http://help.orf.at/?story=6360
Der Oberste Gerichtshof hat mit einem wegweisenden Urteil mehrere Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkbetreibers zugunsten der Kunden gekippt. Das wird auch Auswirkungen auf die gesamte Branche haben.
Was hält ihr davon?
Musterurteil zu Telekomverträgen
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- Cheinzle
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Ja super ORF... Hat eventuell jemand die Geschäftszahl dieser Entscheidung? Möchte mir das genauer anschauen.
Interessant und verfolgenswert halte ich die Passagen der einseitigen Entgeltänderung - einfach weil es lustig klingt, was für ein Dödel hat das denn in die AGB geschrieben - und viel wichtiger die Sache mit der Funktionsgewährleistung. NICHT Garantie, Manno!
Ich muß mir zuerst wirklich genau ansehen, was da dahinterstand, aber das könnte tatsächlich ein erster Ansatz in Richtung "Vertragsauflösung bei Nichterfüllung durch den Provider, auch bei Wohnungswechsel" sein.
Aber auch hier nochmal: Liebe Dreiler! Ein Jus-Absolvent in Wien kostet Euch vielleicht 2800 brutto. Und der kann Euch dann sicher den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung erklären! Funktionsgarantie durch den Provider.
Wie blöd ist das denn?
Christof
Interessant und verfolgenswert halte ich die Passagen der einseitigen Entgeltänderung - einfach weil es lustig klingt, was für ein Dödel hat das denn in die AGB geschrieben - und viel wichtiger die Sache mit der Funktionsgewährleistung. NICHT Garantie, Manno!
Ich muß mir zuerst wirklich genau ansehen, was da dahinterstand, aber das könnte tatsächlich ein erster Ansatz in Richtung "Vertragsauflösung bei Nichterfüllung durch den Provider, auch bei Wohnungswechsel" sein.
Aber auch hier nochmal: Liebe Dreiler! Ein Jus-Absolvent in Wien kostet Euch vielleicht 2800 brutto. Und der kann Euch dann sicher den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung erklären! Funktionsgarantie durch den Provider.


Christof
Manche Leute haben das mit der Demokratie einfach falsch verstanden: Man darf eine Meinung haben und sie sagen. Man muß nicht. Ich wäre sehr froh, wenn sich das endlich mal herumsprechen würde.
- Georg Hitsch
- Foren-Bewohner
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- Registriert: 08.06.2005, 23:09
- Wohnort: Wien
Das Urteil befindet sich als eingescanntes PDF hier:
http://ge.org/ogh/4Ob227-06w.pdf
Das Urteil hat ganz massive Auswirkungen auf _alle_ Österreichischen Provider.
Georg Hitsch, MITACS
http://ge.org/ogh/4Ob227-06w.pdf
Das Urteil hat ganz massive Auswirkungen auf _alle_ Österreichischen Provider.
Georg Hitsch, MITACS
Meine Meinung zu den einzelnen Punkten. Daneben habe ich meine "persönliche Wertung" (Skala: ++ = sehr begrüßenswerte Entscheidung, + = Entscheidung i.O., ~ = ändert in der Praxis nicht viel, - = fraglich, wie sich die Entscheidung auswirkt, -- = für den Konsumenten nachteilig geurteilt) angegfügt.
Wen meine detaillierten Ausführungen nicht interessieren, bitte gleich zu meinem Fazit überzugehen.
- "Mitarbeiter-Vereinbarungen": Jede Firma sollte seine Mitarbeiter soweit im Griff haben, dass sich diese in den einzeinen Sachverhalten auskennen. Vertragsabschlüsse, die aufgrund von Fehlinformationen von Mitarbeiter zustandegekommen sind, sind m.M.n. ungültig, oder diese Fehlinformationen stellen einen integrierten Bestandteil des Vertrages dar - Wertung +.
- Freischaltungsfrist: M.M.n. nur eine formale Klausel zur Absicherung, die meines Wissens selten zur Anwendung kommt. Irgendwie hab ich das Gefühl, dass es um Bonitätsprüfungen geht, die nicht innerhalb 5min einzuholen sind und auch nicht dezidiert erwähnt werden sollen. - Wertung -.
- Restguthaben-Verfall: Nicht primär der Verfall des Restguthabens ist für mich das Problem, sondern die Bearbeitungsgebühr(en). Fraglich bleibt für mich, ob nicht durch ein abgeändertes Regelwerk die Gebühren (quasie durch die Hintertür) wieder eingeführt werden können - daher meine Wertung -.
