Hallo! Ich hab mir gerade meinen Vertrag nochmal genau durchgesehen, den ich vor knapp 2 Wochen mit One abgeschlossen habe (4 zu 0 Tarif) und da ist mir was aufgefallen.
Der Vertrag ist vom Händler nicht unterzeichnet. Jetzt würde ich gerne wissen, ob das sonst auch noch bei irgendjemand der Fall ist? Ist der Vertrag überhaupt rechtskräftig, wenn er nur von mir und nicht von One unterschrieben wurde? Und wie sieht es da mit diveresen Rechtsansprüchen aus? Kann man den Vertrag nachträglich unterzeichnen lassen?
Wäre toll, wenn jemand Infos zu diesem Thema hätte...
mfg globetrotter
Vertrag vom Händler nicht unterschrieben - ungültig?
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Re: Vertrag vom Händler nicht unterschrieben - ungültig?
Der Vertrag muss von ONE nicht unterschrieben werden.globetrotter hat geschrieben:Hallo! Ich hab mir gerade meinen Vertrag nochmal genau durchgesehen, den ich vor knapp 2 Wochen mit One abgeschlossen habe (4 zu 0 Tarif) und da ist mir was aufgefallen.
Der Vertrag ist vom Händler nicht unterzeichnet. Jetzt würde ich gerne wissen, ob das sonst auch noch bei irgendjemand der Fall ist? Ist der Vertrag überhaupt rechtskräftig, wenn er nur von mir und nicht von One unterschrieben wurde? Und wie sieht es da mit diveresen Rechtsansprüchen aus? Kann man den Vertrag nachträglich unterzeichnen lassen?
Wäre toll, wenn jemand Infos zu diesem Thema hätte...
Sobald deine SIM-Karte (o.ae.) funktioniert, bzw. du auch eine Auftragsbestätigung bekommen hast, ist der Vertrag "schlüssig" zustandegekommen.
Verträge können u.a. zustandekommen:
- schriftlich (zB durch eine Anmeldung)
- mündlich (auch wenn du telefonisch was bestellst, ist das gültig)
- schlüssig (wenn du beim Billa einkaufen gehst, brauchst gar nicht reden mit der Kassiererin; und unterschreiben soweiso nicht)
Der Händler von ONE darf den Vertrag nicht unterschreiben, weil er schlicht keine Zeichnungsberechtigung für die ONE GmbH hat.
Georg Hitsch
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Richtig. Für Interessierte:
§ 863 ABGB:
(1) Man kann seinen Willen nicht nur ausdrücklich durch Worte und allgemein angenommene Zeichen (= Unterschrift, Stempel, etc. Anm. meiner Wenigkeit); sondern auch stillschweigend und durch Handlungen erklären, welche mit Überlegung aller Umstände keinen vernünftigen Grund, daran zu zweifel, übrig lassen.
Heißt auf den konkreten Sachverhalt umgeschrieben:
Man kann einen Mobilfunkvertrag nicht nur durch eine Unterschrift abschließen, sondern auch einfach durch Übernahme der Simkarte und deren Freischaltung durch den Provider.
Christof
§ 863 ABGB:
(1) Man kann seinen Willen nicht nur ausdrücklich durch Worte und allgemein angenommene Zeichen (= Unterschrift, Stempel, etc. Anm. meiner Wenigkeit); sondern auch stillschweigend und durch Handlungen erklären, welche mit Überlegung aller Umstände keinen vernünftigen Grund, daran zu zweifel, übrig lassen.
Heißt auf den konkreten Sachverhalt umgeschrieben:
Man kann einen Mobilfunkvertrag nicht nur durch eine Unterschrift abschließen, sondern auch einfach durch Übernahme der Simkarte und deren Freischaltung durch den Provider.
Christof
Manche Leute haben das mit der Demokratie einfach falsch verstanden: Man darf eine Meinung haben und sie sagen. Man muß nicht. Ich wäre sehr froh, wenn sich das endlich mal herumsprechen würde.
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