fällt der 60/30 takt beim handy ? gerichtsentscheidung:
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fällt der 60/30 takt beim handy ? gerichtsentscheidung:
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Das Handelsgericht Wien untersagt dem Mobilfunk-Marktführer Mobilkom Austria in einem erstinstanzlichen Urteil (Aktenzeichen 11 Cg 4/07m), andere als Sekundentakte anzuwenden. Mobilkom Austria und der klageführende Verein für Konsumenteninformation (VKI) bereiten sich nun auf die zweite Instanz vor, da die Mobilkom Rechtsmittel ergreifen wird. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens dürfte zusätzliche Arbeit auf die Telecom-Anbieter zukommen, da aufmerksame Endkunden unter Hinweis auf das Urteil Einspruch gegen ihre Mobilfunk- und Festnetzrechnungen erheben. Sollte die Entscheidung in der höheren Instanz Rechtskraft erlangen, können sie dann die Erstattung der zu Unrecht verrechneten Gebühren verlangen.
Dem Urteil des Wiener Handelsgerichts zu Folge sind längere Takte gleich doppelt rechtswidrig. Zunächst verstoßen sie gegen Paragraf 864a ABGB, der Vertragsbestandteile für unwirksam erklärt, wenn sie ungewöhnlich, überraschend und benachteiligend sind. Das Argument der Mobilkom, die verwendeten Taktlängen von 60 und 30 Sekunden seien üblich, hat das Gericht nicht überzeugt. Diese Modalitäten seien nur zulässig, wenn sie ausdrücklich mit jedem einzelnen Kunden individuell ausgehandelt worden wären. Ein allgemeiner Aufdruck am Vertragsformular sei dafür nicht ausreichend. Gleichzeitig liegt laut Gericht eine "gröbliche Benachteiligung" im Sinne des Paragrafen 897 Absatz 3 ABGB vor, der die beanstandeten Vertragsklauseln ebenfalls nichtig macht. Das Vorbringen des VKI, wonach auch das im Konsumentenschutzgesetz verankerte Transparenzgebot verletzt würde, wurde gar nicht mehr erörtert.
Am österreichischen Markt haben die immer länger werdenden Abrechnungstakte besondere Bedeutung. Während die meisten Festnetzanbieter in den letzten Jahren durch längere Takte versteckt die Preise erhöht haben, sind die Tarife für neue Mobilfunkverträge tendenziell gesunken. Diese Tarifreduktionen wurden jedoch durch immer längere Abrechnungstakte 30/30 relativiert. Die früher üblichen 30/30-Intervalle (30 Sekunden pauschal bei Gesprächsbeginn und danach im 30-Sekundentakt) sind vom Markt verschwunden, nun herrscht ein buntes Gemisch aus 60/30, 60/60 und 90/60.
Vor der Nationalratswahl 2006 hatten die Mobilfunk-Netzbetreiber dem Konsumentenschutzministerium und der Regulierungsbehörde versprochen, Tarife mit Sekundentakt einzuführen. Das Ministerium verzichtete daraufhin auf eine Klage. Bis dahin hatte nur tele.ring gegen einen monatlichen Aufpreis von 10 Euro echte Sekundenabrechnung ermöglicht. Die übrigen Anbieter führten zwar tatsächlich einzelne Tarife mit Sekundentakt ein, die sich jedoch durch geringe Attraktivität auszeichnen. (Daniel AJ Sokolov)/ (sha/c't)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/87713
mfg tszr
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Das Handelsgericht Wien untersagt dem Mobilfunk-Marktführer Mobilkom Austria in einem erstinstanzlichen Urteil (Aktenzeichen 11 Cg 4/07m), andere als Sekundentakte anzuwenden. Mobilkom Austria und der klageführende Verein für Konsumenteninformation (VKI) bereiten sich nun auf die zweite Instanz vor, da die Mobilkom Rechtsmittel ergreifen wird. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens dürfte zusätzliche Arbeit auf die Telecom-Anbieter zukommen, da aufmerksame Endkunden unter Hinweis auf das Urteil Einspruch gegen ihre Mobilfunk- und Festnetzrechnungen erheben. Sollte die Entscheidung in der höheren Instanz Rechtskraft erlangen, können sie dann die Erstattung der zu Unrecht verrechneten Gebühren verlangen.
