
Big Bob um 8,8€ im Monat!
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Leider nicht. Sobald Du im Internet den Bestätigungscode (die Kundennummer) eingibst, wird der Vertrag aktiviert und mit dem Tag (bei Dir also gestern) beginnt auch die Verrechnung der Grundgebühr. bob aktiviert Dir den Tarif also "auf gut Glück" noch bevor Du den Vertrag unterschrieben retournierst (rechtlich gesehen könntest Du jetzt telefonieren und dann nie bezahlen). Erst wenn sie den unterschriebenen Vertrag nach 1 Monat nicht zurückbekommen haben, sperren sie Dir "big bob" wieder. Warten bringt aber nichts, da die Verrechnung ja schon gestern gestartet hat.Massafaka hat geschrieben:Ich habe die Anmeldung gerade durchgeführt und habe nun 4 Wochen Zeit den Vertrag, der mir zugeschickt wir zu retounieren. D.h. ich man hat nun nochmal 4 Wochen Zeit die Anmeldung hinauszuzögern?
In diesem Zusammenhang habe ich gestern erst eine interessante Erfahrung gemacht. Ich habe einen bob Vierer angemeldet, den Bestätigungscode eingegeben und das Datenblatt unterschrieben - aus welchem Grund auch immer habe ich aber bislang vergessen, es abzusenden (ist jetzt fast 2 Monate her) - der Vertrag läuft nach wie vor. Ich werde das Kuvert jetzt mal - etwas verspätet - abschicken. Mal schauen, ob sich was ändert. 

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Ich hab von einer Ex Bob-Mitarbeiterin, die jemand von der Rechtsabteilung kennt gehört, dass schon einige versucht haben den BigBob anzumelden, ordentlich zu telefonieren, den Vertrag nicht zu unterschreiben und dann die Mobilkom zu klagen, weil die Rechnung abgebucht wurde.
Die Prozesskosten durften die Kläger zahlen. Die Eingabe des Pins vom Kontoauszug reicht anscheinend schon um ein Vertragsverhältnis einzugehen, die Unterschrift ist dann wohl nur noch eine Bestätigung.
Die Prozesskosten durften die Kläger zahlen. Die Eingabe des Pins vom Kontoauszug reicht anscheinend schon um ein Vertragsverhältnis einzugehen, die Unterschrift ist dann wohl nur noch eine Bestätigung.
Na sowieso.Massafaka hat geschrieben:Ich hab von einer Ex Bob-Mitarbeiterin, die jemand von der Rechtsabteilung kennt gehört, dass schon einige versucht haben den BigBob anzumelden, ordentlich zu telefonieren, den Vertrag nicht zu unterschreiben und dann die Mobilkom zu klagen, weil die Rechnung abgebucht wurde.
Die Prozesskosten durften die Kläger zahlen. Die Eingabe des Pins vom Kontoauszug reicht anscheinend schon um ein Vertragsverhältnis einzugehen, die Unterschrift ist dann wohl nur noch eine Bestätigung.
Du unterschreibst ja nur eine schriftliche zusätzliche Bestätigung.
Wer sich allen ernstes auf eine Klage einlässt, ist meiner Meinung nach ziemlich dumm. Der Vertrag kommt auf jeden Fall zu Stande, auch wenn man nichts unterschreibt - ist bei Wertkarten ja auch so (auch da geht man ein Vertragsverhältnis ein). Ein Vertrag muss nicht schriftlich zustande kommen - er kann auch mündlich oder durch schlüssige Handlung (§863 ABGB) zustande kommen.
Aber es muss immer welche geben, die meinen, es besser zu wissen.
so was würde ich nie versuchen, speziell bei der Mobilkom oder drei, die haben die besten Anwälte / AGBs und gehen wegen jeder Kleinichkeit schon vor GerichtMassafaka hat geschrieben:Ich hab von einer Ex Bob-Mitarbeiterin, die jemand von der Rechtsabteilung kennt gehört, dass schon einige versucht haben den BigBob anzumelden, ordentlich zu telefonieren, den Vertrag nicht zu unterschreiben und dann die Mobilkom zu klagen, weil die Rechnung abgebucht wurde.
Die Prozesskosten durften die Kläger zahlen. Die Eingabe des Pins vom Kontoauszug reicht anscheinend schon um ein Vertragsverhältnis einzugehen, die Unterschrift ist dann wohl nur noch eine Bestätigung.