- Missbrauch von Wertkarten: Diese Erläuterungen lagen außerhalb meiner "Sphäre"... Aber so wie ich es verstanden habe, gehts primär nur um die Formulierung. Dass der Kunde vollständig seiner "Verantwortung" entledigt wird, kann ich mir nicht vorstellen - Wertung -.
- Zulässige Leistungsänderungen: Hats schon wen betroffen? Das Urteil gibt es implizit wider: Alles sehr hypotetisch - Wertung -.
- Netzadeckung: Also wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist dieses Urteil weder Fisch noch Fleich, das hat sich durch die Instanzen irgendwie zu einen Gummiparagraphen entwickelt. Also nach meiner Interpretation bleibt alles beim Alten: Eine Änderungen der Bedingungen (bspw. "Optimierung" der Sendestation/Masten (=Installation an einem anderen Ort), der zu einer "individuellen Empfangsstörung" am gewohnten Platz führt, fällt nicht in eine Gewährleistungspflicht seitens des Betreibers. Wenn meine Auslegung so stimmt, ist das in meiner Wertung ein klares Doppel -- ! Einen Wohnortwechsel brauchen wird dann gar nicht mehr durchzudiskutieren...
- Software: Wertung ~
- Mehrwertdienst/Minderjährige: Da gehört sicherlich eine detaillierte Erfassung der Dienste im Generellen her. Aber das nur an einem Provider festzumachen, ist eingentlich bei Weitem zu wenig. Da gehört der komplette Telekom/Internet-Markt novelliert. Deshalb meine Wertung nur ein einfaches +.
- Änderung der Entgelte: Und was sagt uns das Urteil, dass der Text umformuliert wird??? Wertung -.
- Zahlscheingebühr: M.M.n. ist die Entgelt-Höhe sowieso eine Frechheit. Nochdazu, wo heutzutage vermehrt nicht einmal mehr ein Zahlschein mitgeschickt wird, sondern wo es sich um ein "Barzahlerentgelt" handelt, wo auch eine Telebanking-Überweisung dazugehört. Das ist für mich typisches Körberentgelt, da durch einen Einziehungsauftrag die Buchhaltung/das Mahnwesen (=Zahlungseingangs-Prüfung) nicht rationalisiert werden kann. Trotzdem bleibt bei mir die Skepsis, ob das Urteil grundlegend etwas ändert, daher meine Wertung ein vorsichtiges -.
- Vertragsauflösung: Juristische Wortklauberei. Urteil ist korrekt iSd Formulierung, aber trotzdem - Wertung ~
Fazit: Ganz ehrlich hab ich mir nach der "großen Ankündigung" wesentlich mehr erwartet. Beim wichtigsten Punkt "Netzabdeckung" hat die Klage voll versagt und der Konsument geht völlig leer aus. Nicht einmal ein Wohnortwechsel war für mich aus dem Urteil ein ersichtlicher Grund. Ein paar kleine Schlachten wurden gewonnen (Stw. Entgelte), wobei für mich da der Krieg noch lange nicht beendet ist. Und der Rest der (Teil)Klagen war nur dazu da, um die Rechtsanwälte nicht verhungern zu lassen - völlige Peanuts - Schade um das (eingescannte) Papier, auf dem es geschrieben ist.
Meine Gesamtwerung zu diesem Urteil: --
Grüße
Stefan
Wen meine detaillierten Ausführungen nicht interessieren, bitte gleich zu meinem Fazit überzugehen.
- "Mitarbeiter-Vereinbarungen": Jede Firma sollte seine Mitarbeiter soweit im Griff haben, dass sich diese in den einzeinen Sachverhalten auskennen. Vertragsabschlüsse, die aufgrund von Fehlinformationen von Mitarbeiter zustandegekommen sind, sind m.M.n. ungültig, oder diese Fehlinformationen stellen einen integrierten Bestandteil des Vertrages dar - Wertung +.
- Freischaltungsfrist: M.M.n. nur eine formale Klausel zur Absicherung, die meines Wissens selten zur Anwendung kommt. Irgendwie hab ich das Gefühl, dass es um Bonitätsprüfungen geht, die nicht innerhalb 5min einzuholen sind und auch nicht dezidiert erwähnt werden sollen. - Wertung -.
- Restguthaben-Verfall: Nicht primär der Verfall des Restguthabens ist für mich das Problem, sondern die Bearbeitungsgebühr(en). Fraglich bleibt für mich, ob nicht durch ein abgeändertes Regelwerk die Gebühren (quasie durch die Hintertür) wieder eingeführt werden können - daher meine Wertung -.
- Missbrauch von Wertkarten: Diese Erläuterungen lagen außerhalb meiner "Sphäre"... Aber so wie ich es verstanden habe, gehts primär nur um die Formulierung. Dass der Kunde vollständig seiner "Verantwortung" entledigt wird, kann ich mir nicht vorstellen - Wertung -.
- Zulässige Leistungsänderungen: Hats schon wen betroffen? Das Urteil gibt es implizit wider: Alles sehr hypotetisch - Wertung -.
- Netzadeckung: Also wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist dieses Urteil weder Fisch noch Fleich, das hat sich durch die Instanzen irgendwie zu einen Gummiparagraphen entwickelt. Also nach meiner Interpretation bleibt alles beim Alten: Eine Änderungen der Bedingungen (bspw. "Optimierung" der Sendestation/Masten (=Installation an einem anderen Ort), der zu einer "individuellen Empfangsstörung" am gewohnten Platz führt, fällt nicht in eine Gewährleistungspflicht seitens des Betreibers. Wenn meine Auslegung so stimmt, ist das in meiner Wertung ein klares Doppel -- ! Einen Wohnortwechsel brauchen wird dann gar nicht mehr durchzudiskutieren...
- Software: Wertung ~
- Mehrwertdienst/Minderjährige: Da gehört sicherlich eine detaillierte Erfassung der Dienste im Generellen her. Aber das nur an einem Provider festzumachen, ist eingentlich bei Weitem zu wenig. Da gehört der komplette Telekom/Internet-Markt novelliert. Deshalb meine Wertung nur ein einfaches +.
- Änderung der Entgelte: Und was sagt uns das Urteil, dass der Text umformuliert wird??? Wertung -.
- Zahlscheingebühr: M.M.n. ist die Entgelt-Höhe sowieso eine Frechheit. Nochdazu, wo heutzutage vermehrt nicht einmal mehr ein Zahlschein mitgeschickt wird, sondern wo es sich um ein "Barzahlerentgelt" handelt, wo auch eine Telebanking-Überweisung dazugehört. Das ist für mich typisches Körberentgelt, da durch einen Einziehungsauftrag die Buchhaltung/das Mahnwesen (=Zahlungseingangs-Prüfung) nicht rationalisiert werden kann. Trotzdem bleibt bei mir die Skepsis, ob das Urteil grundlegend etwas ändert, daher meine Wertung ein vorsichtiges -.
- Vertragsauflösung: Juristische Wortklauberei. Urteil ist korrekt iSd Formulierung, aber trotzdem - Wertung ~
Fazit: Ganz ehrlich hab ich mir nach der "großen Ankündigung" wesentlich mehr erwartet. Beim wichtigsten Punkt "Netzabdeckung" hat die Klage voll versagt und der Konsument geht völlig leer aus. Nicht einmal ein Wohnortwechsel war für mich aus dem Urteil ein ersichtlicher Grund. Ein paar kleine Schlachten wurden gewonnen (Stw. Entgelte), wobei für mich da der Krieg noch lange nicht beendet ist. Und der Rest der (Teil)Klagen war nur dazu da, um die Rechtsanwälte nicht verhungern zu lassen - völlige Peanuts - Schade um das (eingescannte) Papier, auf dem es geschrieben ist.
Meine Gesamtwerung zu diesem Urteil: --
Grüße
Stefan
Drei hat ja wie im Hinweis von Mr.Dialer in diesem Thread die AGB bereits angepasst. Wiewohl es sich m.M.n. noch immer um "Querverweise" handelt, bewahrheitet sich schon die von mir befürchtete Vermutung: Eine Umformulierung ändert an der Substanz nichts: auf die Bearbeitungsgebühr wird nicht verzichtet und das Guthaben verfällt auch.Stefan hat geschrieben:- Restguthaben-Verfall: Nicht primär der Verfall des Restguthabens ist für mich das Problem, sondern die Bearbeitungsgebühr(en). Fraglich bleibt für mich, ob nicht durch ein abgeändertes Regelwerk die Gebühren (quasie durch die Hintertür) wieder eingeführt werden können - daher meine Wertung -.
Letztendlich werden sich auch die anderen Netzbetreiber durch alle Instanzen - und das ganze vielleicht 2 oder 3 Mal - solange dumm stellen, bis in 10 Jahren Urteile gefällt sind, die heute keinen mehr interessieren.
Darum mein Appell an den VKI: Bitte unterlasst in Zukunft endlich solche klaglosen Versuche, am Mobilfunkmarkt etwas zu ändern


Informiert bitte die Konsumenten, aber belastet nicht die Gerichte (Steuergelder), die haben wirklich Wichtigeres zu tun...
Grüße
Stefan
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