Sonderkündigungsrecht für alle Telering-Kunden AB SOFORT !!
Moderatoren: Matula, jxj, brus
das kann mir nicht passieren die läuft noch 18 Monate oder so 
Ich warte noch ab was christof heute Abend in seiner vollen Weiseheit dazu spricht wenn mich das zufriedenstellt ist der erste weg morgen zum hofer um ne yess-wertkarte, der zweite zum handygeschäft um die NÜV Info zu besorgen und der dritte auf die Post um alles abzuschicken (inkl auch gleich an RTR)

Ich warte noch ab was christof heute Abend in seiner vollen Weiseheit dazu spricht wenn mich das zufriedenstellt ist der erste weg morgen zum hofer um ne yess-wertkarte, der zweite zum handygeschäft um die NÜV Info zu besorgen und der dritte auf die Post um alles abzuschicken (inkl auch gleich an RTR)
- Cheinzle
- Moderator oder Gottheit !?
- Beiträge: 555
- Registriert: 06.08.2005, 11:43
- Wohnort: Vorarlberg
Grüß Euch,
Ich habe mir nun beide Musterbriefe durchgelesen.
Das Schreiben, in welchem gebeten und ersucht wird, man möge das UMTS-Netz wieder einschalten, schießt meines Erachtens am Ziel deutlich vorbei und eröffnet TR mehr Schlupflöcher, als daß es in eigener Sache nützt.
Der zweite Brief folgenden Inhalts ist ausgezeichnet:
Den ganzen Thread habe ich zugegebenermaßen nicht komplett durchwühlt. Das Wesentliche zu dem Thema wurde gesagt, eine Korrektur möchte ich anbringen: Eine konkludente Zustimmung kann nach ständiger Rechtsprechung nur erfolgen, wenn die Willensäußerung des anderen ausdrücklich oder auffallend war.
Bedeutet konkret: TR teilt mit, daß das UMTS-Netz abgeschaltet wird, ohne Reaktion: Konkludente Zustimmung.
TR teilt es nicht mit, aber stellt es einfach ab: Jemand, der es (laufend) benützt hat, den Mangel bemerkt, eventuell an der Hotline urgiert und dann nicht reagiert, stimmt konkludent zu.
Jemand, der das UMTS-Netz einmal im Jahr benützt, stimmt nicht konkludent zu, weil vermutet wird, daß ihm der Mangel noch gar nicht aufgefallen ist. Ich hoffe, ich konnte das halbwegs verständlich rüberbringen. (Wiener Juristen kennen die Kurzfassung: "Geh, es waret wegen dem Synallagma...
)
Paragraphengrüße,
Christof
Ich habe mir nun beide Musterbriefe durchgelesen.
Das Schreiben, in welchem gebeten und ersucht wird, man möge das UMTS-Netz wieder einschalten, schießt meines Erachtens am Ziel deutlich vorbei und eröffnet TR mehr Schlupflöcher, als daß es in eigener Sache nützt.
Ich erwarte mir eine SoKü? Demnach einen Auspruch durch TR? Da kannst Du warten...Deshalb möchte ich sie dringlich bitten den Dienst bis zum Montag den 25. Sept. 2006 wieder zur Verfügung zu stellen. Wenn ihnen das nicht möglich ist erwarte ich mir eine Sonderkündigung meines Vertrages, um zu einem Betreiber, der UMTS anbietet wechseln zu können.
Ich bitte um Rückmeldung über meine Sonderkündigung.
Der zweite Brief folgenden Inhalts ist ausgezeichnet:
Gesetzlich gedeckt, ABG einwandfrei zitiert, eindeutige Sanktion (=SoKü) ausgesprochen. Ich empfehle, diesen zu verwenden, zwecks Verwaltungsvereinfachung aber oben noch Handy-Nummer und Kundennummer anzuführen.Sehr geehrte Damen und Herren!
Da ich als tele.ring – Kunde automatisch für UMTS freigeschaltet war (siehe Telering – Dienstebeschreibung bei Vertragsabschluss, liegt auch als PDF-Screenshot vor)
“Was kostet UMTS?
