Sonderkündigung bei T-Mobile und tele.ring möglich (neue AGB

Beiträge zum Thema Preise und Gebühren

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 02.06.2010, 21:25

LZ9900 hat geschrieben:Wie schauts mit einer Sonderkündigung aus, wenn man mit den Flamingos im Minus ist?
Grundsätzlich kein Problem --- aber warten wir mal ab, was bei Azby zurück kommt ...

Grüße
Stefan

Essotiger
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Beitrag von Essotiger » 03.06.2010, 10:41

So, habe mir das nun mal auf der HP angesehen:

Da finden sich nun auch Allgemeine Entgeltbestimmungen für Neukunden ab 1.6. und Bestandskunden ab 24.7.!
Hat es die bisher überhaupt gegeben? Denn alte sind nicht zu finden!

Da findet sich z.B.:
3.2.2. Die in Punkt 3.2.1 genannten Beträge
werden nicht in Rechnung gestellt, wenn das
Vertragsverhältnis mit Ihnen aus Gründen gelöst
wurde, die wir zu vertreten haben. Darunter
fallen insbesondere die in § 7 Absatz 4 unserer
Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen
außerordentlichen Kündigungsgründe.
4. Inkludierte Leistungen

.........Sie können Freiminuten oder Frei-SMS/MMS
(SMS-Bundle) nicht für Verbindungen zu Mehrwert-/
Nachrichtendiensten und Sonder/Kurzrufnummern (120, 123, ...), in Private Netze (05, 07xx) oder zu Sonderrufnummern nutzen.
Unter Sonderrufnummern verstehen wir alle
Rufnummern, darunter auch geografische, unter
denen Sie spezielle Dienste erreichen (z.B. Calling
Cards, m-commerce Dienste etc.).
Da kommt es nun aber ganz schön dicke! Zum einen werden da scheinbar bei alten Verträgen die 05er gestrichen! Und man will offensichtlich Enwahlnummern wie z.B. von Betamax, Mobile Call, etc. sperren bzw. teuer verrechnen!

Da habe ich zwei Fragen:
Die Streichung der 05er bei alten Tarifen ist doch ein Eingriff in den Vertrag und hat nichts mit den AGBs zu tun, oder?

Was TMA als Sonderrufnummer versteht ist eigentlich irrelevant, denn Festnetz ist Festnetz.

Was sagt da unser betroffener Georg Hitsch eigentlich dazu?
6.16. Entgelt für die Bereitstellung Ihres Prepay
Anschlusses (SIM- Aktivitätspauschale):
Wenn Sie Ihre Prepay SIM-Karte 3 Monate lang
nicht aktiv nutzen (keine aktiven Gesprächsaufbauten),
so sind wir berechtigt, Ihnen ab Beginn
des 4 Monats eine Gebühr für die Bereitstellung
Ihres Anschlusses (SIM – Karte) zu verrechnen.
Gab es das bisher auch? Hat das auch ein andere Anbieter?
6.17. Pre- to Postpay Wechselgebühr
Wenn Sie von Ihrem Prepay Anschlusses in
einen Postpay Tarif wechseln, sind wir berechtigt,
Ihnen eine Wechselgebühr in Höhe des
Aktivierungsentgeltes (siehe Punkt 6.1) zu verrechnen.
Früher hat man was bekommen, nun muss man etwas zahlen!?!
9.6.1. Gesprächsverbindungen:
Sofern in den für Ihren Tarif geltenden Entgeltbestimmungen
nichts Abweichendes vereinbart ist,
vergebühren wir Ihre Gespräche standardmäßig
entsprechend der Taktung 60/60.
Fallen nun die Taktungen der alten Tarife?
10.2. Kunden Service Hotline
Individuelle Auskünfte und Services an der Hotline
sind grundsätzlich entgeltpflichtig. Die Höhe dieses
Entgelts hängt von der Dauer der Verbindung ab.
Auskünfte betreffend Sperren, Störungen und besondere
Tarifaktionen sind kostenlos.
Sehr detailiert und seriös!?!


So was mich nun interessiert:

Gab es solche Allgemeinen Entgestbestimmungen bereits jetzt?

Greifen die damit auch in die alten Tarife ein?

Gibt es Entgeltbestimmungen für die alten Tarife und wo findet man diese?
Es ist selten zu früh und niemals zu spät!

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 03.06.2010, 11:37

Essotiger hat geschrieben:
4. Inkludierte Leistungen
Unter Sonderrufnummern verstehen wir alle ...
Die Streichung der 05er bei alten Tarifen ist doch ein Eingriff in den Vertrag und hat nichts mit den AGBs zu tun, oder?

Was TMA als Sonderrufnummer versteht ist eigentlich irrelevant, denn Festnetz ist Festnetz.
Also 05er waren bei meiner KlaxNonStop definitv als Festnetz verrechnet.
Die Einwahlnummer-Geschichte getraue ich mir nicht zu beurteilen...

Aber: Wo ist für dich der Unterschied zwischen "Vertrag" und "AGB"??? Ein bißchen umständlich beschrieben: Die AGB sind Grundlage aller Verträge, die Verträge sind dann noch eine zusätzliche Erweiterung. Rein formal könnten in den AGB auch alle Tarife aufgelistet sein, was aber dann den "allgemeinen" Sinn etwas konterkariert.

