tszr hat geschrieben:... nicht auf die österreichische 20 % ust ausgestellt ?
Naja, ganz so einfach ist die Thematik nicht: In diesem Fall handelt es sich (wie du geschrieben hast) um eine Umsatzsteuer (Anm. der Vollständigkeit halber: die als Vorsteuer geltend gemachte werden kann). Das heißt konkret: Eine Firma hebt 20% Steuer ein und führt diese an den Staat ab. Diese Umsatzsteuer ist für eine Firma nur ein Durchlaufposten (deshalb Umsatzsteuer, von dem die Firma selbst nichts hat). Du als Kunde zahlst die 20% Steuer, auf deinen Rechnungen ersichtlich in Form der "Mehrwertsteuer" an den Staat (zünische Anm.: Ich weiß bis heute nicht, wo dann der "Mehrwert" beim Produkt ist
).
Endbesteuert wird lediglich der Umsatz (ohne Ust.) einer Firma
im jeweiligen Land vom Firmensitz.
was sollte das für einen vorteil 1031 bringen, wenn statt, von NL oder D aus CH oder GB abgebucht wird ?
Wie schon angedeutet, wird dort der landesübliche Steuersatz eingehoben. In Österreich haben wir (seit 1.1.05) bei Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) 25% Köst und 25% Kest = 43,75% Steuerbelastung. In CH sind es 30% und UK weiß ich es nicht genau, aber in etwa auch so 30%.
ach ja in der schweiz kann er die österreichische steuer zurückforden bzw. zahlst gar keine österreichische steuer, in GB = EU land schon.
Das ist so nicht richtig: Die Steuerzahlung wird über Landesgrenzen hinweg mittels "Doppelbesteuerungsabkommen" geregelt. Das würde hier aber jetzt zu weit führen. Nur soviel: Steuergesetze sind staatliche Hoheitssache, eine einheitliche "EU-Steuer" gibt es nicht. Auf das würde deine Aussage anspielen.
Grüße
Stefan