Alles, was es sonst noch zu zum Thema "Telefonieren und Surfen" sagen gibt
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Johannes
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Beitrag
von Johannes » 11.12.2005, 21:18
Neinsager hat geschrieben:Ich hätte in diesem Zusammenhang nur GERNE gewusst, in welcher Weise der mündlich errichtete Vertrag bzw. dessen Zustandekommen im Einzelfall dokumentiert wird.
Gähn, steht alles schon auf den Seiten 1-3, dann nimmt der Stuss von den Hauptschul-Drop-outs überhand.
Also: Wenn du mit "dokumentiert" meinst durch ein "Dokument (=Schriftstück)" belegt, dann ist die Antwort: gar nicht. Im Gegenteil liegt es geradezu im Wesen eines mündlichen Vertrages, dass er (außer im Wissen der beteiligten Parteien und allfälliger Zeugen) undokumentiert ist. Auf seine Gültigkeit hat das keinen Einfluß.
Wenn wir zwei einen mündlichen Vertrag schließen und die Sache vor Gericht kommt, dann müssen wir nur beide wahrheitsgetreu aussagen und schon weiß der Richter, was Inhalt des Vertrags war. Natürlich, wenn du lügst, hab ich möglicherweise ein Problem (wobei der Richter dir oder mir glauben kann). Aber auch wenn du lügst ist der Vertrag gültig, wenn auch vielleicht nicht beweisbar oder durchsetzbar. Du weißt ja dann am besten, dass du gelogen hast.
In der täglichen Realität hat der alte Lehrer vom mental-heli also ganz recht, zumindest wenn man annimmt, dass es einen Haufen Lügner in der Welt gibt. Jedenfalls aber gibt's einen Haufen Dumpfköpfe, die die Kategorie "Gültigkeit" nicht von "Beweisbarkeit" zu unterscheiden wissen.
Neinsager scheint ziemlich dumm zu sein!
Er versteht unter "Beweisbarkeit" offenbar bzw. ausschließlich nur eine Beweisbarkeit in Form eines Schriftstückes! Dass ich unter Beweisbarkeit nicht nur die Schriftlichkeit verstehe, scheint dem Neinsager entgangen zu sein!
ad Unterschied zwischen "Gültigkeit" und "Beweisbarkeit":
Falls es Dich beruhigt, ich bin als Finanzrichter in Abgabensachen mit dieser Unterscheidung bestens vertraut.
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Johannes
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Beitrag
von Johannes » 11.12.2005, 21:30
@NEINSAGER:
Die bislang schier endlose Diskussion zeigt, dass Neinsager zwischen
- Gültigkeit und
- Beweisbarkeit
nicht unterscheiden will bzw. kann. Beides ist meines Erachtens bedenklich!
Die Grundsätze der "freien Beweiswürdigung" zu zitieren, kann ich mir in diesem Zusammenhang wohl ersparen, oder?
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Neinsager
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Beitrag
von Neinsager » 16.12.2005, 20:23
Johannes, was soll ich sagen? Du teilst zwar vollkommen meine Meinung in dieser Diskussion, bist aber so unfassbar blöd, dass du glatt verwechselst, wer welche Position vertreten hat!
Weisst, der Mental-Heli und der Dampfplauder-Stefan haben zwar erhebliche Schwächen beim Schreiben, aber das Lesen hat bei denen noch einigermaßen hingehaut. Du "Finanzrichter" (bruhaha!) tust dir dabei aber offenbar ein bisserl schwer.
Also nochmal und das ist was ich hier von Anfang an vertreten hab: Beweisbarkeit und Gültigkeit sind zwei Paar Schuh; dass ein Rechtsgeschäft vor Gericht nicht oder schwer beweisbar ist, ändert nichts an dessen Gültigkeit.
Vielleicht blätterst ein wenig zurück auf die ersten Seiten in diesem Thread und nimmst dir zum Lesen gaaaaanz viel Zeit. Und bevor du wieder jemanden beschimpfst, fragst dich dreimal, ob du eigentlich verstanden hast, was du da kritisierst, G'scheiterl.
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Tele2Agent
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von Tele2Agent » 20.12.2005, 19:25
Hallo Freunde!!!
Einmal zu mir: Ich arbeite für Tele2 an der Hotline, das heisst ihr kommt unter umständen zu mir wenn ihr anruft!! Soviel dazu
Mündliche Verträge sind rechtlich abgesichert, da die TA wenn wir eine Tonbandaufnahme machen und die preselection veranlassen diese auch abhört! Fragt ich bitte nicht wie genau das jetzt alles vorsich geht denn dazu weiss ich leider auch nicht mehr!!
Bei Fragen steh ich gern zur Verfügung
*****Tele2*****
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Stefan
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Beitrag
von Stefan » 20.12.2005, 20:50
Schön, dass immer wieder jemand etwas "Neues" zu diesem Thema weis...
Jetzt wird es mal Zeit, diesen Thread zu schließen...
Grüße
Stefan
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brus
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Beitrag
von brus » 22.12.2005, 10:09
Stefan hat geschrieben:Schön, dass immer wieder jemand etwas "Neues" zu diesem Thema weis...
Jetzt wird es mal Zeit, diesen Thread zu schließen...
Grüße
Stefan
Wird gemacht.
Grüße
Gerhard
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