@Peter,
also mir gehst du nicht auf die Nerven und die Anderen brauchen es ja nicht lesen
Kann ... Betriebsrat, "ausgebremst" werden ... und eine neue Vereinbarung erstellt wird (so nach dem Thema "friss oder stirb")?
Leider (meine Meinung) geht man heutzutage viel zu leichtfertig mit dem Motto "Friss oder stirb" um - Jeder, egal ob Politik, Unternehmen, Vereine oder Privat.
Ja, theoretisch kann man und deshalb tut man es auch.
Aktuell haben wir ja einen ähnlich gelagerten Fall bei der BA-CA mit den Kollektivverträgen, die auf Bankengesetz geändert werden. Da geht es noch nicht einmal um einen Verkauf.
Selbst da ist der Betriebsrat relativ machtlos.
Und die ganze Sache, warum es so einfach geht, hat einen rein praktischen Hintergrund: Die Eigentümer (Aktionäre, Teilhaber, Staat,...) haben Recht darauf, dass mit ihrem Eigentum sorgsam gewirtschaftet wird, weil es schließlich Eigentum ist. Ein Angestellter hat die Wahl, den Arbeitsplatz zu behalten oder zu kündigen, ohne dass sein Eigentum damit zu tun hat. Das ganze nennt man im weitesten Sinne auch "Prinzipal-Agenten Problem", wobei Prinzipal der Eigentümer und Agenten die Manager (Angestellte) sind.
Somit kann jede Betriebsvereinbarung im Rahmen der Gesetze (Kollektivvertrag, Ruhezeiten, Sicherheitsvorschriften, ...) wieder zurückgezogen werden. Des Betriebsrats Aufgabe ist es, diese Gesetze und Vereinbarungen zu überwachen und als unparteiischer Dritter im Falle von Angestellten-Anliegen zu agieren.
Fazit: Nur um einen Betriebsrat loszuwerden eine Firma zu vekaufen (umwandeln, fusionieren, ...), wäre wie "mit Kanonenkugeln auf Spatzen zu schießen". Dafür kostet eine solche Aktivität zu viel. Da dürften auch andere Motive (Bilanzpolitik, Liquidität, Kapitalstruktur (EK:FK), Verlustvorträge nutzen,...) mitspielen.
wie es im eBay immer heißt: "gerne wieder"
Grüße
Stefan