Und es ist leider irrelevant, was du unter Festnetz verstehst: Auch 05er und 07xxer-Nummern sind Festnetz, fallen aber trotzdem nicht unter Festnetz... Und wenn in den AGB steht, dass nur 01 Festnetz ist und der Rest von Ö fällt in die Auslandszone, dann ist das so --- schließlich besteht kein Kontrahierungszwang von dir mit t-mobile ...
6.16. Entgelt für die Bereitstellung Ihres Prepay Anschlusses (SIM- Aktivitätspauschale):
Also das ist wirklich eine Neuheit und gibt es in dieser Form nur bei int. SIM-Karten; Da kann ich nur hoffen, dass das nicht Schule macht --- Da kommt ein mächtiger "Schubladen-Angriff" auf uns zu ...
6.17. Pre- to Postpay Wechselgebühr
Das sagt m.M.n. gar nichts: Sie sind berechtigt ... Ok, bewirkt zwar eine schiefe Optik, aber noch ist nichts passiert ... Ich kann mir eher vorstellen, dass solche Umstellungen in Zukunft nur mehr über den Webshop laufen sollen (Aktivierungs-Aktionen) und in den normalen Shops dann so eine Aktivierungsgebühr fällig wird ...
9.6.1. Gesprächsverbindungen: Sofern in den für Ihren Tarif geltenden
Für mich so eine Art salvatorische Klausel ... Es gibt ja auch den - von der RTR verordneten - 1/1-Tarif, den dürften sie gar nicht antasten.
10.2. Kunden Service Hotline
Das ist mir zu hoch ... Bedeutet das, dass ich als Kunde jetzt froh sein darf, wenn ich nichts zahlen muss, oder kommt nach jedem "kostenlosen Anruf" eine Rechnung!?!?



Es zeigt sich jedenfalls, dass t-mobile mehr mit dem Rücken zur Wand steht, als es öffentlich den Anschein hat.

Und ich kenne doch einige Firmen-Kunden die von t-mobile weg zu A1 oder Orange gegangen sind. Und von "indischen Kunden" alleine wirst du nicht reich...
Hätte ich Aktien von t-mobile Ö, ich würde sie nun verkaufen ...

Grüße
Stefan

Essotiger
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Beitrag von Essotiger » 03.06.2010, 11:52

Stefan hat geschrieben:
Essotiger hat geschrieben:
4. Inkludierte Leistungen
Unter Sonderrufnummern verstehen wir alle ...
Die Streichung der 05er bei alten Tarifen ist doch ein Eingriff in den Vertrag und hat nichts mit den AGBs zu tun, oder?

Was TMA als Sonderrufnummer versteht ist eigentlich irrelevant, denn Festnetz ist Festnetz.
Also 05er waren bei meiner KlaxNonStop definitv als Festnetz verrechnet.
Die Einwahlnummer-Geschichte getraue ich mir nicht zu beurteilen...

Aber: Wo ist für dich der Unterschied zwischen "Vertrag" und "AGB"??? Ein bißchen umständlich beschrieben: Die AGB sind Grundlage aller Verträge, die Verträge sind dann noch eine zusätzliche Erweiterung. Rein formal könnten in den AGB auch alle Tarife aufgelistet sein, was aber dann den "allgemeinen" Sinn etwas konterkariert.

Und es ist leider irrelevant, was du unter Festnetz verstehst: Auch 05er und 07xxer-Nummern sind Festnetz, fallen aber trotzdem nicht unter Festnetz... Und wenn in den AGB steht, dass nur 01 Festnetz ist und der Rest von Ö fällt in die Auslandszone, dann ist das so --- schließlich besteht kein Kontrahierungszwang von dir mit t-mobile ...
6.16. Entgelt für die Bereitstellung Ihres Prepay Anschlusses (SIM- Aktivitätspauschale):
Also das ist wirklich eine Neuheit und gibt es in dieser Form nur bei int. SIM-Karten; Da kann ich nur hoffen, dass das nicht Schule macht --- Da kommt ein mächtiger "Schubladen-Angriff" auf uns zu ...
6.17. Pre- to Postpay Wechselgebühr
Das sagt m.M.n. gar nichts: Sie sind berechtigt ... Ok, bewirkt zwar eine schiefe Optik, aber noch ist nichts passiert ... Ich kann mir eher vorstellen, dass solche Umstellungen in Zukunft nur mehr über den Webshop laufen sollen (Aktivierungs-Aktionen) und in den normalen Shops dann so eine Aktivierungsgebühr fällig wird ...
9.6.1. Gesprächsverbindungen: Sofern in den für Ihren Tarif geltenden
Für mich so eine Art salvatorische Klausel ... Es gibt ja auch den - von der RTR verordneten - 1/1-Tarif, den dürften sie gar nicht antasten.
10.2. Kunden Service Hotline
Das ist mir zu hoch ... Bedeutet das, dass ich als Kunde jetzt froh sein darf, wenn ich nichts zahlen muss, oder kommt nach jedem "kostenlosen Anruf" eine Rechnung!?!?



Es zeigt sich jedenfalls, dass t-mobile mehr mit dem Rücken zur Wand steht, als es öffentlich den Anschein hat.

Und ich kenne doch einige Firmen-Kunden die von t-mobile weg zu A1 oder Orange gegangen sind. Und von "indischen Kunden" alleine wirst du nicht reich...
Hätte ich Aktien von t-mobile Ö, ich würde sie nun verkaufen ...

Grüße
Stefan

Also zum Thema Unterschied Vertrag - AGB!

Die AGB sind natürlich Grundlage des Vertrages, aber es gibt eben noch den Tarif! Und um das geht es mir hier!

Meine Zitate stammen ja aus den Entgeltbestimmungen! Und für mich stellt sich nun die Frage, was mit den Tarifbestimmungen passiert. Diese sind ja die speziellen Entgeltbestimmungen und waren die Grundlage beim Vertragsabschluss!

Dass da sehr viele Punkte natürlich eine Kannbestimmung sind ist schon klar, jedoch lasse ich solch abschreckende Klauseln, wenn ich sie nicht umsetzen möchte!

Dass man die 05er noch ausgrenzen kann ist mir verständlich, dass man aber sagen kann bzw. darf, dass bestimmte 01er als Sonderrufnummern gesehen werden und kein Festnetz darstellen ist eher bedenklich! Und ob das nun eine CallingCard, ein Eisenwarenhänlder oder ein Amt ist tut hier nichts zur Sache! Denke auch, dass dies die RTR nicht zulassen würde.

Aber Du hast Recht! TMA geht hier einen eigenartigen, wohl verzweifelten Weg, wenngleich auch viele Punkte wohl von A1 und auch anderen Anbietern stammen!
Es ist selten zu früh und niemals zu spät!

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 03.06.2010, 12:42

Essotiger hat geschrieben:Und für mich stellt sich nun die Frage, was mit den Tarifbestimmungen passiert. Diese sind ja die speziellen Entgeltbestimmungen und waren die Grundlage beim Vertragsabschluss!
Gut, anders formuliert: Die AGB stehen über den Entgeltbestimmungen: Wird nun eine 05er in den AGB herausgenommen, dann gilt das ab 24.07.10 auch für bestehende Tarife/Verträge, wo die 05er noch inkludiert waren --> eindeutig SoKü-Recht
Essotiger hat geschrieben:dass bestimmte 01er als Sonderrufnummern gesehen werden und kein Festnetz darstellen ist eher bedenklich! ... Denke auch, dass dies die RTR nicht zulassen würde.
Ja, es ist unfein, aber es ist rechtlich i.O., dir RTR wird und kann da nichts sagen; Zur Erklärung: t-mobile deklariert die Netze korrekt: Festnetz ist Festnetz, aber sie machen ihre eigene Tarifgestaltung, indem selektiv unterschiedliche Preise für geographische Festnetz-Nummern verrechnet werden.

Und t-mobile spricht von "Freiminuten" und nicht von "kostenlos ins Festnetz" ...

Ich haber leider den Beitrag nicht gefunden, aber Georg hat diese Entwicklung schon vor langer Zeit angekündigt --- daher denke ich, wird er sich schon etwas überlegt haben, aber mal sehen, wie er es kommentiert ...


Zusammengefasst: Die großen Frechheiten sind:
1.) Einwahlnummern vergebührt
2.) Wertkarten-Grundgebühr bei nicht Nutzung


Grüße
Stefan

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Beitrag von Essotiger » 03.06.2010, 13:08

Stefan hat geschrieben:
Essotiger hat geschrieben:Und für mich stellt sich nun die Frage, was mit den Tarifbestimmungen passiert. Diese sind ja die speziellen Entgeltbestimmungen und waren die Grundlage beim Vertragsabschluss!
Gut, anders formuliert: Die AGB stehen über den Entgeltbestimmungen: Wird nun eine 05er in den AGB herausgenommen, dann gilt das ab 24.07.10 auch für bestehende Tarife/Verträge, wo die 05er noch inkludiert waren --> eindeutig SoKü-Recht

Aber wie gesagt, das von mir Zitierte entstammt nicht den AGB, sondern den AEB! Und wie schon gesagt "allgemeinen"!

Also wo sind die "speziellen"?

Werden die Teile der AEB (60/60, 05er, etc.) nun auf alle bestehenden Tarife angewandt oder bleiben die speziellen Vereinbarungen erhalten?


Stefan hat geschrieben:
Essotiger hat geschrieben:dass bestimmte 01er als Sonderrufnummern gesehen werden und kein Festnetz darstellen ist eher bedenklich! ... Denke auch, dass dies die RTR nicht zulassen würde.
Ja, es ist unfein, aber es ist rechtlich i.O., dir RTR wird und kann da nichts sagen; Zur Erklärung: t-mobile deklariert die Netze korrekt: Festnetz ist Festnetz, aber sie machen ihre eigene Tarifgestaltung, indem selektiv unterschiedliche Preise für geographische Festnetz-Nummern verrechnet werden.
Das ist durchaus richtig, aber nur sofern sie es in Ihren Bestimmungen eindeutig deklarieren! Dies wäre eben zu sagen, dass 01er in die Freiminuten sollange sie nicht 512 beginnen etc.
Aber einfach zu sagen, dass bestimmte Nummern eines Rufnummernkreises als Sondernummern gelten, ohne diese dem Kunden transparent zu machen, dass kann und darf nicht rechtens sein. Denn damit ist der Kunde nicht im Klaren, wann er mehr zahlen muss und wann nicht.


