Sonderkündigungsrecht bei ONE

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T-men
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Beitrag von T-men » 25.09.2007, 19:08

blöde frage ? aber die restlichen offenen GG-bedräge muss ich dann sicher nicht auf einmal bezahlen oder ?
T-mobile einfach näher

bondiko
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Beitrag von bondiko » 25.09.2007, 19:39

nein

Harry1999
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Beitrag von Harry1999 » 26.09.2007, 16:05

laut einem anderen forum
http://www.umtslink.at/3g-forum/showthr ... 27&page=12

ist ein wechsel von 4:0 auf one25 möglich

lg

Harald

Azby
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Beitrag von Azby » 26.09.2007, 21:21

miko hat geschrieben:Und schon hat heute eine Dame von One angerufen, warum meine Tante kündigen will, und ob sie es sich nicht nochmal überlegen will....blabla bla
Is ja klar - es könnte ja sein, dass jemand anderer das deiner Tante empfohlen hat und sie sich gar nicht auskennt. Wenn sie sie dann doch noch rumkriegen, haben sie einen Kunden mehr gehalten.
Besonders bei "unerfahrenen" Leuten (unerfahren im Mobilfunksektor, also Leute, die die Tarife nicht kennen etc.) können sie da den einen oder anderen halten, wenn sie ihnen einreden, dass die Empfehlung vom Neffen in dem Fall nicht so gut ist, denn bei einem anderen Anbieter würde ja alles so viel schlimmer sein... :roll:

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miko
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Beitrag von miko » 27.09.2007, 07:39

Azby hat geschrieben:
miko hat geschrieben:Und schon hat heute eine Dame von One angerufen, warum meine Tante kündigen will, und ob sie es sich nicht nochmal überlegen will....blabla bla
Is ja klar - es könnte ja sein, dass jemand anderer das deiner Tante empfohlen hat und sie sich gar nicht auskennt. Wenn sie sie dann doch noch rumkriegen, haben sie einen Kunden mehr gehalten.
Besonders bei "unerfahrenen" Leuten (unerfahren im Mobilfunksektor, also Leute, die die Tarife nicht kennen etc.) können sie da den einen oder anderen halten, wenn sie ihnen einreden, dass die Empfehlung vom Neffen in dem Fall nicht so gut ist, denn bei einem anderen Anbieter würde ja alles so viel schlimmer sein... :roll:
Aber auch wenn sie sagt, sie bleibt doch, dann genügt es nicht, denn schriftlich, eingeschrieben und eigenhändig unterschrieben ist die Kündigung bei One eingelangt. Dann müsste sie wiederum eine Kündigung der Kündigung senden.
Oder verstehe ich das falsch ?
Grüsse aus Tirol

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 27.09.2007, 08:38

miko hat geschrieben:Aber auch wenn sie sagt, sie bleibt doch, dann genügt es nicht, denn schriftlich, eingeschrieben und eigenhändig unterschrieben ist die Kündigung bei One eingelangt. Dann müsste sie wiederum eine Kündigung der Kündigung senden.
Oder verstehe ich das falsch ?
Ich denke, in so einem Fall sind die Betreiber recht flexibel. :wink:

Grüße
Stefan

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Beitrag von miko » 27.09.2007, 08:49

Stefan hat geschrieben:
miko hat geschrieben:Aber auch wenn sie sagt, sie bleibt doch, dann genügt es nicht, denn schriftlich, eingeschrieben und eigenhändig unterschrieben ist die Kündigung bei One eingelangt. Dann müsste sie wiederum eine Kündigung der Kündigung senden.
Oder verstehe ich das falsch ?
Ich denke, in so einem Fall sind die Betreiber recht flexibel. :wink:

Grüße
Stefan
Na ja, mit Pensionisten kann man es ja versuchen...aber ich bin immer im "Hintergrund"...
Grüsse aus Tirol

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Beitrag von Azby » 27.09.2007, 10:51

miko hat geschrieben:Na ja, mit Pensionisten kann man es ja versuchen...aber ich bin immer im "Hintergrund"...
Brav. :)
Theoretisch reicht die mündliche Zusage schon auch aus. Strenggenommen müsste auch eine mündliche Kündigung des Vertrags gültig sein. Die Betreiber nehmen sie nur nicht an und für dich als Kunden ist es besser, die Kündigung schriftlich zu schicken, damit du selbst einen Beweis hast. An sonsten verhält es sich, wie bei all den anderen Diskussionen um die Beweisbarkeit eines mündlichen oder schriftlichen Vertrags. Sie sind beide gleichermaßen gültig, nur die Beweisbarkeit unterscheidet die beiden. Wenn one also die Kündigung schriftlich bekommt, liest und dann deine Tante anruft und sie ihre Kündigung mündlich aufhebt, wäre das an sich schon gültig, auch ohne eine schriftliche Bestätigung der "nicht-Kündigung". In dem Fall würde one wohl am ehesten die Kündigung deiner Tante wegschmeißen und so tun, als wäre nie was gewesen. Im System wird der Anruf mit Uhrzeit etc. vermerkt und dazugeschrieben, dass deine Tante nicht mehr auf ihre Kündigung besteht - das wär's dann gewesen.

