Sonderkündigung A1

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Cheinzle
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Beitrag von Cheinzle » 17.02.2008, 22:22

Worauf willst Du hinaus? Auch das muss mitgeteilt werden... Verstehe Deine Frage nicht.

Diese Tarifwechselgebühr übrigens gilt, so weit ich das jetzt durchgesehen habe, "nur" für Mobiles Breitband, nicht für Sprachtelefonieverträge.

Was mir juristisch wieder mal super gefällt: Noch nicht mit dieser, aber mit der nächsten AGB-Verschlechterung will A1 das jetzt nicht mehr mit Mitteilung, sondern mit Änderungskündigung betreiben. Das finde ich in höchstem Maße unterhaltsam, die haben wohl in der juristischen Abteilung jetzt einen mit Faible zum Arbeitsrecht eingestellt :lol:

Die neuen AGB lesen sich irgendwie, als wollten sie krampfhaft Kunden loswerden. Warum? Das habe ich noch nicht abschließend verstanden.
Manche Leute haben das mit der Demokratie einfach falsch verstanden: Man darf eine Meinung haben und sie sagen. Man muß nicht. Ich wäre sehr froh, wenn sich das endlich mal herumsprechen würde.

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 17.02.2008, 23:17

Cheinzle hat geschrieben:Worauf willst Du hinaus? Auch das muss mitgeteilt werden... Verstehe Deine Frage nicht.
Kurz gesagt: Ich will den Tarif wechseln.
Diese Tarifwechselgebühr übrigens gilt, so weit ich das jetzt durchgesehen habe, "nur" für Mobiles Breitband, nicht für Sprachtelefonieverträge.
Hab ich im Durchlesen der AGB auch so verstanden. Als ich aber am 15.2. bei der Hotline angerufen habe (2x; einmal Privat Easy10, einmal Business Zero3), wurde mir unabhängig bei beiden Verträgen eine Tarifwechselgebühr i.H.v. € 59,90 mitgeteilt, solange der Tarif nicht weniger als 6 Monate MVD hat, egal ob Downgrade oder Upgrade. Bei beiden Tarifen (nur mehr wenige Monate bis zum kostenlosen Tarifwechsel) zahlt es sich bei € 59,90 (sowieso) nicht aus, bei € 49,- wär zumindest noch der Vorteil, dass ich um diese paar Monate eine kürzere MVD hätte.
Anm.: Weil ich für ein Downgrade Anfang letzten Jahres noch € 49,- zahlen musst, glaube ich mich zu erinnern, dass der Hotline-Mitarbeiter von einer kostenlosen Upgrade-Möglichkeit gesprochen hat. Daher auch mein Handeln auf einen Easy10 zu wechseln, dass ich ggf. kostenlos auf den Easy5 upgraden kann... Jetzt wäre es eben der neue Easy.
Somit vermute ich vorsichtig, dass so etwas in den alten AGB verankert war.

Alles in allem bin ich schon etwas angesäuert, weil da passt für mich derzeit einfach gar nichts mehr zusammen... Darum auch die zusätzliche Überlegung von (SoKü)Umstellung auf B-Free und dann wieder auf Vertrag...

Aber zumindest wird A1 von mir morgen nochmal einen Anruf erhalten und da sollen sie mir mal - für die laufenden Verträge - die AGB zukommen lassen und das alles mal in Ruhe erklären, wo sich jetzt was nicht geändert haben sollte...

P.S.
nicht mehr mit Mitteilung, sondern mit Änderungskündigung betreiben.
Was bedeutet "Änderungskündigung" :?:

Grüße
Stefan

midgap
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Beitrag von midgap » 18.02.2008, 00:13

tomturbo hat geschrieben:Die Sonderkündigung können sie nur ablehnen wenn für die Altkunden die AGB so wie bei Vertagsabschluß bleibt.
Ich habe der neuen AGB bereits wiedersprochen und werde mein Sonderkündigungsrecht einfordern.
http://www.a1.net/final/de/Media/PDFs/K ... AGB-EB.pdf
Kannst du jetzt überhaupt schon dein SoKüRecht einfordern? Wenn A1 die neuen AGB's für Bestandskunden erst am 18.4. einführt und 4 Wochen vorher seine Kunden davon verständigt, dann kannst dus ja erst zu diesem Zeitpunkt in Anspruch nehmen oder?
Informiert bist du bis jetzt von den neuen AGB's nicht worden ... und was, falls A1 es sich doch noch überlegt und die neuen AGB's für Bestandskunden nicht einführt (vielleicht, weil soviele Kunden eine SoKü machen wollten)?

