Ge org !
Moderatoren: Matula, jxj, brus
Media Markt/Saturn versucht sich als Diskont-Mobilfunker
Das Angebot der Elektromärkte heißt "Ge-org" - Genutzt wird das Netz von T-Mobile - Anrufe in alle Netze kosten 6,9 Cent
Österreich ist um einen neuen Mobilfunkanbieter reicher. Media Markt/Saturn besteigen den Ring. Das Angebot der Elektromärkte heißt "Ge-org" und bietet vorerst ausschließlich Wertkarten-Telefonie an. Genutzt wird das Netz von T-Mobile. Kunden nutzen die Vorwahl der T-Mobile-Tocher tele.ring (0650).
Internet
mPAY24 - Die Online -Zahlungslösung
bezahlte Einschaltung
SIM-Karte zu
Startpakete werden exklusiv bei Media Markt und Saturn angeboten. Kunden bekommen beim Kauf eines offenen Handys eine „Ge org!"-SIM-Karte inklusive 5 Euro Gesprächsguthaben kostenlos dazu. Anrufe in andere Netze kosten ab 6,9 Cent (Taktung 60/60). SMS schlagen sich mit 15 Cent in alle Netze im In- und Ausland zu Buche. Aufgeladen werden kann die "Ge-org!"-Wertkarte mittels Ladebon in jedem Media Markt und Saturn, sowie via Internet, bei allen Telering-Stellen und via Bankomat. (sum)
Hab mir mal die AGB von Ge-Org durchgelesen. Da steht ja nichts drinnen!
Keine Entgeltübersicht über Sonderentgelte, keine unzähligen Regelungen wie bei anderen Mobilfunk-AGBs, nichts... Geht das so einfach?
Sie verweisen ja nicht einmal auf tele.ring AGBs, also dürften theoretisch nur die Ge-Org AGBs gelten, aber da steht ja so gut wie nichts drinnen?!
Wie schaut das rechtlich aus?
Keine Entgeltübersicht über Sonderentgelte, keine unzähligen Regelungen wie bei anderen Mobilfunk-AGBs, nichts... Geht das so einfach?
Sie verweisen ja nicht einmal auf tele.ring AGBs, also dürften theoretisch nur die Ge-Org AGBs gelten, aber da steht ja so gut wie nichts drinnen?!
Wie schaut das rechtlich aus?
Die AGB auf www.ge-org.at beziehen sich nur auf das Onlineangebot (Internetseite).
Für die Mobilfunkdienstleistungen müssen (wo auch immer) gesonderte AGB existieren. Spätestens bei Vertragsschließung muss auf diese AGB irgendwo verwiesen sein (Anmeldeformular etc.). Möglich ist es natürlich, dass einfach die tele.ring AGB gelten - wie gesagt muss das bei Vertragsabschluss in irgendeiner Form deutlich gemacht werden - da ich kein ge-org habe und online offensichtlich nicht darauf hingewiesen wird, weiß ich nicht, ob diese gelten sollen oder eigene gelten. Immerhin müssen Betreiber von Telekommunikationsnetzen und -diensten AGB erlassen. Sollten die AGB unvollständig sein und einzelne rechtliche Belange nicht erfassen, gelten diesbezüglich die gesetzlichen Bestimmungen.
Für die Mobilfunkdienstleistungen müssen (wo auch immer) gesonderte AGB existieren. Spätestens bei Vertragsschließung muss auf diese AGB irgendwo verwiesen sein (Anmeldeformular etc.). Möglich ist es natürlich, dass einfach die tele.ring AGB gelten - wie gesagt muss das bei Vertragsabschluss in irgendeiner Form deutlich gemacht werden - da ich kein ge-org habe und online offensichtlich nicht darauf hingewiesen wird, weiß ich nicht, ob diese gelten sollen oder eigene gelten. Immerhin müssen Betreiber von Telekommunikationsnetzen und -diensten AGB erlassen. Sollten die AGB unvollständig sein und einzelne rechtliche Belange nicht erfassen, gelten diesbezüglich die gesetzlichen Bestimmungen.
"Vertragsschliessung" ist gut... Ist der Kauf (bzw. das Geschenk bei Media Markt) eines Startpakets ein Vertragsabschluss?
Auch am Startpaket steht ausser "Powered by tele.ring" nichts von AGB oder Firmendaten.
Bei der RTR (Webabfrage) sind nur AGB für Ge-Org Internet angezeigt worden.
Kann mir nicht vorstellen dass man einfach so ohne AGB auftreten darf.
Nicht nur, dass nirgends Informationen/Bedingungen stehen, die die stehen (Preise) werden sogar in den "AGB" noch als unverbindlich deklariert:
Auch am Startpaket steht ausser "Powered by tele.ring" nichts von AGB oder Firmendaten.
Bei der RTR (Webabfrage) sind nur AGB für Ge-Org Internet angezeigt worden.
Kann mir nicht vorstellen dass man einfach so ohne AGB auftreten darf.
Nicht nur, dass nirgends Informationen/Bedingungen stehen, die die stehen (Preise) werden sogar in den "AGB" noch als unverbindlich deklariert:
DAS ist org!MSB übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben zu den auf der Website dargestellten Produkten und Leistungen. Das gilt insbesondere für Preisangaben, [...] Produktbeschreibungen und Lieferbedingungen.
