Nutzung,eines offenen privaten Wlans,in Deutschland strafbar

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Mr.Dailer
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Nutzung,eines offenen privaten Wlans,in Deutschland strafbar

Beitrag von Mr.Dailer » 17.05.2008, 14:10

So!
nun ist die Katze aus dem Sack,das erste Gerichtsurteil,wurde gesprochen!

http://www.heise.de/newsticker/Gericht- ... ung/107969

wie ist die Gesetzeslage bei uns?

heist es da nicht,der Beretisteller,der Leitung,also der Betreiber,ist dafür haftbar,wenn er keine Verschlüsselung einsetzt?
und hat dann ,das Verschulden,bei welchen Verstößen auch immer,zu verantworten?

Boy2006
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Beitrag von Boy2006 » 17.05.2008, 23:52

Hi
Also das Problem ist bei uns das wenn jemand etwas über deinen Anschluss macht bist du dafür haftbar zu machen.

Mr.Dailer
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Beitrag von Mr.Dailer » 17.05.2008, 23:59

ja das stimmt,trift aber nur zu,wenn das Nezt offen,frei für alle ist,ist es verschlüselt und jemand hackt sich rein,dreht sich der Fall um!
nur,wer will das Bitte,im Ernstfall beweisen,wenns keine Logfiles mehr gibt!
Angreifer XY ist mit dem Notebook über alle Berge,wenn er damit was anstellen will,und der Geschädigte müste dann beweisen,das sein Heimnetz geknackt wurde,na dann viel Spaß,sage ich da nur!

in den Städten denke ich mal in Wien und Linz,gibts sicher haufenweise offene Zugänge,die Leute bezahlen dann fürs surfen gar nix,sind also immer anonym,können machen was sie wollen!

wer will beweisen,wer wann und wo im freien verfügbaren Netz auf der Straße für jederman verfügbar gesurft hat,wenn der Empfänger der freiverfügbaren Wlans,gar nicht mehr da ist!
also,irgendwie muß da schon,diferenziert unterschieden werden,ich glaube nicht das das,im Einzelfall möglich ist,habe darüber zuviele Bedenken,wie oben beschrieben!

Boy2006
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Beitrag von Boy2006 » 18.05.2008, 00:46

Hi
Wenn dein W-Lan Offen ist (oder ein Nrtzwerkkabel aus den Fenster hängt) und jemand über deinen Internetzugang ne Straftat begeht ist klar das imemr der schuld ist dem der Zugang gehört.
Wenn er sich nicht auskennt muss eben ein Fachmann her.

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