deshalb,bezeichne ich ,unser Land ,inzwischen,nur noch als "Gummipharagraphenstaat"!
wo der Bürger,eben nur zu seinem Recht kommt,wenn er eben klagt!..
http://satundkabel.magnus.de/medien/art ... nfrei.html
Zitat:
Auf den gebeutelten Österreichischen Rundfunk (ORF) kommt neben einem unerwartet großen Finanzloch auch eine juristische Schlappe bei den Rundfunkgebühren zu.
Der Verwaltungsgerichtshof in Österreich entschied nach einem am Mittwoch bekannt gewordenen Urteil (Akt.: 2008/17/0059-8), dass ein Zuschauer kein Programmentgelt für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zahlen müsse, wenn der ORF aufgrund der geänderten Verschlüsselung mit einer d-box nicht mehr empfangen werden könne. Der Anbieter ist seit längerem über Satellit aus lizenzrechtlichen Gründen nur noch verschlüsselt und digital zu sehen. Das Urteil der Richter gilt auch für Konsumenten, die ausschließlich eine analoge Satelliten-Settop-Box einsetzen oder einen Fernseher nur als Abspielstation für Videos einsetzen.
Geklagt hatte ein Zuschauer, der über einen digitalen Satelliten-Receiver samt ORF-tauglicher Smartcard verfügte. Im Oktober 2007 teilte ihm die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt mit, dass ab 25. Januar 2008 mit seiner derzeitigen Box sowie der Zugangskarte das Programm nicht mehr empfangen werden könne. Gleichzeitig wurde dem Kläger angeraten, unverzüglich einen neuen Receiver anzuschaffen, obwohl er sämtliche anderen Programme mit dem Gerät derzeit und auch künftig digital empfangen kann. Dieser Aufforderung wollte der Zuschauer nicht folgen und ging vor das Verwaltungsgericht.
Das Programmentgelt ist nach österreichischem Recht unabhängig von der Häufigkeit und der Güte der Sendungen oder ihres Empfanges zu zahlen. Daraus folgerten die Richter am Verwaltungsgerichtshof, dass für die Zwecke des Programmentgelts eine "betriebsbereite Rundfunkempfangsanlage nur dann vor liegt, wenn diese Anlage die Programme des ORF empfangen kann". Dies sei aber nach den unbestrittenen Tatsachenfeststellungen im Beschwerdefall nicht gegeben.
"Mit gutem Recht von der GIS abmelden"
Wer den ORF mit seiner technischen Ausstattung nicht empfangen könne, "kann sich mit gutem Recht von der GIS abmelden", sagte unterdessen ein nicht genannter Rundfunkjurist der Tageszeitung "Standard" (Donnerstagsausgabe). Die ORF-Gebührentochter müsse Betroffenen nämlich nachweisen, dass diese Zugriff auf die Programme haben.
ORF-Pressesprecher Pius Strobl widersprach dem allerdings: Man gehe erstens davon aus, dass "jeder einzelne ein Verfahren führen" müsse, um vom Programmentgelt befreit zu werden. Die Betroffenen müssten zweites darin den Nachweis erbringen, dass sie den ORF nicht empfangen könnten. Strobl glaubt an eine "relativ geringe Menge von Betroffenen". Die Höchstrichter hätten zudem die unverschlüsselt empfangbare Satelliten-Version von ORF2 nicht berücksichtigt.
In Österreich zahlen die Haushalte derzeit zwischen 18 und 24 Euro je nach Region für den Empfang des öffentlich-rechtlichen Fernsehens im Monat. In Deutschland gilt bereits der Besitz eines rundfunktauglichen Empfängers als gebührenrelevent - selbst, wenn das Gerät ungenutzt auf dem Dachboden steht.
und,ich melde mich in dem Fall,jezt vom Orf ab
den,was man auch noch vergessen hat zu erwähnen,auch im Zuge,der Dvb T Umstellung,ist man entgegen,den Falsch Angaben,der Gis,nicht verpflichtet.die Grundgebühr zu zahlen,da Zitat,zum Empfang,des Orf,nicht mehr eine "normale"Antenne,wie früher ,zu analog Zeiten ausreichte,und für den Empfang zusätliche Engeräte notwendig sind,in dem Fall der Dvb T Empfänger!
,das,wird der bisherigen,Einschüchterungspolitik,und der Dummverkauferei,der Bevölkerung,einen gehörigen Dämpfer versetzen!
zum Thema obiges Urteil,das der Orf,mit der guten alten Dbox 1,technisch nicht empfangbar wäre,stimmt nicht ganz,wer Premiere Abonement ist,kann sich der Orf,sehr wohl,auf die Premiere Karte,aufschalten lassen,macht er dies während des Abonements,nicht danach,darf er sie sogar dann behalten,wenn das Abonement ausläuft solange er Gebührenzahler ist!
die Premiere Hotline,mit seiner leider nicht mehr,allzutollen Beratungsqualität behauptet zwar das Gegenteil,die Karte müße zurück nach Aboende,da Eigentum von Premiere,aber das stimmt nicht,da der Kunde,solange er Gebührenzahler,ist auch das Eigentumsrecht der Karte hat,weil sie vom Orf mitbenutzt wird,und er dafür auch Linzengebühren bezahlt!
warum der Orf,kulanzhalber,dem Kunden nicht ein Empfangsgerät,mit integriertem Cryptoworks Kartenleser,oder eben Common Interfaceslot gestellt hat,bleibt indens im dunkeln!
warhscheinlich,hat er nicht so weit gedacht,das es den Leuten einmal zu bunt wird,mit der Schikniererei!
mit einem abschliesenden Satz ausgedrückt,ist der Orf,an diesem Debakel rein ganz selbst schuld,kein einziger Anbieter in ganz Europa,wenn nicht sogar weltweit,sendet in 3 Verschlüsselungssystem gleichzeitig,nur weil sie gemeiint haben,wir müssen ,alles mitmachen,was uns die deutschen aufdickdieren,und mir nie selbst,eigene Entscheidungen getroffen haben!
der allerbeste "Cloue,war die Tatsache,das der Orf,als er 2000 auf den Sat geschaltet wurde,bis 2002,also 2 Jahre lang,in Cryptoworks kodierte,und es niemand empfangen konnte,da es keine Karten gab!
eine Transponderjahres Miete,auf Astra,kostete damals ,an die 50 Milionen Schilling,100 Mio,Ats,sind also ungenutzt den Bach runter,und 3 mal dürft ihr raten,wer diese Miswirtschaft bezahlen durfte!
mit einem Wort ausgedrückt,die Gebührengelder,steigen deshalb,immer so eklatant an,ohne das es eine direkte Aufschlüsselung,gegenüber dem Kunden gibt,welche Gelder,für was verwendet wurden,weil der Orf ,mit den Gebührengeldern,nicht wirtschaften kann!
Amen!
so ist es leider..!