Einen Vertrag über die Leistung von Telekommunikationsdiensten schließt du auch bei Wertkarten ab, auch wenn umgangssprachlich die Wertkartentarife von den "Vertrags"tarifen unterschieden werden. Den Vertrag bei den Wertkarten schließt du spätestens mit dem ersten Einbuchen ins Netz des Anbieters. Selbstverständlich gelten auch für diese Verträge AGB. Da die ge-org-SIM-Karten vollidentische tele.ring-SIM-Karten sind, bei den Sprachtarifen sogar 1zu1 die tele.ring-Wertkartentarife angewendet werden, würde ich im Zweifelsfall davon ausgehen, dass die tele.ring-AGB gelten.
Ja, Azby, ich weiss, dass das Verwenden einer Wertkarte auch einem Vertragsverhältnis unterliegt, schliesslich habe ich bei Orange ja bei meinem "Wertkarten-Streit" genau das als Argument verwendet 
Ich finde es trotzdem gesetzeswidrig, dass auf ge-org.at keine vollständigen AGB veröffentlicht werden und auch nicht darauf hingewiesen wird, dass die tele.ring AGB gelten würden.
Die RTR hat, wie Du weisst, bei tele.ring etwas gelten lassen, obwohl es nicht in den AGB steht (Maximalguthaben), dann hat Ge-Org erst recht "freies Spiel"...

Ich finde es trotzdem gesetzeswidrig, dass auf ge-org.at keine vollständigen AGB veröffentlicht werden und auch nicht darauf hingewiesen wird, dass die tele.ring AGB gelten würden.
Die RTR hat, wie Du weisst, bei tele.ring etwas gelten lassen, obwohl es nicht in den AGB steht (Maximalguthaben), dann hat Ge-Org erst recht "freies Spiel"...
Ein MSB-Mitarbeiter hat mir geschrieben, dass er sich für den Hinweis diesbezüglich bedankt und sie diesen "Fehler" umgehend beheben werden. Übrigens gelten die AGB-Änderungen von tele.ring auch für Ge-Org, wodurch auch bei Ge-Org eine SoKü möglich ist (bei Wertkarten bedeutet dies: Guthabensauszahlung ohne Bearbeitungsgebühr).Matula hat geschrieben:Ich finde es trotzdem gesetzeswidrig, dass auf ge-org.at keine vollständigen AGB veröffentlicht werden und auch nicht darauf hingewiesen wird, dass die tele.ring AGB gelten würden.
Und wie komme ich nun zu meinem Restguthaben? Kann ja nicht zu Saturn/Media Markt gehen und sagen: Bitte um sofortige Auszahlung. Meine Wertkarte ist ja nicht mal auf einen Namen abgeschlossen.
Übrigens: Warum sollte man eine Sonderkündigung bei einer Wertkarte durchbringen?
• keine Vertragsbindung, deswegen Ausstieg jederzeit möglich
• die Taktung war auch schon immer 60/60 (bei meinen Amigo Tarif)
Da scheint es mir, das ich in meinen Fall keine Chance habe!
Übrigens: Warum sollte man eine Sonderkündigung bei einer Wertkarte durchbringen?
• keine Vertragsbindung, deswegen Ausstieg jederzeit möglich
• die Taktung war auch schon immer 60/60 (bei meinen Amigo Tarif)
Da scheint es mir, das ich in meinen Fall keine Chance habe!
Da wirst du wohl ein eMail schreiben oder an der kostenpflichtigen Hotline anrufen müssen.stinerl01 hat geschrieben:Und wie komme ich nun zu meinem Restguthaben? Kann ja nicht zu Saturn/Media Markt gehen und sagen: Bitte um sofortige Auszahlung. Meine Wertkarte ist ja nicht mal auf einen Namen abgeschlossen.
Ich habe mir noch nie Guthaben auszahlen lassen, aber ich kann mir sogar vorstellen, dass ein Postbote es vorbei bringt - ansonst Überweisung auf Konto, etc.
Wenn eine Karte nicht registriert ist, benötigst du in der Regel die PIN- und PUK-Codes
Weil durch die neuen AEB nun eine "Aktivhalte-Gebühr" alle 3 Monate eingehoben werden kann, sollte es zu keinem Umsatz gekommen sein ... Könnte das etwa ein Grund sein!?!?stinerl01 hat geschrieben:Übrigens: Warum sollte man eine Sonderkündigung bei einer Wertkarte durchbringen?
Grüße
Stefan
stinerl01 hat geschrieben:....steht nichts von einer Aktivhalte-Gebühr in den AGB´s und Entgeltbestimmungen. Kann mir jemand helfen?
GrüßeAEB, Seite 6, Punkt 6.16 hat geschrieben:Entgelt für die Bereitstellung Ihres Prepay Anschlusses (SIM- Aktivitätspauschale):
Wenn Sie Ihre Prepay SIM-Karte 3 Monate lang nicht aktiv nutzen (keine aktiven Gesprächsaufbauten), so sind wir berechtigt, Ihnen ab Beginn des 4 Monats eine Gebühr für die Bereitstellung Ihres Anschlusses (SIM – Karte) zu verrechnen.
Die Details zu dieser Bearbeitungsgebühr entnehmen Sie bitte den für Ihren Tarif geltenden Entgeltbestimmungen. Nach einem neuerlichen Gesprächsaufbau wird diese Gebühr bis nicht verrechnet. Sie wird erst wieder verrechnet, nach dem die SIM-Karte 3 Monate lang nicht aktiv genutzt wurde.
Stefan
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