Alter A1 Vertrag zu teuer - komm nicht raus!

Beiträge zum Thema Preise und Gebühren

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glory
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Beitrag von glory » 08.11.2007, 12:40

Marioi hat geschrieben:Eine Frage noch, bringt eine Onlineanmeldung irgendwelche Vorteile?
Es gibt fast bei allen Onlinesachen von Handynetzbetreibern irgendwelche Boni ...ich weiß nur von One, dass du einen sogenannten "Webshopbonus" von 40€ bekommst. Wie hoch der bei Telering weiß ich nicht und dieser Bonus wird wahrscheinlich auf die Rechnungen aufgeteilt...

Mfg Glory

Azby
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Beitrag von Azby » 08.11.2007, 15:52

Ein weiterer Vorteil bei der Onlinebestellung ist, dass du ein 7-tägiges gesetzliches (!) Rücktrittsrecht hast. Bestellst du also jetzt, kriegst die Lieferung und nach 3 Tagen fällt dir ein, es gibt einen neueren, besseren Tarif, gehst du zu tele.ring und knallst ihnen alles wieder auf den Tisch und sagst, du nimmst dein Rücktrittsrecht in Anspruch. Unter Umständen wollen sie die Versandkosten für das Handy von dir.
Wenn du in den Shop gehst und dir das Handy dort holst, bist du ab sofort auf deine 24 Monate genagelt.

Marioi
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Beitrag von Marioi » 08.11.2007, 22:55

Gibts bei telering einen "Eurobonus"?


Danke : )



Gute Nacht!

bondiko
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Beitrag von bondiko » 08.11.2007, 23:53

Marioi hat geschrieben:Gibts bei telering einen "Eurobonus"?
Was meinst du damit? EU-Roaming? Ja, das ist Vorschrift, hat jeder Betreiber.
Gespräche ins EU-Ausland? Gehen auch, Tarife findet man hier:
http://www.telering.at/Content.Node/mobil/guenta.php
unter "Tarif" -> "Ins Ausland"

Die Preise sind aber nicht wirklich empfehlenswert, es gibt günstigere VoIP Lösungen über eine wiener Einwahlnummer. Such einfach hier im Forum! ;)

Buhhhuuu
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Beitrag von Buhhhuuu » 10.11.2007, 21:12

Azby hat geschrieben:Ein weiterer Vorteil bei der Onlinebestellung ist, dass du ein 7-tägiges gesetzliches (!) Rücktrittsrecht hast.
Wenn du in den Shop gehst und dir das Handy dort holst, bist du ab sofort auf deine 24 Monate genagelt.
Echt? Das wusste ich jetzt nicht. Auf jeden Fall gibts einen Webshop Bonus (hat eh schon jeder oder?*g*). Also das mit dem Rücktrittsrecht ist ja genial. Hast du da ne Quelle? Dann ist ja die Onlinebestellung auf jeden Fall zu bevorzugen*g* Ich mein in 7 Tagen wird sich zwar nicht viel ändern abern naja, man weiß ja nie.

Viel Spaß dann mit deinem neuen Tarif ^^

MfG

bondiko
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Beitrag von bondiko » 10.11.2007, 21:44

Quelle ist irgendein dämlicher Paragraph unter vielen! :wink:

(...ist halt gesetzlich vorgeschrieben...)

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Cheinzle
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Beitrag von Cheinzle » 11.11.2007, 07:40

Steht im KSchG... aber Sonntags mach ich vor 8 Uhr keine Gesetzbücher auf :lol:
Manche Leute haben das mit der Demokratie einfach falsch verstanden: Man darf eine Meinung haben und sie sagen. Man muß nicht. Ich wäre sehr froh, wenn sich das endlich mal herumsprechen würde.

Marioi
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Beitrag von Marioi » 12.11.2007, 13:43

Danke für die Hilfe nochmal : )!

becks1980
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Beitrag von becks1980 » 12.11.2007, 21:21

Rücktrittsrecht natürlich nur wenn man die SIM nicht benutzt hat... Handy kann man zurückgeben nachdem man es benutzt hat muss aber dann bissl Geld zahlen für die Abnutzung und den Wertverlust. Nicht rückgängig machen kann man die Anmeldung wenn man telefoniert hat - dann ist man gebunden.

Also besser 7 Tage das Packerl verschlossen liegen lassen wenn man hofft dass derweil ein neuer Tarif auf den Markt kommt.

Woher ich das weiß? KSchG... musste es studieren... ;)

bondiko
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Beitrag von bondiko » 12.11.2007, 23:11

becks1980 hat geschrieben:musste es studieren... ;)
Willst du jetzt Mitleid? :lol:

:wink:

glory
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Beitrag von glory » 13.11.2007, 11:15

Das ist doch etwas irrsinnig 7 Tage darauf zu warten und zu hoffen das ein besserer Tarif rauskommt ...und dann is es noch verboten das Handy auszupacken und zu telefonieren? ...versteh ich nicht. Es wird ja immer schwieriger sich im Jungel der Gesetze auszukennen...

