Kündigung bei BOB und YESS

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Henry.A
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Kündigung bei BOB und YESS

Beitrag von Henry.A » 23.09.2006, 19:58

Hallo
Ich habe mir das Starterpaket von BOB gekauft und BOB aktiviert. Nun lese ich unter Kurzinfo zum Vertrag: "Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit unter Einhaltung einer einmonatigen Kündi-gungsfrist gekündigt werden." Es ist dort nicht angeführt, dass bestimmte Gründe für eine Kündigung von Seiten BOBs vorliegen müssen. Wenn ich das richtig interpretiere, kann ich also jederzeit gekündigt werden wenn BOB dazu Lust hat. :cry:
Wie ich im Forum an anderer Stelle lesen konnte bekritteln manche, dass YESS in den Vertragsbedingungen eine Kündigung androht, falls innerhalb von 6 Monaten kein Umsatz gemacht wird.
Jetzt muss ich feststellen, dass anscheinend die Vertragsbedingungen von BOB noch ungünstiger sind als bei YESS. Wie ist Eure Meinung dazu?
Henry.A

LisaA6
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re

Beitrag von LisaA6 » 23.09.2006, 20:12

theorie. warum soll ein provider einen zahlenden ku kündigen? :roll:

ich sag mal: kommt nicht vor

Henry.A
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Beitrag von Henry.A » 23.09.2006, 20:15

Hallo
Ich habe erst jetzt bemerkt, dass YESSS mit 3S geschrieben wird. Ich hoffe YESSS verzeiht mir.
Henry.A

jxj
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Beitrag von jxj » 23.09.2006, 20:27

Wie LisaA6 geschreiben hat, das wird fast nie vorkommen. Es ist halt einen Standardklausel bei allen möglichen Verträgen in allen Branchen. Sonst wird ein Anbieter sich ja nicht zurückziehen können, falls er aus dem Geschäft aussteigen will ohne gleich Insolvenz anzumelden.

Henry.A
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Beitrag von Henry.A » 23.09.2006, 20:38

Sicherlich wird man eine zahlenden Kunden nicht ohne weiteres kündigen. Grund für eine Kündigung wäre aber wie bei YESSS, wenn BOB der Umsatz zu gering ist. Das steht zwar nicht wie bei YESSS in den Vertragsbedingungen, wäre aber möglich, wenn kein besonderer Grund angegeben werden muss. Außerdem besteht theoretisch die Möglichkeit, dass BOB die Gebühren ändert (erhöht). Wenn der Kunde damit nicht einverstanden ist wird er gekündigt.
Ich wollte damit feststellen, dass man anscheinend bei BOB nicht besser aufgehoben ist als bei YESSS. Da bei YESSS einige Gebühren günstiger sind als bei BOB habe ich mich wahrscheinlich für den falschen Anbieter entschieden.
Henry.A

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 23.09.2006, 21:49

Also wenn bei Yesss steht, dass nach 6 Monaten ohne Umsatz gekündigt werden kann, heißt das für mich, dass gekündigt wird.

Bei bob ist es - wie schon erwähnt - eine Standartklausel, die auch sein "muss". Andererseits könntest du nie mehr kündigen :!:

Nebenbei gibt es solche Klauseln auch bei unbefristeten Dienstverträgen, aber wenn dich ein Dienstgeber ohne Angaben von Gründen kündigt, kannst du vors Arbeitsgricht gehen.
Da es meines Wissens nach im Mobilfunkbereich noch niemals eine Kündigung eines unbefristeten Vertrages gegeben hat, gibt es wahrscheinlich nicht einmal ein Pendant zum Arbeitsgericht. :wink:

Ach ja:
Henry.A hat geschrieben:Außerdem besteht theoretisch die Möglichkeit, dass BOB die Gebühren ändert (erhöht). Wenn der Kunde damit nicht einverstanden ist wird er gekündigt.
Das kann dir bei jedem Betreiber passieren (Erhöhung Gebühren), allerdings wirst du nicht gekündigt, sondern du hast Anspruch auf ein Sonderkündigungsrecht. Nimmst du das nicht wahr, bleibt dein Vertrag mit erhöhten Gebühren bestehen. Beim Mobilfunk geht das, bei Mietswohnungen aber nicht, selbst wenn es da so eine Klausel gibt... :wink:

Grüße
Stefan

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Beitrag von brus » 23.09.2006, 21:54

