Ist doch einleuchtend ...ozirf hat geschrieben:Habe eine Antwort vom Finanzamt auf mein Anliegen bekommen.
Hier:
Sehr geehrter Herr *****!
Jede bezugsauszahlende Stelle berechnet die Lohnsteuer grundsätzlich nur für die von ihr ausbezahlten Bezüge. Insgesamt ergibt sich dadurch eine zu geringe Lohnsteuer. Bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung werden diese Bezüge so besteuert, als hätten Sie den Gesamtbetrag in Form eines Bezuges erhalten. Sie werden also jemandem gleichgestellt, der nur ein Dienstverhältnis hat, aber ebenso viel Gehalt bezieht, wie Ihnen aus mehreren Bezügen zugeflossen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Finanzverwaltung
Ich blicke da nicht durch wie ich das selbst berechnen soll, werde wohl persönlich dort vorbeischauen.
1, 2, 3, 4 oder mehr Jobs ... es wird dein Jahreseinkommen veranschlagt, was die Steuer betrifft ... man "bestraft" dich nicht, weil du einen 2.Job hast, sondern weil du mehr verdienst, ob du die selbe Summe mit 2 oder nur mit einem Job verdienst, ist dabei irrelevant.
Beispiel:
2000 bei 1.Job oder 1000 + 1000 bei 2.Jobs, das Ergebnis ist immer 2000 also werden immer 2000 versteuert, im Jahresausgleich!
Nur in Österreich ist es so:
Job 1 und Job 2 werden jeweils einzeln gesehen besteuert, sprich zusammen zu gering ... die Folge ... es kommt in der Regel zu einer Nachzahlung (Steuererklärung) ...
in Deutschland:
Job 1 wir normal versteuert (Klasse1), während beim Job 2 50% als Steuer weggeht (Klasse6) ... die Folge ... es kommt in der Regel zu einer Auszahlung (Steuererklärung) ...
... was ist da nun besser? kommt darauf an ... der, der "gut" mit Geld umgehen kann, für den wäre die Ö-Variante besser ... der kann das Geld inzwischen anlegen ... z.B. Tagesgeldkonto ... der, der nicht "gut" mit Geld umgehen kann, für den wäre die D-Vaiante besser, weil er sich beim Ausgleich auf Geld freuen darf! Ich kenne tatsächlich Leute, die die D-Variante bevorzugen! Ich bin eindeutig auf Seiten der Ö-Variante ... das heißt, Geld zurücklegen und bei Zahlung "parat" haben.