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Beitrag von miko » 27.09.2007, 11:11

Die One-Dame hat 2 mal gefragt: Wollen sie aussteigen....meine Tante: Ja.

Ich warte auf jedenfall, bis was schriftliches von One kommt. Es ist ja noch ein bisschen Zeit.
Grüsse aus Tirol

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Beitrag von Azby » 27.09.2007, 11:23

miko hat geschrieben:Die One-Dame hat 2 mal gefragt: Wollen sie aussteigen....meine Tante: Ja.

Ich warte auf jedenfall, bis was schriftliches von One kommt. Es ist ja noch ein bisschen Zeit.
Wenn deine Tante hart geblieben ist, kann sich one sowieso brausen.

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Beitrag von miko » 27.09.2007, 11:49

Sie steigt ja nur desswegen aus, weil sie in der neuen Wohnung nicht mehr tel. kann. Muss immer auf die Terasse gehen.
Grüsse aus Tirol

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Beitrag von Azby » 27.09.2007, 12:36

miko hat geschrieben:Sie steigt ja nur desswegen aus, weil sie in der neuen Wohnung nicht mehr tel. kann. Muss immer auf die Terasse gehen.
Ich erinnere mich, da hatten wir eine Diskussion zu dem Thema.
Na in dem Fall ist ja alles klar.

Matula
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Beitrag von Matula » 03.10.2007, 23:28

Stefan hat geschrieben:
jxj hat geschrieben:
Ledwon hat geschrieben:Frage an euch:
Ich habe derzeit 3 Verträge (Nummern) bei ONE. Jeder unterschiedlich.
Einen Tarif möchte ich sowieso loswerden. Kann ich auch nur für einen Tarif / eine Nummer das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen?
Die anderen beiden Tarife möchte ich behalten!

Geht das?
Wenn unter einem Namen angemeldet sind, muss du alle kündigen. Es ist doch "Blödsinn", wenn man für 2 Verträge einverstanden ist mit den Änderungen und für einen Vertrag nicht.
Muss nicht unbedingt sein, wenn ich bspw. eine der Anschlüsse nur im Ausland genau wegen billigerem Nicht-Zonen-Roaming verwende, dann ist es für diesen einen Anschluss ein Nachteil, aber für die anderen 2 Anschlüsse im Inland völlig egal.....

Also kommt drauf an, wie man es sieht.
Ich habe das bei der letzten AGB-Änderung so machen wollen (wollte einn one699er behalten) aber es ging nicht. Musste alle hergeben.
michael hat geschrieben:Ist der Zeitraum begrenzt in dem man die Sokü einreichen muss?
Bis zum Inkrafttreten der Änderungen am 18.11. muss Deine Kündigung eingetroffen sein.
Zuletzt geändert von Matula am 03.10.2007, 23:39, insgesamt 1-mal geändert.

oz1980
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Beitrag von oz1980 » 04.10.2007, 00:47

miko hat geschrieben: Und schon hat heute eine Dame von One angerufen, warum meine Tante kündigen will, und ob sie es sich nicht nochmal überlegen will....blabla bla
In so einem Fall lohnt es sich, auf die Kündigung die Zeile 'Weiters untersage ich Ihnen mit sofortiger Wirkung die Kontaktaufnahme zwecks Werbung, (Meinungs-)Umfragen und Versuchen zur Aufhebung dieser Kündigung' hinzuzufügen. In so einem Fall darf ONE in einem Gespräch, das seitens ONE getätigt wird, keinen Versuch mehr unternehmen, den Kunden zurückzuholen, da das gegen das Telekommunikationsgesetz verstoßen würde, ich zitiere:
§ 107. (1) Anrufe - einschließlich das Senden von Fernkopien - zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung des Teilnehmers sind unzulässig. Der Einwilligung des Teilnehmers steht die Einwilligung einer Person, die vom Teilnehmer zur Benützung seines Anschlusses ermächtigt wurde, gleich. Die erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden; der Widerruf der Einwilligung hat auf ein Vertragsverhältnis mit dem Adressaten der Einwilligung keinen Einfluss.

Azby
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Beitrag von Azby » 04.10.2007, 01:11

Matula hat geschrieben:Ich habe das bei der letzten AGB-Änderung so machen wollen (wollte einn one699er behalten) aber es ging nicht. Musste alle hergeben.
Das wäre blöd, wenn das wirklich nur so geht. An und für sich habe ich schon ziemlich fest damit gerechnet, so den HUI wieder loszuwerden und zu 3 wechseln zu können... Den Sprachtarif wollte ich aber eigentlich behalten.

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