rechtliche Frage

Hier kannst du sonst alles loswerden, was dich bedrückt.

Moderatoren: Matula, jxj, brus

Antworten
LisaA7
Foren-Bewohner
Beiträge: 245
Registriert: 08.05.2007, 09:50

rechtliche Frage

Beitrag von LisaA7 » 16.07.2008, 08:35

habe das fragwürdige Glück dass die liebe Telekom mir von 2 Produkten nur eines verrechnet - seit meinem Rechnungseinspruch wg. dem Kombipaket habens das offensichtlich ganz rausgenommen :shock: und rechnen nun lediglich das AON TV ab. :lol:

da frag ich mich doch, wenn auf der Re steht:

"wenn Sie Einwände gegen die Rechnung haben informieren Sie uns binnen 6 Wochen. Andernfalls gilt die Rechnung als anerkannt."

gilt das auch umgekehrt? Also wenn ich nichts "merke" und sage und die nicht binnen (6 Wo - 3 Jahre bei Forderungen ??? ) draufkommen, könnens dann nicht mehr nachverrechnen?

ich werde das von mir aus mal nicht klären, denn wenn man bei dem Verein was richtigstellen will, hat man am Schluss noch mehr falsche Summen auf der Re.

tszr
Moderator oder Gottheit !?
Beiträge: 1418
Registriert: 12.03.2005, 07:31
Wohnort:

Beitrag von tszr » 16.07.2008, 10:13

Also wenn ich nichts "merke" und sage und die nicht binnen (6 Wo - 3 Jahre bei Forderungen ??? )
ja ist leider so, wenn du eine rechnung nicht rechzeitig beeinsprucht gilt sie als anerkannt, hat auch was mit der rufdatenspeicherung zu tun, je länger die einspruchsfrist desto mehr rufdaten müssen aufbewahrt werden.

also wenn du z.b. 3 jahre einspruchfrist hättest müsste die telekom alle gespräche von allen kunden sprich EVNs (sind sicher zikk-trillionen verbindungen in 3 jahren) speichern und dass darf sie erstens nicht lt. TKG 2003 und ist auch von der datenmenge ein horror und nicht zu händeln.

bei ein paar tausende kunden ginge das technisch vielleicht noch, aber nicht bei ein paar millionen kunden.

PS: umgekehrt darf sie aber 3 jahre nachverrechnen, wird aber selten vorkommen wegen der fehlenden daten (siehe grund oben), denke eher maximal ca. 12 monate, ausgenommen grundgebühren, die holen sie auch noch nach 3 jahren wenn es sein muss, denn beim jahresabschluss würden dann große fehler auffallen.

LisaA7
Foren-Bewohner
Beiträge: 245
Registriert: 08.05.2007, 09:50

re

Beitrag von LisaA7 » 17.07.2008, 17:03

ja für mich wirds interessant wann die Pappnasen draufkommen, also nach 3 Jahren nicht könnens nicht mehr verrechnen? fein. :twisted:

Benutzeravatar
Stefan
Moderator oder Gottheit !?
Beiträge: 8619
Registriert: 19.05.2004, 19:57

Re: re

Beitrag von Stefan » 17.07.2008, 23:31

LisaA7 hat geschrieben:also nach 3 Jahren nicht könnens nicht mehr verrechnen?
Ich kenne zwar die (rechtlichen) Praktiken nicht, aber hier gilt zu unterscheiden zwischen EVN und Rechnungen: Rechnungen müssen alleine Buchprüfungstechnisch (ich glaube es sind empfohlene) 10 Jahre aufbewahrt werden. Umgekehrt formuliert: Wenn der Buchprüfer (fürs Jahr 2003 bis 2005) ins Haus kommt, dann kann eine TA nicht sagen: "Sorry, wir haben die Rechnungen aus 'Platzgründen' bereits vernichtet".
Wenn die rechtliche Vereinbarung vorsieht, 3 Jahre nachverrechnen zu können, dann kann es auch passieren...

Grüße
Stefan

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast