Sonderkündigungsrecht bei ONE bis 26.August

Alles rund um die Mobilfunkanbieter

Moderatoren: Matula, jxj, brus

Matula
Moderator
Beiträge: 4474
Registriert: 12.10.2003, 04:31

Beitrag von Matula » 30.07.2008, 12:34

Na wenn Du glaubst dass das die einzige AGB-Änderung ist...

Mr.Dailer
Moderator oder Gottheit !?
Beiträge: 3613
Registriert: 21.10.2003, 23:14
Wohnort: ausgewandert nach Thaildnd,Land of Smile!, faraway from home.

Beitrag von Mr.Dailer » 31.07.2008, 09:16

das habe ich nicht gesagt,aber die Aufgezählte ist eine der wichtigsten!
nebenbei bemerkt,heist es auch irgendwo bwz sagte man mir auch an der Hotline,wenn für den Kunden der Leistungsumfang und Beschreibung gleich bleibt,also sprich der Tarif,nicht geändert wird,wäre das im hier bestprochenen Fall der Wertkarte,noch lange kein Kündingugnsgrund!

noch eine Frage zu One,was würde pasieren,wenn man jezt den Vertrag weiterlaufen lassen würde,und dann ein Produktwechsel vollzieht,inwieweit ist das möglich?
welche Kosten fallen für den Umstieg an?
würde man zur Plaudertasche wechseln?und seine Rufnummer behalten,es stand nämlich im Hartlauterprosekt gestern,jetz auch bis Jahrewsende gratis in alle Netzt 0 Cent,wahrscheinlich um mit Tmobile gleichzuzuehen,betrifft das bei One,nun jezt endlich auch das 3 Nezt,wenn es heist alle Netze?
falls,nicht wäre das wieder ein Fall von Arglistiger Täuschung,wo selbst Tmobile in der Vergangenheit,ein paar Klagen von iritierten Nutzern einfing!

Mr.Dailer
Moderator oder Gottheit !?
Beiträge: 3613
Registriert: 21.10.2003, 23:14
Wohnort: ausgewandert nach Thaildnd,Land of Smile!, faraway from home.

Beitrag von Mr.Dailer » 01.08.2008, 22:06

so Leute,jetz schnallt euch mal an hier,den gleich wirds rasant!
der Orf,hat gerade auch erst vom Sonderkündigungsrecht erfahren,mit intersanten Details!
dort steht,das One,die Kündigung abweisen kann weiter unten,bis die rechtliche Sache geklärt sei,obwohl man dann nicht mehr telfonieren könne,müssen trotz aufrechter Kündigung des KUnden,die Gebühren trotzdem bezahlt werden!
das ist ja ganz was neues:D

regulär kündigen im Normalen Vertragszeitraum,werde ich jezt wohl eine Woche vor ablauf meines Vertrages,ohne Sonderkündigungsrecht auch nicht mehr können!
das wäre nun der überhammer,wenn wir alle meinen kündigen zu können,dies auch tuen,aber es von One nicht akzeptiert wird,wir das Handy,nicht mehr nutzen dürfen aber trotdem bezahlen :D

Zitat aus dem Untenstehenden Bericht!



Das Thema Sonderkündigungsrecht ist aber bei One wie bei anderen heimischen Anbietern ein heikles: One behält sich nämlich vor, eine solche Kündigung [die bis zum Inkrafttreten der neuen Regeln getätigt werden kann] rückgängig zu machen, wenn es sich dem Kunden gegenüber binnen zwei Wochen bereiterklärt, ihm gegenüber auf die Kündigung zu verzichten.

das verhaut einem jezt grad die Sprache!


http://futurezone.orf.at/business/stories/296809/

Matula
Moderator
Beiträge: 4474
Registriert: 12.10.2003, 04:31

Beitrag von Matula » 02.08.2008, 12:54

Na fein, jetzt haben die Anbieter auch noch die Rückendeckung vom ORF, dass sie die SoKü ablehnen dürfen...

Benutzeravatar
Stefan
Moderator oder Gottheit !?
Beiträge: 8619
Registriert: 19.05.2004, 19:57

Beitrag von Stefan » 02.08.2008, 18:54

Matula hat geschrieben:Na fein, jetzt haben die Anbieter auch noch die Rückendeckung vom ORF, dass sie die SoKü ablehnen dürfen...
Na na na, so schnell gehts auch nicht! One versucht nun dasselbe wie A1 - sollte A1 einfahren, dann wird sich auch one die Finger verbrennen; m.M.n. hat die Interpratation nicht in erster Linie mit der Zeitdauer des Rückzugs zu tun, sondern mit dem Sachverhalt an sich --- mal schaun.

