Passus bei T-Mobile-NÜV
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Passus bei T-Mobile-NÜV
Hallo,
in meiner NÜV-Information steht folgender Passus:
"Bitte beachten Sie in allen Fällen die 8-wöchige Kündigungsfrist gem. unseren AGB. Diese Kündigungsfrist kommt nicht zur Anwendung, sofern Sie Ihren Vertrag sofort im Zuge der Rufnummernmitnahme kündigen."
Weiß hier jemand, was im zweiten Satz gemeint ist? – Ich komm einfach nicht drauf.
in meiner NÜV-Information steht folgender Passus:
"Bitte beachten Sie in allen Fällen die 8-wöchige Kündigungsfrist gem. unseren AGB. Diese Kündigungsfrist kommt nicht zur Anwendung, sofern Sie Ihren Vertrag sofort im Zuge der Rufnummernmitnahme kündigen."
Weiß hier jemand, was im zweiten Satz gemeint ist? – Ich komm einfach nicht drauf.
Ich verstehe es so:
Mit einer Portierung wird der Anschluss mit einer 8-wöchigen Kündigungsfrist gekündigt - du zahlst also noch 2 Monate Grundgebühr.
Willst du das vermeiden, musst du separat zur Portierung den Anschluss "ohne Kündigungsfrist" kündigen...
Mit einer MVD hat das aus meinem Verständnis heraus zwangsläufig nichts zu tun.
Grüße
Stefan
Mit einer Portierung wird der Anschluss mit einer 8-wöchigen Kündigungsfrist gekündigt - du zahlst also noch 2 Monate Grundgebühr.
Willst du das vermeiden, musst du separat zur Portierung den Anschluss "ohne Kündigungsfrist" kündigen...
Mit einer MVD hat das aus meinem Verständnis heraus zwangsläufig nichts zu tun.
Grüße
Stefan
Nein, so stehts nicht...pit hat geschrieben:es heißt doch:
die agb-frist von 8 wochen kommt bei einer sofortigen kündigung auf grund portierung -nicht- zur anwendung.
Es steht:
1. "Bitte beachten Sie in allen Fällen die 8-wöchige Kündigungsfrist gem. unseren AGB."
Warum soll ich etwas beachten, dass nicht auf mich zutreffen sollte!?
2. "Diese Kündigungsfrist kommt nicht zur Anwendung, sofern Sie Ihren Vertrag sofort im Zuge der Rufnummernmitnahme kündigen."
Für mich heißt das: Diese KüFrist kommt nicht zustande, sofern ich meinen Vertrag aktiv kündige mit Verweis auf die Portierung.
Kündige ich nicht aktiv, habe ich 8 Wo KüFrist...
Würde man hoffen...pit hat geschrieben:und für eine gekündigte nr. zahlt man wohl keine grundgebühr mehr weiter ...
Grüße
Stefan
Erfahrungsberichten zufolge eben nicht. Das wäre ja auch rechtlich schwer argumentierbar, wenn A1 dir die Leistung nachweislich komplett verweigert (keine Leistungsinanspruchnahme möglich) und trotzdem die volle Lawine kassieren will.pit hat geschrieben:der vertrag läuft aber funktionslos, jedoch kostenpflichtig weiter, solange du nicht kündigst.
Kann ebenfalls bestätigen, dass es nicht so ist. Wird bei A1 eine Nummer wegportiert, endet der Vertrag und ab diesem Tag wird auch nichts mehr verrechnet. Die MVD muss man natürlich einhalten, aber die Kündigungsfrist nicht (bei Portierung).pit hat geschrieben:bei a1 denke ich nicht, dass es die kü-frist spart:
die drehen zwar deine a1-sim ab, sobald du wegportiert hast.
der vertrag läuft aber funktionslos, jedoch kostenpflichtig weiter, solange du nicht kündigst.
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