Sonderkündigung und Portierung
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Sonderkündigung und Portierung
Hallo,
sorry falls dieses Thema schon behandelt wurde, habs aber nicht gefunden:
Folgendes hätte mein Vater gerne:
- Sonderkündigung per 18.11 alter Tarif 4:0
- Neuabschluss per 18.11 den neuen Tarif 4:0 mit € 15,-- (sofern es diesen dann noch gibt)
- bei Neuabschluss ein neues Handy
soweit so gut.
Aber gleichzeitig soll die bestehende Nummer behalten werden.
Geht das und wenn ja wie, ohne One bitten zu müssen, dass es geht.
Danke für Eure Infos.
Harald
sorry falls dieses Thema schon behandelt wurde, habs aber nicht gefunden:
Folgendes hätte mein Vater gerne:
- Sonderkündigung per 18.11 alter Tarif 4:0
- Neuabschluss per 18.11 den neuen Tarif 4:0 mit € 15,-- (sofern es diesen dann noch gibt)
- bei Neuabschluss ein neues Handy
soweit so gut.
Aber gleichzeitig soll die bestehende Nummer behalten werden.
Geht das und wenn ja wie, ohne One bitten zu müssen, dass es geht.
Danke für Eure Infos.
Harald
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- Foren-Mitglied
- Beiträge: 75
- Registriert: 05.02.2007, 07:24
Re: Sonderkündigung und Portierung
Nein,Harry1999 hat geschrieben:- Sonderkündigung per 18.11 alter Tarif 4:0
- Neuabschluss per 18.11 den neuen Tarif
Aber gleichzeitig soll die bestehende Nummer behalten werden.
Geht das ...
Es kann nur eine aktive Nummer portiert werden, also können sich alter und neuer Vertrag nicht ablösen, sondern sie müssen sich über die Dauer der Portierung überschneiden.
Ausserdem darf spekuliert werden, ob ONE so eine Portierung durchführen muss - genau betrachtet wird weder das Netz, noch überhaupt der Anbieter gewechselt. Das fällt u.U. nicht in die Definition der Mobilrufnummernmitnahme lt. TKG und wäre dann entsprechend nicht verpflichtend für den Mobilnetzbetreiber.
Re: Sonderkündigung und Portierung
So ist es.Web 2.01 beta hat geschrieben:Ausserdem darf spekuliert werden, ob ONE so eine Portierung durchführen muss - genau betrachtet wird weder das Netz, noch überhaupt der Anbieter gewechselt. Das fällt u.U. nicht in die Definition der Mobilrufnummernmitnahme lt. TKG und wäre dann entsprechend nicht verpflichtend für den Mobilnetzbetreiber.
Ich habe diesbezüglich schon mal vor ca. einem Jahr bei one angefragt: Keine Chance: Ich müsste meine Nummer auf einen anderen Betreiber portieren und dann zurückportieren, wenn ich sie behalten will. Und das ist auch die einzige Möglichkeit, die übrigt bleibt.
@Harry1999: Dein Vater kann den Vertrag kündigen und dazuschreiben, dass er wünscht, dass seine SIM-Karte mit der Nummer als TakeOne-Karte aktiv bleibt. Die Nummer kann er dann zu einem anderen Betreiber portieren (das kostet einmalig (ich glaub 20€ +4€ NÜVI) und die Anschaffung zB einer bob Siebener-Karte (14,90€). Dann ist die alte Nummer portiert. Danach kann dein Vater ein neues Handy mit neuem Vertrag (4:0) bestellen, wobei er hier eine neue 0699-Nummer kriegt. Und dann kann er hergehen und die bereits portierte Nummer wieder zurückportieren (wobei wieder das Portierungentgelt anfällt, also nochmal ca 25€). Das wären dann Gesamtkosten für die Hin-und-Her-Portierung von ca. 65€. Dafür hätte er ein neues Handy mit einem neuen 4:0-Vertrag (4€ Ersparnis im Monat), allerdings auch eine neue MVD von 24 Monaten. Auf diese MVD ausgerechnet bleibt eine GGB-Ersparnis von 96€. Abzüglich der Portierungskosten bleiben dann noch ca. 31€ Ersparnis über. Aber Achtung: Mit dem neuen 4:0-Vertrag wird nicht nur die GGB niedriger, sondern auch die Entgelte in Fremdnetze und pro SMS um 6 Cent pro Einheit (Minute/SMS) höher (statt 19 jetzt 25 Cent). Und das Limit von 1.000 Minuten in alle inkludierten Netze (also 1.000 zu one/Sprachbox, 1.000 zu Yesss!, 1.000 ins Festnetz und 1.000 ins Wahlnetz) gilt. Kommt dein Vater einmal drüber, werden die oben erwähnten 25 Cent verrechnet. Die 31€, die über bleiben, bleiben also nur über, wenn dein Vater nur die inkludierten Betreiber anruft und die Limits nicht überschreitet.
Zusätzliche Anmerkung: Wenn dein Vater noch die 100 Frei-SMS pro Monat aus der Webshopbestellung von letztem Jahr hat, verfallen die mit der Kündigung auch (falls er die hat und braucht).
Re: Sonderkündigung und Portierung
Wie wir jetzt schon öfters erörtert haben, muss ein Betreiber nicht einmal eine (fremde) Rufnummer portieren, wenngleich er sie (die Eigene) für andere Betreiber freigeben muss.Harry1999 hat geschrieben:Aber gleichzeitig soll die bestehende Nummer behalten werden.
Somit befürchte ich, dass sich one quer legen wird, eure Nummer von einem gekündigten Vertrag auf einen neuen Vertrag - mit den von dir genannte Vergünstigungen - freiwillig zu portieren.
Grüße
Stefan
Re: Sonderkündigung und Portierung
Soweit habe ich noch gar nicht gedacht.Stefan hat geschrieben:Somit befürchte ich, dass sich one quer legen wird, eure Nummer von einem gekündigten Vertrag auf einen neuen Vertrag - mit den von dir genannte Vergünstigungen - freiwillig zu portieren.
Wenn sie sich querlegen, ist das natürlich blöd. Die Frage ist halt, ob sie sich querlegen würden (immerhin kriegen sie "ihre" Nummer wieder...) und damit ist dann abgesichert, dass der Kunde bleibt. Probiert er nämlich, die Nummer innerhalb von 7 Tagen ab Zugang der Webshopbestellung zu portieren, kann auch er sich wiederum querlegen und sagen, er nimmt sein Rücktrittsrecht nach Fernabsatz in Anspruch und ist weg. Bevor sie das zulassen, würden sie wohl eher die Nummer rückportieren. Das müsste man halt gleich in der one-World machen, wo man gleich mit neuem Handy, neuer SIM-Karte und Vertrag und allem, was sonst noch dazugehört hin kommt. Sagt der Verkäufer nein, teilt man ihm seine Rücktrittswünsche mit.

Das habe ich mir auch schon gedacht. Aber sie haben doch irgendwann mal die "Regel" eingeführt, dass eine Wertkarte schon 6 Monate lang Wertkarte sein muss, um auf Vertrag angemeldet zu werden..? Damit wollten sie es den Leuten unmöglich machen, schnell Wertkarten zu kaufen und diese dann auf einen Vertrag umzumelden um sich die Aktivierungsgebühr zu sparen...michael hat geschrieben:Vielleicht funktioniert das: Vertrag kündigen und die Rufnummer als Take-One behalten und danach von Wertkarte wieder auf Vertrag umsteigen.
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