A1 gibt Deaktivierungsgebühr wieder auf

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Nachteule
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A1 gibt Deaktivierungsgebühr wieder auf

Beitrag von Nachteule » 19.02.2008, 00:44

Laut orf.at sei es nach heftigen Kundenprotesten zu dieser Entscheidung gekommen.
Gleichsam eine Totgeburt.

eigs
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Beitrag von eigs » 19.02.2008, 11:08

Ist auch gut so.
Währe aber interessant gewesen, wie viele dass außerordentlich gekündigt hätten, wenn es führ bestehende Kunden eingeführt werden währe.

djrob15
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Beitrag von djrob15 » 19.02.2008, 19:14

wahrscheinlich zu viele
Krone Mobile mit Fritzbox 6820 LTE | iPhone X 256GB - spusu|

Alle sagten, das geht nicht.
Bis meinereiner kam, der das nicht wusste und es einfach machte.

Azby
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Beitrag von Azby » 20.02.2008, 10:53

Es sei denn A1 hätte bei den Kunden mit Kündigungswunsch auf die Einführung der Gebühr verzichtet - dann hätten sich die Sonderkündigungswunschkunden brausen können.

djrob15
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Beitrag von djrob15 » 20.02.2008, 12:41

Soweit denken die nicht.
Sie haben vor lauter Gier nur noch Euro Zeichen in den Augen.
So wie die Telekom
Krone Mobile mit Fritzbox 6820 LTE | iPhone X 256GB - spusu|

Alle sagten, das geht nicht.
Bis meinereiner kam, der das nicht wusste und es einfach machte.

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Beitrag von jxj » 20.02.2008, 15:01

@Azby
Machbar wäre es.

Das schlechte Echo ist aber trotzdem da. Weiters muss man überlegen, ob es technisch auch so leicht möglich ist, ein paar spezielle Kunden auszuklammern.

Ein weiterer Punkt ist, ob es gesetzlich auch einwandfrei ist, "Gleichheitsgesetz" (oder ähnlich) usw.

Azby
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Beitrag von Azby » 20.02.2008, 15:06

Das ist sicher rechtlich möglich. Sonst wäre es ja auch "nicht gleich", verschiedene Tarife anzubieten, für Neukunden nicht mehr anzubieten etc.
One zB hat diesen Passus extra in den AGB verankert, dass sie bei Änderungen das SoKüRecht unwirksam machen können, indem sie auf die Änderungen dem Kunden gegenüber verzichten können.
Warum sollte ein Kunde, der den AGB alter Fassung zugestimmt haben nicht auch weiterhin diese Bedingungen bekommen können?
Immerhin war der Vertrag so ausgemacht.
Wenn für andere Kunden andere Regelungen gelten, ist das meiner Meinung nach nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz sondern das gute Recht der Vertragsfreiheit seitens der Mobilkom.
Sonst wäre es ja auch "ungleich" und unrecht, wenn one den 4:0 zuerst unbeschränkt in alle Freinetze anbietet, dann eine 1000 Minuten-Grenze für das Wahlnetz einführt, dann den Preis auf 15€ senkt, dann wieder auf 19€ anhebt etc

Was die technische Durchsetzung angeht, gebe ich dir vollkommen Recht, dass es ein ziemlicher Aufwand ist, alle AGB-Fassungen gespeichert zu behalten, damit sich der einzelne Mitarbeiter dann bei einer Diskussion nicht auf die falschen AGB beruft (und wieviel die Mitarbeiter dann erst auswendig wissen müssten "Haben Sie jetzt die AGB-Fassung vom 15.7.05 oder die vom 12.3.06? Und Sie wissen eh, dass der einzige Unterschied zwischen den beiden Fassungen das höhere Umstiegsentgelt ist!? Das was Sie meinen steht in der Fassung vom 31.1.08!" - stell' ich mir irgendwie komisch vor :D)*.
_______________
* Die Daten der verschiedenen AGB-Fassungen und deren inhaltliche Unterschiede sind frei erfunden.

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Beitrag von eigs » 20.02.2008, 15:38

Bei dem Folder, der bei der zur Rechnung heute dazu gekommen ist steht das bei Punkt 13 aber schon dabei vom Deaktivierungsentgelt.
Wahrscheinlich haben die die Folder schon vorher gedruckt, bevor die sich anders entschieden haben.

Bild

mfg eigs

LisaA7
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Beitrag von LisaA7 » 20.02.2008, 18:43

ihr denkt aber eh daran, dass noch genug "nicht ausschließlich Vorteilhafte", wie man juristisch so schön sagt, Änderungen gibt?
Etwa die Verlängerung die Kü-Frist auf 3 (!!!) Monate.

Also: dran bleiben :twisted:

Azby
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Beitrag von Azby » 20.02.2008, 19:11

Die Kündigungsfrist ist wirklich etwas hoch gestochen - bleibt nur zu hoffen, dass das nicht Schule macht...
Natürlich besteht weiterhin das Sonderkündigungsrecht. Also alle die rauswollen: Hier ist die große Chance! Im schlimmsten Fall verzichten sie auf die Änderungen und man bleibt dabei.
Allerdings stellt sich wie schon diskutiert die Frage, wie einfach das wird, die AGB für einzelne Leute gültig zu lassen. Evtl. kann man als "abgespeister" Kunde, bei dem sie die AGB gleich lassen wollen ein bisschen diskutieren, dass man bezweifelt, dass die alten AGB von A1 dann wirklich so gelten, wie sie das bei Vertragsabschluss getan hätten und dass man das nicht hinnimmt.
Im Ernstfall hat man aber den Schlauch, wenn sie meinen, du bleibst bei den alten AGB.

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Beitrag von LisaA7 » 20.02.2008, 20:05

den schlauch hat auf jedenfall der, der nichts tut, denn irgendwann will er mal kündigen und dann fallen ihm die 3 m auf den kopf

also sollte man in jedem Fall in die Gänge kommen .....husch husch

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Beitrag von Azby » 20.02.2008, 22:39

Ich bin vollkommen deiner Meinung.
Nur in meinem persönlichen Umfeld sehe ich, dass A1-Kunden meistens die bequemeren Leute sind, die sich so eine Änderung (unter Umständen sogar ohne es mitzukriegen) leicht reindrücken lassen. Kündigen wollen die sowieso nicht, weil sie vom besten Netz sowieso so beeindruckt sind.
Manche leben immer noch in der Zeit, wo man "alternative Mobilfunkanbieter" nicht wählen kann, weil man mit denen einfach keinen Empfang zusammenkriegt. Schließlich will man ja was hören, wenn man telefoniert - und da muss man schon zu A1 gehen.

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