Sonderkündigungsrecht bei ONE bis 26.August
Moderatoren: Matula, jxj, brus
Sonderkündigungsrecht bei ONE bis 26.August
One hats mal wieder geschafft, angeblich wurden sie für ihre rechtsunwirksame information bei der letzten Sonderkündigungs im Herbst abgemahnt und mussten nun eine neue machen.
dabei haben sie auch gleich wieder ein paar lustig verschlechterungen reingepackt:
Kündigungsfrist 8 wochen zum Monatsende
Roaminggebühren ab Zone 2 tw. massiv erhöht
Tarifwechselentgelt von 49,9 gilt ab nun IMMER (bisher 3 Mon vor Bindungsende nicht)
dafür:
wurde das illegale Telefonbucheintragungsentgelt entfernt, welches sie erst per Herbst eingeführt hatten -> scheinbar war die ONE Rechtsabteilung im Herbst nicht in der Lage das TKG zu lesen.
und:
das sinnlose Serviceänderungsentgelt von 7Eur wurde wieder gestrichen, wobei dieses eh schon seit Dezember wegen massiver beschwerden nicht mehr verrechnet wurde. (damals versuchten sie es wegen jedem schmarrn zu verrechnen)
dabei haben sie auch gleich wieder ein paar lustig verschlechterungen reingepackt:
Kündigungsfrist 8 wochen zum Monatsende
Roaminggebühren ab Zone 2 tw. massiv erhöht
Tarifwechselentgelt von 49,9 gilt ab nun IMMER (bisher 3 Mon vor Bindungsende nicht)
dafür:
wurde das illegale Telefonbucheintragungsentgelt entfernt, welches sie erst per Herbst eingeführt hatten -> scheinbar war die ONE Rechtsabteilung im Herbst nicht in der Lage das TKG zu lesen.
und:
das sinnlose Serviceänderungsentgelt von 7Eur wurde wieder gestrichen, wobei dieses eh schon seit Dezember wegen massiver beschwerden nicht mehr verrechnet wurde. (damals versuchten sie es wegen jedem schmarrn zu verrechnen)
inter arma enim silent leges
Hatte jetzt die Infos bei der Rechnung.
Damit geben sie faktisch zu dass die Änderung vom Herbst ungültig war.
ALLE PUNKTE die schon gelten sollten (seit Herbst) stehen jetzt wieder als "wichtige Ändeurngen" der diesmaligen Ändeurng.
Damit dürfen sie keines der Entgelte das sie geändert haben seit Nov verrechnen, jedr der sich beschert müsste es in Kulanz zurück bekommen.
Die Entgelte:
* viele einmalentgelte (Serviceentgelt zb..)
* Tarifwechselentgelt
* Tarifwechselbestimmungen
* Roamingentgelte
etc....
Damit geben sie faktisch zu dass die Änderung vom Herbst ungültig war.
ALLE PUNKTE die schon gelten sollten (seit Herbst) stehen jetzt wieder als "wichtige Ändeurngen" der diesmaligen Ändeurng.
Damit dürfen sie keines der Entgelte das sie geändert haben seit Nov verrechnen, jedr der sich beschert müsste es in Kulanz zurück bekommen.
Die Entgelte:
* viele einmalentgelte (Serviceentgelt zb..)
* Tarifwechselentgelt
* Tarifwechselbestimmungen
* Roamingentgelte
etc....
inter arma enim silent leges
Es geht darum, dass sie diverse Gebühren nicht richtig angekündigt, sehr wohl aber verrechnet und in den AGB aufgelistet haben, soweit ich das mitbekommen habe. Diese Entgelte müssen sie jetzt nochmals "richtig" ankündigen. Trotzdem stehen sie natürlich noch in den alten AGB...Matula hat geschrieben:In den "alten, für bestehende Kunden bis 26.08. gültigen, AGB" steht die Tarifwechselgebühr bei Take one auch schon drinnen.
Bei Take one brauchst du eigentlich kein SoKü-Recht, da du ohnehin jederzeit aussteigen kannst. Wobei ich mir die Frage stelle, ob du vielleicht die Gebühr fr das Ausbezahlen des Guthabens nicht zahlen musst, wenn du ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nimmst.
Meinst du die 4€ Grundgebühr von einem Vertragstarif?Matula hat geschrieben:Heisst das bis 26.08. zahlt man da noch keine 4 Euro?
Du musst bis zum Eintritt der außerordentlichen Kündigung voll bezahlen, kannst aber auch bis zu diesem Zeitpunkt die volle Leistung in Anspruch nehmen.
Aber das würde doch heissen, dass die Entgeltänderungen rechtlich "ungültig" waren und bis 26.08.2008 auch noch nicht angewandt werden dürfen, oder?Azby hat geschrieben:Es geht darum, dass sie diverse Gebühren nicht richtig angekündigt, sehr wohl aber verrechnet und in den AGB aufgelistet haben, soweit ich das mitbekommen habe. Diese Entgelte müssen sie jetzt nochmals "richtig" ankündigen.Matula hat geschrieben:In den "alten, für bestehende Kunden bis 26.08. gültigen, AGB" steht die Tarifwechselgebühr bei Take one auch schon drinnen.
Genau darum gehts *g*. Möchte ich bei Champion versuchen.Azby hat geschrieben:Bei Take one brauchst du eigentlich kein SoKü-Recht, da du ohnehin jederzeit aussteigen kannst. Wobei ich mir die Frage stelle, ob du vielleicht die Gebühr fr das Ausbezahlen des Guthabens nicht zahlen musst, wenn du ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nimmst.
Matula hat geschrieben:Heisst das bis 26.08. zahlt man da noch keine 4 Euro?
Nein, ich meine die Tarifwechselgebühr bei Take one. Das war damals eine der Entgeltänderungen und wenn diese rechtlich ungültig eingeführt wurden, müsste ich doch bis 26.08. kostenlos Tarif wechseln können?Azby hat geschrieben:Meinst du die 4€ Grundgebühr von einem Vertragstarif?
Eigentlich schon. Am besten du fragst mal bei der Hotline an, ob sie dir die unerlaubterweise abgebuchten 4€ wieder gutschreiben. Sollte eigentlich hinhauen.Matula hat geschrieben:Nein, ich meine die Tarifwechselgebühr bei Take one. Das war damals eine der Entgeltänderungen und wenn diese rechtlich ungültig eingeführt wurden, müsste ich doch bis 26.08. kostenlos Tarif wechseln können?
Ob sie dir das Guthaben ausbezahlen, ohne die Gebühr zu verrechnen, weiß ich leider auch nicht. An sich kann ich es mir aber schon vorstellen. Immerhin hast du durch die Entgeltänderung keine wirkliche Möglichkeit mehr, dein Guthaben so zu verbrauchen, wie du es anfangs vorgehabt hast und möchtest logischerweise dein Geld zurück, ohne Abzug...
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