Wenn du dein SuKü Recht einforderst, kann A1 es ablehnen und dir dafür die alten AGB's gelten lassen - sehe ich das richtig? Oder kannst du trotzdem eine SuKü machen?
Wo kann ich dass erfahren? RTR?

Nur zur Info: Ich würd mir kein neues Handy erschnorren und auch nicht wieder bei A1 anmelden. Mein Vertrag läuft in ein paar Monaten aus und ich würd ihn gern schon vorher beenden, weil sich mein Telefonierverhalten drastisch verringert hat.

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 18.02.2008, 00:54

midgap hat geschrieben:Wenn A1 die neuen AGB's für Bestandskunden erst am 18.4. einführt
Wenn ich wieder einmal Werbung fürs regelmäßige Forum-lesen machen darf: Inzwischen wurde schon öfter "erklärt", dass AGB-Änderungen min. 2 Monate vor Inkrafttreten bekannt gemacht werden müssen und bei "nicht ausschließlichen Vergünstigungen" vom Betreiber her ein SoKü-Recht einzuräumen ist.
Hast du bis in 2 Monaten (konkret bis 18.4.) diesen verschlechternden AGB nicht widersprochen, gilt das als deine stillschweigene Zustimmung.
[Anm.: Juristen können das sicher noch schmückender formulieren. :wink: ]

Und übrigends: Wenn du jetzt ein neues Handy kaufst, dann hast du automatisch die neuen AGB akzeptiert und könntest bis 18.4. gar nicht merh ein SoKü-Recht in Anspruch nehmen; dazu hättest du das Handy vor dem 15.2. kaufen müssen, wo du noch nicht gewusst hast, dass eine AGB-Änderung kommt.
midgap hat geschrieben:Wenn du dein SuKü Recht einforderst, kann A1 es ablehnen und dir dafür die alten AGB's gelten lassen
Nein. Die Änderungen sind bereits durch. Im Volksmund heißt es: Iss (= neue AGB) oder stirb (= Sonder-Kündigung).

Grüße
Stefan

P.S.
midgap hat geschrieben:Mein Vertrag läuft in ein paar Monaten aus...
Nach meiner derzeitigen, subjektiven Auslegung müsstest du dann nach Auslaufen der MVD in ein paar Monaten nach den neuen AGB durch ordentlichen Kündigung/Deaktivierung deines Anschlusses ein Entgelt von € 9,90 zahlen und das war mit dir bei deinem Vertragsabschluss so nicht "abgemacht". --> SoKü-Recht bis 18.4., danach musst du die € 9,90 zahlen.
Wie A1 nun reagiert - ob sie behaupten, der Anschluss wird nicht deaktiviert, sondern auf eine B-Free umgestellt - ist zu klären. Vllt. soll die Regelung im Speziellen die "Portierer" treffen, dementgegen steht aber, dass man ja zuerst auf B-Free umstellen könnte und dann erst die Rufnummer wegportiert [Anm.: Kein Deaktivierungsentgelt bei B-Free].
Also derzeit ist es mir nicht ganz klar, wie A1 dieses Deaktivierungsentgelt auslegt. Sicher ist nur, dass sie nicht einerseits eine SoKü [wg. Aktivhaltung durch B-Free] ablehenen können, aber andererseits dann bei ordentlicher Kündigung das Entgelt einbehalten wollen.

