A1 mobiles Internet kündigen wegen Umzug nach Deutschland
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A1 mobiles Internet kündigen wegen Umzug nach Deutschland
Hallo,
ich habe einen Tarif für mobiles Internet bei A1. Aus beruflichen Gründen bin ich aber nach Deutschland zurückgegangen und habe nun noch ca. 1 Jahr meines 2-Jahres-Vertrages bei A1.
Komme ich da irgendwie raus?
Eine Freundin sagte mir, man könne da mit Sonderkündigungsrecht etwas erreichen.
gruß
sascha
ich habe einen Tarif für mobiles Internet bei A1. Aus beruflichen Gründen bin ich aber nach Deutschland zurückgegangen und habe nun noch ca. 1 Jahr meines 2-Jahres-Vertrages bei A1.
Komme ich da irgendwie raus?
Eine Freundin sagte mir, man könne da mit Sonderkündigungsrecht etwas erreichen.
gruß
sascha
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@trollerboy
Ein Sonderkündigungsrecht steht dir nur dann zu, wenn seitens deines Vertragspartners nachträgliche Vertragsänderungen durchgeführt werden, die nicht ausschließlich zu deinem Vorteil sind.
Daß du in ein anderes Land (zurück-)übersiedeln willst, ist aber sicher keine Schuld von A1.
Das hättest du wohl auch schon vor dem Abschluß deines 2-Jahresvertrags wissen bzw. absehen können/müssen.
Du kannst natürlich ein entsprechendes Schreiben (samt Begründung und Nachweis für die berufliche Veranlassung) an die Mobilkom richten.
Es besteht dabei eine große Wahrscheinlichkeit, daß du vorzeitig aus Kulanz von deinem Vertrag entbunden wirst.
Anspruch darauf hast du allerdings nicht und müßtest - wenn A1 keine Kulanz walten läßt - die bis zum regulären Ende deiner vereinbarten Mindestvertragsdauer anfallenden monatlichen Grundgebühren bei vorzeitiger Kündigung trotzdem (in Form einer einmaligen Gesamtverrechnung) zahlen.
Natürlich steht es dir in diesem Fall auch frei, zum Ende deiner Vertragsbindung zu kündigen.
Dann kannst du das mobile Internet noch weiterhin entweder selbst bzw. durch Freunde/Verwandte nutzen und brauchst dabei statt der hohen Einmalzahlung nur die monatlichen Grundgebühren weiterzuzahlen.
SO einfach ist die Sache nicht.Eine Freundin sagte mir, man könne da mit Sonderkündigungsrecht etwas erreichen.
Ein Sonderkündigungsrecht steht dir nur dann zu, wenn seitens deines Vertragspartners nachträgliche Vertragsänderungen durchgeführt werden, die nicht ausschließlich zu deinem Vorteil sind.
Daß du in ein anderes Land (zurück-)übersiedeln willst, ist aber sicher keine Schuld von A1.
Das hättest du wohl auch schon vor dem Abschluß deines 2-Jahresvertrags wissen bzw. absehen können/müssen.
Du kannst natürlich ein entsprechendes Schreiben (samt Begründung und Nachweis für die berufliche Veranlassung) an die Mobilkom richten.
Es besteht dabei eine große Wahrscheinlichkeit, daß du vorzeitig aus Kulanz von deinem Vertrag entbunden wirst.
Anspruch darauf hast du allerdings nicht und müßtest - wenn A1 keine Kulanz walten läßt - die bis zum regulären Ende deiner vereinbarten Mindestvertragsdauer anfallenden monatlichen Grundgebühren bei vorzeitiger Kündigung trotzdem (in Form einer einmaligen Gesamtverrechnung) zahlen.
Natürlich steht es dir in diesem Fall auch frei, zum Ende deiner Vertragsbindung zu kündigen.
Dann kannst du das mobile Internet noch weiterhin entweder selbst bzw. durch Freunde/Verwandte nutzen und brauchst dabei statt der hohen Einmalzahlung nur die monatlichen Grundgebühren weiterzuzahlen.
Wenn wirs nicht schon so oft gehabt hätten - das ist eine "Neverending Story"...hypkin hat geschrieben:müssen sie ja nicht. steht ja im vertrag, dass die inkludierten mengen nur in österreich gelten. und im ausland kann er ja roamen.
Es läuft auf eine Kulanz hinaus, dass sich A1 mit Meldebestätigung aus dem Ausland weich klopfen lässt.
In der Vergangenheit hat niemals jemand geschrieben, damit Erfolg gehabt zu haben.
Die einzige realistische Variante ist, den Vertrag zu übertragen...
Grüße
Stefan
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