Dem Urteil des Wiener Handelsgerichts zu Folge sind längere Takte gleich doppelt rechtswidrig. Zunächst verstoßen sie gegen Paragraf 864a ABGB, der Vertragsbestandteile für unwirksam erklärt, wenn sie ungewöhnlich, überraschend und benachteiligend sind. Das Argument der Mobilkom, die verwendeten Taktlängen von 60 und 30 Sekunden seien üblich, hat das Gericht nicht überzeugt. Diese Modalitäten seien nur zulässig, wenn sie ausdrücklich mit jedem einzelnen Kunden individuell ausgehandelt worden wären. Ein allgemeiner Aufdruck am Vertragsformular sei dafür nicht ausreichend. Gleichzeitig liegt laut Gericht eine "gröbliche Benachteiligung" im Sinne des Paragrafen 897 Absatz 3 ABGB vor, der die beanstandeten Vertragsklauseln ebenfalls nichtig macht. Das Vorbringen des VKI, wonach auch das im Konsumentenschutzgesetz verankerte Transparenzgebot verletzt würde, wurde gar nicht mehr erörtert.
Am österreichischen Markt haben die immer länger werdenden Abrechnungstakte besondere Bedeutung. Während die meisten Festnetzanbieter in den letzten Jahren durch längere Takte versteckt die Preise erhöht haben, sind die Tarife für neue Mobilfunkverträge tendenziell gesunken. Diese Tarifreduktionen wurden jedoch durch immer längere Abrechnungstakte 30/30 relativiert. Die früher üblichen 30/30-Intervalle (30 Sekunden pauschal bei Gesprächsbeginn und danach im 30-Sekundentakt) sind vom Markt verschwunden, nun herrscht ein buntes Gemisch aus 60/30, 60/60 und 90/60.
Vor der Nationalratswahl 2006 hatten die Mobilfunk-Netzbetreiber dem Konsumentenschutzministerium und der Regulierungsbehörde versprochen, Tarife mit Sekundentakt einzuführen. Das Ministerium verzichtete daraufhin auf eine Klage. Bis dahin hatte nur tele.ring gegen einen monatlichen Aufpreis von 10 Euro echte Sekundenabrechnung ermöglicht. Die übrigen Anbieter führten zwar tatsächlich einzelne Tarife mit Sekundentakt ein, die sich jedoch durch geringe Attraktivität auszeichnen. (Daniel AJ Sokolov)/ (sha/c't)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/87713
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Hallo Guten Morgen!
jawoll,endlich mal eine Postivte,Hiobsbotschaft!
http://www.heise.de/newsticker/meldung/87713
man ,fragt sich schon,warum es der Marktführer,überhaupt nötig hat,mit falschen Versprechungen,die Leute,bei der Stange zu halten,und dann noch anfängt ,bei der Taktung zu tricksen!
gegen,Tele 2 wurden,überigens auch Klagen ,eingereicht,da die erste Minute,beim Champion Tarif,immer mit 90 Sekunden aberechnet wird,selbst,dann wenn man nur ,ein paar Sekunden telfoniert:(
das,das Gericht,den Marketing,und Tarifmanagern,einen Strich,durch die Rechnung macht ,in Ihrer "Tarifgestaltung",mit dem hat wohl niemand gerechnet!
das die Ta,es auch ständig "verspricht";und es bisher,leider nicht in der Festnetzsparte einhält,obwohl es die Konsumentenschützer,schon seit Jahren,vordern,ist ein anderes Kapitel,wird sich aber,demnächst,wohl auch bald ändern
was,mich allerdings,wundert ist,das ja der Kunde,in den Agbs darauf hingewiesen wird,Tele 2 Champion ,mal ausgenommen,deshalb,kann ich der Argumentation,des Gerichts nicht ganz folgen,den es wird ja dann im eigentlich Sinne,nix "verschwiegen",wenn der Kunde,nicht lesen kann,was er unterschreibt,sollte man doch meinen,das man in einem freien, Markt lebt,wo jeder tasächlich,seine Tarife gestalten kann,wie er eigentlich will,den sonst,ist ja der Markt,nicht mehr so frei,wie er eigentlich sein sollte!
jawoll,endlich mal eine Postivte,Hiobsbotschaft!
