SoKü bei T-Mobile/Telering bis 03.05.2008

Beiträge zum Thema Preise und Gebühren

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Mr.Dailer
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Beitrag von Mr.Dailer » 20.04.2008, 11:21

So,jetz habe ich die 7,Seiten,bis hierher durchgelesen,und weis gar nicht mehr was stimmt :D

habe meine 3 Aätsch verträge gekündigt,dies wurde per Brief bestätigt,mit dem oben besrpocchenen Treue Angebot,was man telfonisch erfragen soll!

dann stand drin,betreffend der Wirjsamkeit ihrer Künddigung,lat Agb Absat 4.3 wenn ich mich recht erinnere,werden wir uns noch mal bei ihnen melden,bis jezt meldete sich aber niemand,von Abschlagzahlungen von 80€ pro Vertragsausstieg,wären ja dann 240€,+ Weiter Zahlungen,bis zum eigentlichen Ende,der Vertragslaufzeit,war in der Mailkorespondenz nicht die Rede!
was muß jezt wirklich gezahlt werden,ich frage,besser nochmal nach,fallen diese Punkte,der frühzeitigen Kündigung,in der damit,im Normalfall,verrechneten Abschlagsgebühren,auser Kraft,da die Agbs,seitens,des Anbieters geändert wurden,was soll man jezt machen,es drauf ankommen lassen?

Azby
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Beitrag von Azby » 20.04.2008, 11:45

Mr.Dailer hat geschrieben:[...] von Abschlagzahlungen von 80€ pro Vertragsausstieg,wären ja dann 240€,+ Weiter Zahlungen,bis zum eigentlichen Ende,der Vertragslaufzeit,war in der Mailkorespondenz nicht die Rede!
Nein, du musst keine dieser Beträge zahlen.
Erstens kann keine weitere Grundgebühr für den restlichen Vertragszeitraum anfallen, da du ja sonderkündigst. Mit der Sonderkündigung gibt es keine Rest-MVD mehr und du musst auch keine GGB mehr zahlen. An sonsten wäre ja jede Sonderkündigung sinnlos. Wenn ich weiter GGB zahlen muss, kann ich auch gleich dabeibleiben und zB bei einem 0-Cent-Tarif die 0 Cent-Konditionen nutzen.
Was die Abschlagszahlung von 80€ betrifft, so wollte T-Mobile diese mit den neuen AGB einführen. Da dich die neuen AGB aber dank deiner Sonderkündigung nicht betreffen, können dir die 80€ herzlich wurscht sein. Davon mal abgesehen hat T-Mobile die 80€ aus den neuen AGB nach einiger Aufregung wieder gestrichen.
Zusammengefasst: Die 80€-Abschlagszahlung gibt es nicht (auch nicht für Kunden, die die neuen AGB akzeptieren) und die restliche GGB muss man nur bei einer gewöhnlichen Kündigung vor Ende der MVD ausbezahlen. Da es sich aber um eine außerordentliche Kündigung handelt, fallen keine weiteren Kosten an.

JGT2
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Beitrag von JGT2 » 20.04.2008, 14:17

Habe genau am 4.3. zwei Kündigungen heraus geschickt. Kurze Zeit später auch nur diese zwei lustigen Briefe erhalten. Das die Teleringer traurig sind usw. Im Treueangebotsbrief dann der Text mit dem Prüfen usw.
Seitdem kein Anruf oder Brief. Finde ich eine Sauerei .Will jetzt zu einem Gruppenvertrag, bei dem die Portierung etwas länger dauert und sitze auf Kohlen.
Ich finde es eine Sauerei, wie mit den Kunden umgegangen wird:
Erst werden die AGB´s so geändert, dass man sich selber über erneute Änderungen der AGB´s zu informieren hat. (Nach dem TKG hätte Telering eigentlich die Pflicht, mich 4 Wochen vor den neuen AGB´s auf die Änderungen hinzuweisen und mitzuteilen, dass ich ein kostenloses Kündigungsrecht habe)
Dass die Teleringsbums nach dem Aussprechen der Sonderkündigung sagen können: April, April - äh wir hätten es nur versucht - für Sie gelten natürlich die alten AGB´s weiter - die Kündigung ist somit nichtig - ist doch auch sagenhaft. Wenn ich die Kündigung ausspreche, dann stehe ich dazu.

Also mich nervt es nun doch gewaltig.

JGT2

Azby
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Beitrag von Azby » 20.04.2008, 17:55

Ich kann deine Aufregung durchaus verstehen. Wenn du nicht weißt, ob die Kündigung durchgeht, kannst du dich vorher natürlich nicht an einen anderen Betreiber binden und musst abwarten. Ist die Kündigung dann letztendlich durch, kannst du dann einen neuen Anbieter nehmen, sitzt aber mindestens einen Tag (der 4.5. ist ein Sonntag, daher wird eine Anmeldung an diesem Tag schwierig) ohne funktionierende SIM-Karte da.
Für einen Privatkunden ist das möglicherweise eine kurzfristige Einschränkung in der Kommunikationsbereitschaft, die aber nicht weiter schlimm sein muss. Für einen Geschäftskunden, der auch am Sonntag Anrufe entgegennimmt, ist das aber ein Fall, der durchaus einen gewissen Schaden verursachen kann.
Natürlich kann ein Tag ohne Handy auch für einen Privatkunden einen erheblichen Nachteil/Schaden bedeuten.

