Mündliche Verträge gültig?
Moderatoren: Matula, jxj, brus
"extrem wechselhafte sache". ich meinte damit die tarife. ständig irgend eine änderung, was ich so mitbekomme.
ich hab zb ein one-wertkartenhandy u ein yess-handy u festnetz. bei one-fixanmeldung bekäme ich 25% auf grundgebühr (wegen chello). deshalb überlegte ich. ich hätte also das letzte halbe jahr nehmen müssen u rechnen. dazu brauch ich wahrs. eine woche gggg. deshalb bis jetzt hinausgeschoben.
oder festnetz abmelden und die ersparte grundgebühr in eine höhere handygrundgebühr stecken... und in 6 monaten ist schon wieder alles anders.
ich mein, bringts das echt, so ganz genau u auf dem letzten stand zu analysieren? und wenn man sich ständig änderungen ergeben, müsste man ja immer die konsequenzen ziehen... ergo kann i mir ned vorstellen, was du konkret davon profitierst. ok, dein altruismus gggg, andere profitieren. da müsstest aber bei jedem die telefongewohnheiten .. usw. ...
ich hab zb ein one-wertkartenhandy u ein yess-handy u festnetz. bei one-fixanmeldung bekäme ich 25% auf grundgebühr (wegen chello). deshalb überlegte ich. ich hätte also das letzte halbe jahr nehmen müssen u rechnen. dazu brauch ich wahrs. eine woche gggg. deshalb bis jetzt hinausgeschoben.
oder festnetz abmelden und die ersparte grundgebühr in eine höhere handygrundgebühr stecken... und in 6 monaten ist schon wieder alles anders.
ich mein, bringts das echt, so ganz genau u auf dem letzten stand zu analysieren? und wenn man sich ständig änderungen ergeben, müsste man ja immer die konsequenzen ziehen... ergo kann i mir ned vorstellen, was du konkret davon profitierst. ok, dein altruismus gggg, andere profitieren. da müsstest aber bei jedem die telefongewohnheiten .. usw. ...
Siehst du, und wir machen hier eine Schnellanalyse. Wenn du Festnetz ausschließlich fürs Telefonieren brauchst und gar nicht über alternative Privatanbieter "CallByCall" telefonierst, kann es günstiger sein, One anzumelden. Da ich mich bei Kombi von One und Chello zuwenig auskenne, schreib ich einfach mal meine Gedanken:soiss hat geschrieben:ich hab zb ein one-wertkartenhandy u ein yess-handy u festnetz. bei one-fixanmeldung bekäme ich 25% auf grundgebühr (wegen chello). deshalb überlegte ich.
Du meldest Festnetz ab (Ersparnis € 15,98 im Monat) und meldest One 699 mit Option Festnetz (5c inst Festnetz) an (Kosten bei 25%igen Rabatt € 8,99). Ins Ausland kannst du mit One-Telefon über Anbieter Mitacs ab 7,9c telefonieren (wesentlich billiger als bei der Telekom).
Somit hat du rund € 7,- Ersparnis bei noch relativ moderaten Telefonkosten ins Festnetz. In andere Mobilnetze telefonierst du über Yess (die hast du ja ohnehin).
Sobald du deine nächste TA-Rechnung bekommst kannst du kontrolliere: Ist der Rechnungsbetrag (für 2 Monate!) um die € 40,-, zahlt sich ein Wechsel auf jeden Fall aus.
Wenn du uns noch genauere Informationen über dein Telefonierverhalten gibts, ersparen wir dir 3 Stunden Rechenarbeit mit 10min Aufwand und du sparst dir im Jahr im besten Fall € 80,- und mehr.
Und solche großen Änderungen wird es in deinem Fall die nächsten 6 Monaten nicht geben, dass du keine Ersparnisse hast - und wenn es nur € 40,- sind, ist es auch ein Geld.
Generelle Änderungen mach ich auch nicht regelmäßig, aber als aktuelles Beispiel hat jemand gepostet, dass der CallThrough-Anbieter BilligTalk (ohne Anmeldung verwendbar) österr. Handys um 6,8c anbietet. Ohne diese Information hätte ich das nicht gewusst. Nun wähle ich einfach die Vorwahl 0810 177 177 vor, danach die Mobilnummer, und hab mir diesen Monat sicher € 3,- gespart, ohne was an meinen Gewohnheiten geändert zu haben.und wenn man sich ständig änderungen ergeben, müsste man ja immer die konsequenzen ziehen... ergo kann i mir ned vorstellen, was du konkret davon profitierst.
Anm.: Diese Information kann ich natürlich auch wieder weitergeben, bin dadurch am neuesten Stand und behalte den Durchblick in dieser "extrem wechselhaften Sache".
Das hat Altruismus so ansich.ok, dein altruismus gggg, andere profitieren.