ABER: Wenn one tatsächlich die GG weiterverlangt, aber die SIM deaktiviert, dann wirds interessant: Ich also Kunde würde dann bei einem positiven Gerichtsurteil die GG mit Verzugszinsen (marktüblicher Zinssatz + 1,5%) zurückverlangen. :wink:

Ob sich da one nicht die Finger verbrennt!? :P

Grüße
Stefan

Gerhard
Foren-Mitglied
Beiträge: 40
Registriert: 01.08.2008, 02:17

Beitrag von Gerhard » 03.08.2008, 00:12

Mr.Dailer hat geschrieben:One behält sich nämlich vor, eine solche Kündigung [die bis zum Inkrafttreten der neuen Regeln getätigt werden kann] rückgängig zu machen, wenn es sich dem Kunden gegenüber binnen zwei Wochen bereiterklärt, ihm gegenüber auf die Kündigung zu verzichten.
Ich habe per Fax meinen alten 4:0-Vertrag mit Sonderkündigung gekündigt und als Grund, unter anderem, die Umstellung auf den für mich schlechteren Tarif angegeben. Am 31.07. bekam ich dann ein SMS mit dem Inhalt, One akzeptiert die Kündigung per 26.08. Ich frage mich jetzt, nicht das ich glaube, sie würden das tun, ich hatte noch den 'alten' 4:0-Tarif, könnte One das wieder rückgängig machen, trotz der Akzeptanz via SMS? Das würde mich, IMHO, grob benachteiligen, da ich mich dann auf eine bereits erfolgte Akzeptanz nicht verlassen könnte.

reisinger
Gelegenheits-Poster
Beiträge: 11
Registriert: 07.07.2008, 14:52

Beitrag von reisinger » 03.08.2008, 11:47

[quote="Gerhard"] Am 31.07. bekam ich dann ein SMS mit dem Inhalt, One akzeptiert die Kündigung per 26.08. Ich frage mich jetzt, nicht das ich glaube, sie würden das tun, ich hatte noch den 'alten' 4:0-Tarif, könnte One das wieder rückgängig machen, trotz der Akzeptanz via SMS? Das würde mich, IMHO, grob benachteiligen, da ich mich dann auf eine bereits erfolgte Akzeptanz nicht verlassen könnte.[/quote]

eine akzeptierte kündigung ist eine akzeptierte kündigung! und damit erledigt.

mich würde interessieren ob sich die nichtakzeptierung der kündigung eher ein theoetisches problem ist - oder ob das problem wer aus eigener erfahrung kennt?

Azby
Moderator oder Gottheit !?
Beiträge: 8241
Registriert: 28.01.2005, 23:06
Wohnort: Wien

Beitrag von Azby » 03.08.2008, 12:24

One akzeptiert die Sonderkündigungen immer. Mir ist kein Fall bekannt, wo sie auf die Änderungen verzichtet haben. Ich denke, dass ihr § in den AGB eher vorsichtshalber eingeführt wurde. Das parallele Laufenlassen von 15 verschiedenen AGB-Fassungen wollen sie scheinbar selbst nicht.

Mr.Dailer
Moderator oder Gottheit !?
Beiträge: 3613
Registriert: 21.10.2003, 23:14
Wohnort: ausgewandert nach Thaildnd,Land of Smile!, faraway from home.

Beitrag von Mr.Dailer » 03.08.2008, 13:06

ob Sms Kündigungsbestätigungen nun Rechtsgültigkeit haben weis ich nicht!
ein Fall wurde bekannt,als ein Chef,einem Lehrling per Sms kündigte,und er darauf keine Arbeitslose bekam,das wurde vom Ogh verboten und es hies dann eine Sms Kündigung sei unwirksam!

Benutzeravatar
Stefan
Moderator oder Gottheit !?
Beiträge: 8619
Registriert: 19.05.2004, 19:57

Beitrag von Stefan » 03.08.2008, 14:19

Mr.Dailer hat geschrieben:ein Fall wurde bekannt,als ein Chef,einem Lehrling per Sms kündigte,und er darauf keine Arbeitslose bekam,das wurde vom Ogh verboten und es hies dann eine Sms Kündigung sei unwirksam!
Das kann ich mir nicht vorstellen, der Lehrling wird doch wohl auch seine Einstellung (Arbeitsvertrag) per SMS und ohne Unterschrift bekommen haben, oder? :lol:

Grüße
Stefan

Mr.Dailer
Moderator oder Gottheit !?
Beiträge: 3613
Registriert: 21.10.2003, 23:14
Wohnort: ausgewandert nach Thaildnd,Land of Smile!, faraway from home.

