Rechenhilfe erbeten

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ozirf
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Rechenhilfe erbeten

Beitrag von ozirf » 30.10.2008, 19:47

Was verdient ein Bank-Angestellter der so um die € 1400,- Brutto bekommt, ca. in Netto?

Danke im Voraus!
Zuletzt geändert von ozirf am 30.10.2008, 19:52, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von ozirf » 30.10.2008, 19:51

Ich muss mir selber danken, habe so eben den Brutto-Netto-Rechner im Internet gefunden und habe meine Frage soeben selbst beantwortet.

Trotzdem, Tarifecheck.at rules- finds echt klasse dieses Forum :!: :lol:
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Beitrag von jxj » 30.10.2008, 20:29

Gut, dass es schon gelöst hat.

Nur zur Vollständigkeit, die Seite vom Bundesministerium:
http://www.bmf.gv.at/service/anwend/ste ... _start.htm

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ozirf
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Beitrag von ozirf » 30.10.2008, 21:07

Ich hätte da noch eine andere Frage und zwar-

Ich arbeite Sonntags (bin für 11h) gemeldet in einem Supermarkt in Wien und beginne nächste Woche als Angestellter bei einer Bank.

Jetzt würde mich interessieren ob (höchstwahrscheinlich ja) ich Steuern zurück zahlen muss und wieviel diese Rückzahlungen betragen werden nehmen wir mal an ich zahle das von Anfang an. Denn ich habe nicht vor den Sonntagsjob aufzugeben. Ist nämlich gut bezahlt.

Hat jemand damit Erfahrungen oder kann mir jemand sagen wo ich diese Information erhalten kann- ich nehme mal an beim Finanzamt. Ich würde da gerne persönlich hingehen und vereinbaren dass ich von Anfang an diese Steuern zurückzahle- damit ich später keine Probleme kriege und alles auf einmal zurück zahlen muss.
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brus
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Beitrag von brus » 30.10.2008, 21:56

ozirf hat geschrieben:Ich arbeite Sonntags (bin für 11h) gemeldet in einem Supermarkt in Wien und beginne nächste Woche als Angestellter bei einer Bank.
Jetzt würde mich interessieren ob (höchstwahrscheinlich ja) ich Steuern zurück zahlen muss und wieviel diese Rückzahlungen betragen werden
Ich kann mit vorstellen daß dies mit dem Jahresausgleich erfolgt.
Lege halt den monatlichen Betrag weg damit am Jahresende nicht alles fällig wird.

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 30.10.2008, 22:17

Ich kann es nur ganz allgemein erklären: Es gibt 3 grundlegende Arten von Anstellung;
1. Geringfügigkeit
2. Teilzeit
3. Vollzeit
Bei Geringfügikeit (€ 349,01) zahlst du keine Steuern.
Bei Teilzeit zahlst du sowohl SV-Beiträge als auch Lohnsteuer in voller Höhe, als wärst du Vollzeit beschäftigt.
Bei Vollzeit zahlst du ebenfalls SV-Beiträge und Lohnsteuer in voller Höhe.

Der Unterschied zwischen Teilzeit und Vollzeit besteht nun darin, dass über eine Arbeitnehmer-Veranlagung ("Lohnsteuererklärung") der tatsächliche Jahreslohn erfasst wird. Bleibst du unter € 10.000,- Jahreslohn (der Brutto-Netto-Rechner sagt sogar € 14.000,- inkl. 13.+14.), dann zahlst du keine LSt., bekommst also die zuviel gezahlte LSt. zurückerstattet. Anm.: Du brauchst bei der Veranlagung nichts auszufüllen (wie Kirchenbeitrag, TK-Ausgaben, etc.), weil die Freibeträge ohnehin großzügig berechnet sind - also nur Name, SV-Nummer, etc. ausfüllen und unterschreiben. Weil das nur ein kleiner Teil der AN macht, bleiben dem Staat jährlich hunderte Mio. "Körberlgeld" an nicht zurückgeforderter Lst.

Zurück zu deiner Befürchtung: Keine Angst über zuwenig gezahlte Steuer, der Arbeitgeber muss (auch bei Teilzeit) dass gleich einmal in voller Höhe für dich abführen, damit der Staat ja nicht zuwenig bekommt. Hast du tatsächlich zuviel gezahlt, liegt es an deinem Engagement, es zurückzufordern.