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man ,fragt sich schon,warum es der Marktführer,überhaupt nötig hat,mit falschen Versprechungen,die Leute,bei der Stange zu halten,und dann noch anfängt ,bei der Taktung zu tricksen!
gegen,Tele 2 wurden,überigens auch Klagen ,eingereicht,da die erste Minute,beim Champion Tarif,immer mit 90 Sekunden aberechnet wird,selbst,dann wenn man nur ,ein paar Sekunden telfoniert:(
das,das Gericht,den Marketing,und Tarifmanagern,einen Strich,durch die Rechnung macht ,in Ihrer "Tarifgestaltung",mit dem hat wohl niemand gerechnet!
das die Ta,es auch ständig "verspricht";und es bisher,leider nicht in der Festnetzsparte einhält,obwohl es die Konsumentenschützer,schon seit Jahren,vordern,ist ein anderes Kapitel,wird sich aber,demnächst,wohl auch bald ändern

was,mich allerdings,wundert ist,das ja der Kunde,in den Agbs darauf hingewiesen wird,Tele 2 Champion ,mal ausgenommen,deshalb,kann ich der Argumentation,des Gerichts nicht ganz folgen,den es wird ja dann im eigentlich Sinne,nix "verschwiegen",wenn der Kunde,nicht lesen kann,was er unterschreibt,sollte man doch meinen,das man in einem freien, Markt lebt,wo jeder tasächlich,seine Tarife gestalten kann,wie er eigentlich will,den sonst,ist ja der Markt,nicht mehr so frei,wie er eigentlich sein sollte!
Das war auch mein erster Gedanke.Mr.Dailer hat geschrieben:kann ich der Argumentation,des Gerichts nicht ganz folgen,den es wird ja dann im eigentlich Sinne,nix "verschwiegen",wenn der Kunde,nicht lesen kann,was er unterschreibt,
Wo kann man denn gegen den VKI eine Beschwerde einreichen??? Der hat damals schon erreicht, dass bei der TA die Freiminuten und der "BestFriend" weggefallen ist und die Grungebühr trotzdem gleich geblieben ist, oder anders gesagt: Im Sinne der Konsumenten hat er nur Verschlechterungen erreicht - auf so einen Verein kann ich echt verzichten.

Grüße
Stefan
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Hallo Stefan!
was,mir am ganzen System,mißfällt ist,das man sich die Frage stellt,warum,solche Sachen,nie von der Rtr,komentiert,bzw richtig ,reguliert werden,so wie es eigentlich sein,müste,und das ganze immer,über 10 Stellen,und leztendlich ,übers Gericht laufen muß!
so,wie das den Anschein hat,hat das Handelsgericht,wohl den längsten Hebel von allen,den,es pasierte ja auch schon,das einige Rtr Pharagraphen,durch das Ogh,außer Kraft gesetzt wurden
da soll sich noch einer auskennen,in diesem ...
was,mir am ganzen System,mißfällt ist,das man sich die Frage stellt,warum,solche Sachen,nie von der Rtr,komentiert,bzw richtig ,reguliert werden,so wie es eigentlich sein,müste,und das ganze immer,über 10 Stellen,und leztendlich ,übers Gericht laufen muß!
so,wie das den Anschein hat,hat das Handelsgericht,wohl den längsten Hebel von allen,den,es pasierte ja auch schon,das einige Rtr Pharagraphen,durch das Ogh,außer Kraft gesetzt wurden

da soll sich noch einer auskennen,in diesem ...
Und jetzt das ganze noch einmal in einigermaßen leserlichem Deutsch:
Mr.Dailer hat geschrieben:Hallo Stefan!
Was mir am ganzen System missfällt, ist, dass man sich die Frage stellt, warum solche Sachen nie von der Rtr kommentiert bzw. richtig reguliert werden, so wie es eigentlich sein müsste und das ganze immer über 10 Stellen und letztendlich übers Gericht laufen muss!
So wie das den Anschein hat, hat das Handelsgericht wohl den längsten Hebel von allen, denn es passierte ja auch schon, dass einige Rtr Pharagraphen durch das Ogh außer Kraft gesetzt wurden .
Da soll sich noch einer auskennen, in diesem ...
Meiner nicht.Stefan hat geschrieben:Das war auch mein erster Gedanke.Mr.Dailer hat geschrieben:kann ich der Argumentation,des Gerichts nicht ganz folgen,den es wird ja dann im eigentlich Sinne,nix "verschwiegen",wenn der Kunde,nicht lesen kann,was er unterschreibt,
Wie im Artikel richtig geschrieben, werden Vertragsbestimmungen, die grob benachteiligend und "überraschend" sind, mit denen im einzelnen nicht gerechnet werden muss nicht Vertragsbestandteil, sofern der Vertragspartner nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wurde. Ein Hinweis auf die AGB sind nicht ausreichend. Es gelten diese Bestimmungen also nur, wenn sie im einzelnen mit dem Vertragspartner ausgemacht wurden. Die Taktungen werden aber nicht einzeln mit jedem Kunden ausgehandelt...
ABGB § 864a hat geschrieben: Bestimmungen ungewöhnlichen Inhaltes in Allgemeinen
Geschäftsbedingungen oder Vertragsformblättern, die ein Vertragsteil
verwendet hat, werden nicht Vertragsbestandteil, wenn sie dem
anderen Teil nachteilig sind und er mit ihnen auch nach den
Umständen, vor allem nach dem äußeren Erscheinungsbild der Urkunde,
nicht zu rechnen brauchte; es sei denn, der eine Vertragsteil hat
den anderen besonders darauf hingewiesen.
also, dem kann ich nicht ganz folgen. ich bin froh, dass es den vki gibt, denn welcher einzelkunde würde es schon wagen, eine klage gegen einen mobilfunkbetreiber wegen benachteiligender vertragsbestimmungen einzubringen? niemand, der aufwand u. vor allem das finanzielle risiko wären viel zu groß!Stefan hat geschrieben: Wo kann man denn gegen den VKI eine Beschwerde einreichen???....
Im Sinne der Konsumenten hat er nur Verschlechterungen erreicht - auf so einen Verein kann ich echt verzichten.![]()
Grüße
Stefan
um ein positives vki-beispiel zu nennen: der verfall von guthaben bei wertkartenhandys, wenn man sie länger als 1 jahr nicht auflädt, war lange jahre üblich u. wurde auch erst durch eine klage des vki gestoppt.
ob dieser neuerliche "sieg" allerdings verbesserungen bringt, bin ich aber auch neugierig, da die mobilfunkbetreiber sich auf anderen wegen das verlorene geld sicher wieder holen werden.
Das war es auch, was Stefan gemeint hat.klio hat geschrieben:ob dieser neuerliche "sieg" allerdings verbesserungen bringt, bin ich aber auch neugierig, da die mobilfunkbetreiber sich auf anderen wegen das verlorene geld sicher wieder holen werden.
In dem konkreten Fall ging es glaube ich darum, dass die Telekom nur Tarife mit Freiminuten hatte.
Der VKI ist dagegen vorgegangen und hat gemeint, es muss auch eine Lösung geben, bei der man sich keine Freiminuten "erkaufen" muss. Also ein Tarif ohne Freiminuten.
Die Telekom hat daraufhin nichts anderes gemacht, als den günstigsten Tarif ohne Freiminuten bei gleichbleibender Grundgebühr anzubieten, was natürlich nur eine Benachteiligung nach sich ziehen kann.
Ich muss mich selbst korrigieren - Ich habe gehofft, der Begriff "VKI" wird nicht mehr erwähnt... Jetzt is es aber passiert:
Damals hat nicht der VKI geklagt, sondern der VAT (Verband alternativer Telekom-Netzbetreiber). Also an dieser Stelle hab ich dem VKI unrecht getan.
Aber meine Befürchtung ist genau jene, dass dieser "Schachzug" mehr Nachteile als Vorteile bringen wird --- es ist mir europaweit kein Mobilfunkanbieter bekannt, der 1/1 Taktung hat. Selbst in Deutschland, wo sie ca. 15c in alle Netze und gleichzeitig ca. 5c netzintern haben, gibts eine Taktung von etwa 60/1. Die Schweiz hat so ein Mittelding: Da werden bei Sunrise Verbindungen in gewisse Netze bis 5 Sek. als "Kurzverbindungen" (=reduzierter Tarif) verrechnet.