Beitrag von Mr.Dailer » 03.08.2008, 15:41

stand bei Heise drin,der Orf und unsere Medien verschweigen so etwas und man liest peinliche Meldungen immer zuerst bei den Deutschen!

vertuschen,scheint bei uns gang und gebe zu sein,und gute Mine,zum bösen Spiel zu machen!

Benutzeravatar
Stefan
Moderator oder Gottheit !?
Beiträge: 8619
Registriert: 19.05.2004, 19:57

Beitrag von Stefan » 03.08.2008, 15:58

Naja, wenn ich ehrlich sein darf: Manche Sachen sind selbstverständlich...

Für mich ist es kein Zeugnis von Qualität, wenn ein Heise solche gerichtlich Ressourcen fressenden Lächerlichkeiten in der Presse breittritt.

Eine "mündliche Kündigung" per se ist nicht rechtskräftig, da muss schon eine schriftliche Kündigung kommen, weil eben ein Arbeitsvertrag auch schriftlich geschlossen wurde --- eine SMS ist eine "mündliche" Kündigung, somit nicht rechtskräftig... Aber falls der Heise-Redakteur keine Ahnung vom Arbeitsrecht hat, glaubt er wahrscheinlich, dass es ein "Skandal" ist und veröffentlicht es; zeugt eben nicht für die Kompetenz des Redakteurs...

Grüße
Stefan

Mr.Dailer
Moderator oder Gottheit !?
Beiträge: 3613
Registriert: 21.10.2003, 23:14
Wohnort: ausgewandert nach Thaildnd,Land of Smile!, faraway from home.

Beitrag von Mr.Dailer » 03.08.2008, 16:02

hier extra,für dich rausgesucht!

http://www.heise.de/newsticker/Oesterre ... ung/113027

der Redakteur,hat nix erfunden,sondern nur das weitergegeben,was der Ogh entschieden hat,was für mich heist,das man sowas als algemeingültig,auch im Fall von One betrachten muß...

besteht auf eine schrifliche Kündigung,auf dem Postalischen Weg,alles andere ist heise Luft!

Gerhard
Foren-Mitglied
Beiträge: 40
Registriert: 01.08.2008, 02:17

Beitrag von Gerhard » 03.08.2008, 17:17

Danke für die Antworten.

Da ONE in den über zwei Jahren, den ich den Vertrag habe, eigentlich nur mittels SMS mit mir kommuniziert hat, abgesehen von der Hotline, nehme ich an, das wird so schon funktionieren, insbesondere, da keine Bindungsfrist (außer der, die sie verlängern wollen) besteht.

Bob, beispielsweise, IIRC, ist mit mir immer nur via Mail oder SMS in Kontakt getreten. Ich habe auch nie so was wie einen Vertrag bekommen (bei ONE schon). Sie haben zuerst die € 0,10 abgebucht und das war's dann auch schon. Ich habe den Tarif dann zwei Mal ändern lassen, jetzt 4 Cent, ging immer nur über die Hotline und einer SMS zur Bestätigung.

Yesss war ähnlich, ich habe die Anmeldung ausgedruckt, ausgefüllt, gescannt und zusammen mit einer Kopie meines Führerscheines als .pdf gemailt. Als Bestätigung habe ich eine SMS erhalten.

Ich denke, wie weit eine SMS als verbindlich anzusehen ist, hängt von den Umständen ab, mit einem Mobilfunkbetreiber via SMS zu kommunizieren, könnte man als üblich betrachten, mit einem Lehrherren eher nicht, IMHO.

Mir ging es eigentlich darum, ob sie diese Sonderkündigung trotz Akzeptanz wieder rückgängig machen können und wie ihr geschrieben habt, wird das kaum der Fall sein.

Benutzeravatar
Stefan
Moderator oder Gottheit !?
Beiträge: 8619
Registriert: 19.05.2004, 19:57

Beitrag von Stefan » 03.08.2008, 19:09

Gerhard hat geschrieben:mit einem Mobilfunkbetreiber via SMS zu kommunizieren, könnte man als üblich betrachten, mit einem Lehrherren eher nicht, IMHO.
So ist es, deshalb sehe ich auch das Bestätigungs-SMS als verbindlich.

Grüße
Stefan

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 2 Gäste