Damit man als Arbeitsloser nicht immer hinter dem Geld herhecheln muss, empfielt es sich dass jede/r Arbeitslose schon bei Erhalt der Mitteilung über den Leistungsanspruch (das ist der Zettel über die Bezugshöhe der mit der Post kommt), vorbeugend einen bescheidmäßigen Anspruch auf seinen Arbeitslosenantrag anfordert.
Wenn man einen Bescheid hat und die entziehen einem das Arbeitslosengeld, kann der Betroffene eine Klage beim Verfassungsgerichtshof einbringen. Diese Botschaft muss unter die Leute gebracht werden. Denn damit umgehen Betroffene den langwierigen Instanzenweg, der eineinhalb Jahre und länger dauern kann.
Es ist wichtig, dass alle Arbeitslosen diesen Anspruch schriftlich geltend machen, auch wenn sie nicht ahnen, dass sie je von einer Sperre betroffen sein könnten, denn das geschieht in der Realität rascher als es sie sich vorstellen können.
Quelle: Dr. Pochieser
http://www.soned.at/788981d7d6ca4c49901 ... 16856.html
An das
Arbeitsmarktservice
Adresse
xxxx Wien
Wien, am xx.xx.2010
Zahl: RGS xxxxx
Versicherungsnummer: ###
Antragsteller/in: Max Muster
1150 Wien, ....
wegen: Arbeitslosengeld/Notstandhilfe
ANTRAG AUF BESCHEIDAUSFERTIGUNG
1-fach
In oben bezeichneter Rechtssache wird der
Antrag
gestellt, den Leistungsanspruch auf Arbeitslosengeld/Notstandshilfe laut Mitteilung über den Leistungsanspruch vom xx.xx.2010 in Bescheidform zu erlassen.
Max Muster
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