Stefan hat geschrieben:Ich haber leider den Beitrag nicht gefunden, aber Georg hat diese Entwicklung schon vor langer Zeit angekündigt --- daher denke ich, wird er sich schon etwas überlegt haben, aber mal sehen, wie er es kommentiert ...
Ich erinnere mich und habe auch damals schon die Meinung vertreten, dass die Anbieter da nicht einfach die Zugangsnummern sperren dürfen. Dabei bleibe ich auch. Es ist eine Zugangsnummer zum Festnetz und was dahinter passiert geht TMA nichts an!
Es ist selten zu früh und niemals zu spät!

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 03.06.2010, 13:29

Essotiger hat geschrieben:Aber wie gesagt, das von mir Zitierte entstammt nicht den AGB, sondern den AEB! Und wie schon gesagt "allgemeinen"!
Achso, da habe ich anfangs ungenau gelesen.
Vom Prinzip her ändert sich aber nichts in der Hierachie: AGB > AEB > Tarif-EB > Vetrag.
Essotiger hat geschrieben:Werden die Teile der AEB (60/60, 05er, etc.) nun auf alle bestehenden Tarife angewandt oder bleiben die speziellen Vereinbarungen erhalten?
Bis auf 60/60 kommen definitv alle Verschlechterungen: Ich bin mit meiner Klax doppelt betroffen; zwar zahle ich durch die Option NonStop ohnehin jeden Monat € 1,- aber die 05er habe ich ausschließlich über die Klax angerufen...
Essotiger hat geschrieben:Aber einfach zu sagen, dass bestimmte Nummern eines Rufnummernkreises als Sondernummern gelten, ohne diese dem Kunden transparent zu machen, dass kann und darf nicht rechtens sein. Denn damit ist der Kunde nicht im Klaren, wann er mehr zahlen muss und wann nicht.
So meinst du das, ok. Ideologisch gebe ich dir recht, aber ich weiß bspw. nicht, was m-commerce Nummer sind oder Nachrichtendienste - ebenso Kurzrufnummern: Hat Sports-Expert mit 07242/234 nun eine Kurzrufnummer oder ist das "normales Festnetz"!?!?
Ich mein, "CallingCard-Dienste" sind eigentlich relativ klar, aber der Willkürakt des Vergebührens ist eine Frechheit.

Da gebe es einiges aufzuklären, aber der Rahmen ist soweit gespannt, dass es anscheinend den Auflagen der RTR genügt ...

P.S. Ich werde das mit der Kurzrufnummer dann im August mit meiner Klax testen...

Grüße
Stefan

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Beitrag von Essotiger » 03.06.2010, 14:36

Stefan hat geschrieben:
Vom Prinzip her ändert sich aber nichts in der Hierachie: AGB > AEB > Tarif-EB > Vetrag.
Essotiger hat geschrieben:Werden die Teile der AEB (60/60, 05er, etc.) nun auf alle bestehenden Tarife angewandt oder bleiben die speziellen Vereinbarungen erhalten?
Bis auf 60/60 kommen definitv alle Verschlechterungen: Ich bin mit meiner Klax doppelt betroffen; zwar zahle ich durch die Option NonStop ohnehin jeden Monat € 1,- aber die 05er habe ich ausschließlich über die Klax angerufen...
Woher weißt Du das?

Warum sollen sie in die Tarife derart eingreifen, dann aber ein 60/30 lassen, die 05er aber streichen!

Bezüglich Tarif-EB:

Hast Du eine Ahnung wo man die findet? Bei TMA führt der Link zu den alten Tarifen (wären ja ohnediese keine EB zu finden) ins Leere!

Generell bin ich als TMA-Kunde schon recht verärgert!

Da werden Verschlechterungen eingeführt und dem Kunden aber Nichts geboten:

Die Freiminuteninfo klappt nicht bzw. falsch, die Rechnungen stimmen mal nicht, weil Gespräche am letzten des Monats schon mal ins neue Monat fallen können und dann die Freiminuten sprengen, lange Gespräche werden schonmal als zwei einzelne Gespräche (sogar am EGN) verrechnet was eine Minute kostet, .......
Es ist selten zu früh und niemals zu spät!

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 03.06.2010, 21:30

Essotiger hat geschrieben:Woher weißt Du das?
Weil du es gepostet hast:
9.6.1. Gesprächsverbindungen:
Sofern in den für Ihren Tarif geltenden Entgeltbestimmungen
nichts Abweichendes vereinbart ist,
vergebühren wir Ihre Gespräche standardmäßig
entsprechend der Taktung 60/60.
Und beim Relax Sekundentakt wird sicher 1/1 in den EB stehen.
Bei neueren Tarifen könnte es natürlich sein, dass "Taktung gem. AEB" drinnen steht ...

Und auch die Pre- auf Postpiad Wechselgebühr ist eine "Kannbestimmung", so wie die unbestimmte Höhe der Wertkarten-Aktivhalte-Gebühr.

Aber die wesentlichen Verschlechterungen sind laut der nicht fehlinterpretierbaren AEB definitiv.