Alle tele.ring Kunden sind automatisch für UMTS freigeschaltet. Die Sprachtelefonie wird entsprechend des jeweils gewählten Mobiltarifs vergebührt.
Beispiel:
Sie haben den Tarif Formel 10 gewählt und telefonieren netzintern via UMTS, dann bezahlen Sie 1 Cent pro Minute.”
bedeutet die Abschaltung des UMTS Netzes eine Änderung der Leistungsbeschreibung die nicht ausschließlich begünstigend für mich ist. Bezug nehmend auf Punkt 3.2 ihrer AGB kündige ich hiermit meinen Vertrag mit Ihrem Unternehmen fristlos wobei die Bestimmungen betreffend des Zeitpunkts der Kündigung in Punkt 3.2 wirkungslos sind, da sie es verabsäumt haben gemäß 3.1 ihrer AGB sowie §25 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz die Änderung der Leistungsbeschreibung mindestens einen Monat im voraus mitzuteilen und mich auf mein Kündigungsrecht hinzuweisen. Bitte beachten Sie auch die zugehörigen Strafbestimmungen unter §109 Abs. 4 Telekommunikationsgesetz.
Mit der Bitte um rasche Erledigung und
mit freundlichen Grüßen
Vorname Nachname
Den ganzen Thread habe ich zugegebenermaßen nicht komplett durchwühlt. Das Wesentliche zu dem Thema wurde gesagt, eine Korrektur möchte ich anbringen: Eine konkludente Zustimmung kann nach ständiger Rechtsprechung nur erfolgen, wenn die Willensäußerung des anderen ausdrücklich oder auffallend war.
Bedeutet konkret: TR teilt mit, daß das UMTS-Netz abgeschaltet wird, ohne Reaktion: Konkludente Zustimmung.
TR teilt es nicht mit, aber stellt es einfach ab: Jemand, der es (laufend) benützt hat, den Mangel bemerkt, eventuell an der Hotline urgiert und dann nicht reagiert, stimmt konkludent zu.
Jemand, der das UMTS-Netz einmal im Jahr benützt, stimmt nicht konkludent zu, weil vermutet wird, daß ihm der Mangel noch gar nicht aufgefallen ist. Ich hoffe, ich konnte das halbwegs verständlich rüberbringen. (Wiener Juristen kennen die Kurzfassung: "Geh, es waret wegen dem Synallagma...

Paragraphengrüße,
Christof
Manche Leute haben das mit der Demokratie einfach falsch verstanden: Man darf eine Meinung haben und sie sagen. Man muß nicht. Ich wäre sehr froh, wenn sich das endlich mal herumsprechen würde.
@Christof:
Und was ist damit, dass Telering sagte, "der Dienst wird ja 2007 wieder verfügbar, somit ist es ja nur "vorübergehend" "... Hätten sie da eine Chance (bei der RTR, vor Gericht,...)?
War ziemlich am Anfang vom Thread eine der ersten Aussagen von TR, als sich noch nicht alternative Angebote machten (Tarifwechsel, t-mobile UMTS,...)
Grüße
Stefan
Und was ist damit, dass Telering sagte, "der Dienst wird ja 2007 wieder verfügbar, somit ist es ja nur "vorübergehend" "... Hätten sie da eine Chance (bei der RTR, vor Gericht,...)?
War ziemlich am Anfang vom Thread eine der ersten Aussagen von TR, als sich noch nicht alternative Angebote machten (Tarifwechsel, t-mobile UMTS,...)
Grüße
Stefan
- Cheinzle
- Moderator oder Gottheit !?
- Beiträge: 555
- Registriert: 06.08.2005, 11:43
- Wohnort: Vorarlberg
Interessiert nicht. Die AGB räumen TR keine Option zur temporären oder "vorübergehenden" Einschränkung ein, im übrigen stehen einer solchen Argumentation zwingende gesetzliche Normen entgegen.Stefan hat geschrieben:@Christof:
Und was ist damit, dass Telering sagte, "der Dienst wird ja 2007 wieder verfügbar, somit ist es ja nur "vorübergehend" "... Hätten sie da eine Chance (bei der RTR, vor Gericht,...)?
