Rechenhilfe erbeten

Hier kannst du sonst alles loswerden, was dich bedrückt.

Moderatoren: Matula, jxj, brus

ray81
Moderator oder Gottheit !?
Beiträge: 2200
Registriert: 25.09.2005, 01:55
Wohnort: Wien

Beitrag von ray81 » 01.11.2008, 21:44

ozirf hat geschrieben:Habe eine Antwort vom Finanzamt auf mein Anliegen bekommen.

Hier:

Sehr geehrter Herr *****!

Jede bezugsauszahlende Stelle berechnet die Lohnsteuer grundsätzlich nur für die von ihr ausbezahlten Bezüge. Insgesamt ergibt sich dadurch eine zu geringe Lohnsteuer. Bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung werden diese Bezüge so besteuert, als hätten Sie den Gesamtbetrag in Form eines Bezuges erhalten. Sie werden also jemandem gleichgestellt, der nur ein Dienstverhältnis hat, aber ebenso viel Gehalt bezieht, wie Ihnen aus mehreren Bezügen zugeflossen ist.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Finanzverwaltung

Ich blicke da nicht durch wie ich das selbst berechnen soll, werde wohl persönlich dort vorbeischauen.
Ist doch einleuchtend ...

1, 2, 3, 4 oder mehr Jobs ... es wird dein Jahreseinkommen veranschlagt, was die Steuer betrifft ... man "bestraft" dich nicht, weil du einen 2.Job hast, sondern weil du mehr verdienst, ob du die selbe Summe mit 2 oder nur mit einem Job verdienst, ist dabei irrelevant.

Beispiel:

2000 bei 1.Job oder 1000 + 1000 bei 2.Jobs, das Ergebnis ist immer 2000 also werden immer 2000 versteuert, im Jahresausgleich!

Nur in Österreich ist es so:

Job 1 und Job 2 werden jeweils einzeln gesehen besteuert, sprich zusammen zu gering ... die Folge ... es kommt in der Regel zu einer Nachzahlung (Steuererklärung) ...

in Deutschland:

Job 1 wir normal versteuert (Klasse1), während beim Job 2 50% als Steuer weggeht (Klasse6) ... die Folge ... es kommt in der Regel zu einer Auszahlung (Steuererklärung) ...


... was ist da nun besser? kommt darauf an ... der, der "gut" mit Geld umgehen kann, für den wäre die Ö-Variante besser ... der kann das Geld inzwischen anlegen ... z.B. Tagesgeldkonto ... der, der nicht "gut" mit Geld umgehen kann, für den wäre die D-Vaiante besser, weil er sich beim Ausgleich auf Geld freuen darf! Ich kenne tatsächlich Leute, die die D-Variante bevorzugen! Ich bin eindeutig auf Seiten der Ö-Variante ... das heißt, Geld zurücklegen und bei Zahlung "parat" haben.
Zuletzt geändert von ray81 am 03.11.2008, 00:58, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß Ray

Azby
Moderator oder Gottheit !?
Beiträge: 8241
Registriert: 28.01.2005, 23:06
Wohnort: Wien

Beitrag von Azby » 02.11.2008, 16:45

Ich kenne die Regelungen in Deutschland nicht, wenn aber ein zweiter Job nur halb versteuert wird, ist doch diese Regelung besser, da du gesamt gesehen weniger zahlen musst - selbst wenn du das Geld erst später zurückkriegst. Da müsstest du schon einen horrenden Zinssatz kriegen, dass sich das auszahlt.
Wenn du bei zwei Jobs je 1.000€ brutto verdienst (gesamt also 2.000), werden vom Arbeitgeber die SV, Steuer etc. für die je 1.000 abgeliefert, womit du dein Nettogehalt je Job pro Monat ausgezahlt bekommst. In Summe müsstest du in Österreich aber 2.000 brutto versteuern, womit auf diese Art und Weise zu wenig Steuern abgeliefert werden, weshalb du die Nachzahlung leisten musst. Wenn in Deutschland der zweite Job nur zur Hälfte steuerpflichtig ist, kriegst du im Gegensatz dazu sogar noch was zurück, anstatt zahlen zu müssen. In der Hinsicht ist (für den Arbeitnehmer) diese Variante weitaus günstiger.
Was natürlich stimmt ist, dass es prinzipiell besser ist, zuerst weniger zahlen zu müssen, sich den Restbetrag aufzuheben und dann (nachdem man Zinsen bekommen hat) zu zahlen, anstatt vorher mehr zu zahlen und sich dann das Geld (unverzinst) zurückzuholen.
Wer definiert in Deutschland überhaupt, was der 1. Job ist und was der 2.?
ozirf hat geschrieben:Ich blicke da nicht durch wie ich das selbst berechnen soll, werde wohl persönlich dort vorbeischauen.
Das ist eigentlich recht einfach. Du musst nur die Bruttobezüge der beiden Jobs zusammenrechnen und aus dieser Grundlage (brutto Job 1 plus brutto Job 2) deine SV- und Steuerpflicht errechnen. Die Differenz zu dem, was von deinen Arbeitgebern für dich abgeliefert wird (wurde), ist das, was du nachzahlen musst.
Angenommen du verdienst also bei zwei Jobs je 1.000€, hast du brutto (bei 14 Bezügen pro Jahr) 28000€ verdient und musst dementsprechend Steuer zahlen. Die Arbeitgeber haben aber nur für je 14.000€ Abgaben geleistet, was etwas weniger ist, da du für niedrigere Einkommen weniger Steuer (in %) zahlst.