K.A. wo man die alten AEB oder AGB findet und ich habe es auch aufgehört, sie mir zu speichern --- was hat es denn für einen Sinn.
Auch wenn es Mr.Dailer nie wahr haben will, es gelten die neuen AGB.

Ok, für eine SoKü sind die alten AEB/AGB vllt. hilfreich, aber das wars auch schon ...


OT:
Und ehrlich gesagt kommen bei mir in Bezug auf alle Betreiber auch noch die "Sympathie-Werte" dazu: Auch wenn A1 oft als "teurer Snop-Anbieter" gilt, war ich in den letzten 10 Jahren (seitdem es intensiven Wettbewerb am Markt gibt) in Summe gesehen am zufriedensten - auch wenn es hie und da mal einen "Ehekrach" gegeben hat.

max-mobil war ganz am Anfang (alleine neben A1) echt i.O., die Tarife und Optionen wie Partnerkarte waren attraktiv und die Klax-Herzilein echt der Knaller. Nachdem one am Markt gekommen ist, mutierten sie nach einer "Sinnkrise" zum "möchtegern Business-Anbieter"; durch die Übernahme der rosaroten t-mobile sind meine Sympathiepunkte nicht gerade gestiegen.
Meine t-mobile-Klax hatte ich auch nur gekauft, weil mir gesagt wurde, dass die 0800er im Ausland (für CallingCards) freigeschalten und kostenlos sind - dem war aber nicht so! Gut, ich habe sie trotzdem behalten und aktiv gehalten...

Telering war für mich eigentlich der interessanteste Neueinstieg überhaupt am Markt; Ich habe echt Wochen wegen einer Wertkarte überlegt und auch gewartet, ob sie eine ähnliche Aktion wie one machen, wo man seine Rufnummer von einem anderen Provider mit der 0650-Vorwahl übernehmen kann - letztendlich ist es daran gescheitert, dass es zuwenige Shops in der Nähe gab, wo ich mir eine Rufnummer hätte aussuchen können. So schwach bin ich erst wieder bei Bob geworden, wo ich nach langem Suchen eine tolle Nummer ergattert habe. Aber seit der Übernahme durch t-mobile ist aus meiner Sicht Telering in doppelter Weise gestorben.

Orange hat sich nun wieder etwas rehabilitiert, da sie in letzter Zeit wirklich attraktive Tarife angeboten haben und mit dem Wertkarten-Produkt jetzt ganz vorne mitmischen --- obwohl ich das one-Motto "rauschfrei durch Leben" nie gelebt habe. :wink: Als one gelauncht wurde, hat "am Land" der Empfang eigentlich nie gepasst, deswegen war ich etwas enttäuscht; Trotzallem war das mein erster Vertrag, obwohl ich schon Jahre davor eine B-Free hatte.

Naja, bleibt nur mehr Drei: Ich sage mal so: Schwach angefangen und stark nachgelassen: So wie seinerzeit one haben sie sich am Anfang nur auf die großen Städte - im speziellen Wien - konzentriert, sonst war die Netz- und die Shop-Abdeckung lückenhaft und nahezu unbrauchbar. Seit das Netz annehmbar geworden ist, sind die Tarife immer unattraktiver geworden, außer man ist wie Boy2006 auf Multimedia "angewiesen" :lol: Aber da wird mehr versprochen, als gehalten wird; besonders wenn ich mich an die Änderung ins Zonen-Roaming zurückerinnere oder die Qualität im 3LikeHome-Land Italien: Bei den Telefonaten ist nur jedes 5. duchgestellt worden und surfen war "in der Stoßzeit" praktisch unmöglich --- ohne die ital. WIND wäre ich aufgeschmissen gewesen...

Aber im Ernst: Jetzt im Moment wüsste ich gar nicht, welchen Betreiber/Tarif ich als Neukunde nehmen würde: Als Multimedia-Tarif noch am ehesten RedBullMobile, "nur telefonieren" mit BigBob; wenn das Netz von A1 nicht passt, am ehesten noch Orange Team 2010/15, eventuell noch Telering SuperZehn.

Und eine Bemerkung am Rande: In meinem Umfeld haben wesentlich mehr Leute einen damals neu angemeldeten A1-Anschluss behalten, als Leute die sich bei max/tmobile, one oder Telering angemeldet haben - Die mir bekannten A1-Kunden gehören aber sicherlich nicht zur "finanziellen Oberschicht". Tendenziell sind sogar viele (auch berufsbedingt) zu A1 gewechselt.


Grüße
Stefan

ChristianWien
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Beitrag von ChristianWien » 03.06.2010, 23:19

@Stefan
Vom Prinzip her ändert sich aber nichts in der Hierachie: AGB > AEB > Tarif-EB > Vetrag.

Das ist leider falsch und genau verkehrt.
Klarerweise hat immer Vorrang, was explizit im jeweiligen Vertrag steht.
Dann gelten die dem Vertrag zugrundeliegenden Tarif-EBs und danach kommen die AGB, welche jedoch nur mehr das wirksam regeln können, was zuvor noch nicht behandelt wurde.


Essotiger hat Folgendes geschrieben:

dass bestimmte 01er als Sonderrufnummern gesehen werden und kein Festnetz darstellen ist eher bedenklich! ... Denke auch, dass dies die RTR nicht zulassen würde.
...
Aber einfach zu sagen, dass bestimmte Nummern eines Rufnummernkreises als Sondernummern gelten, ohne diese dem Kunden transparent zu machen, dass kann und darf nicht rechtens sein. Denn damit ist der Kunde nicht im Klaren, wann er mehr zahlen muss und wann nicht.