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Beitrag von becks1980 » 13.11.2007, 18:39

Das Gesetz ist dieses Mal wirklich von Vorteil! Das Fernabsatzgesetz wurde zum Schutz der Kunden entwickelt, die online oder am Telefon etwas bestellen, was sie theoretisch noch nie gesehen haben.

Wenn die Sache dann daheim ankommt kann man sie anschauen und hat 7 Tage Zeit zu überlegen ob sie einem wirklich gefällt!

Besonders deutlich wird das z.B. bei Gewand dass man online bestellt bei eduscho oder wo auch immer. Man kennt nur das Bild aus dem Katalog oder Internet und weiß nicht wie groß es geschnitten ist! XL ist nicht immer gleich XL.

Nun kann man es anschauen, anprobieren und wenn es einem nicht taugt zurückschicken! Aber natürlich darf man es nicht 1 Woche lang anziehen und dann schmutzig und stinkend zurückschicken - dann müsste eduscho es ja in den Mist hauen!

Genauso ist es bei Handys! Auch hier darf man 7 tage schauen ob es einem gefällt.... Ohne es abzunutzen, angreifen muss reichen!

Aber natürlich nicht mit der SIM! Kein Mensch muss testen wie es sich so telefoniert! Und ob man überall Netz hat kann man auch nicht testen - würde man im Shop anmelden könnte man es ja auch nicht zurückbringen!

Insofern muss ich das Gesetz verteidigen - es ist grundsätzlich gut nur in der telefonbranche etwas weniger nützlich!

Trotzdem muss ich natürlich auch sagen, dass es schon etwas übertrieben vorsichtig ist online zu bestellen um dann 7 Tage zu hoffen ,dass ein noch billigerer Tarif kommt....

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 13.11.2007, 19:30

becks1980 hat geschrieben:und weiß nicht wie groß es geschnitten ist! XL ist nicht immer gleich XL. ... Nun kann man es ... anprobieren

Genauso ist es bei Handys! ... angreifen muss reichen! ... natürlich nicht mit der SIM
Ja das nenn ich logisch.

Na dann viel Spaß beim nächsten Handy, wo der Verkäufer lügt und angibt, es hat dt. Menüführung, obwohl es chinesisch ist - der hat nichts zu befürchten, weil laut KSchG darfst du es nur "angreifen" und wahrscheinlich auch noch dran riechen. :lol:
Und wenn du es dem betrügerischen Verkäufer zurückschickst und sagst, es hat eine chinesische Menüführung, dann hast du ihm sogar noch den Beweis gebracht, dass du es schon "abgenutzt" hast und er muss es gar nicht mehr zurückgeben...
Insofern muss ich das Gesetz verteidigen - es ist grundsätzlich gut nur in der telefonbranche etwas weniger nützlich!
Weniger nützlich!? :lol: :lol:
Das Gesetz ist wieder mal typisch österreichisch: Mal so, mal so :lol:

Grüße
Stefan

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Beitrag von becks1980 » 13.11.2007, 19:45

Man darf das Produkt eben nur insofern "begutachten", dass es noch neuwertig ist damit die Firma es weiter als neu an wen verkaufen kann wenn man es zurückschickt...

Keine der Vertragsparteien soll benachteiligt werden. Wenn man als Kunde munter testen dürfte entstünde dem Verkäufer ein Schaden!

Wenn man nicht erstmal die Sache anschauen dürfte bevor man sich an den Kaufvertrag bindet würde man online die Katze im Sack kaufen...

Wenn man eine chinesische Menüführung bekommt aber eine deutsche bestellt hat kann man immer vom Vertrag zurücktreten. Das ist Gewährleistung und dann wieder ABGB. Eine Sache die anders ist als bestellt ist genauso zu behandeln wie eine kaputte Sache. Man kann verlangen dass sie einem eine richtige schicken, wenn sie das nicht tun bekommt man das Geld zurück!

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Beitrag von Azby » 13.11.2007, 23:04

becks1980 hat geschrieben:Nun kann man es anschauen, anprobieren und wenn es einem nicht taugt zurückschicken! Aber natürlich darf man es nicht 1 Woche lang anziehen und dann schmutzig und stinkend zurückschicken - dann müsste eduscho es ja in den Mist hauen!
Aber du kannst ein Buch bei Amazon kaufen, es lesen und nach 14 Tagen (bei Amazon sind die AGB für Deutschland und Österreich ident und in Deutschland hat man gesetzlich 14 Tage Umtauschfrist) zurückschicken. ;)

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