Wenn es drin stehen würde, verstieße das wiederum gegen die ständige Rechtsprechung zur Sittenwidrigkeit.
Argumentieren kann man viel - damit durchkommen werden's nicht.
Christof
Manche Leute haben das mit der Demokratie einfach falsch verstanden: Man darf eine Meinung haben und sie sagen. Man muß nicht. Ich wäre sehr froh, wenn sich das endlich mal herumsprechen würde.
Nummer parken.
Ich werd morgen zum Hofer gehen, mir ne yess karte holen, von tele.ring das NÜV formular holen und das gleich an yess faxen wegen portierung. und auch morgen gleich die briefe an tr und rtr loschicken.
wenn ich mal den NÜV Zettel in der Hand hab können sie mir meine Nummer (war ursprünglich mal von one hab ich schon sehr lange) eh nicht mehr bösartig vorenthalten?
Ich werd morgen zum Hofer gehen, mir ne yess karte holen, von tele.ring das NÜV formular holen und das gleich an yess faxen wegen portierung. und auch morgen gleich die briefe an tr und rtr loschicken.
wenn ich mal den NÜV Zettel in der Hand hab können sie mir meine Nummer (war ursprünglich mal von one hab ich schon sehr lange) eh nicht mehr bösartig vorenthalten?
Ich mach das mal so jetzt...
Wortlaut des Briefs an die RTR:
"Sehr geehrte Damen und Herren!
Beigelegtes Schreiben ging heute mit eingeschriebenem Brief an tele.ring. Ich bitte um Kenntnisnahme Ihrerseits und um Unterstützung in dieser Angelegenheit, sollte es, wie leider auf Grund von Gesprächen mit anderen Betroffenen zu erwarten, in dieser Angelegenheit zu Ablehnung meiner durch AGB, Telekommunikationsgesetz und Konsumentenschutzgesetz gesicherten Rechte kommen."
Riskiert doch wenn ihr kündigt auch wenigstens die 55cent für einen normalen Brief an die RTR, wenn dort mehrere davon eintrudeln werden die vll auch mal wach.
LG Gerhard
Wortlaut des Briefs an die RTR:
"Sehr geehrte Damen und Herren!
Beigelegtes Schreiben ging heute mit eingeschriebenem Brief an tele.ring. Ich bitte um Kenntnisnahme Ihrerseits und um Unterstützung in dieser Angelegenheit, sollte es, wie leider auf Grund von Gesprächen mit anderen Betroffenen zu erwarten, in dieser Angelegenheit zu Ablehnung meiner durch AGB, Telekommunikationsgesetz und Konsumentenschutzgesetz gesicherten Rechte kommen."
Riskiert doch wenn ihr kündigt auch wenigstens die 55cent für einen normalen Brief an die RTR, wenn dort mehrere davon eintrudeln werden die vll auch mal wach.
LG Gerhard
das werden sie dir nahelegen - die versuchen eben zw. betreibern & kunden zu schlichten ...Nachteule hat geschrieben:na da bin ich ja mal gespannt, ob RTR in dieser Sache etwas erreicht - oder ob man mir womöglich nahelegt, auf den von tele.ring angebotenen Kuhhandel (gratis Umstieg auf Ätsch) einzugehen...
ob du hart bleiben willst, musst du selber wissen.
so hab ich es jedenfalls gemacht, als es bei mir wegen falscher rechnung gegen t-mobile ging.
letztlich hat die rtr nach dem gesetz entschieden für mich!
ihr schlichtungsvorschlag von vorher war dann einerlei.
eine lange verfahrensdauer kann dir nicht nachteilig angerechnet werden, wenn sich rausstellt, dass du im recht bist.zbled hat geschrieben:Wahrscheinlich wird meine MVD schon vorbei sein, wenn es endlich eine Einigung gibt
ich verweise noch mal auf meine ansicht, dass rückwirkend per 31.8. gekündigt werden kann, weil t.r das abschalten nicht bereits im juli mitgeteilt hat!
ab sep. würde ich nur noch gesprächsentgelte zahlen, keine gg/mgu.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast