Danke für eure Antworten

Moderatoren: Matula, jxj, brus
Soweit ich es von anderen Threads in Erinnerung habe, gilt die Kündigungsfrist.Matula hat geschrieben:Gilt bei einer Portierung trotzdem die Kündigungsfrist (6 Wochen) von T-Mobile?
Also wie ich es verstanden habe, gilt bei Neuaktivierung der Tarif, den ich wähle, also in diesem Fall der Vierneuner.Wenn sie ein bob Startpaket kauft, ist doch der siebener Tarif eingestellt? Muss sie dann noch wechseln und noch einmal 14,90 bezahlen oder kann sie nicht gleich den vierneuner haben?
Also bei Gerhard war es so, dass die Nummer portiert wurde und für die restliche Dauer der Bindung eine neue Nummer auf dem alten Vertrag war.Wann soll sie den Portierungsantrag einreichen, gleichzeitig mit der T-Mobile Kündigung oder erst später?
So ist es. Beim Starterpaket kannst du dir im Gegensatz zu Yesss! gleich aussuchen, was du willst.Stefan hat geschrieben:Also wie ich es verstanden habe, gilt bei Neuaktivierung der Tarif, den ich wähle, also in diesem Fall der Vierneuner.
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