Stefan hat geschrieben:Also wenn bei Yesss steht, dass nach 6 Monaten ohne Umsatz gekündigt werden kann, heißt das für mich, dass gekündigt wird.
Ich halte mich mehr an das Wort "kann".
Grüße
Gerhard

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Beitrag von Matula » 23.09.2006, 22:44

Glaube auch nicht, daß Bob Dich kündigt. Aber bei yesss kann man eine Kündigung definitiv verhindern, indem man zumindest EIN kostenpflichtiges Gespräch führt. Dadurch "darf" Dich yesss eigentlich nicht kündigen. Bei Bob kann man eine Kündigung aber nicht verhindern, sondern muß hoffen, daß Bob einem nicht kündigt.
Wie gesagt - rein theoretisch, Bob wird niemand kündigen.

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Beitrag von Stefan » 24.09.2006, 00:20

Was mir gerade noch einfällt: Die AGBs von bob waren damals (als ich sie überflogen habe) auf die € 9,- MGU ausgelegt. Bei jedem (mir bekannten) Tarife, wo eine GG oder MGU zu entrichten ist, gibt es die Klausel "beiderseitiger Kündigungsmöglichkeit" und gerade deswegen wurde so ein Vertrag seitens des Betreibers nicht gekündigt, weil ja der Kunde sowieso monatlich zahlen musste.
Zur Erklärung: Wenn vielleicht ein Kunde nun öfter mal in Zahlungsverzug kommt (Mahnungsaufwand,...), nimmt ein Betreiber im Einzelfall diese Klausel in Anspruch - frei nach dem Motto: nicht jeder Kunde ist ein guter Kunde.

Bei Yesss wurden die AGBs an den "umsatzbefreiten" Tarif angepasst mit den "6 Monaten nicht telefonieren" - Vielleicht ist da so eine Klausel auch weggefallen...


Grüße
Stefan

xanda1976
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Beitrag von xanda1976 » 24.09.2006, 09:24

Hallo!
Wenn man mit den Freiminuten von yesss! telefoniert,welche man beim starterpaket bekommt,werden diese auch zum kostenpflichtigen Umsatz gezählt?Oder muß man die freiminuten verbrauchen und anschließend telefonieren damit der vertrag nicht aufgekündigt werden kann???

bondiko
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Beitrag von bondiko » 24.09.2006, 18:26

xanda1976 hat geschrieben:Wenn man mit den Freiminuten von yesss! telefoniert,welche man beim starterpaket bekommt,werden diese auch zum kostenpflichtigen Umsatz gezählt?Oder muß man die freiminuten verbrauchen und anschließend telefonieren damit der vertrag nicht aufgekündigt werden kann???
Das würde mich jetzt aber auch interessieren. Ich könnte mir vorstellen, dass die Freiminuten nicht zählen, weil man ja mit ihnen keinen Umsatz in der Laufzeit der Vertragsoption gemacht hat. Auf der anderen Seite hieße es, dass man in den ersten sechs Monaten mindestens 30min/Monat telefonieren müsste, um erst einmal die 180 Freiminuten wegzubekommen und dann muss man ja noch eine Minute draufziehen, um wirklich "Umsatz" gemacht zu haben. :roll: :?:

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Beitrag von Matula » 06.10.2006, 21:33

Ich glaube, daß alles als Umsatz zählt, was im Kontomanager aufscheint. Auch Gespräche "auf Guthaben" haben ja Umsatz gemacht, da sie etwas gekostet haben. Wenn Du bei einem Vertrag (z.B. bei Formel10) ein Guthaben hättest (z.B. durch eine Kulanzgutschrift), würde der MGU ja auch erreicht werden wenn Du dementsprechend telefoniert hast, aber trotzdem nichts bezahlst.

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brus
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Beitrag von brus » 07.10.2006, 10:24

Matula hat geschrieben:bei yesss kann man eine Kündigung definitiv verhindern, indem man zumindest EIN kostenpflichtiges Gespräch führt.
Wer yesss im Kästchen liegen hat und selten telefoniert muß sich halt eine Liste mit dem letzten Gesprächen anlegen um nicht die 6 Monatefrist zu verpassen.
So eine Eigenkontrolle ist ja auch bei den meisten internationalen SIM´s wie GlobalSim, TravelSim, Global Termination usw. nötig um nicht den Überblick zu verlieren.
Grüße
Gerhard

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