midgap hat geschrieben:Wenn A1 die neuen AGB's für Bestandskunden erst am 18.4. einführt
Wenn ich wieder einmal Werbung fürs regelmäßige Forum-lesen machen darf: Inzwischen wurde schon öfter "erklärt", dass AGB-Änderungen min. 2 Monate vor Inkrafttreten bekannt gemacht werden müssen und bei "nicht ausschließlichen Vergünstigungen" vom Betreiber her ein SoKü-Recht einzuräumen ist.
Hast du bis in 2 Monaten (konkret bis 18.4.) diesen verschlechternden AGB nicht widersprochen, gilt das als deine stillschweigene Zustimmung.
[Anm.: Juristen können das sicher noch schmückender formulieren.

]
Und übrigends: Wenn du
jetzt ein neues Handy kaufst, dann hast du automatisch die neuen AGB akzeptiert und könntest bis 18.4. gar nicht merh ein SoKü-Recht in Anspruch nehmen; dazu hättest du das Handy vor dem 15.2. kaufen müssen, wo du noch nicht gewusst hast, dass eine AGB-Änderung kommt.
midgap hat geschrieben:Wenn du dein SuKü Recht einforderst, kann A1 es ablehnen und dir dafür die alten AGB's gelten lassen
Nein. Die Änderungen sind bereits durch. Im Volksmund heißt es: Iss (= neue AGB) oder stirb (= Sonder-Kündigung).
Grüße
Stefan
P.S.
midgap hat geschrieben:Mein Vertrag läuft in ein paar Monaten aus...
Nach meiner derzeitigen, subjektiven Auslegung müsstest du dann nach Auslaufen der MVD in ein paar Monaten nach den neuen AGB durch ordentlichen Kündigung/Deaktivierung deines Anschlusses ein Entgelt von € 9,90 zahlen und das war mit dir bei deinem Vertragsabschluss so nicht "abgemacht". --> SoKü-Recht bis 18.4., danach musst du die € 9,90 zahlen.
Wie A1 nun reagiert - ob sie behaupten, der Anschluss wird nicht deaktiviert, sondern auf eine B-Free umgestellt - ist zu klären. Vllt. soll die Regelung im Speziellen die "Portierer" treffen, dementgegen steht aber, dass man ja zuerst auf B-Free umstellen könnte und dann erst die Rufnummer wegportiert [Anm.: Kein Deaktivierungsentgelt bei B-Free].
Also derzeit ist es mir nicht ganz klar, wie A1 dieses Deaktivierungsentgelt auslegt. Sicher ist nur, dass sie nicht einerseits eine SoKü [wg. Aktivhaltung durch B-Free] ablehenen können, aber andererseits dann bei ordentlicher Kündigung das Entgelt einbehalten wollen.
Vllt. ist A1 sogar soweit, dass sie einen gekündigten Vertrag gar nicht mehr auf B-Free umstellen, sondern komplett abschalten!? Wären nicht die ersten, die das dann so machen - bei Telering geht es meines Wissens nach auch nicht.