Rücktrittsrecht bei online Vertragsveränderung?

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JazzMatazz
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Rücktrittsrecht bei online Vertragsveränderung?

Beitrag von JazzMatazz » 19.11.2009, 18:10

Hallo,

ich habe gestern online bei Telering meinen Ätsch auf einen Basta umgestellt.
Dies ging recht schnell, ohne dass ich überhaupt etwas bestätigen musste. Auf ein handy habe ich verzichtet, um somit keine erneute Vertragsdauer zu haben. Somit habe ich nun einen Bastavertrag ohne Restvertragsdauer.

Ich wollte dies heute widerrufen, mir wurde jedoch gesagt, dass ich von einer Vertragsveränderung nicht zurücktreten kann. Nur von einer Vertragsverlängerung könne ich per Fernabsatzgesetz zurücktreten.
Könnte mir bitte jemand bestätigen ob dies stimmt, oder nicht?

Vielen Dank für jegliche Hilfe,

Haidenai

Matula
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Beitrag von Matula » 20.11.2009, 03:26

Widerrufe noch einmal schriftlich (Fax, E-Mail). Damit Du wenigstens einen Beweis hast, dass Du es versucht hast - falls Du doch recht haben solltest oder es über die RTR klären lassen wirst.

Warum willst Du eigentlich zurücktreten?

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Stefan
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Re: Rücktrittsrecht bei online Vertragsveränderung?

Beitrag von Stefan » 20.11.2009, 19:08

JazzMatazz hat geschrieben:Nur von einer Vertragsverlängerung könne ich per Fernabsatzgesetz zurücktreten.
Könnte mir bitte jemand bestätigen ob dies stimmt, oder nicht?
Wer sagt das?
Also ich weiß etwas von "Vertragsabschlüssen"... Müsstest du dir mal das FernAbsG bzw. KSchG durchlesen.

Grüße
Stefan

Azby
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Beitrag von Azby » 20.11.2009, 20:23

§ 5e. (1) KSchG hat geschrieben:Der Verbraucher kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung bis zum Ablauf der in Abs. 2 und 3 genannten Fristen zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 20.11.2009, 20:37

Azby hat geschrieben:
§ 5e. (1) KSchG hat geschrieben:Der Verbraucher kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung bis zum Ablauf der in Abs. 2 und 3 genannten Fristen zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.
Ja eben. Eng gesehen handelte es sich bei "JazzMatazz" um einen Tarifwechsel...

Grüße
Stefan

Azby
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Beitrag von Azby » 20.11.2009, 20:58

Eben. Auch der Tarifwechsel fällt unter §5e KSchG.
Die Vertragserklärung (bzw. Erklärung, den bestehenden Vertrag abzuändern) wurde über den Fernabsatz getätigt.

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