Sonderkündigung: Erfahrungen, Nachteile
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Sonderkündigung: Erfahrungen, Nachteile
Seit einige Zeit gibt es unzählige Threads zum Thema Sonderkündigungen.
Was ich aber bis jetzt nicht gefunden habe, sind Informationen, zum
Thema Nachzahlung, Nachteile,...
Was geschieht, wenn ich seit 6 Monaten einen Vertrag habe,
der auf 24 Monate abgeschlossen worden ist.
Wenn ich von der Sonderkündigung gebrauch mache:
- muss ich 18 Monate die Grundgebühr nachzahlen?
- kann ich das Handy zurückgeben bzw. muss ich es bezahlen?
Danke schon mal für Eure Antworten.
Grüße
Was ich aber bis jetzt nicht gefunden habe, sind Informationen, zum
Thema Nachzahlung, Nachteile,...
Was geschieht, wenn ich seit 6 Monaten einen Vertrag habe,
der auf 24 Monate abgeschlossen worden ist.
Wenn ich von der Sonderkündigung gebrauch mache:
- muss ich 18 Monate die Grundgebühr nachzahlen?
- kann ich das Handy zurückgeben bzw. muss ich es bezahlen?
Danke schon mal für Eure Antworten.
Grüße
Re: Sonderkündigung: Erfahrungen, Nachteile
Dann bringt die Sonderkündigung aber nicht viel, wenn ich trotzdem die Grundgebühr über die eigentliche Mindestvertragsdauer weiterzahlen mussD_D hat geschrieben:Wenn ich von der Sonderkündigung gebrauch mache:
- muss ich 18 Monate die Grundgebühr nachzahlen?

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Re: Sonderkündigung: Erfahrungen, Nachteile
Nein, du bist sofort aus dem Vertrag draussen, ohne zusätzliche Kosten, das Handy kannst du behalten.D_D hat geschrieben:Seit einige Zeit gibt es unzählige Threads zum Thema
Wenn ich von der Sonderkündigung gebrauch mache:
- muss ich 18 Monate die Grundgebühr nachzahlen?
- kann ich das Handy zurückgeben bzw. muss ich es bezahlen?
Danke schon mal für Eure Antworten.
Nachteile?
Naja, nachdem das sonderkündigen derzeit gross in Mode ist, geh ich davon aus, dass dir die Betreiber irgendwann mal keinen neuen Vertrag mehr geben werden.
Die Betreiber sind an "unangenehmen" Kunden eher nicht interessiert, ausserdem habens bei einem, der via Sonderkündigung den Vertrag beendet hat, eher ein Defizit gemacht.
Wie gesagt, momentan gibts keine Nachteile, ich bin aber fest davon überzeugt, dass sich die Betreiber diesen Leuten einen Riegel vorschieben werden.
Offiziell können die doch keinen "Riegel vorschieben", oder? Immerhin sind diese Sonderkündigungen ja legal, und werden nur wegen fällig, weil die Betreiber selber immer rumhantieren.
Zuletzt geändert von klohn82 am 04.08.2008, 10:43, insgesamt 1-mal geändert.
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Zur eigentlichen Frage: Die Sonderkündigung bewirkt aufgrund der dich benachteiligenden Änderungen, die der Betreiber einseitig durchführt, dass du sofort aus dem Vertrag draußen bist, wie bereits geschrieben wurde. Zum Zeitpunkt, an dem die Änderung in Kraft treten würde, bist du aus dem Vertrag draußen, ohne weitere Pflichten oder Rechte. Dh. wenn du heute einen Vertrag abschließt, morgen ändert der Betreiber aber die AGB zu deinem Nachteil, kannst du sonderkündigen, musst noch die zwei Monate abwarten, bis die Änderungen in Kraft treten würden und folglich für diesen Zeitraum auch die Gebühren zahlen, danach bist du aber draußen und kannst auch dein Handy behalten, wenn du es per EA oder VVL gekauft hast.
Wirkliche Nachteile in dem Sinn gibt es für dich keine, außer dass du dich eben nach einem anderen Tarif umsehen musst.
Zur jetzt aufgetretenen rechtlichen Frage:
Die Betreiber können schon sagen, dass sie bestimmte Kunden nicht annehmen, da kein Kontrahierungszwang besteht. Die Betreiber können sich aussuchen, wen sie als Kunden haben wollen und wen nicht. Soweit zur rechtlichen Sache.