Da hat Essotiger sicher recht.
Einzelne geographische Festnetznummern anders (als zum "normalen" Festnetztarif) zu berechnen, ist sicher rechtlich nicht haltbar.
So etwas ginge nur dann, wenn dies in einem neuen Tarifmodell konkret so formuliert würde und dabei auch für den Kunden eindeutig klar verständlich und nachvollziehbar definiert würde, welche konkreten geographischen Festnetznummern anders und zu welchem Preis verrechnet werden sollen.

In Deutschland - wo es im Gegensatz zu Österreich "echte" Flatrates (ohne Limit, bei einigen neuen Tarifmodellen ist ein bei normalem Gebrauch unerreichbares "fair use" Limit von >=10000 Minuten definiert) gibt, hat O2 Negativ-Schlagzeilen gemacht, indem nach eigenem Gutdünken bestimmte zu stark frequentierte geographische Festnetz-Einwahlnummern insbesondere von Chatlines, Radio/Musik-Podcast-Diensten sowie die Betamax-Einwahlnummern wegen (behaupteter) Netzüberlastung offiziell limitiert wurden, was de facto einer Sperre gleichkommt, da diese Nummern so gut wie nicht mehr erreichbar waren bzw. sind.
Aus rechtlichen Gründen wurde eben zu einer "Limitierung" anstatt einer - ebenfalls angedachten - Ausnahme von der Flatrate gegriffen.


Da es in Österreich jedoch ohnehin keine Flatrates, sondern nur die Mogeltarife mit sehr begrenzten Inklusivminuten und Wuchertarifen bei Überschreitung gibt, gibt es für ein derartiges Vorgehen von T-Mobile/Telering keine Rechtfertigung.
Ich bin auch schon auf Georgs Meinung bzw. Reaktion zu dieser Vorgangsweise gespannt.

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Beitrag von Stefan » 03.06.2010, 23:38

ChristianWien hat geschrieben:
Stefan hat geschrieben: Vom Prinzip her ändert sich aber nichts in der Hierachie: AGB > AEB > Tarif-EB > Vetrag.
Das ist leider falsch und genau verkehrt.
Das erinnert mich jetzt spontan an die praxisferne, graue Theorie, wie sie u.a. auf der Uni gelehrt wird: "lex specialis derogat legi generali".

Leider trifft das auf die AGB der Privatwirtschaft nicht zu: Die einzelnen Verträge "unterstehen" der AGB, genauso wie ich es skizziert habe.
Bildlich gesprochen: Im Vertrag (lex specialis) steht: 'Alles wird für immer so beibehalten' und in der AGB (lex generalis) steht: 'Alles, was in den einzelnen Verträgen festgehalten wurde, ist wirkungslos', dann gilt die AGB --- sie ist im juridischen Sinn die "lex specialis" ...

Darum ist es auch müßig, weiterzudiskutieren, ob es rechtlich haltbar ist oder nicht.
Genauso müßig, wie die Diskussion, ob 29c/min gerechtfertigt sind, obwohl die Terminierungsentgelte nicht einmal ein Drittel betragen ...

So funktioniert die freie Marktwirtschaft: Angebot und Nachfrage ...

Grüße
Stefan

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Georg Hitsch
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Beitrag von Georg Hitsch » 04.06.2010, 10:06

Essotiger hat geschrieben: Da habe ich zwei Fragen:
[...]

Was TMA als Sonderrufnummer versteht ist eigentlich irrelevant, denn Festnetz ist Festnetz.

Was sagt da unser betroffener Georg Hitsch eigentlich dazu?
Grundsätzlich schwirrt das "Verrechnen von Einwahldiensten" seit ca. 1 1/2 Jahren in den Köpfen mehrerer Mobilfunkanbieter herum.
Die Mobilkom wollte das schon einige Zeit machen, hat aber davon bisher abgesehen. Der Grund dafür ist aus meiner Sicht, daß das rechtlich als nicht ganz einfach gilt.

Ich vermute, daß das - so wie es aktuell von TMA aufgesetzt ist - einer genaueren rechtlichen Prüfung nicht standhalten wird.

Sollte es zu einem Verfahren bei der RTR oder durch den Konsumentenschutz kommen, würde ich vermuten, daß die jetzige Formulierung als "zu wenig bestimmt" nicht durchsetzbar ist.

Da es keine genaue Liste der Rufnummern gibt (und selbst mit der wäre das aus meiner Sicht problematisch), habe ich gewisse Zweifel, daß das das "Transparenz-Gebot" des Konsumentenschutz-Gesetzes ausreichend erfüllt ist.

Auch die Formulierung "Unter Sonderrufnummern verstehen wir alle Rufnummern, darunter auch geografische, unter denen Sie spezielle Dienste erreichen (z.B. Calling Cards, m-commerce Dienste etc.)." halt ich für wenig geglückt.