Aber in deinem Fall musst du es ganz genau prüfen: Bist du bei deinem 11-Std.-Job unter den rund € 350,- , dann zahlst du dafür keine Steuern. Bei dem Vollzeitjob zahlst du klarerweise sämtliche Steuern. Machst du jetzt eine Lohnsteuererklärung, dann wird zum Vollzeitjob von € 1.400,- brutto auch noch € 350,- brutto hinzugerechnet. Somit hast du ein Einkommen von € 1.750,- , was sich klarerweise sehr negativ auf deine Steuerprogression auswirkt und du (zumindest für 2009) mit einer Nachzahlung zu rechnen hast.
Fazit: Verdienst du mit 11 Std. mehr als € 350,-, dann könntest du dich trauen, eine Veranlagung zu machen [Anm.: aber da müsste ich mich selbst wieder mehr in die Materie einarbeiten - ich bin mir nicht 100% sicher], aber wenn du unter den € 350,- bist, dann würde ich gar nichts machen und darauf warten, bis das Finanzamt bei dir eine Prüfung macht, was bei diesem Jahreslohn praktisch ausgeschlossen ist.

Grüße
Stefan

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Beitrag von ozirf » 30.10.2008, 22:29

Na ja, ich bekomme aber etwas über € 500,-/Monat beim Supermarkt. D.h. der Bruttolohn ist weit höher. Ich würde sagen, so bei € 800-.

D.h. ich bekomme dann im Monat € 2.200,- Brutto mit den beiden Jobs.

Was ich noch anmerken möchte, ich habe dieses Jahr meinen Zivildienst absolviert und mir wurde meine Wohnung, sprich Miete für 9 Monate bezahlt und ich habe Sonntags trotzdem weiter gearbeitet. Ich weiss, dass man neben dem Zivildienst arbeiten darf wenn dies keine Nachteile d.h. den Zivildienst nicht enschränkt. Ich habe das dem Finanzamt nie gemeldet, da ich Angst hatte, dass Sie mir das Zivigeld kürzen. Also wenn ich jetzt fürs Jahr 2008 den Jahresausgleich mache, ist es doch so, dass die draufkommen, dass ich neben dem Zivildienst gearbeitet habe. Habe ich da etwas zu befürchten??
Ich bin ein Niemand. Niemand ist perfekt. Ergo: Ich bin perfekt! ;-)

Azby
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Beitrag von Azby » 30.10.2008, 23:11

ozirf hat geschrieben:Also wenn ich jetzt fürs Jahr 2008 den Jahresausgleich mache, ist es doch so, dass die draufkommen, dass ich neben dem Zivildienst gearbeitet habe. Habe ich da etwas zu befürchten??
Ohne es genau zu wissen hätte ich gesagt nein.
Für dein "Zivildienstgehalt" (sprich Grundvergütung, Verpflegungsgeld etc.) musst du ja keine Einkommensteuer zahlen. Somit wird die Höhe deiner Steuerpflicht (denke ich) nur aus der Summe der anderen Einkommen errechnet.

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 30.10.2008, 23:27

ozirf hat geschrieben:Habe ich da etwas zu befürchten??
Ich möchte gleich einmal vorweg anmerken, dass ich kein Steuerexperte bin - bitte daher meine "Ratschläge" sehr mit Vorsicht zu genießen!
Wie ich das System so kenne, sind "Beihilfen" und "Finanzamt" unterschiedliche Abteilungen, die zwar Datenaustausch betreiben, aber jede für sich autonom argieren. Daher denke ich in erster Linie, dass du keine Sanktionen (= Rückforderung) befürchten musst. Das zum Thema Zivieldienst.

Was den Jahresbruttolohn betrifft und meine Theorie mit der Lst. bei Teilzeit betrifft [Anm.: 2005 war es definitiv noch so], dann könnte sich eine Veranlagung auszahlen, da dann der Jahreslohn (Bemessungsgrundlage) - gemessen an dem, was du bei € 500,- an Lst. gezahlt hast - weniger ist. Aber spätestens 2009 würde ich keine Veranlagung mehr machen, da die Lst.-Progression bei € 2.200,- monatlich sicher höher ist, als die Rückzahlung für den € 500,- Job. In Deutschland gibt es zwar eine Regelung, dass 2.Jobs günstiger versteuert werden, aber davon habe ich in Ö noch nichts gehört ...