Vllt. ist A1 sogar soweit, dass sie einen gekündigten Vertrag gar nicht mehr auf B-Free umstellen, sondern komplett abschalten!? Wären nicht die ersten, die das dann so machen - bei Telering geht es meines Wissens nach auch nicht.

midgap
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Beitrag von midgap » 18.02.2008, 07:00

Stefan hat geschrieben:Wenn ich wieder einmal Werbung fürs regelmäßige Forum-lesen machen darf: Inzwischen wurde schon öfter "erklärt", dass AGB-Änderungen min. 2 Monate vor Inkrafttreten bekannt gemacht werden müssen und bei "nicht ausschließlichen Vergünstigungen" vom Betreiber her ein SoKü-Recht einzuräumen ist....
Danke Stefan!
Eigentlich bin ich regelmäßiger Forumsleser, aber anscheinend nicht regelmäßig genug - das dürfte ich anscheinend etwas verschlafen haben.
Also wenn ich dich richtig verstanden habe, könnte ich schon heute auf eine SoKü bestehen, weil die neuen AGB's Verschlechterungen für mich bringen.

Auf der A1 Homepage steht bei den "neuen" AGB's folgendes:
Eine gemäß § 25 Abs 3 TKG 2003 ausgesprochene außerordentliche Kündigung durch den Teilnehmer wird wirkungslos, falls sich mobilkom austria innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Kündigung bereit erklärt, gegenüber dem Teilnehmer auf die Änderung zu verzichten.

Und ein Freund hat mir gerade erzählt, dass er eine SoKü gemacht hat (per Email mit Unterschrift im PDF Format) und das diese abgelehnt wurde und die alten AGB's beibehalten werden - und für diese Antwort hat A1 4 Wochen Zeit - steht in den neuen AGB's.
Für Bestandskunden gelten eigentlich noch immer die alten AGB's was SoKü und diese 4 Wochen betrifft oder? Hat vielleicht jemand die alten AGB's?

Liebe Grüße
Manuel

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 18.02.2008, 09:31

midgap hat geschrieben:Auf der A1 Homepage steht bei den "neuen" AGB's folgendes:
Eine gemäß § 25 Abs 3 TKG 2003 ausgesprochene außerordentliche Kündigung durch den Teilnehmer wird wirkungslos, falls sich mobilkom austria innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Kündigung bereit erklärt, gegenüber dem Teilnehmer auf die Änderung zu verzichten.
Gut, wenn dem so ist, dann wäre es ja rechtens. Aber da bin ich mal gespannt, wie A1 da umsetzt: Auch diesen Gedanken habe ich schon einmal geäußert; Dann muss jeder Hotline-Mitarbeiter fragen, welche Fassung der AGB du persönlich hast, bevor er dir Auskünfte erteilen kann ...

Grüße
Stefan

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 18.02.2008, 09:51

Also der erste Tarif ist einmal kostenlos gewechselt. Interessant war nur die Reaktion, als mir die Hotline-Mitarbeiterin neuerlich die € 59,90 erklärte und ich dann darauf sagte, dass es bei Vertragsabschluss noch € 49,- waren. Also irgendwie dürften sie doch darauf geschult worden sein, weil sie dann relativ prompt auf € 30,- runtergegangen ist.
Nachdem ich aber auch noch gern die Aktion "6 Monate keine GG" in Anspruch nehmen wollte, hat sie gemeint, das geht nun wirklich nicht, aber dafür kostenloser Wechsel.

Wie schon in einem anderen Thread geschrieben: Hartnäckigkeit und dicke Haut, dann kann man am Bazar auch noch was erhandeln. :wink:

So, jetzt kommt noch der 2. Vertrag dran, wo ich aber bei der Privatkundenabteilung lande, die sind beim Handeln um einiges schwieriger.

Grüße
Stefan

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Cheinzle
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Beitrag von Cheinzle » 18.02.2008, 12:59

Stefan hat geschrieben:Was bedeutet "Änderungskündigung" :?:
Beispiel: Du arbeitest bei mir, bekommst 3500 brutto.
Hiermit kündige ich Dir den Job, es sei denn, Du bist ab sofort auch mit 2500 einverstanden. Für den Fall dieser Änderung gilt die Kündigung nicht --> Änderungskündigung.

Änderungskündigung im Mobilfunk bedeutet jetzt also ein gewisses Kuriosum, da Leistungsgeber und dafür-Bezahler genau umgedreht sind:
Hiermit kündige ich, Mobilkom, Deinen Handyvertrag, es sei denn, daß Du mit den AGB einverstanden bist, dann ziehe ich meine Kündigung zurück.