Was genau ist ein spezieller Dienst?
Ist eine Bestellung bei einem Pizzadienst ein spezieller Dienst?
Ist ein Anruf bei einer Service-Hotline (zB Magistrat Wien) ein spezieller Dienst?
Ist der Anruf an einen VoIP-Anschluss ein spezieller Dienst?
Ist das Versenden eines Faxes ein spezieller Dienst?
Ist der Anruf bei meiner Alarmanlage zu Hause eine spezieller Dienst?
Ist ein Anruf bei der "Zeitschrit Profil liest Ihnen einen Artikel vor" ein spezieller Dienst?

TMA versucht aus meiner Sicht hier, vorerst mal über den Hebel "nicht in den Freiminuten inkludiert" den ersten Schritt zu gehen.
Die Steigerungsstufe wäre dann, diese "Speziellen Dienste" mit zB 50 Cent/Minute zu verrechnen.
Das wäre aber möglicherweise mit dem Telekommunikationsgesetz bzw. der Entgeltverordnung KEM-V nicht vereinbar.

Ich gehe davon aus, daß TMA relativ genau weiß, daß einige Punkte der neuen AGB/EB nicht durchsetzbar sein werden.
Aber selbst wenn sie mal einzelne Nummern anfangen "speziell" zu verrechnen, und dann auf Anfrage wieder gutschreiben, um nur ja keine rechtliche Klärung zu haben, kommt es zu einer Verunsicherung der Kunden.

Und Verunsicherung der Kunden ist für einen Mobilfunkanbieter in diesem Fall rein finanziell betrachtet ganz was Tolles.
Weil ein Kunde, der einmal so eine "Nachverrechnung" bekommen hat, garantiert nie wieder einen Einwahldienst nutzen wird.

Ich möchte festhalten, daß all dies meine ausschliessliche Privat-Meinung ist.

LG
Georg Hitsch

Essotiger
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Beitrag von Essotiger » 04.06.2010, 10:22

Georg Hitsch hat geschrieben:
Essotiger hat geschrieben: Da habe ich zwei Fragen:
[...]

Was TMA als Sonderrufnummer versteht ist eigentlich irrelevant, denn Festnetz ist Festnetz.

Was sagt da unser betroffener Georg Hitsch eigentlich dazu?
Grundsätzlich schwirrt das "Verrechnen von Einwahldiensten" seit ca. 1 1/2 Jahren in den Köpfen mehrerer Mobilfunkanbieter herum.
Die Mobilkom wollte das schon einige Zeit machen, hat aber davon bisher abgesehen. Der Grund dafür ist aus meiner Sicht, daß das rechtlich als nicht ganz einfach gilt.

Ich vermute, daß das - so wie es aktuell von TMA aufgesetzt ist - einer genaueren rechtlichen Prüfung nicht standhalten wird.

Sollte es zu einem Verfahren bei der RTR oder durch den Konsumentenschutz kommen, würde ich vermuten, daß die jetzige Formulierung als "zu wenig bestimmt" nicht durchsetzbar ist.

Da es keine genaue Liste der Rufnummern gibt (und selbst mit der wäre das aus meiner Sicht problematisch), habe ich gewisse Zweifel, daß das das "Transparenz-Gebot" des Konsumentenschutz-Gesetzes ausreichend erfüllt ist.

Auch die Formulierung "Unter Sonderrufnummern verstehen wir alle Rufnummern, darunter auch geografische, unter denen Sie spezielle Dienste erreichen (z.B. Calling Cards, m-commerce Dienste etc.)." halt ich für wenig geglückt.

Was genau ist ein spezieller Dienst?
Ist eine Bestellung bei einem Pizzadienst ein spezieller Dienst?
Ist ein Anruf bei einer Service-Hotline (zB Magistrat Wien) ein spezieller Dienst?
Ist der Anruf an einen VoIP-Anschluss ein spezieller Dienst?
Ist das Versenden eines Faxes ein spezieller Dienst?
Ist der Anruf bei meiner Alarmanlage zu Hause eine spezieller Dienst?
Ist ein Anruf bei der "Zeitschrit Profil liest Ihnen einen Artikel vor" ein spezieller Dienst?

TMA versucht aus meiner Sicht hier, vorerst mal über den Hebel "nicht in den Freiminuten inkludiert" den ersten Schritt zu gehen.
Die Steigerungsstufe wäre dann, diese "Speziellen Dienste" mit zB 50 Cent/Minute zu verrechnen.
Das wäre aber möglicherweise mit dem Telekommunikationsgesetz bzw. der Entgeltverordnung KEM-V nicht vereinbar.

Ich gehe davon aus, daß TMA relativ genau weiß, daß einige Punkte der neuen AGB/EB nicht durchsetzbar sein werden.
Aber selbst wenn sie mal einzelne Nummern anfangen "speziell" zu verrechnen, und dann auf Anfrage wieder gutschreiben, um nur ja keine rechtliche Klärung zu haben, kommt es zu einer Verunsicherung der Kunden.

Und Verunsicherung der Kunden ist für einen Mobilfunkanbieter in diesem Fall rein finanziell betrachtet ganz was Tolles.
Weil ein Kunde, der einmal so eine "Nachverrechnung" bekommen hat, garantiert nie wieder einen Einwahldienst nutzen wird.

Ich möchte festhalten, daß all dies meine ausschliessliche Privat-Meinung ist.

LG
Georg Hitsch

Deine (privaten) Worte in Gottes und Konsumentenschützers Ohren.

