Also wenn ich nichts "merke" und sage und die nicht binnen (6 Wo - 3 Jahre bei Forderungen ??? )
ja ist leider so, wenn du eine rechnung nicht rechzeitig beeinsprucht gilt sie als anerkannt, hat auch was mit der rufdatenspeicherung zu tun, je länger die einspruchsfrist desto mehr rufdaten müssen aufbewahrt werden.
also wenn du z.b. 3 jahre einspruchfrist hättest müsste die telekom alle gespräche von allen kunden sprich EVNs (sind sicher zikk-trillionen verbindungen in 3 jahren) speichern und dass darf sie erstens nicht lt. TKG 2003 und ist auch von der datenmenge ein horror und nicht zu händeln.
bei ein paar tausende kunden ginge das technisch vielleicht noch, aber nicht bei ein paar millionen kunden.
PS: umgekehrt darf sie aber 3 jahre nachverrechnen, wird aber selten vorkommen wegen der fehlenden daten (siehe grund oben), denke eher maximal ca. 12 monate, ausgenommen grundgebühren, die holen sie auch noch nach 3 jahren wenn es sein muss, denn beim jahresabschluss würden dann große fehler auffallen.