Das ganze halte ich außerdem in den AGB für eine extrem unklare Bestimmung. Kündigen? Wie, wann? Zum vetragsablauf mit den alten AGB? Sofort und außerordentlich? Was ist mit offenen Posten, negativen Mobilpoints?
Naja, dafür gibt es im ABGB meine absolute Lieblingsregelung (mal abgesehen von den juristischen Klassikern der Morgengabe und "Tiere sind keine Sachen, aber eigentlich doch"): Unklare Erklärungen gehen zu Lasten desjenigen, der sich ihrer bedient.
Ich muss mir kein großes klappriges juristisches Holzgerüst zusammenzimmern, um das als außerordentliche sofortige Kündigung mit allen Lasten bei A1 zu sehen.
Also ich wär als Provider nicht ganz so vorlaut... schließlich bin ich Leistungserbringer, nicht der, der dafür blecht. Der Schuß könnte nach hinten losgehen.

Christof
Manche Leute haben das mit der Demokratie einfach falsch verstanden: Man darf eine Meinung haben und sie sagen. Man muß nicht. Ich wäre sehr froh, wenn sich das endlich mal herumsprechen würde.

chrispin
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Beitrag von chrispin » 18.02.2008, 17:06

Kündigunstermin ist der 18.4.08 = Beginn der neuen AGB's. Ich selbst mache es aus Beweisgründen per Fax, da ich den Mailmasken auf der Homepage einfach nicht traue.

midgap
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Beitrag von midgap » 18.02.2008, 17:56

Ich hatte noch nie eine SoKü, aber wenn ich das richtig verstanden habe, ist es nicht der 18.4. sondern spätestens 4 Wochen nachdem die SoKü bei A1 eingelangt ist. Wobei ich glaube, dass es keine oder fast keine SoKü's geben wird, weil A1 die alten AGB's für diese Kunden läßt.

Ich hab grad auf der Hotline angerufen und wollte die AGB's, die bei Vertragsabschluss gültig waren - aber siehe da, A1 hat keine alten mehr gespeichert - sagens zumindest auf der Hotline. Richtige Spaßmaker.
Werd morgen mal beim Konsumentenschutz anrufen.

tszr
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Beitrag von tszr » 18.02.2008, 18:11

hallo leute,

scheibar haben sich viele wegen der vorzeitigen kündigung erkundigt = die gebühr wird NICHT kommen !

siehe:
http://futurezone.orf.at/produkte/stories/257770/

mfg tszr

Azby
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Beitrag von Azby » 18.02.2008, 18:57

Wenn eine AGB-Änderung stattfindet, gilt die Kündigung (Sonderkündigung) immer erst mit dem Tag, an dem die neuen AGB in Kraft treten würden (warum sonst solltest du denn "offiziell" kündigen?). Du kündigst, weil dir die neuen AGB nicht zusagen, also wird der Vertrag erst mit dem Tag aufgelöst, an dem die alten AGB nicht mehr gelten würden.
Was die 3 Monate-Sperre angeht, die Stefan auf der ersten Seite erwähnt hat - die gab's bei one.
Und aufgrund der Tatsache, dass du nur wegen der neuen AGB kündigst, kann der AGB-Änderer (hier A1) natürlich auch sagen, dass sie die AGB für dich lassen und dafür auf den Vertrag bestehen - das ist zB bei one auch so. Somit können sie ein kalkulatives Handykaufen bei einer möglichen AGB-Änderung ausschließen. Außerdem nehmen sie dir den Grund, zu kündigen: Die AGB-Änderung. Belassen sie den Vertrag für dich unangetastet, hast du keinen Grund mehr, auf eine SoKü zu bestehen.

klio
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Beitrag von klio » 18.02.2008, 18:59

hier der text:

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Mobilkom gibt "Deaktivierungsgebühr" auf
Nach heftigen Kundenprotesten hat die mobilkom austria ihre Pläne, künftig bei Abmeldung eine "Deaktivierungsgebühr" in der Höhe von 9,90 Euro zu verlangen, wieder aufgegeben. Laut Schätzungen hätte das Entgelt im Quartal über eine Million Euro zusätzlich eingebracht.
"Wir werden das Deaktivierungsentgelt nicht einführen", sagte Konzernsprecherin Elisabeth Mattes am Montagnachmittag auf APA-Anfrage. In Internetforen hatte der Plan für heftige Proteste gesorgt. Auch bei der A1-Hotline hatten sich Hunderte Kunden gemeldet.

