A1: Kostenlos, dafür gar nicht...

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Cheinzle
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A1: Kostenlos, dafür gar nicht...

Beitrag von Cheinzle » 18.01.2009, 08:02

Wieder mal ein schönes Beispiel dafür, wenn sich ein Anbieter mit dem Kleingedruckten überschlägt, liefert A1 in der Tarifübersicht des Special Zero:
A1.net hat geschrieben:Der Tarifwechsel in den Tarif A1 Special Zero ist mit einer Mindestvertragsdauer von 24 Monaten verbunden. Übersteigt die restliche Mindestvertragsdauer 3 Monate so ist kein Tarifwechsel möglich. Bei weniger als 6 Monaten restlicher Mindestvertragsdauer ist der Tarifwechsel kostenlos möglich.
Aha... Bei mehr als 3 Monaten MVD ist es gar nicht möglich, dafür schon ab 6 Monaten prophylaktisch schon mal gratis. :lol:


Man könnte ja auch allgemein verständlich schreiben:

Der Tarifwechsel in den Tarif A1 Special Zero ist mit einer Mindestvertragsdauer von 24 Monaten verbunden. Ein Tarifwechsel ist kostenlos, aber erst bei einer restlichen Mindestvertragsdauer von 3 Monaten möglich.


Manchmal scheint mir, die Anbieter wollen sich auf Teufel komm raus nur noch mit dem Kleingedruckten überbieten.

Christof
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Boy2006
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Beitrag von Boy2006 » 18.01.2009, 11:14

Jop A1 ist ja bekannt das sie sowas machen genauso wie bei den Sonder Rufnummern.

Mr.Dailer
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Beitrag von Mr.Dailer » 18.01.2009, 12:54

Gut,das ich schon den Special Zero habe!:)

dieser Zusazt,muß aber relativ neu sein,als ich bestellte,vor ca 3 Wochen,stand da Tarifwechsel ist möglich,für angeblich 49€,wenn ich mich recht erinnere,und nichts,von irgendwelchen Einschränkungen!

irgendwo,gibts,da ja noch eine Klausel,das Agb Änderungen,egal welche,dem Kunden,glaube 2 Wochen,vor inkrafttreten,oder vielleicht schon früher,in schriftlicher Form,dargelegt werden müssen!

A1,stellt,in dem Flall,seine Regelen,eingenmächtig auf,und ändert,seine Agbs,nach freiem Gutdünken,über Nacht!

Azby
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Beitrag von Azby » 18.01.2009, 13:09

Mr.Dailer hat geschrieben:irgendwo,gibts,da ja noch eine Klausel,das Agb Änderungen,egal welche,dem Kunden,glaube 2 Wochen,vor inkrafttreten,oder vielleicht schon früher,in schriftlicher Form,dargelegt werden müssen!
Diese "Klausel", wie du es nennst, ist eine gesetzliche Vorschrift, der sich die Mobilkom auch durch anderslautende AGB nicht widersetzen kann. Änderungen der AGB sind der Regulierungsbehörde vor Inkrafttreten anzuzeigen. Und auch dem Kunden müssen Änderungen, die nicht ausschließlich begünstigend für ihn sind rechtzeitig angezeigt werden. Außerdem muss der Kunde auf sein kostenloses Kündigungsrecht aufmerksam gemacht werden. §25 des TKG regelt hierfür auch die Fristen.

volga10
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meine Meinung

Beitrag von volga10 » 18.01.2009, 13:10

Ich liebe die AGB von A1 zu lesen. Ich finde bei Orange Kleingedrückte wirklich in Ordnung.

Schade, dass A1, als ein österreichischer Unternehmen sowas mit einfachen Leuten macht.

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Beitrag von Mr.Dailer » 18.01.2009, 13:18

,so etwas nennt sich Spitzfindige Ungereimtheiten,
mit versteckten Stolperfallen!
demnächst,gibts gratis dazu,für alle eine große Luppe,das man das Kleingedruckte,besser lesen kann:)
das heist also,was Azby meint,und ich auch gesagt habe,das ganze,ist ohne direkte Angabe,der Gültigkeitsdauer,des Begins der neunen Agbs,eigentlich,im Streitfall "wertlos",es heist dem Kunden,das wird aber nur,ein Bestandskunde betreffen,den ein Neuanmelder,ist ja noch kein Kunde !