ray81
Moderator oder Gottheit !?
Beiträge: 2200
Registriert: 25.09.2005, 01:55
Wohnort: Wien

Beitrag von ray81 » 03.11.2008, 00:54

Azby hat geschrieben:Ich kenne die Regelungen in Deutschland nicht, wenn aber ein zweiter Job nur halb versteuert wird ...
Oh ... oh, da hab ich mich doch missverständlich ausgedrückt! Es wird nicht nur zu 50% versteuert, sondern 50% davon beträgt die Steuer, also die Hälfte der Summe geht als Steuer weg!
Gruß Ray

Benutzeravatar
Stefan
Moderator oder Gottheit !?
Beiträge: 8619
Registriert: 19.05.2004, 19:57

Beitrag von Stefan » 03.11.2008, 02:02

ray81 hat geschrieben:
Azby hat geschrieben:Ich kenne die Regelungen in Deutschland nicht, wenn aber ein zweiter Job nur halb versteuert wird ...
Oh ... oh, da hab ich mich doch missverständlich ausgedrückt! Es wird nicht nur zu 50% versteuert, sondern 50% davon beträgt die Steuer, also die Hälfte der Summe geht als Steuer weg!
In D gibt es - wie ray81 schon erwähnt hat - Steuerklassen. Es ist die Frage, in welcher Steuerklasse der AN mit dem "Hauptjob" ist. Der Unterschied von Klasse 1 zu Klasse 6 ist in etwa 50%, aber von Klasse 5 auf Klasse 6 ist der Unterschied dementsprechend niedriger.
Genau kenn ich mich in dt. Steuersystem auch nicht aus oder wann du für welchen Job eine (zusätzliche) Steuerkarte bekommst, aber belassen es wir dabei: Zweit-Jobs werden in D steuerlich begünstigt, was dazu führt, dass sich die AN nicht die Frage stellen, ob er/sie den Job schwarz macht oder nicht, sonder bereit sind, dafür (im Verhältnis weniger) Steuern zu zahlen. Auch das "Familien-Splitting" finde ich gut, selbst wenn immer wieder kritisiert wird, dass dadurch Top-Manager [vielleicht von tmobile oder anderen skandalträchtigen Unternehmen :lol: ] steuerlich besser wegkommen ...

Aber was die Situation in Ö betrifft, bleib ich dabei: Die SV-Beiträge werden bei 2 Jobs in voller Höhe einbezahlt, deshalb gibt es auch keinen Nachteil beim Pensionsanspruch. --- Die Lst. will das FA und die sollen sich melden, wenn sie was wollen.
Wie man die Differenz berechnen kann? Ganz einfach: Im Brutto-Netto-Rechner einfach jeden Job einzeln eintragen (€ 1.400 und € 600,-) und danach die Gesamtsumme (€ 2.000,-), da siehst du dann den Unterschied zw. SV (+/- € 10,-) und Lst. (etwa € 200,-).

Grüße
Stefan

ray81
Moderator oder Gottheit !?
Beiträge: 2200
Registriert: 25.09.2005, 01:55
Wohnort: Wien

Beitrag von ray81 » 03.11.2008, 12:12

Steuerklassen ... Klasse I ist mal abgesehen von Klasse VI die höchste Steuerklasse, VI ist nur für die 2.Steuerkarte ... 50% Steuer ... ... Steuerklasse II gilt für Alleinerziehende
Steuerklasse III, IV, V werden bei Verheirateten kombiniert ... entweder III + IV oder IV + IV ... kommt darauf an wieviel wer verdient ...

siehe:
http://de.wikipedia.org/wiki/Steuerklas ... euerklasse
Gruß Ray

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 0 Gäste