Allerdings bezweifle ich ehrlich gesagt, dass ein Betreiber dich ablehnt, weil du früher mal sonderkündigt hast. Immerhin kann man davon ausgehen, dass dir zum Zeitpunkt der Sonderkündigung die geänderten Vertragsbedingungen wirklich nicht recht waren und du aus diesem Grund dein Recht der außerordentlichen Kündigung in Anspruch genommen hast. In der Zwischenzeit kann aber viel passiert sein. ZB könnten auch die anderen Betreiber die selben Änderungen vorgenommen haben, was dazu führt, dass man als Kunde bei einem anderen Anbieter keinen Vorteil aufgrund der besseren Geschäftsbedingungen mehr hat.
Außerdem wäre ein Betreiber ja blöd, einen Kunden abzulehnen, nur weil er schon mal (unter welchen Umständen auch immer) gekündigt hat. Immerhin bringt ein neuer Kunde (auch wenn er schon mal einer war) wieder Geld, besonders wenn man ihn erneut bindet. Und wenn wir uns ehrlich sind, sind die Betreiber selbst schuld, wenn sie alle 3 Quartale ihre Geschäftsbedingungen zum Nachteil der Kunden ändern. Wenn man bedenkt, wie wenige Kunden (in %) von ihren Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, muss durch die AGB-Änderung unter'm Strich immer noch ein Vorteil für den Betreiber rausschauen - sonst würden sie die Änderung ja auch gar nicht durchführen.
Also zur rechtlichen "offiziellen" (wie klohn82 es geschrieben hat) Situation: Sie können dich ablehnen.
In der Praxis halte ich das aber für unwahrscheinlich.
Wirkliche Nachteile in dem Sinn gibt es für dich keine, außer dass du dich eben nach einem anderen Tarif umsehen musst.
Zur jetzt aufgetretenen rechtlichen Frage:
Die Betreiber können schon sagen, dass sie bestimmte Kunden nicht annehmen, da kein Kontrahierungszwang besteht. Die Betreiber können sich aussuchen, wen sie als Kunden haben wollen und wen nicht. Soweit zur rechtlichen Sache.
Allerdings bezweifle ich ehrlich gesagt, dass ein Betreiber dich ablehnt, weil du früher mal sonderkündigt hast. Immerhin kann man davon ausgehen, dass dir zum Zeitpunkt der Sonderkündigung die geänderten Vertragsbedingungen wirklich nicht recht waren und du aus diesem Grund dein Recht der außerordentlichen Kündigung in Anspruch genommen hast. In der Zwischenzeit kann aber viel passiert sein. ZB könnten auch die anderen Betreiber die selben Änderungen vorgenommen haben, was dazu führt, dass man als Kunde bei einem anderen Anbieter keinen Vorteil aufgrund der besseren Geschäftsbedingungen mehr hat.
Außerdem wäre ein Betreiber ja blöd, einen Kunden abzulehnen, nur weil er schon mal (unter welchen Umständen auch immer) gekündigt hat. Immerhin bringt ein neuer Kunde (auch wenn er schon mal einer war) wieder Geld, besonders wenn man ihn erneut bindet. Und wenn wir uns ehrlich sind, sind die Betreiber selbst schuld, wenn sie alle 3 Quartale ihre Geschäftsbedingungen zum Nachteil der Kunden ändern. Wenn man bedenkt, wie wenige Kunden (in %) von ihren Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, muss durch die AGB-Änderung unter'm Strich immer noch ein Vorteil für den Betreiber rausschauen - sonst würden sie die Änderung ja auch gar nicht durchführen.
Also zur rechtlichen "offiziellen" (wie klohn82 es geschrieben hat) Situation: Sie können dich ablehnen.
In der Praxis halte ich das aber für unwahrscheinlich.
Interessant zu lesen! So gesehen, wenn man deinen Gedanken folgt, halte ich es dann doch wieder für wahrscheinlicher, dass gerade Kunden abgelehnt werden, die schon mal eine Sonderkündigung in Anspruch genommen haben.
Wenn das ohnehin nur wenige Leute machen, die Mehrheit aber Schafe sind, dann kann ein Unternehmen es sich vielleicht wirklich gut leisten, auf die zu verzichten..
Wenn das ohnehin nur wenige Leute machen, die Mehrheit aber Schafe sind, dann kann ein Unternehmen es sich vielleicht wirklich gut leisten, auf die zu verzichten..
