A1 gibt Deaktivierungsgebühr wieder auf
Moderatoren: Matula, jxj, brus
A1 gibt Deaktivierungsgebühr wieder auf
Laut orf.at sei es nach heftigen Kundenprotesten zu dieser Entscheidung gekommen.
Gleichsam eine Totgeburt.
Gleichsam eine Totgeburt.
Das ist sicher rechtlich möglich. Sonst wäre es ja auch "nicht gleich", verschiedene Tarife anzubieten, für Neukunden nicht mehr anzubieten etc.
One zB hat diesen Passus extra in den AGB verankert, dass sie bei Änderungen das SoKüRecht unwirksam machen können, indem sie auf die Änderungen dem Kunden gegenüber verzichten können.
Warum sollte ein Kunde, der den AGB alter Fassung zugestimmt haben nicht auch weiterhin diese Bedingungen bekommen können?
Immerhin war der Vertrag so ausgemacht.
Wenn für andere Kunden andere Regelungen gelten, ist das meiner Meinung nach nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz sondern das gute Recht der Vertragsfreiheit seitens der Mobilkom.
Sonst wäre es ja auch "ungleich" und unrecht, wenn one den 4:0 zuerst unbeschränkt in alle Freinetze anbietet, dann eine 1000 Minuten-Grenze für das Wahlnetz einführt, dann den Preis auf 15€ senkt, dann wieder auf 19€ anhebt etc
Was die technische Durchsetzung angeht, gebe ich dir vollkommen Recht, dass es ein ziemlicher Aufwand ist, alle AGB-Fassungen gespeichert zu behalten, damit sich der einzelne Mitarbeiter dann bei einer Diskussion nicht auf die falschen AGB beruft (und wieviel die Mitarbeiter dann erst auswendig wissen müssten "Haben Sie jetzt die AGB-Fassung vom 15.7.05 oder die vom 12.3.06? Und Sie wissen eh, dass der einzige Unterschied zwischen den beiden Fassungen das höhere Umstiegsentgelt ist!? Das was Sie meinen steht in der Fassung vom 31.1.08!" - stell' ich mir irgendwie komisch vor
)*.
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* Die Daten der verschiedenen AGB-Fassungen und deren inhaltliche Unterschiede sind frei erfunden.
One zB hat diesen Passus extra in den AGB verankert, dass sie bei Änderungen das SoKüRecht unwirksam machen können, indem sie auf die Änderungen dem Kunden gegenüber verzichten können.
Warum sollte ein Kunde, der den AGB alter Fassung zugestimmt haben nicht auch weiterhin diese Bedingungen bekommen können?
Immerhin war der Vertrag so ausgemacht.
Wenn für andere Kunden andere Regelungen gelten, ist das meiner Meinung nach nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz sondern das gute Recht der Vertragsfreiheit seitens der Mobilkom.
Sonst wäre es ja auch "ungleich" und unrecht, wenn one den 4:0 zuerst unbeschränkt in alle Freinetze anbietet, dann eine 1000 Minuten-Grenze für das Wahlnetz einführt, dann den Preis auf 15€ senkt, dann wieder auf 19€ anhebt etc
Was die technische Durchsetzung angeht, gebe ich dir vollkommen Recht, dass es ein ziemlicher Aufwand ist, alle AGB-Fassungen gespeichert zu behalten, damit sich der einzelne Mitarbeiter dann bei einer Diskussion nicht auf die falschen AGB beruft (und wieviel die Mitarbeiter dann erst auswendig wissen müssten "Haben Sie jetzt die AGB-Fassung vom 15.7.05 oder die vom 12.3.06? Und Sie wissen eh, dass der einzige Unterschied zwischen den beiden Fassungen das höhere Umstiegsentgelt ist!? Das was Sie meinen steht in der Fassung vom 31.1.08!" - stell' ich mir irgendwie komisch vor

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* Die Daten der verschiedenen AGB-Fassungen und deren inhaltliche Unterschiede sind frei erfunden.
Die Kündigungsfrist ist wirklich etwas hoch gestochen - bleibt nur zu hoffen, dass das nicht Schule macht...
Natürlich besteht weiterhin das Sonderkündigungsrecht. Also alle die rauswollen: Hier ist die große Chance! Im schlimmsten Fall verzichten sie auf die Änderungen und man bleibt dabei.
Allerdings stellt sich wie schon diskutiert die Frage, wie einfach das wird, die AGB für einzelne Leute gültig zu lassen. Evtl. kann man als "abgespeister" Kunde, bei dem sie die AGB gleich lassen wollen ein bisschen diskutieren, dass man bezweifelt, dass die alten AGB von A1 dann wirklich so gelten, wie sie das bei Vertragsabschluss getan hätten und dass man das nicht hinnimmt.
Im Ernstfall hat man aber den Schlauch, wenn sie meinen, du bleibst bei den alten AGB.
Natürlich besteht weiterhin das Sonderkündigungsrecht. Also alle die rauswollen: Hier ist die große Chance! Im schlimmsten Fall verzichten sie auf die Änderungen und man bleibt dabei.
Allerdings stellt sich wie schon diskutiert die Frage, wie einfach das wird, die AGB für einzelne Leute gültig zu lassen. Evtl. kann man als "abgespeister" Kunde, bei dem sie die AGB gleich lassen wollen ein bisschen diskutieren, dass man bezweifelt, dass die alten AGB von A1 dann wirklich so gelten, wie sie das bei Vertragsabschluss getan hätten und dass man das nicht hinnimmt.
Im Ernstfall hat man aber den Schlauch, wenn sie meinen, du bleibst bei den alten AGB.
Ich bin vollkommen deiner Meinung.
Nur in meinem persönlichen Umfeld sehe ich, dass A1-Kunden meistens die bequemeren Leute sind, die sich so eine Änderung (unter Umständen sogar ohne es mitzukriegen) leicht reindrücken lassen. Kündigen wollen die sowieso nicht, weil sie vom besten Netz sowieso so beeindruckt sind.
Manche leben immer noch in der Zeit, wo man "alternative Mobilfunkanbieter" nicht wählen kann, weil man mit denen einfach keinen Empfang zusammenkriegt. Schließlich will man ja was hören, wenn man telefoniert - und da muss man schon zu A1 gehen.
Nur in meinem persönlichen Umfeld sehe ich, dass A1-Kunden meistens die bequemeren Leute sind, die sich so eine Änderung (unter Umständen sogar ohne es mitzukriegen) leicht reindrücken lassen. Kündigen wollen die sowieso nicht, weil sie vom besten Netz sowieso so beeindruckt sind.
Manche leben immer noch in der Zeit, wo man "alternative Mobilfunkanbieter" nicht wählen kann, weil man mit denen einfach keinen Empfang zusammenkriegt. Schließlich will man ja was hören, wenn man telefoniert - und da muss man schon zu A1 gehen.
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