Kurzum, es gibt viele Möglichkeiten, speziell die "Mobilboxfalle" - um die es ja meiner Meinung in erster Linie geht - zu umgehen. Warum muss da gleich aufs Ganze gegangen und eine 1/1 Taktung eingefordert werden
Grüße
Stefan
Damals hat nicht der VKI geklagt, sondern der VAT (Verband alternativer Telekom-Netzbetreiber). Also an dieser Stelle hab ich dem VKI unrecht getan.
Aber meine Befürchtung ist genau jene, dass dieser "Schachzug" mehr Nachteile als Vorteile bringen wird --- es ist mir europaweit kein Mobilfunkanbieter bekannt, der 1/1 Taktung hat. Selbst in Deutschland, wo sie ca. 15c in alle Netze und gleichzeitig ca. 5c netzintern haben, gibts eine Taktung von etwa 60/1. Die Schweiz hat so ein Mittelding: Da werden bei Sunrise Verbindungen in gewisse Netze bis 5 Sek. als "Kurzverbindungen" (=reduzierter Tarif) verrechnet.
Kurzum, es gibt viele Möglichkeiten, speziell die "Mobilboxfalle" - um die es ja meiner Meinung in erster Linie geht - zu umgehen. Warum muss da gleich aufs Ganze gegangen und eine 1/1 Taktung eingefordert werden

Aber nicht bei A1 oder t-mobile...klio hat geschrieben:um ein positives vki-beispiel zu nennen: der verfall von guthaben bei wertkartenhandys, wenn man sie länger als 1 jahr nicht auflädt, war lange jahre üblich u. wurde auch erst durch eine klage des vki gestoppt.

Grüße
Stefan
@Admins
Bitte das copy/paste aus dem 1. Beitrag entfernen (http://www.nicht-von-heise-kopieren.de)!
Das sieht Heise nicht so gerne...
Das sieht Heise nicht so gerne...
Re: @Admins
Also das einzige, was formal verbessert werden könnte, ist das fehlende "Zitat:". Alles andere ist in Ordnung, da die Quelle eindeutig und unmissverständlich angegeben wurde!yesss0681 hat geschrieben:Bitte das copy/paste aus dem 1. Beitrag entfernen (http://www.nicht-von-heise-kopieren.de)!
Das sieht Heise nicht so gerne...
Eine andere Sache ist, ob man einen ganzen Bericht, den sich jeder selbst durchlesen kann, in einem Forum postet.

Grüße
Stefan
doch doch, gerade bei A1: der vki hat nämlich die verfallsklauseln bei b-free eingeklagt u. anfang 2007 auch in letzter instanz beim ogh gewonnen.Stefan hat geschrieben:Aber nicht bei A1 oder t-mobile...klio hat geschrieben:um ein positives vki-beispiel zu nennen: der verfall von guthaben bei wertkartenhandys, wenn man sie länger als 1 jahr nicht auflädt, war lange jahre üblich u. wurde auch erst durch eine klage des vki gestoppt.![]()
Grüße
Stefan
es dürfte somit keinen mobilfunkbetreiber mehr geben, der noch solche verfallsklauseln verwendet.
ob die einforderung der 1/1 taktung letztlich vorteile bringt, weiss ich aber auch auch nicht. die mobilfunkbetreiber werden sich das geld sicher wieder irgendwie zurückholen. dieselbe befürchtung habe ich übrigens auch bei den neuen roaming regelungen - hoffentlich werden da als ausgleich nicht die inlandsgespräche teurer.
Echt jetzt!? Ich hab vor 2 Wochen die B-Free aufgeladen...klio hat geschrieben:doch doch, gerade bei A1: der vki hat nämlich die verfallsklauseln bei b-free eingeklagt u. anfang 2007 auch in letzter instanz beim ogh gewonnen.

Aber wenn das so ist, dann lad ich die Klax im Oktober nicht mehr auf!?
Naja, hoffen wir das Beste ...ob die einforderung der 1/1 taktung letztlich vorteile bringt, weiss ich aber auch auch nicht. die mobilfunkbetreiber werden sich das geld sicher wieder irgendwie zurückholen. dieselbe befürchtung habe ich übrigens auch bei den neuen roaming regelungen - hoffentlich werden da als ausgleich nicht die inlandsgespräche teurer.
Grüße
Stefan
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