Sonderrufnummern verstehen wir alle Rufnummern, darunter auch geografische, unter denen Sie spezielle Dienste erreichen (z.B. Calling Cards, m-commerce Dienste etc.)." halt ich für wenig geglückt.
Was genau ist ein spezieller Dienst?
Ist eine Bestellung bei einem Pizzadienst ein spezieller Dienst?
Ist ein Anruf bei einer Service-Hotline (zB Magistrat Wien) ein spezieller Dienst?
Ist der Anruf an einen VoIP-Anschluss ein spezieller Dienst?
Ist das Versenden eines Faxes ein spezieller Dienst?
Ist der Anruf bei meiner Alarmanlage zu Hause eine spezieller Dienst?
Ist ein Anruf bei der "Zeitschrit Profil liest Ihnen einen Artikel vor" ein spezieller Dienst?
TMA versucht aus meiner Sicht hier, vorerst mal über den Hebel "nicht in den Freiminuten inkludiert" den ersten Schritt zu gehen.
Die Steigerungsstufe wäre dann, diese "Speziellen Dienste" mit zB 50 Cent/Minute zu verrechnen.
Das wäre aber möglicherweise mit dem Telekommunikationsgesetz bzw. der Entgeltverordnung KEM-V nicht vereinbar.
Ich gehe davon aus, daß TMA relativ genau weiß, daß einige Punkte der neuen AGB/EB nicht durchsetzbar sein werden.
Aber selbst wenn sie mal einzelne Nummern anfangen "speziell" zu verrechnen, und dann auf Anfrage wieder gutschreiben, um nur ja keine rechtliche Klärung zu haben, kommt es zu einer Verunsicherung der Kunden.
Und Verunsicherung der Kunden ist für einen Mobilfunkanbieter in diesem Fall rein finanziell betrachtet ganz was Tolles.
Weil ein Kunde, der einmal so eine "Nachverrechnung" bekommen hat, garantiert nie wieder einen Einwahldienst nutzen wird.
Ich möchte festhalten, daß all dies meine ausschliessliche Privat-Meinung ist.
LG
Georg Hitsch
AGB bzw. AEB können nur rechtswirksam etwas definieren, das nicht bereits an "höherer" Stelle in im Vertrag explizit enthaltenen Bestimmungen bzw. in dort verwiesenen Tarifdetails definiert wurde.Stechen die AEB die in den ursprünglichem Tarifen vereinbarten Abkommen oder nicht? Kann TMA nun die 05er, 60/60 Taktung, etc. einfach aus den alten Tarifen streichen oder bleiben diese Vertragsbestandteile bestehen?
ChristianWien hat geschrieben:@Essotiger
AGB bzw. AEB können nur rechtswirksam etwas definieren, das nicht bereits an "höherer" Stelle in im Vertrag explizit enthaltenen Bestimmungen bzw. in dort verwiesenen Tarifdetails definiert wurde.Stechen die AEB die in den ursprünglichem Tarifen vereinbarten Abkommen oder nicht? Kann TMA nun die 05er, 60/60 Taktung, etc. einfach aus den alten Tarifen streichen oder bleiben diese Vertragsbestandteile bestehen?
Somit können von den ursprünglich vertraglich vereinbarten Tarifen abweichende Preise nicht über geänderte AGB "untergeschoben" werden.
Da müßte das jeweilige Tarifmodell gegenüber dem Kunden aufgekündigt werden, wobei der Kunde dann die Wahl hätte, die Kündigung zu akzeptieren und sich einen anderen Betreiber zu suchen oder auf einen anderen, weiterhin angebotenen Tarif zu wechseln.
Bei der Taktung besteht ein gewisser Graubereich; da hat T-Mobile/Telering jedoch bereits 2008 generell einen 60/30 Takt auch für die Bestandskunden mit noch 30/30 eingeführt.
Allerdings besteht bei allen nicht ausschließlich vorteilhaften Änderungen durch den Betreiber ein Sonderkündigungsrecht für die betroffenen Kunden.
Das Problem ist leider, daß unsere Konsumentenschützer tief und fest in der Pendeluhr schlafen und höchstens Schattenboxen mit so "wichtigen" Dingen wie der seit mehr als 10 Jahren vom OGH als zulässig entschiedenen Zahlscheingebühr betreiben, statt sich um wirklich wichtige Dinge zu kümmern.
Und die Netzbetreiber wissen natürlich, daß "wegen eines 2-stelligen Euro-Betrags" wohl kaum jemand auf sein Risiko und seine Kosten einen Musterprozeß bis zum OGH führen wird.
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