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Wie gesagt, alles ist möglich und rein rechtlich können sie dich ablehnen, weil ihnen deine Nase nicht gefällt. In der Praxis glaube ich trotzalledem nicht, dass ein Kunde, der früher per Sonderkündigung gekündigt hat, abgelehnt wird. Auch ein solcher Kunde bringt, wenn er wieder kommt, Geld herein. Wenn er einen Vertrag ohne MVD macht, hat sowieso niemand ein Risiko - der Kunde zahlt dann und kann jederzeit kündigen. Für den Betreiber kann das kein Nachteil sein, denn selbst wenn der Kunde sofort wieder kündigt, hat er zumindest zwei Monate (die Kündigungsfrist beträgt mittlerweile (fast) überall zumindest 8 Wochen) lang Grundgebühr gezahlt, die wieder Umsatz gebracht hat.
Bindet man einen solchen Kunden durch EA-Angebote für 24 Monate, ist der Kunde für die 24 Monate genagelt, es sei denn, es kommt wieder eine Sonderkündigungsmöglichkeit. Allerdings ist der Betreiber ehrlich gesagt auch selbst schuld, wenn er die Bedingungen zum Nachteil der Kunden abändert.
Immerhin geht der Betreiber ja davon aus, dass er den Kunden 24 Monate bindet. Wenn er ihm dann eine Möglichkeit bietet, vorzeitig aus dem Vertrag auszusteigen, ist das seine eigene Entscheidung (vom Betreiber).
Schlussendlich wäre es für das Image einer Marke nicht unbedingt förderlich, wenn ehemalige Kunden, die ihr gesetzlich verankertes Recht in Anspruch nehmen später nicht mehr angenommen werden, nur weil der Betreiber damit unter'm Strich nicht den Gewinn eingefahren hat, den er sich eigentlich ausgerechnet hat. Weiters müsste jeder (wiederkehrende) Neukunde darauf geprüft werden, unter welchen Umständen er gekündigt hat etc.
Und wenn man bedenkt, dass der Betreiber selbst mit einem sonderkündigenden Kunden in der Regel noch einen satten Gewinn einfährt, ist es weniger sinnvoll, den Kunden abzulehnen, nur weil er in einem Jahr bei der nächsten AGB-Änderung wieder sonderkündigen könnte. Der Betreiber würde zumindest keinen Verlust machen...
Bindet man einen solchen Kunden durch EA-Angebote für 24 Monate, ist der Kunde für die 24 Monate genagelt, es sei denn, es kommt wieder eine Sonderkündigungsmöglichkeit. Allerdings ist der Betreiber ehrlich gesagt auch selbst schuld, wenn er die Bedingungen zum Nachteil der Kunden abändert.
Immerhin geht der Betreiber ja davon aus, dass er den Kunden 24 Monate bindet. Wenn er ihm dann eine Möglichkeit bietet, vorzeitig aus dem Vertrag auszusteigen, ist das seine eigene Entscheidung (vom Betreiber).
Schlussendlich wäre es für das Image einer Marke nicht unbedingt förderlich, wenn ehemalige Kunden, die ihr gesetzlich verankertes Recht in Anspruch nehmen später nicht mehr angenommen werden, nur weil der Betreiber damit unter'm Strich nicht den Gewinn eingefahren hat, den er sich eigentlich ausgerechnet hat. Weiters müsste jeder (wiederkehrende) Neukunde darauf geprüft werden, unter welchen Umständen er gekündigt hat etc.
Und wenn man bedenkt, dass der Betreiber selbst mit einem sonderkündigenden Kunden in der Regel noch einen satten Gewinn einfährt, ist es weniger sinnvoll, den Kunden abzulehnen, nur weil er in einem Jahr bei der nächsten AGB-Änderung wieder sonderkündigen könnte. Der Betreiber würde zumindest keinen Verlust machen...
Re: Sonderkündigung: Erfahrungen, Nachteile
So wie Alex alias Azby schon argumentiert hat: Durch die Änderung entstehen ja für den Kunden Nachteile, dadurch erklärt sich jeder Kunde bei Wieder-Neuabschluss mit diesen Nachteilen einverstenaden.ichbinich111 hat geschrieben:Wie gesagt, momentan gibts keine Nachteile, ich bin aber fest davon überzeugt, dass sich die Betreiber diesen Leuten einen Riegel vorschieben werden.
Und was noch viel wichtiger ist: Was "verliert" denn ein Anbieter in Wahrheit

Was für Neukunden bleibt, sind die Verschlechterungen. Dem "kündigen und EA-Aktionen nehmen" haben sie mit der 24 Monat MVD in gewisser Weise schon vorgebeugt.