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Beitrag von Azby » 18.01.2009, 13:29

Jedem Kunden, für den noch die vorherige AGB-Fassung gilt, sprich jedem Kunden, für den die AGB nicht ausschließlich begünstigend geändert werden, muss der Betreiber innerhalb der vorgeschriebenen Frist den wesentlichen Inhalt der nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen kundtun und ihn darauf hinweisen, dass er bis zum Inkrafttreten der AGB-Änderung kostenlos kündigen kann. Das ist dann das oft diskutierte Sonderkündigungsrecht.
Für einen Neukunden gelten dann ab sofort die neuen AGB. Dieser Neukunde muss aber natürlich nicht auf die AGB-Änderung hingewiesen werden, da er ohnehin die neuen AGB akzeptiert, die er im Idealfall vorher auch durchgelesen hat. Für den gibt es also keine AGB-Änderung und somit auch kein Recht zur außerordentlichen Kündigung.

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Beitrag von Mr.Dailer » 18.01.2009, 15:39

es gibt auch noch die Angabsklausel,Agbs,jeder Zeit,und ohne Angabe von Gründen möglich!

aber,das mit jederzeit,heist meiner Meinung nach sofort,wie jezt in diesem oben ,geschilderten Fall!
gab es bei A1 ,eine Agb Änderung,vor kurzem,die derartige gravierende Details,wie eine Aufgebrumte Tarifwechselsperre rechtfertigt?

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Beitrag von Azby » 18.01.2009, 16:00

Mr.Dailer hat geschrieben:es gibt auch noch die Angabsklausel,Agbs,jeder Zeit,und ohne Angabe von Gründen möglich!
Verstehe ich nicht. Was meinst du?

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Stefan
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Re: A1: Kostenlos, dafür gar nicht...

Beitrag von Stefan » 21.01.2009, 18:55

Cheinzle hat geschrieben:
A1.net hat geschrieben:Der Tarifwechsel in den Tarif A1 Special Zero ist mit einer Mindestvertragsdauer von 24 Monaten verbunden. Übersteigt die restliche Mindestvertragsdauer 3 Monate so ist kein Tarifwechsel möglich. Bei weniger als 6 Monaten restlicher Mindestvertragsdauer ist der Tarifwechsel kostenlos möglich.
So ist das nicht schlüssig - zugegeben.
Sollte der "Autor" gemeint haben:
0-3 Monate: kein Wechsel
3-18 Monate: kostenpflichtiger Wechsel
18-24 Monate: kostenloser Wechsel

Grüße
Stefan

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Beitrag von Mr.Dailer » 21.01.2009, 20:41

Einfach,drohen zur Konkurenz zu wechseln,und sich vom Vertrag freizukaufen!
das funktionierte,bei mir damals schon bei Telering!
,obs bei A1 auch klappt,hängt vom Verhandlunggeschick ab!
aber meistens ist es so ,das sie dir entgegen kommen,als das sie eine Kunden verlieren!
wenn man,aber nicht auf den Anbieter,zugeht,erreicht man überhaupt nix!


was,an dieser neunen Klausel sinnvoll ist,sei mal dahin gestellt,es wirkt auf mich so,als ob sich Special Zero,aus Anbieter Sicht,langsamt zum Verlustgeschäft entwikelt!

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Re: A1: Kostenlos, dafür gar nicht...

Beitrag von michael » 21.01.2009, 22:04

A1.net hat geschrieben:Übersteigt die restliche Mindestvertragsdauer 3 Monate so ist kein Tarifwechsel möglich. Bei weniger als 6 Monaten restlicher Mindestvertragsdauer ist der Tarifwechsel kostenlos möglich.
Ich verstehs nach dem 15. Mal lesen noch immer nicht :roll:

Bei weniger als 6 Monaten, (also z.B. 4 Monate) ist es kostenlos möglich, aber hoppla, doch nicht möglich weil die MVD noch mehr als 3 Monate läuft????
wtf?[/quote]

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Re: A1: Kostenlos, dafür gar nicht...

Beitrag von Cheinzle » 21.01.2009, 22:42

michael hat geschrieben:Ich verstehs nach dem 15. Mal lesen noch immer nicht :roll:

Bei weniger als 6 Monaten, (also z.B. 4 Monate) ist es kostenlos möglich, aber hoppla, doch nicht möglich weil die MVD noch mehr als 3 Monate läuft????
wtf?
So versteh ich es eben auch. Eben wie ich schon im Titel schrieb: Zwar kostenlos, dafür gar nicht. :lol:
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Beitrag von cicero7 » 21.01.2009, 22:49

Immer schön ruhig bleibe.

Wenns euch den Text beim Absolut Zero durchlests dann stehts dort richtig:

bei mehr als 3 Monaten MVD -> kein Tarifwechsel, danach gratis.

Da hat sich wer vertippt, mehr net.
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