Rückgaberecht für Schmuck

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ozirf
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Rückgaberecht für Schmuck

Beitrag von ozirf » 26.01.2008, 20:11

Habe heute ein Schmuckstück erworben und irgendwie gefällt es mir nicht mehr besonders und diesen würde ich gerne zurückgeben.

Habe ich aber das Recht einen privat im Juwelier-Geschäft gekauftes Schmuckstück zurückzugeben?

Wer kennt sich da aus? Möchte es nämlich am Montag wieder zurückgeben. Ein Umtausch würde ganz bestimm gehen aber ich will nur das Geld zurück.

Was ich gerne wissen würde, ist, ob ich gesetzlich das Recht habe die Ware einfach zurückzugeben. Nicht, dass der Verkäufer sich einfach querlegt.
Ich bin ein Niemand. Niemand ist perfekt. Ergo: Ich bin perfekt! ;-)

jxj
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Beitrag von jxj » 26.01.2008, 21:48

Ne, von Gesetz her gibt es gar nichts. Du kannst nur auf Kulanz hoffen. Wenn man Gesicht-zu-Gesicht etwas kauft, ist es unwiderruflich gültig. Somit Umtausch und Rückgabe beruht auf Freiwilligkeit des Händlers.

Versuche nett zu sein, wichtig ist, dass die Ware in Originalverpackung und nichts verschmutzt ist usw.. Wenn die Ware teuer ist, kannst auch versuchen, so einen Umtauschgebühr vorschlagen..

klio
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Beitrag von klio » 28.01.2008, 18:39

jxj hat geschrieben:Ne, von Gesetz her gibt es gar nichts
genau so ist es. deshalb sollte man, wenn man unsicher ist, vor dem kauf immer die möglichkeit eines umtausches od. einer geldrückgabe ausdrücklich vereinbaren (am besten durch einen entsprechenden vermerk auf der rechnung).

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