JGT2
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Beitrag von JGT2 » 20.04.2008, 18:08

Richtig. Und man kann nur eine Nummer zu einem anderen Anbieter portieren, wenn die Nummer aktiv ist.

Außerdem ist es doch eine Sauerei, eventuell den Kunden bis 4.5. hinzuhalten oder...? Noch ein Grund, die Firma zu wechseln.

Azby
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Beitrag von Azby » 20.04.2008, 18:37

Da bin ich voll deiner Meinung.
Das einzige, was mir da noch einfällt wäre, dass du vielleicht mal bei der Hotline anrufst um zu fragen, was denn nun ist.
Wie bisher schon geschrieben wurde, fordert T-Mobile die Kunden ja dazu auf, sich die Angebote von T-Mobile anzuhören, um den Vertrag zu verlängern. Vielleicht nehmen sie die Kündigung erst hin, wenn du alle Angebote abgelehnt hast. Die alten AGB lassen sie einen ja scheinbar nicht behalten - zumindest ist mir bisher noch kein einziger Fall unter gekommen, wo sie die alten AGB bestehen lassen haben, um den Kunden nicht zu verlieren. Es bleibt ihnen also nur der Ausweg, den Kunden Angebote zu machen und zu hoffen, dass die Kunden diese in Kombination mit den neuen AGB annehmen. Wenn du nicht anrufst, bleibt die Kündigung wahrscheinlich so lange offen, bis die Frist (4.5.) abläuft. Dann wird man scheinbar einfach automatisch gekündigt.
Hat schon jemand die Erfahrung gemacht, was passiert, wenn man sich die Angebote anhört und alle ablehnt? Sagt einem der Mitarbeiter dann gleich, dass die Kündigung dann wohl durchgeht, oder überlegen sie dann vielleicht doch, die alten AGB weiterhin gelten zu lassen..?

Tel.
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Beitrag von Tel. » 20.04.2008, 18:51

Azby hat geschrieben: Hat schon jemand die Erfahrung gemacht, was passiert, wenn man sich die Angebote anhört und alle ablehnt? Sagt einem der Mitarbeiter dann gleich, dass die Kündigung dann wohl durchgeht, oder überlegen sie dann vielleicht doch, die alten AGB weiterhin gelten zu lassen..?
mir haben sie ganz deutlich gesagt, dass sie um eine kündigung zu verhindern nicht die alten AGBs gelten lassen, d.h. sie haben meine kündigung akzeptiert (t-mobile war das), ich habe aber dann die variante mit der AGB änderung und der gutschrift akzeptiert.
das war sehr eindeutig und auch sehr freundlich von der hotline kommuniziert, auch dass sie sich sehr freuen, dass ich nun doch von der kündigung wieder zurücktrete.

grüße, gerhard

Azby
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Beitrag von Azby » 21.04.2008, 13:00

Gut, wenn das so ist, sollte man davon ausgehen können, dass die Kündigung so durchgeht, wenn sie einem erst mal die Bestätigung geben und ein Angebot unterbreiten. Man muss es ja nicht annehmen.
Dass die die Kündigung nicht verhindern, indem sie die alten AGB gelten lassen, halte ich für vernünftig. Immerhin wäre es ein irrsinniger Aufwand (wie jetzt bei A1), immer alle Fassungen der alten AGB gelten zu lassen. Die Schulung der Mitarbeiter und dann müssen diese immer nachschauen, ob für den jeweiligen Kunden wirklich die Fassung vom 15.3.2007 gilt und wie hoch da die Mahnspesen waren oder wie es da mit der Kündigungsfrist ausgeschaut hat... :roll:

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Beitrag von JGT2 » 21.04.2008, 16:26

So dank Azby hab ich mich nun doch getraut anzurufen und zu erfragen, ob die Kündigungen akzeptiert werden:
Beide Verträge (einer davon erst im Dezember verlängert) werden aufgelöst, da ich das Treueangebot nicht annehme.
Und die Dame im Nachtdienst war sogar noch ganz nett.
Also - ich höre zu meckern auf...

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Beitrag von ozirf » 21.04.2008, 19:56

Ich hatte am Freitag meine Kündigung gefaxt und heute hat man mich angerufen und gefragt ob es einen anderen Grund für die Kündigung gäbe außer den AGB-Änderungen. Ich habe daraufhin geantwortet, ich brauche die Nummer nicht wirklich, was auch gestimmt hat. Daraufhin hat sie die Kündigung bestätigt und meine 2.Nummer ist demnächst Geschichte. Die Dame am Handy war aber wirklich Nett. Jetzt werde ich wahrscheinlich den bob-4er dazunehmen ohne GG.
Ich bin ein Niemand. Niemand ist perfekt. Ergo: Ich bin perfekt! ;-)

Azby
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Beitrag von Azby » 21.04.2008, 21:11

Sehr gut. Das ist also die Bestätigung dafür, dass die alten AGB nicht beibehalten werden können. Hat den Vorteil dass wohl alle Leute, die die Sonderkündigung aussprechen zumindest ein Angebot bekommen (sollte sich jeder holen, wenn möglich) - wer wirklich kündigen will, lehnt diese Angebote einfach ab und kann sonderkündigen.

