ONE-Vertragskuendigung

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swedy
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ONE-Vertragskuendigung

Beitrag von swedy » 13.04.2006, 11:30

Ich habe seit etwa September 2005 einen 18-monatigen Vertrag bei ONE. Ich wollte ihn urspruenglich auslaufen lassen und dann kuendigen.

Nun habe ich zufaellig - und gut versteckt - auf der ONE-Homepage (unter AGB/Entgeltaenderungen) entdeckt, dass ONE fuer bestehende Kunden einige Entgelte ab 15. Mai erhoeht, z.B. Mahngebuehr pro Mahnung 7.- Euro (statt bisher 5,50 Euro), Wunschrufnummer 20.- Euro (statt bisher 0.- bzw. 15.- Euro) usw.

Als Hinweis steht dann auch noch unten: "Fuer die vor dem 15.3.2006 geschlossene Vertraege hat der Kunde bei fuer ihn nicht ausschliesslich beguenstigenden Aenderungen das Recht, den Vertrag bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Aenderungen zu kuendigen, der Vertrag endet diesfalls mit Wirksamwerden der Aenderungen."

Fuer alle, die das PDF-Dokument nicht auf der ONE-Homepage finden koennen, ist hier ein Direktdownload moeglich (auf ONE-Homepage keine Direktverlinkung moeglich): http://www.filegone.com/e8kk

Nun meine Frage(n) an Experten: Kann ich den Vertrag jetzt (ausserordentlich) kuendigen, obwohl er noch einige Monate laeuft? Ist eine Rufnummermitnahme in diesem Fall moeglich? Ausserdem habe ich nach dem 15.3. eine Tarifumstellung (ohne Vertragsverlaengerung) bei ONE vorgenommen. Ist das vielleicht diesbezueglich relevant?

Danke!
Zuletzt geändert von swedy am 13.04.2006, 15:16, insgesamt 1-mal geändert.

ray81
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Beitrag von ray81 » 13.04.2006, 12:47

Naja, sie machen in den Änderungen darauf aufmerksam, dass man kündigen kann! Hast du bei der Tarifumstellung die neuen AGB akzeptiert!?
Du kannst auch bei einer außerordentlichen Kündigung die Rufnummer portieren!
Kündige einfach, entweder eingeschrieben oder gib die Kündigung in einem Shop ab und lass dir eine Kopie davon gegenzeichnen, dann wirst du sehen, wie sie sich verhalten!

Gruß Ray

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 13.04.2006, 13:22

@swedy,

einfach zu kündigen und zu schauen, was passiert, würde ich nicht machen: Bsp. A1: Es ist möglich, vorzeitig zu kündigen und es wird auch brav mit Bestätigungsschreiben akzeptiert, nur werden bei der Schlussrechnung stillschweigend die offenen Entgelte/Beträge/Penalen verrechnet, aber dann ist es schon zu spät...

Bei einem Tarifwechsel ist es gut möglich, dass auch die neuen AGBs gelten, aber der Vetragsabschluss ist vor 15.3.06 gewesen --- wissen tu ich es nicht.

Am besten, du frags einmal an der Hotline, ob du ordentlich kündigen kannst, da du mit den neuen AGBs nicht einverstanden bist; die Hotline müsste das im Computer abgespeichert haben, ob das geht.


Grüße
Stefan

ray81
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Beitrag von ray81 » 13.04.2006, 13:44

Ich meine mit kündigen, nicht einfach kündigen, sondern auf die Tarif-Änderungen bezugnehmend kündigen!
Penale müssen nicht stillschweigend hingenommen werden!
Und dass man von diversen Hotlines nicht immer korrekte Auskünfte bekommt, ist auch oft der Fall!

Gruß Ray

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Beitrag von swedy » 13.04.2006, 15:15

ray81 hat geschrieben:Hast du bei der Tarifumstellung die neuen AGB akzeptiert!?
Die Tarifumstellung habe ich telefonisch via Service Team gemacht, ohne irgendwas zu unterzeichnen (dass ich die neuen AGBs akzeptiere). Oder habe ich sie "stillschweigend angenommen"?

Wobei ich glaube gar nicht, dass es jetzt neue AGBs gibt, sondern nur eine (nicht ausschliesslich den Kunden beguenstigende) Entgeltaenderung.

europayer
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Beitrag von europayer » 13.04.2006, 19:01

Eine So Kü ist möglich, aber da du eine Tarifumstellung leider nach dem 15.03. 2006 gemacht hast, hast du die neuen Tarife / Entgeltbestimmungen für diverse Sonderleistungen akzeptiert, d.h.: du hast dem zugestimmt, ohne es zu wissen. Deshalb kannst du keine SoKü (Sonderkündigung) machen.

Den ONE hat dir die Informationen bereitgestellt, im Internet veröffentlicht, zB.: über die RTR, es obliegt dem Kunden sich vorher zu informieren, gemein aber rechtlich sind sie damit abgesichert


(Fuer die vor dem 15.3.2006 geschlossene Vertraege hat der Kunde bei fuer ihn nicht ausschliesslich beguenstigenden Aenderungen das Recht, den Vertrag bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Aenderungen zu kuendigen, der Vertrag endet diesfalls mit Wirksamwerden der Aenderungen.") = Die Antwort hast du jetzt selbst geliefert.

Mit freundlichen Grüssen

Stefan

Matula
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Beitrag von Matula » 15.04.2006, 01:10

@europayer: Und wenn er keinen Tarifwechsel gemacht hätte? Könnte er dann außerordentlich kündigen (trotz 18-Monats-Bindung)? Würde mich nämlich prinzipiell interessieren...

Also, Leute: Wer one hat, bis 15.05. noch schnell eine Gratis-Wunschnummer sichern!

europayer
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Beitrag von europayer » 15.04.2006, 17:37

Ja, eine Sonderkündigung wäre dann möglich und ist völlig kostenlos, d.h.: selbst wenn man erst am 14. 03. 2006 ein One Handy angemeldet hat, kann man bei der Bekanntgabe neuer Konditionen, in diesem Fall der 15te, nächsten Tag sofort wieder kündigen und das Handy behalten.

Es werden lediglich die Verbindungsentgelte und Grundgebühren bis zum Inkrafttreten der neuen (Service-)Entgelte verrechnet, in diesem Fall bis zum 15.05.2006.

Nachteil, man muss sein gesamtes Kundenkonto auflösen, d.h.: man kann nicht einzelne Verträge kündigen sondern es werden alle Rufnummern des Kunden abgeschaltet.

Mit freundlichen Grüssen

stefan

John Doe
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Beitrag von John Doe » 26.04.2006, 22:27

was auch klar ist - schliesslich kannst du ja die agb's nicht für einen teil deines vertrages akzeptieren und für einen teil nicht.

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