Aber um einmal reale Zahlen zu erwähnen: Bei einem Teilzeitjob reden wir von einer Steuerrückzahlung von vielleicht € 100,- im Jahr, aber bei dem Progressionsanstieg von € 1.400,- auf € 2.000,- im Monat reden wir von einem Lohnsteueranstig von € 188,- (!) im Monat.

Also auch an dieser Stelle wieder mein Rat: Im Zweifel lass die Veranlagung sein. Du kannst dich auf jeden Fall einmal bei deinem zuständigen Finanzamt erkundigen (habe ich damals ebenso gemacht), das sind keine Monster, die dich sofort verpetzen, sondern i.d.R. deine Situation verstehen und dich dahingehen auch gut beraten - du brauchst auch gar nicht den Zivildienst erwähnen, da ich nach wie vor davon ausgehe, dass das Finanzamt damit gar nichts zu tun hat.

Schlussendlich möchte ich nur sagen: Mach dir nicht allzuviel Sorgen über die Deklaration all deiner Einkommen. Meine absolut persönliche Meinung ist, dass der Staat genug Steuern "erfunden" hat, damit er nicht leer ausgeht: Nachdem du deinen Gehalt versteuert hast, zahlst du zumindest noch immer 20% MwSt. auf Konsumgüter. Wenn du dein versteuertes Geld (sagen wir einmal fiktiv 33%) auf das Sparbuch legst und davon Zinsen bekommst, zahlst du 25% Kest. Wenn du von diesem Geld dann deinen Tank voll machst, dann bleiben nochmal (milde geschätzt) 50% Steuern auf der Strecke - also in diesem Fall kannst du mit € 100,- verdienten Euros gerade ein € 25,- nutzen --- entspricht einer netto-Steuer-Belastung von 75% - Gratulation dem Staat Ö.

Grüße
Stefan

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Beitrag von ozirf » 31.10.2008, 00:05

Habe gerade mein Anliegen per Mail an das Finanzamt geschildert, mit der Bitte um eine Auskunft. Bin gespannt was die mir antworten werden. Werde euch darüber natürlich unterrichten. :wink:
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cicero7
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Beitrag von cicero7 » 31.10.2008, 15:56

Generell müsste es so sein das dein Einkommen aus dieser Sonntagstätigkeit ein Angestellten Verhältnis oder ein Freies Dienstverhältnis ist.

Da dir dieser Arbeitgeber 800 Brutto = 500 Netto bezahlt hat er dich offensichtich auch rechtmäßig angemeldet. (ansonsten würden sie ja die differenz selber einstreichen???) -> bekommst du 13. und 14. -> dann bist vermutlich angestellter.

Ergo muss dieses Einkommen auch AUTOMATISCH entweder als Angestellteneinkommen oder als Medlung gem Freies Dienstverhältnis beim Finanzamt bekannt sein.

-> prüfen kannst du dies indem du dir für Finanzonline deine Zugansdaten bestellst und deine gemeldeten Dienstgeber und Einkommens / Lohnsteuermeldungen durchsiehst.

Damit ergibt sich folgendes Problem: Dieses Einkommen ist VOLL Sozialversicherungs und Lohnsteuerpflichtig.

Betreffs Sozialversicherung: wäre es eine geringfügige Beschäftigung, dann müsstest du ab nun auch bei der Sozialversicherung nachzahlen!!! (die Geringfügigkeit wird duch die SUMME deiner beiden Jobs aufgehoben und du musst auf die SUMME deiner beiden Einkommen VOLLE SV zahlen), da du aber eh mit 800 Brutto voll SV versichert bis (wenn sie dich wie vermutet angemeldet haben) entfällt dieser Punkt.

Betreffs Steuer: Das Finanzamt bekommt in diesem Fall automatisch mit das du 2 Einkommen hast und du musst damit verpflichten eine Einkommenssteuererklärung abgeben -> keine Sorge das Finanzamt nervt dich spätestens ab August des Folgejahres und wird dann ziemlich penetrant, wennst dich bis Nov des Folgejahres nicht mit einer "Einkommenssteuererklärung" gemeldet hast, dann "schätzen" und "strafen" sie gleich mal. Ergo kannst du davon ausgehen dass du für diese Tätigkeit ca. 150-200 Eur pro Monat an Steuern abliefern musst (wegen der Progression) wobei du bei gewissen "Absetzbeträgen" etc. in dem Fall durchaus schauen kannst was "Betriebsnötig" war. (Internet, etc.)