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Bigbob mit 8,80 GG - bei dem Betrag zahlt sich das Klagen aus. Was den Vertrag betrifft, so ist dieser spätestens mit der ersten Zahlung wirksam, daher die Probeabbuchung von 10 Cent. Gibt man den Code aus der Buchungszeile ein, so bestätigt man nochmals die Anerkennung der Abbuchung & des Vertrags, sonst müsste man die Abbuchung rückbuchen lassen und es kommt keine Aktivierung des Vertragstarifs zustande.Massafaka hat geschrieben:... den BigBob anzumelden, ordentlich zu telefonieren, den Vertrag nicht zu unterschreiben und dann die Mobilkom zu klagen, weil die Rechnung abgebucht wurde.
Die Prozesskosten durften die Kläger zahlen.
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Alle sagten, das geht nicht.
Bis meinereiner kam, der das nicht wusste und es einfach machte.
Alle sagten, das geht nicht.
Bis meinereiner kam, der das nicht wusste und es einfach machte.
Jein: Du hast mit dem Kauf einen Vertrag abgeschlossen, aber mit dem Geschäft, indem du das Startpaket gekauft hast.tszr hat geschrieben:dort kommt der Vertrag ja schon mit dem ersten benutzen der SIM karte bzw. mit der PIN Eingabe zustande bevor man noch auf den big bob Tarif "umsteigt", oder doch schon mit dem Kauf des Startpaketes ?
Erst auf dieser Basis kannst du einen "Folgevertrag" mit der Mobilkom abschließen und laut AGB beginnt der mit Nutzung der SIM als Prepaid-Vertrag.
Die PIN macht es dann zur Postpaid-Vertragsvariante.
Grüße
Stefan
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leute ich kenn mich da nimma aus:)))
1.ist es normal dass nach jedem telefonat im inland immer die summe der verbindungsentgelte steigt?ich habe zum beispiel 1 minute telefoniert und ein paar stunden gewartet und siehe da,verbindungsentgel ist um 4 cent gestiegen...also werden die freiminuten als normale kostenpflichtige verrechnet ind der rechnung aber wieder annunliert????ist das bei euch auch so?sms erscheinen nicht...
2.ich habe einen brief von bob bekommen.Musste was unterschreiben und retourschicken.Habe ihn aber wo verlegt
und weiss jetzt nicht ob es einen signifikanten einfluss auf die zukünftige zusammenarbeit mit dem anbieter hat.
Ich dachte mit dem bestätigen des codes und somit auch der kontonummer,ist der vertrag besiegelt...
was nun?
danke
1.ist es normal dass nach jedem telefonat im inland immer die summe der verbindungsentgelte steigt?ich habe zum beispiel 1 minute telefoniert und ein paar stunden gewartet und siehe da,verbindungsentgel ist um 4 cent gestiegen...also werden die freiminuten als normale kostenpflichtige verrechnet ind der rechnung aber wieder annunliert????ist das bei euch auch so?sms erscheinen nicht...
2.ich habe einen brief von bob bekommen.Musste was unterschreiben und retourschicken.Habe ihn aber wo verlegt

Ich dachte mit dem bestätigen des codes und somit auch der kontonummer,ist der vertrag besiegelt...
was nun?
danke
Beim bigbob hast du in der Kontoübersicht deine verbleibenden Freiminuten und Frei-SMS angezeigt. Diese sinken entsprechend deines Verbrauchs, die Entgelte steigen nicht durch normale Telefonie/SMS. Es scheint so, als hättest du den Vierer, wenn 4 Cent pro Minute verrechnet werden (außer du hast bereits deine Freiminuten verbraucht). Das Vertragsblatt musst du unterschrieben zurücksenden, da bob sich sonst das Recht vorbehält, den Vertrag innerhalb eines Monats zu kündigen. Ich habe einmal das Kuvert bereits zum Versenden bereitgelegt, es dann aber unabsichtlich unter einem Stapel anderer Papiere begraben und darauf vergessen - ich hab's dann nach 2 Monaten abgeschickt, war auch kein Problem - allerdings handelte es sich dabei um einen bob Vierer-Vertrag...
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