Fazit: Wenig Risiko für den Betreiber, viele Nachteile für den Kunden.
Grüße
Stefan
-
- Foren-Bewohner
- Beiträge: 235
- Registriert: 21.07.2008, 11:32
Re: Sonderkündigung: Erfahrungen, Nachteile
Ja, alles schon richtig.Stefan hat geschrieben:So wie Alex alias Azby schon argumentiert hat: Durch die Änderung entstehen ja für den Kunden Nachteile, dadurch erklärt sich jeder Kunde bei Wieder-Neuabschluss mit diesen Nachteilen einverstenaden.
Und was noch viel wichtiger ist: Was "verliert" denn ein Anbieter in WahrheitDie Handys kosten gesperrt bei 24 Monate MVD mehr als freie (entsperrte) Handys am Markt, die VVL-Angebote sind auch schon sehr dürftig und die gratis Leistungen fallen ja mit SoKü ohnehin weg...
Was für Neukunden bleibt, sind die Verschlechterungen. Dem "kündigen und EA-Aktionen nehmen" haben sie mit der 24 Monat MVD in gewisser Weise schon vorgebeugt.
Fazit: Wenig Risiko für den Betreiber, viele Nachteile für den Kunden.
Nur kostet einem Betreiber ein Neukunde viel Geld (mittlerer 3stelliger Betrag) und den schreibt er eben über die MVD ab.
Wenn die Leute jetzt mit SOKÜ aussteigen, hat er einen Verlust.
Klar kostet manchmal ein Handy offen am freien Markt weniger als beim Betreiber.
Dem Betreiber kostets aber auch was (er kauft Handies in größeren Mengen zu einem teuren Preis ein, muß sie auf Lager legen, teilweise über 1 oder 2 Jahre, da hat er sowieso schon Verlust, weil er mit dem Preis runtergehen muß usw.).
Wennst einen Vertrag abschließt, wirst du irgendwie kategorisiert (als Neukunde hauptsächlich durch Bonitätscheck, daraus ergibt sich dann "guter Kunde", "Durchschnittskunde", "Pleiteanwärter" usw.).
Und da könnt ich mir durchaus vorstellen, dass in ZUKUNFT (klar, zur Zeit nimmt dich noch jeder Betreiber ein zweites Mal) SOKÜs auch ins Entscheidungskriterium fallen.
Da braucht nur einer damit anfangen, die anderen hüpfen eh nach und somit könnte jeder AGBs ändern, wie´s ihm gerade gefällt.
Man darf nicht vergessen, dass wir vor allem punkto Sprachtarifen in einem Schlaraffenland leben und da kaum mehr Luft nach unten ist und die die Tarife wieder anheben wollen.
Wie gesagt, ist nur meine persönliche Meinung, ich würds als Betreiber so machen

Re: Sonderkündigung: Erfahrungen, Nachteile
Das ist relativ. Der Betreiber kauft die Geräte ja wie du schon sagst in höheren Mengen vergleichsweise günstig ein. Wenn er so viele auf Lager legt, dass die Zins- und Lagerhaltungskosten höher sind, als die Ersparnis des Mengenrabatts, muss er halt überdenken, ob es in Zukunft nicht besser wäre, doch nicht allzuviele Handys auf einmal zu kaufen. Jedenfalls hat der Betreiber sicher einen weitaus niedrigeren Preis für das Handy zu zahlen, als ein Privatkunde im günstigsten Geschäft. Somit ergibt sich je nach Handymodell und Betrag, den der Kunde selbst noch für das Handy zahlen muss für den Betreiber ein gewisser Betrag. Dann gibt's eine Aktivierungsgebühr, die oft nur im Webshop erlassen wird (wo keine Privisionen an Händler ausbezahlt werden müssen, wodurch sich die Kosten für die Anwerbung des Kunden wieder etwas senken...ichbinich111 hat geschrieben:Dem Betreiber kostets aber auch was (er kauft Handies in größeren Mengen zu einem teuren Preis ein, muß sie auf Lager legen, teilweise über 1 oder 2 Jahre, da hat er sowieso schon Verlust, weil er mit dem Preis runtergehen muß usw.).
Aber worum geht's eigentlich?