Betreffs Zivi: Die wissen zu beginn ja nur deine VORJAHRES Steuererklärung (automatischer Datenabgleich mit SV und finanzamt!) und das was du ihnen für das AKTUELLE Jahr GEMELDET hast -> wenn deine Steuern abgerechnet sind und alle Jahreslohnzettel überall eingereicht sind, ab dann bekommen sie ebenfalls AUTOMATISCH mit das du ihnen falsche Angaben gemacht hast, ergo werden sie deinen Anspruch neu berechnen und gegebenenfalls Rückforderungen haben.

Hoffe dir geholfen zu haben.
inter arma enim silent leges

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 31.10.2008, 21:41

cicero7 hat geschrieben:wobei du bei gewissen "Absetzbeträgen" etc. in dem Fall durchaus schauen kannst was "Betriebsnötig" war. (Internet, etc.)
Da bin ich skeptisch, weil gerade bei AN sehr wenig als "betriebsnotwendig" akzeptiert wird. Und das Wort "betriebsnotwendig" erinnert eher an E1 (Einkommensteuererklärung) und nicht an L1 (Arbeitnehmerveranlagung).

Da bei einer unselbständigen Arbeit bereits die vollen SV-Beiträge von Arbeitgeber abgeführt werden und lediglich ein gewisser Teil der Progression unterliegt [wiegesagt, Absetzbeträge werden ohne Veranlagung einbehalten und sowieso nicht zurückerstattet], bin ich nach wie vor nicht überzeugt, ob das Finanzamt so penetrant wird. Trotzallem bleibe ich dabei: solange das Finanzamt nicht aktiv auf dich zukommt, würde ich freiwillig keine Veranlagung machen.

Bei einem E1-Steuerpflichtigen ist es natürlich ganz was anderes, da bis zur Erklärung lediglich die Vorschreibung einbezahlt wurde: Ist das Jahresergebnis geringer, ist es im Interesse des Selbständigen, ein E1 auszufüllen, ist das Jahresergebnis höher (und deshalb bekommt das Finanzamt kein E1), dann wird der Sache natürlich penetrant nachgegangen ...

Natürlich geht es in deinem Fall um rund € 200,- LSt., aber wieviele Stunden (Geld) fließt da bei einem Beamten rein, damit er das zurückfordert!?!? Und schlussendlich ist es dann so, dass dich der Staat damit womöglich in die Schwarzarbeit drängt und du somit nicht einmal mehr SV-Beiträge einzahlst. Zusammengefasst: Der Staat hat kurzfristig € 200,-/Monat LSt. gewonen, aber langfristig € 100,-/Monat SV-Beiträge verloren.

Und dass viele Sachen nicht so heiß gegessen werden, wie sie gekocht werden, das zeigt auch ein Paradebeispiel: Die Baumärkte machen Mrd. Gewinne, aber geschätzte 50% der Materialen werden am Wochenende "schwarz" verbaut. Aber interessanterweise fährt da kein Finanzbeamter bei Schönwetter durch die Gegend, schaut sich (die von weitem ersichtlichen) Baustellen an und fragt die Professionisten, ob sie mit dementsprechenden LSt.pflichtigen Zuschlägen offiziell arbeiten... Da wird Schwarzarbeit ganz bewusst geduldet, sofern die "FA interne Quote" nicht wesentlich mehr als 10% des BIP übersteigt --> also 26 (!) Mrd. Euro weniger Staatseinnahmen. Und jetzt dikutieren wir um sagenhafte € 200,- monatlich - wow.

Grüße
Stefan

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Beitrag von ozirf » 01.11.2008, 00:30

Ich verstehe nicht wieso man jungen Leuten die die Motivation und die Kraft für einen Zweitjob haben bestrafen muss indem man ihnen steuerlich soviel abknüpft. Die Steuerbelastung in Ö ist sowieso sehr hoch. Österreich hat zu dem im EU-Vergleich in den letzten 10 Jahren den geringsten Reallohnzuwachs zu verzeichnen. Die Inflation und die Steuern fressen einem sehr viel weg. Ist höchste Eisenbahn für eine Steuerreform wo jeder entlastet wird und nicht nur Familien und Pensionisten. Ich meine dass jeder die Teuerung im Handel und den Reallohnverlust spürt- dagegen muss etwas gemacht werden. Ich rufe unsere Gewerkschaftsvertreter dazu auf in Lohnrundenverhandlungen für uns beherzt zu kämpfen.
Ich bin ein Niemand. Niemand ist perfekt. Ergo: Ich bin perfekt! ;-)

