Etel Austria kündigt,entbündelte Kunden :D!

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Etel Austria kündigt,entbündelte Kunden :D!

Beitrag von Mr.Dailer » 31.08.2007, 11:08

Hallo!
hier,gerade,wiedermal eine amüsante Meldung,bei heise!

http://www.heise.de/newsticker/meldung/95153

man wird also,wieder,zur Ta,zurückgeführt,obwohl,man das gar nicht will,echt harter Tobak!

tszr
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Re: Etel Austria kündigt,entbündelte Kunden :D!

Beitrag von tszr » 31.08.2007, 12:34

Mr.Dailer hat geschrieben:Hallo!
hier,gerade,wiedermal eine amüsante Meldung,bei heise!

http://www.heise.de/newsticker/meldung/95153

man wird also,wieder,zur Ta,zurückgeführt,obwohl,man das gar nicht will,echt harter Tobak!
gehört ETEL nicht jetzt sowiso der TA ?

Mr.Dailer
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Beitrag von Mr.Dailer » 31.08.2007, 13:35

doch.das ist ja das intersannte,wundert mich das die das,so einfach können,die bestehenden Kunden rauswerfen,und ihnen dann,ein Zwangsproduktupgrade,wahrscheinlich,zu höheren Preisen verpassen,das nenne ich ,eine Zettelwirtschaft:(

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Beitrag von MasterOfDisaster » 31.08.2007, 21:44

Hallo

Also wenn man die AGB liest können sie das

Auszug aus den AGB´s von eTel


1.3. Übertragung von Rechten und Pflichten; Verbot des Wiederverkaufs; Nutzung
Ohne die vorherige (und außer bei Verbrauchern schriftliche) Zustimmung sind die Kunden von eTel nicht berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Weiters ist dem Kunden jeglicher Wiederverkauf bzw die Erbringung von Carrierleistungen unter Nutzung der Dienste von eTel untersagt, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wurde. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass eine entsprechend ungewöhnliche Verkehrsverteilung den Widerverkauf bzw die Erbringung von Carrierleistungen indiziert. Im Fall des Zuwiderhandelns gegen dieses Verbot hat eTel das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen und / oder die erbrachten Leistungen zu Preisen nachzuverrechnen, wie sie gegenüber Wiederverkäufern / Carriern verrechnet würden. Das Recht von eTel auf Schadenersatz bzw sonstige Ansprüche bleiben unberührt. Bei Internetdienstleistungen ist insbesondere zu beachten, dass der Zugang, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde, nur eine Einzelplatznutzung durch den Kunden gestattet (widrigenfalls eine Nachverrechnung stattfindet). eTel ist berechtigt, sich bei Erfüllung seiner Leistungen auch der Hilfe anderer Unternehmen und Netze zu bedienen.Ferner kann eTel - außer gegenüber Verbrauchern - die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag, ganz oder zum Teil, somit auch hinsichtlich einzelner Dienstleistungen (z.B. hinsichtlich einzelner Elemente der Internetdienstleistungen oder einzelner Elemente der Sprachtelefoniedienstleistungen), auf Dritte übertragen. Der Kunde stimmt diesem Rechtsübergang hiermit vorweg zu und wird von diesem verständigt werden.

3.1. Kündigungsfrist und Kündigungsverzicht
Verträge werden, sofern nicht anderes vereinbart wurde, auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Es ist jedoch, sofern im jeweiligen Auftragsformular nicht anderes vereinbart wurde, ein Kündigungsverzicht für den Zeitraum der ersten drei Monaten (Fristbeginn gemäß Pkt. 1.4) vereinbart. Danach kann der Vertrag, sofern im jeweiligen Auftragsformular nicht anderes vereinbart wurde, von beiden Vertragsteilen jeweils zum Monatsletzten unter Einhaltung einer 14-tätigen Kündigungsfrist schriftlich gekündigt werden.

MFG Gerald

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Beitrag von Mr.Dailer » 31.08.2007, 23:05

Hallo Gerald!
Guten Abend!
danke,das du für uns,im Agbs,Vertragsdschungel,geforscht hast!

hatte,die bisher noch nicht,durchgelesen!
fragt,sich nur,ob die vor,oder nach der Übernahme,zurechtgerückt,respektive,angepast wurden,so,das die eigentlichen Kunden,gar keine Rechte mehr haben :D

will damit sagen,das sie,so oder so,ein Sonderkündigungsrecht haben,selst,wenn es in den Agsbs steht,es sei denn,die Ta,ist so net,(was ich nicht glaube),und beläst,Preise,und Leistungen,für die alten neu übernommen Kunden,exakt,gleich und unverändert!
weiters,hies es ja,die Marke Etel,würde,beibehalten,deshalb,past mir,das ganze irgendwie,nicht zusammen,und es hackt,an allen Ecken,und Ösen,nämlich aus dem einfachen Grund,würde,die Marke,tasächlich,so weitergeführt werden,wie bisher,hätte,man sich,das ganze von Vornherein sparen können!
es erinnert mich,irgendwie,an die Eunet Kunden,die auch länge mal Breite ,über den Tisch gezogen wurden..,deshalb,muste ich diesen Beitrag erstellen,um,das Thema,aktuell,wieder mal beim (traurigen)Namen zu nennen...