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Beitrag von wuschl » 22.04.2008, 22:08

becks1980 hat geschrieben:
wuschl hat geschrieben:Hallo!
Eine Bekannte von mir hat ihren Telering Vertrag ende Februar verlängert. Und die neuen AGB sind ein paar Tage darauf erschienen. Kann Sie jetzt wirklich eine Sonderkündigung machen? Wahrscheinlich wird Telering in diesem Fall die alten AGB lassen?
Klar kann sie das! Dann hat sie ja die alten AGBS. Ich denke telering wird sie gehen lassen... Wenn sie einige Kunden mit Gutschriften bewegen wollen die neuen AGBs zu akzeptieren kann das nur heissen, dass sie die alten AGBS nicht in Geltung lassen wollen für die die es wollen...

Und selbst wenn doch: Probieren kann sie es doch! In 3 Wochen wird sie es ja merken ob es funktioniert hat!
Das "Problem" ist nur, daß auf dem Wisch bei der Verlängerung irgendwas von "akzeptiere Rechnung ausschließlich online..." gestanden ist. Jetzt ist sie nicht sicher welche AGBs denn für sie gültig sind. Und wenn die alten gültig sind, mit welcher Begründung sollte sie dann kündigen wenn die Hauptverschlechterung somit wegfällt? Ganz schön clever von Telering dieser Zug.

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Beitrag von Stefan » 22.04.2008, 22:18

wuschl hat geschrieben:mit welcher Begründung sollte sie dann kündigen wenn die Hauptverschlechterung somit wegfällt?
So genau habe ich mich damit nicht beschäftigt, aber sowas wie "Hauptverschlechterung" gibt es nicht. Wenn ein "kleine" Verschlechterung übrig bleibt, dann reicht das.

Sonst kämen die Anbieter noch auf die Idee, jeden Tag die Kündigungsfrist mit neuen AGB um einen Tag zu verlängern oder den Wechsel in € 1,- -Schritten teurer zu machen...

Grüße
Stefan

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Beitrag von Azby » 22.04.2008, 22:31

wuschl hat geschrieben:Das "Problem" ist nur, daß auf dem Wisch bei der Verlängerung irgendwas von "akzeptiere Rechnung ausschließlich online..." gestanden ist. Jetzt ist sie nicht sicher welche AGBs denn für sie gültig sind. Und wenn die alten gültig sind, mit welcher Begründung sollte sie dann kündigen wenn die Hauptverschlechterung somit wegfällt? Ganz schön clever von Telering dieser Zug.
Vollkommen egal.
Wenn sie den Vertrag vor oder am 4.3.08 abgeschlossen hat, hat sie die alten AGB angenommen. Erst danach sind die neuen AGB zur Geltung gekommen. Ob sie jetzt die Online-Rechnung akzeptiert hat oder nicht ist auch egal. Da dies nicht die einzige Änderung ist, die im Zuge der neuen AGB nachteilig für den Kunden sind, ist da noch genug, was eine Sonderkündigung rechtfertigt. Sogesehen ist das nicht clever von Tele.ring. Sie haben sich die Online-Rechnung im konkreten Fall halt schon gesichert, obwohl das in den AGB noch nicht so drin gestanden ist. Der Unterschied ist der, dass Bestandskunden bis dahin noch die normale Papierrechnung bekommen haben - Neukunden haben halt vorher schon unterschrieben, dass sie die Rechnung nur online bekommen. Die AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen) gelten für alle Kunden (auch bestehende). Was tele.ring mit einem Neukunden individuell ausmacht, ist deren Kaffee und kann auch über die AGB hinausgehen - in dem Fall halt, dass die Rechnungslegung nur online erfolgt und nicht auch, wie laut AGB möglich, in Papierform.
Außerdem musst du dich bei der Sonderkündigung nicht auf eine konkrete Änderung in den AGB berufen. Es reicht dass du schreibst, dass du mit den Änderungen, die zu deinem Nachteil sind nicht einverstanden bist. Tele.ring kann nicht sagen, sie schmettern deine Sonderkündigung deshalb ab, weil du nicht angegeben hast, was dir daran nicht passt.
Und wenn du dich doch auf was berufen willst: Die Kündigungsfrist wurde von 6 auf 8 Wochen angehoben.

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Beitrag von bondiko » 04.05.2008, 12:31

Die Karten scheinen pünktlich abgestellt worden zu sein! Zumindest bucht sich mein Fairclick nicht mehr ein. :)

Um den Code für das Entsperren der Hardware von T-Mobile kostenlos zu bekommen, muss man trotzdem bis zum Ende der 2 Jahre warten, oder?

EDIT: Ist das dann überhaupt kostenlos? :? :?

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