"Es gilt, dem, was der Kunde nicht will, vorzubeugen. Die mehreren hundert Kunden, die sich bei uns gemeldet haben, nehmen wir als repräsentativ", sagte Mattes. Auch für Neukunden werde die Mobilkom keine Kündigungsgebühr einführen.
Tarifänderungen nicht ausgeschlossen
Ob sich die Mobilkom dieses Geld jetzt über Gebührenerhöhungen in anderen Bereichen zurückholen wird, lässt sich laut Mattes nicht abschätzen.

Das hänge von der Marktentwicklung ab und von der Frage, wie gut neue Dienste, Service-Angebote oder Endgeräte bei dem Kunden ankommen werden. "Wenn ein Produkt attraktiv genug ist, zahlt der Kunde auch einen Euro mehr", so die Sprecherin

Kein Kundenverlust
Wie viele Einnahmen der Mobilkom durch diese Enstcheidung entgehen, wollte die Sprecherin nicht kommentieren. Im dritten Quartal 2007 haben von 3,85 Mio. Kunden 3,4 Prozent den Betreiber gewechselt. 9,90 Euro Deaktivierungsgebühr hätten der mobilkom demnach allein in diesem Zeitraum rund 1,3 Mio. Euro gebracht.

Abgesprungen seien durch das erwogene Deaktivierungsentgelt keine Kunden. Auch einen nachhaltigen Image-Schaden erwartet Mattes nicht. Durch den frühzeitigen Stopp der Überlegungen seien die Kunden außer über Medien damit nicht in Berührung gekommen.

Mitbewerber distanzierten sich
Nach den ursprünglichen Mobilkom-Plänen hätte das Deaktivierungsentgelt am 18. April in Kraft treten sollen. Vorher bekanntgeworden waren die Pläne deshalb, weil A1 aufgrund der Gesetzesvorgaben die Tarifänderung bis 1. Februar bei der Rundfunkregulierungsbehörde RTR anmelden musste. Die anderen Mobilfunkanbieter im Land hatten sich darauf umgehend von derartigen Überlegungen distanziert.

[APA]
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schön, dass a1 mal gemerkt hat, dass sie mit ihren kunden nicht alles machen können! bedrohlich finde ich nur die ankündigung, dieses geld sich evtl. über gebührenerhöhungen in anderen bereichen zurückzuholen. die gebührenerfinder bei a1 sind an kreativität u. unverschämtheit ja nicht zu überbieten.

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 18.02.2008, 21:56

midgap hat geschrieben:und wollte die AGB's, die bei Vertragsabschluss gültig waren - aber siehe da, A1 hat keine alten mehr gespeichert
Azby hat geschrieben:dass sie die AGB für dich lassen und dafür auf den Vertrag bestehen
Wir sehen ja jetzt schon, was passiert, wenn man sich über 3-Tage alte AGB erkundigt: Die sind alle nicht mehr auffindbar. :lol:
Wie soll ich dann im Sinne der alten AGB noch etwas ändern können, wenn die Mitarbeiter keinen blassen Schimmer mehr haben??
Ich bleibe dabei, die "Ausrede", die alten AGB unverändert zu lassen, hat mehr "salvatorischen Charakter".

Grüße
Stefan

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Beitrag von Stefan » 18.02.2008, 22:01

klio hat geschrieben:schön, dass a1 mal gemerkt hat, dass sie mit ihren kunden nicht alles machen können!
futurezone hat geschrieben:In Internet-Foren hatte der Plan für heftige Proteste gesorgt.
Ohne jetzt Tarifecheck-selbstverherrlichend zu wirken, haben wir doch auch einige anonyme Mitleser? :lol:

Grüße
Stefan

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