was,da Silversurfer,als 3.Partei,zu tuen hat,mit seinem Umstiegsangebot,wäre mal,intersant zu wissen!

wuste,gar nicht,das man mit Speziellen Lockangeboten,anderer Anbieter,andere "abwerben" kann:)

oder,habe ich ,was verpast,und wir haben,über Nacht,eine neue Gesetzteslage,mein Stand,der Dinge ist,das ,solcher Art von Abwerbungen,immer noch nicht,vom Gesetz,geduldet sind,den,sonst ,könnte,ja jeder Provider her gehen,frei nach dem Moto,wenn sie jezt Ihren Anschluß´kündigen,bei der Ta,und zu ,unserer Entbündelungsleitung wechseln,bekommen Sie 200€ in Bar,Tankgutscheine,und weiß,der Teufel noch was,ja selbst vergleichende Werbung,ist in Ö,leider nicht erlaubt,wie in den Staaten!
vor ,weit über 10 Jahren,hatten wir mal einen Fall,zu der Zeit,als ,noch die markigen Sprüche,von Carl Oskar Power,wie er sich immer nannte,im Cosmos Prosspekt waren,heute,vermisse ich sie irgendiwe..

auf,jedenfall,stand,da damals,ein direkter Vergleich drin,den den Cosmos ,teuer zu stehen kam,mit den Worten,warum,heist beim Hartlauer,das Doppel Fotobild,eigentlich Doppelbild,ganz einfach,weil es doppelt so teuer,ist wie bei uns:D

meiner Meinung nach,hat sich,diese Art,der Gesetzteslage,selbst,nach über 10 Jahren noch ,um keinen Deut,verändert!

und,jetz lassen,wir Stefan sprechen,bin ,mir sicher,das er schon ,wartet,und darauf,eine Antwort weiß,in diesem Sinne,bis die Tage,an dieser Stelle!

MD

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Beitrag von MasterOfDisaster » 01.09.2007, 10:18

Hallo Mr Dialer

Wenn sie die AGB´s ändern hätte der kunde auch ein rücktrittsrecht wenn sie eine Verschlechterung für Ihn Darstellen Was ist eine Verschlechterung die eine Kürzeren Kündigungszeit beider seiten eher nicht. Ja und es währe der TA wohl auch recht wenn der Kunde deswegen Kündigt.
Sie haben was sie wollten Der Kunde ist weg.

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Beitrag von Mr.Dailer » 01.09.2007, 10:24

,gut warten wir ab,uns schauen,was pasiert,bin ja gespannt,auf welches Produkt Bestandskunden "Umgestuft werden!
we will see:)

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Beitrag von Boy2006 » 01.09.2007, 11:30

Hi
Ich binn gespannt was passiert wenn sie die Buissnes Kunden umstellen ob sie den IP Adresse bereich behalten weil sonst werden genug Kunden (die Etel selber angemeldet habe ohne unser wissen) bald nicht mehr Telefonieren können da ihre Nummer an die IP Adresse gebunden ist. :twisted:

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Beitrag von Mr.Dailer » 01.09.2007, 15:53

Hi!
so,schlimm,wirts,ja hofentlich nicht werden.währe,ja ein zimlich,krasses,internes,technisches Fiasko :D

die können sicher,ihre netten kleinen Viop Router,on the fly ,fernwarten,und per Knopfdruck,eine neue Ip verpassen!

hat,jemand,die Internetpreise,bei gleicher Leistung/Geschwindigkeit/Preisverhältnis,eigentlich verglichen,kurz bevor bekannt wurde,das die Ta,auf Einkaufstour,geht,und Etel,komplett schluckt?
vielleicht,waren,die Unterschiede,so minimal,das sie die Kunden,gar nicht,groß´zur Kenntnis nehmen!

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Beitrag von klaus1 » 02.09.2007, 21:59

gilt aber nur für entbündelte Kunden oder auch für DSL Kunden? Bleiben diese weiterhin bei etel?
MFG
Klaus

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Beitrag von Mr.Dailer » 02.09.2007, 22:10

glaube ich nicht,es gilt sicher für alle,sonst hätte,die Produktzusamenführung,wie es so schön heist,wohl kaum einen Sinn gehabt,was die Kunden,effektiv,davon haben,und ob sie ,nicht letzendlich draufzahlen,ist zu befürchten,steht,im Moment,aber noch in den Sternen!
ich befürchte,auf jedenfall nix gutes,alles von Vorhinein,bis ins kleinste Detail geplant,und,von der Marketing Maschinerie durchexerziert!

letzendlich,geht es nur um eins,die Kunden auszunehmen,selbst,wenn jeder Kunde,nur 50 cent mehr bezahlt,und es kaum merkt,sind das bei ,diesem Kundenstamm,gleich ein Paar Milionen Pro Jahres Quartal!

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