Kontaktaufnahme zu "bob"?????
Moderatoren: Matula, jxj, brus
1. Es ist sicherlich möglich, eine bestehende Nummer auch später zu BOB zu portieren, die Frage ist nur, lässt es BOB auch zu oder akzeptieren sie nur gleichzeitige Anmeldungen.
2. Das sie nur den Bezahlsupport anbieten, haben wir ja schon geklärt.
(es verstößt gegen geltendes Recht als Unternehmen mit Homepage (Online-Shop) keine E-Mail Adresse anzugeben. Also bin ich mal gespannt wann sie eine E-Mail Adresse bei BOB einführen. (die dann automatisch alle Eingänge löscht)
3. Mal schauen, ob sie noch was bringen, den weit unter 30.000 User ist nicht gerade der Bringer .... (obwohl das sie Yesss auf 6,9 Cent gezwungen haben, ist schon als Erfolg zu werten)
mfg stefan
2. Das sie nur den Bezahlsupport anbieten, haben wir ja schon geklärt.
(es verstößt gegen geltendes Recht als Unternehmen mit Homepage (Online-Shop) keine E-Mail Adresse anzugeben. Also bin ich mal gespannt wann sie eine E-Mail Adresse bei BOB einführen. (die dann automatisch alle Eingänge löscht)
3. Mal schauen, ob sie noch was bringen, den weit unter 30.000 User ist nicht gerade der Bringer .... (obwohl das sie Yesss auf 6,9 Cent gezwungen haben, ist schon als Erfolg zu werten)
mfg stefan
Von welchem geltenden Recht sprichst du (Quelle)? Nach deinen Ausführungen würde auch Hofer schon seit Jahren gegen geltendes Recht verstossen, weil dieser nur eMail-Adressen für Geschäftsbeziehungen hergibt, aber nicht für Endverbraucher...europayer hat geschrieben:(es verstößt gegen geltendes Recht als Unternehmen mit Homepage (Online-Shop) keine E-Mail Adresse anzugeben.
Grüße
Stefan
Schätze das ist die Informationspflicht lt. Ecommerce Gesetz.
Hab auf die schnelle nur das hier gefunden (Abschnitt 3): http://www.internet4jurists.at/gesetze/ ... erce01.htm
Hofer gibt im Impressum eine Mailadresse an.
Hab auf die schnelle nur das hier gefunden (Abschnitt 3): http://www.internet4jurists.at/gesetze/ ... erce01.htm
Hofer gibt im Impressum eine Mailadresse an.
Also wenn ein Kontaktformular eine "elektronische Postadresse" ist, dann stimme ich dir zu. Anm.: Für mich kommt ein Kontaktformular nicht in Frage, weil ich meine persönlichen Daten nicht zu deren Marketingzwecken hergebe...tullista hat geschrieben:Informationspflicht lt. Ecommerce Gesetz.
...
Hofer gibt im Impressum eine Mailadresse an.
Aber aus dieser Sicht hat bob noch ein Kontaktformular einzufügen.
Grüße
Stefan
Hast recht Stefan, als "elektronische Postadresse" sehe ich ein Kontaktformular auch nicht. Ich hab nur mail@hofer.at gesehen und das als Mailadresse gewertet.
Das war auf das Kontaktformular vom Hofer bezogen. Bei bob hätte ich da als Kunde keine Probleme, weil die eh schon meine Daten haben...brus hat geschrieben:Du mußt aber deine Daten angeben, wenn du die Vertragsoption haben willst.Stefan hat geschrieben: Für mich kommt ein Kontaktformular nicht in Frage, weil ich meine persönlichen Daten nicht zu deren Marketingzwecken hergebe...
Grüße
Stefan
tullista hat geschrieben:Schätze das ist die Informationspflicht lt. Ecommerce Gesetz.
Hab auf die schnelle nur das hier gefunden (Abschnitt 3): http://www.internet4jurists.at/gesetze/ ... erce01.htm
Hofer gibt im Impressum eine Mailadresse an.
Richtig. mfg stefan
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