Passus bei T-Mobile-NÜV

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haddock
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Passus bei T-Mobile-NÜV

Beitrag von haddock » 08.04.2009, 10:05

Hallo,

in meiner NÜV-Information steht folgender Passus:

"Bitte beachten Sie in allen Fällen die 8-wöchige Kündigungsfrist gem. unseren AGB. Diese Kündigungsfrist kommt nicht zur Anwendung, sofern Sie Ihren Vertrag sofort im Zuge der Rufnummernmitnahme kündigen."

Weiß hier jemand, was im zweiten Satz gemeint ist? – Ich komm einfach nicht drauf.

mwaechter
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Beitrag von mwaechter » 08.04.2009, 23:42

Hallo!

Ganz einfach. Wenn Du keine Mindestvertraglaufzeit mehr hast, dann kannst Du sofort mit der Nummernportierung kündigen. Wenn Du sonst kündigen willst, dann hast Du 8 Wochen Frist.

Grüße[/quote]

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 09.04.2009, 21:37

Ich verstehe es so:

Mit einer Portierung wird der Anschluss mit einer 8-wöchigen Kündigungsfrist gekündigt - du zahlst also noch 2 Monate Grundgebühr.

Willst du das vermeiden, musst du separat zur Portierung den Anschluss "ohne Kündigungsfrist" kündigen...

Mit einer MVD hat das aus meinem Verständnis heraus zwangsläufig nichts zu tun.

Grüße
Stefan

pit
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Beitrag von pit » 15.12.2009, 14:01

@stefan:
ich glaube, du legst das genau verkehrt herum aus.
es heißt doch:
die agb-frist von 8 wochen kommt bei einer sofortigen kündigung auf grund portierung -nicht- zur anwendung.
also kündigung per sofort.
und für eine gekündigte nr. zahlt man wohl keine grundgebühr mehr weiter ...
8)

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 15.12.2009, 14:13

pit hat geschrieben:es heißt doch:
die agb-frist von 8 wochen kommt bei einer sofortigen kündigung auf grund portierung -nicht- zur anwendung.
Nein, so stehts nicht...

Es steht:
1. "Bitte beachten Sie in allen Fällen die 8-wöchige Kündigungsfrist gem. unseren AGB."
Warum soll ich etwas beachten, dass nicht auf mich zutreffen sollte!?

2. "Diese Kündigungsfrist kommt nicht zur Anwendung, sofern Sie Ihren Vertrag sofort im Zuge der Rufnummernmitnahme kündigen."
Für mich heißt das: Diese KüFrist kommt nicht zustande, sofern ich meinen Vertrag aktiv kündige mit Verweis auf die Portierung.
Kündige ich nicht aktiv, habe ich 8 Wo KüFrist...
pit hat geschrieben:und für eine gekündigte nr. zahlt man wohl keine grundgebühr mehr weiter ...
8)
Würde man hoffen...


Grüße
Stefan

pit
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Beitrag von pit » 15.12.2009, 14:44

da meinen wir also eh das gleiche:
lt. diesem passus kann man also sofort per portierung kündigen, wenn man das so dazuschreibt.
keine mvd mehr würde ich allerdings schon voraussetzen ...
nur: ist das bei jemand schon so durchgegangen? :roll:
:D

Azby
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Beitrag von Azby » 15.12.2009, 15:14

pit hat geschrieben:nur: ist das bei jemand schon so durchgegangen? :roll:
:D
Wenn's wirklich so in den AGB steht (hab's nicht nachgelesen), muss es durchgehen.
Bei A1 wird es ja von Haus aus so gehandhabt, dass die Kündigung mit der Portierung erfolgt - inkl. Ersparnis der Kündigungsfrist.

pit
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Beitrag von pit » 15.12.2009, 17:04

in den agb stehts nicht, aber in der nüv-i von tma.
bei a1 denke ich nicht, dass es die kü-frist spart:
die drehen zwar deine a1-sim ab, sobald du wegportiert hast.
der vertrag läuft aber funktionslos, jedoch kostenpflichtig weiter, solange du nicht kündigst.

Azby
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Beitrag von Azby » 15.12.2009, 17:21

pit hat geschrieben:der vertrag läuft aber funktionslos, jedoch kostenpflichtig weiter, solange du nicht kündigst.
Erfahrungsberichten zufolge eben nicht. Das wäre ja auch rechtlich schwer argumentierbar, wenn A1 dir die Leistung nachweislich komplett verweigert (keine Leistungsinanspruchnahme möglich) und trotzdem die volle Lawine kassieren will.

Matula
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Beitrag von Matula » 16.12.2009, 00:53

pit hat geschrieben:bei a1 denke ich nicht, dass es die kü-frist spart:
die drehen zwar deine a1-sim ab, sobald du wegportiert hast.
der vertrag läuft aber funktionslos, jedoch kostenpflichtig weiter, solange du nicht kündigst.
Kann ebenfalls bestätigen, dass es nicht so ist. Wird bei A1 eine Nummer wegportiert, endet der Vertrag und ab diesem Tag wird auch nichts mehr verrechnet. Die MVD muss man natürlich einhalten, aber die Kündigungsfrist nicht (bei Portierung).

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