Mich würde nun noch die private Meinung eines Profis zu den AEB und Tarif-EB interessieren.

Stechen die AEB die in den ursprünglichem Tarifen vereinbarten Abkommen oder nicht? Kann TMA nun die 05er, 60/60 Taktung, etc. einfach aus den alten Tarifen streichen oder bleiben diese Vertragsbestandteile bestehen?

Hast Du eine Ahnung, woh man die alten Tarifbestimmungen finden kann? RTR eventuell?
Es ist selten zu früh und niemals zu spät!

ChristianWien
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Beitrag von ChristianWien » 04.06.2010, 11:48

@Essotiger
Stechen die AEB die in den ursprünglichem Tarifen vereinbarten Abkommen oder nicht? Kann TMA nun die 05er, 60/60 Taktung, etc. einfach aus den alten Tarifen streichen oder bleiben diese Vertragsbestandteile bestehen?
AGB bzw. AEB können nur rechtswirksam etwas definieren, das nicht bereits an "höherer" Stelle in im Vertrag explizit enthaltenen Bestimmungen bzw. in dort verwiesenen Tarifdetails definiert wurde.
Somit können von den ursprünglich vertraglich vereinbarten Tarifen abweichende Preise nicht über geänderte AGB "untergeschoben" werden.
Da müßte das jeweilige Tarifmodell gegenüber dem Kunden aufgekündigt werden, wobei der Kunde dann die Wahl hätte, die Kündigung zu akzeptieren und sich einen anderen Betreiber zu suchen oder auf einen anderen, weiterhin angebotenen Tarif zu wechseln.

Bei der Taktung besteht ein gewisser Graubereich; da hat T-Mobile/Telering jedoch bereits 2008 generell einen 60/30 Takt auch für die Bestandskunden mit noch 30/30 eingeführt.
Allerdings besteht bei allen nicht ausschließlich vorteilhaften Änderungen durch den Betreiber ein Sonderkündigungsrecht für die betroffenen Kunden.

Das Problem ist leider, daß unsere Konsumentenschützer tief und fest in der Pendeluhr schlafen und höchstens Schattenboxen mit so "wichtigen" Dingen wie der seit mehr als 10 Jahren vom OGH als zulässig entschiedenen Zahlscheingebühr betreiben, statt sich um wirklich wichtige Dinge zu kümmern.
Und die Netzbetreiber wissen natürlich, daß "wegen eines 2-stelligen Euro-Betrags" wohl kaum jemand auf sein Risiko und seine Kosten einen Musterprozeß bis zum OGH führen wird.

Essotiger
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Beitrag von Essotiger » 04.06.2010, 12:21

ChristianWien hat geschrieben:@Essotiger
Stechen die AEB die in den ursprünglichem Tarifen vereinbarten Abkommen oder nicht? Kann TMA nun die 05er, 60/60 Taktung, etc. einfach aus den alten Tarifen streichen oder bleiben diese Vertragsbestandteile bestehen?
AGB bzw. AEB können nur rechtswirksam etwas definieren, das nicht bereits an "höherer" Stelle in im Vertrag explizit enthaltenen Bestimmungen bzw. in dort verwiesenen Tarifdetails definiert wurde.
Somit können von den ursprünglich vertraglich vereinbarten Tarifen abweichende Preise nicht über geänderte AGB "untergeschoben" werden.
Da müßte das jeweilige Tarifmodell gegenüber dem Kunden aufgekündigt werden, wobei der Kunde dann die Wahl hätte, die Kündigung zu akzeptieren und sich einen anderen Betreiber zu suchen oder auf einen anderen, weiterhin angebotenen Tarif zu wechseln.

Bei der Taktung besteht ein gewisser Graubereich; da hat T-Mobile/Telering jedoch bereits 2008 generell einen 60/30 Takt auch für die Bestandskunden mit noch 30/30 eingeführt.
Allerdings besteht bei allen nicht ausschließlich vorteilhaften Änderungen durch den Betreiber ein Sonderkündigungsrecht für die betroffenen Kunden.

Das Problem ist leider, daß unsere Konsumentenschützer tief und fest in der Pendeluhr schlafen und höchstens Schattenboxen mit so "wichtigen" Dingen wie der seit mehr als 10 Jahren vom OGH als zulässig entschiedenen Zahlscheingebühr betreiben, statt sich um wirklich wichtige Dinge zu kümmern.
Und die Netzbetreiber wissen natürlich, daß "wegen eines 2-stelligen Euro-Betrags" wohl kaum jemand auf sein Risiko und seine Kosten einen Musterprozeß bis zum OGH führen wird.

Fasse ich dies nun (nach Deiner Meinung) richtig zusammen?

In alten Verträgen könnte zwar die Taktung geändert werden, da schonmal passiert und Graubereich!

Eine Ausschließen der 05er und eventuellen Sondernummern (01er, welche einen Enwahldienst bieten) wäre aber zu tiefgreifend!


Nun nochmal zur Taktung: Warum ist das ein Graubereich, war ja ursprünglich ebenso Vertragsdetail!


Und nun zur von Die angesprochenen Zahlscheingebühr! Ist die nicht nur rechtens, wenn der verrechnete Betrag in Relation steht?
Es ist selten zu früh und niemals zu spät!

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