Ob dich die Betreiber in Zukunft ablehnen, weil du ein Kunde bist, der sich auch traut, gegen ungerechtfertigte Änderungen des Anbieters zu "rebellieren", was ja dein gutes Recht ist, oder nicht werden wir zum momentanen Zeitpunkt schwer sagen können. Meine Meinung habe ich kundgetan: Ich glaube nicht, dass ein Aussieben von "bösen" Kunden wirklich Sinn macht, da durch die gesamten zurückkehrenden ehemaligen SoKü-Kunden unter'm Strich wahrscheinlich erst wieder ein Gewinn rauskommt - beim einen mehr, beim anderen weniger. Bei manchen vielleicht ein Verlust. Wenn schlussendlich ein positiver Wert übrig bleibt, kann's für den Betreiber nur gut sein. Und die Kundenzahl wurde auch oben gehalten, was ja sehr wichtig ist...
Sonderkündigung und Rufnummernmitnahme/nachverrechnung
Meine Sonderkündigung zum 26.8.08 wurde von ONE per SMS bestätigt. Als ich mir im ONE - Büro eine NÜVI-Bestätigung zwecks Rufnummernportierung geholt habe, stand auf dem Begleitschreiben, dass bei Kündigung des Vertrages eine Nachverrechnung von rund 80 € erfolgt. Wird hier agressive Kündigungsabwehr betrieben oder handelt es sich dabei um einen Standardtext unabhängig von einer Sonderkündigung?
Re: Sonderkündigung und Rufnummernmitnahme/nachverrechnung
Es handelt sich sicher um einen Standardtext, eine SoKü darf nichts kosten und auch keine Nachverrechnungen nach sich ziehen. Natürlich wird es one nicht stören wenn der Satz bei manchen einen Kündigungswiderruf hervorruft... Aber schon allein deswegen weil sie Dir die SoKü als solche bestätigt haben, kannst Du Dich drauf verlassen, dass sie nichts verrechnen werden und auch gar nicht dürfen.chrispin hat geschrieben:Wird hier agressive Kündigungsabwehr betrieben oder handelt es sich dabei um einen Standardtext unabhängig von einer Sonderkündigung?
Ich schließe mich Matula an.
Aber eine andere Frage: In welchem Zusammenhang (und wofür) wollen sie dir bei einer Kündigung für die Portierung 80€ verrechnen?
Steht da, dass sie für eine Kündigung im Vertragszeitraum die 80€ nachverrechnen (was ich nachvollziehen könnte), oder steht das da allgemein?
Wenn sich's um den Vertragszeitraum (MVD) handelt, dann gilt das nur bei ordentlicher Kündigung, da du außerordentlich gekündigt hast, kannst du das "übersehen".
Aber eine andere Frage: In welchem Zusammenhang (und wofür) wollen sie dir bei einer Kündigung für die Portierung 80€ verrechnen?
Steht da, dass sie für eine Kündigung im Vertragszeitraum die 80€ nachverrechnen (was ich nachvollziehen könnte), oder steht das da allgemein?
Wenn sich's um den Vertragszeitraum (MVD) handelt, dann gilt das nur bei ordentlicher Kündigung, da du außerordentlich gekündigt hast, kannst du das "übersehen".
Es steht: "Folgende Kostenaufstellung umfasst alle Kosten, die sich im Falle einer schriftlichen Kündigung einlangend per heutigen Datum unter Berücksichtigung der derzeit gültigen AGB ... ergeben:
Grundentgelt...
Portierungsentgelt..."
Im Übrigen wurde mir heute von ONE auf die Mobilbox gesprochen: Wir bedauern, dass Sie kündigen und haben ein interessantes Angebot für Sie. Falls Sie interessiert sind, rufen Sie uns an". Was das jetzt noch soll. Offensichtlich wird ONE erst wach, wenn schon alles gelaufen ist.
Eine Frage habe ich noch (ja es ist meine erste Sonderkündigung): Da Rechnungsperiode und Termin der Kündigung nicht ident sind: werden Grundgebühr, Freiminuten etc. aliquot bis 26.8. abgerechnet, oder wird das ganze Monat fällig?
Grundentgelt...
Portierungsentgelt..."
Im Übrigen wurde mir heute von ONE auf die Mobilbox gesprochen: Wir bedauern, dass Sie kündigen und haben ein interessantes Angebot für Sie. Falls Sie interessiert sind, rufen Sie uns an". Was das jetzt noch soll. Offensichtlich wird ONE erst wach, wenn schon alles gelaufen ist.
Eine Frage habe ich noch (ja es ist meine erste Sonderkündigung): Da Rechnungsperiode und Termin der Kündigung nicht ident sind: werden Grundgebühr, Freiminuten etc. aliquot bis 26.8. abgerechnet, oder wird das ganze Monat fällig?
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