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Beitrag von Stefan » 01.11.2008, 01:46

ozirf hat geschrieben:Ich verstehe nicht wieso man jungen Leuten die die Motivation und die Kraft für einen Zweitjob haben bestrafen muss indem man ihnen steuerlich soviel abknüpft.
...
wo jeder entlastet wird und nicht nur Familien und Pensionisten.
Ich wollte das eigentlich schon diskutiert haben, aber habe es wohl zu abstrakt formuliert: Die derzeitige Europapolitik fördert und unterstützt (finanziell) die Großkonzerne. Aber dieses Steuerloch muss gestopft werden und selbst die Familien und Pensionisten werden leider nicht verschont --- die Vergünstigungen bzw. Unterstützungen sind lächerlich im Verhältnis dazu, was Pensionisten in ihrer Vergangeheit geleistet habe bzw. Familien für "unsere Zukunft" tun. Zum Glück sind wenigstens (derzeit) die Erbschafts- und Schenkungssteuer gefallen. Damit haben wir Jungen die Möglichkeit, auf der harten Arbeit unserer Väter und Mütter aufzubauen und hoffentlich weiterzumachen.
26 Mrd. EUR werden verschenkt, nur damit die Baumarkt-Konzerne in Ö weiter abcashen können. Die KöSt. wird verringert, damit Großkozerne nur mehr Leasing-Angestellte einstellen, um den Kollektivvertragsregelungen zu entgehen. Staatsgarantien gegenüber den Banken werden gegeben, anstatt zuerst die Börsen-Spekulationen zu regeln.
Und das alles nur, um "Vertrauen" in die Wirtschaft - also den Großkonzernen, deren Geisel die Politik ist - zu bilden.

Nicht falsch verstehen, ich war "Globalisierungsanhänger", da ich davon überzeugt bin, dass die Welt nicht nur aus Wien besteht. Aber leider war ich zu naiv, um zu erkennen, was Globalisierung meint: Es ist keine Initiative, um die Menschheit zu internationalisieren und weltoffen zu machen, sondern ein Konstrukt, um die Austauschbarkeit des Individuums zu fördern --- zahlen tut das ganze der Kleinst- und Kleinunternehmer und deren Angestellten, sowie Familien und Pensionisten.

Aber leider ist es nur allzu bequem, alte Strukturen beizubehalten. Die große Koalition ist sicher nicht daran interessiert, dich zu entlasten, aber anscheinend ist sie schon so gut wie sicher. Aber bevor Gerüchte aufkommen, ich weiß derzeit nicht, wer uns aus dieser - m.M.n. - Scheiße rausreiten soll, eine FPÖ/BZÖ/Grüne ist es sicher auch nicht.

Somit mein Fazit: Ich kämpfe weiter. Nutzen wir die Spielräume, die uns noch bleiben. Und wir brauchen nicht antworten (Steuererklärung abgeben), bevor wie gefragt werden (Finanzamt meldet sich). :wink:
Alles ganz locker sehen, fleißig bleiben und die Ohren steifhalten. :wink:

Grüße
Stefan

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Beitrag von ozirf » 01.11.2008, 21:12

Habe eine Antwort vom Finanzamt auf mein Anliegen bekommen.

Hier:

Sehr geehrter Herr *****!

Jede bezugsauszahlende Stelle berechnet die Lohnsteuer grundsätzlich nur für die von ihr ausbezahlten Bezüge. Insgesamt ergibt sich dadurch eine zu geringe Lohnsteuer. Bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung werden diese Bezüge so besteuert, als hätten Sie den Gesamtbetrag in Form eines Bezuges erhalten. Sie werden also jemandem gleichgestellt, der nur ein Dienstverhältnis hat, aber ebenso viel Gehalt bezieht, wie Ihnen aus mehreren Bezügen zugeflossen ist.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Finanzverwaltung

Ich blicke da nicht durch wie ich das selbst berechnen soll, werde wohl persönlich dort vorbeischauen.
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