Im eigenen Interesse sollten es dem Fragenden die 5min wert sein, uns seine Gewohnheiten zu sagen. Bei möglichen Ersparnissen wie in deinem Fall von vielleicht € 80,- im Jahr steht das durchaus dafür.da müsstest aber bei jedem die telefongewohnheiten .. usw. ...
Grüße
Stefan
@sk: sk ist ein vollidiot der ersten stunde. der besteht jeden test aus seiner sicht. das ist bei gott nicht beleidigend gemeint. ist nur meine meinung, die ich neinsager kundtue.Neinsager hat geschrieben:sk hat als einziger von der Truppe den Turing-Test bestanden! Er hat mich eindeutig als unmenschliche Maschine identifiziert.du sollst endlich zugeben, dass trotzdem deine Bemühungen, Stefan ist mit seinem /Menschlichen/ Argumentationen, dir gegenüber überlegt.
Viel gratulieren du!
@stefan: werde mal nachschauen, welche konkreten spesen ich habe. du scheinst ja tatsächlich die höhere math. der telefonrechnung zu verstehen. danke bisher.
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ich bin zwar nicht angesprochen, aber trotzdem:
bis Ende 2004 war ein mündliches testament gültig, wenn es zeugen gegeben hat
soweit ich weiß 3 (nicht erbberechtigte natürlich). und wenn mehr als einer davon schon tot sind, gilt das mündliche testament nicht mehr. so ungefähr war das, obs hier auch ne beschränkte gültigkeit gegeben hat,w eiß ich nicht mehr.
seit 2005 is das anders, da gilts nur noch bei unmittelbarer lebensgefahr, oder verlustes der testierfähigkeit. müssen übrigens aber auch 2 zeugen bestätigen können, wenn es jemand, den der tod betrifft verlangt.
ahja, und gilt natürlich nur 3 monate, also wenn z.b. derjenige überlebt oder testierfähig bleibt, hats nach 3 monaten keine gültigkeit mehr, also sollte unbedingt dann ein schriftliches gemacht werden
und auch das hab ich in pol gelernt, von dem äußerst klugen lehrer der uns immer wieder gesagt hat, keine mündlichen verträge, wenns um was geht was wichtig ist, weil sie grundsätzlich nicht gelten sofern es keine zeugen gibt
aber wir wollen das thema nicht mehr aufwärmen.
und jetzt mach mich wieder zur sau, neinsager mit deinen sämltichen nicks, diesmal ziehst du auch wieder den kürzeren
bis Ende 2004 war ein mündliches testament gültig, wenn es zeugen gegeben hat

seit 2005 is das anders, da gilts nur noch bei unmittelbarer lebensgefahr, oder verlustes der testierfähigkeit. müssen übrigens aber auch 2 zeugen bestätigen können, wenn es jemand, den der tod betrifft verlangt.
ahja, und gilt natürlich nur 3 monate, also wenn z.b. derjenige überlebt oder testierfähig bleibt, hats nach 3 monaten keine gültigkeit mehr, also sollte unbedingt dann ein schriftliches gemacht werden

und auch das hab ich in pol gelernt, von dem äußerst klugen lehrer der uns immer wieder gesagt hat, keine mündlichen verträge, wenns um was geht was wichtig ist, weil sie grundsätzlich nicht gelten sofern es keine zeugen gibt

und jetzt mach mich wieder zur sau, neinsager mit deinen sämltichen nicks, diesmal ziehst du auch wieder den kürzeren

Neinsager hat geschrieben:Stefan!
Probiers mal im RIS. Unter § 883 ABGB kommt das raus:
Form der Verträge.
§ 883. Ein Vertrag kann mündlich oder schriftlich; vor Gerichte
oder außerhalb desselben; mit oder ohne Zeugen errichtet werden.
Diese Verschiedenheit der Form macht, außer den im Gesetze
bestimmten Fällen, in Ansehung der Verbindlichkeit keinen
Unterschied.
@Neinsager:
Ich hätte in diesem Zusammenhang nur GERNE gewusst, in welcher Weise der mündlich errichtete Vertrag bzw. dessen Zustandekommen im Einzelfall dokumentiert wird.
Insbesondere wäre in diesem Zusammenhang von Interesse, in welcher Weise jetzt im Falle der "TELE2UTA" das Zustandekommen eines mündlichen Vertrages dokumentiert werden könnte!
Kannst Du diese Frage zufriedenstellend beantworten, müsste sich jedwede weitere Diskussion zwischen Dir und Stefan (samt anderen Beteiligten) erübrigen!
Gähn, steht alles schon auf den Seiten 1-3, dann nimmt der Stuss von den Hauptschul-Drop-outs überhand.Ich hätte in diesem Zusammenhang nur GERNE gewusst, in welcher Weise der mündlich errichtete Vertrag bzw. dessen Zustandekommen im Einzelfall dokumentiert wird.
Also: Wenn du mit "dokumentiert" meinst durch ein "Dokument (=Schriftstück)" belegt, dann ist die Antwort: gar nicht. Im Gegenteil liegt es geradezu im Wesen eines mündlichen Vertrages, dass er (außer im Wissen der beteiligten Parteien und allfälliger Zeugen) undokumentiert ist. Auf seine Gültigkeit hat das keinen Einfluß.
Wenn wir zwei einen mündlichen Vertrag schließen und die Sache vor Gericht kommt, dann müssen wir nur beide wahrheitsgetreu aussagen und schon weiß der Richter, was Inhalt des Vertrags war. Natürlich, wenn du lügst, hab ich möglicherweise ein Problem (wobei der Richter dir oder mir glauben kann). Aber auch wenn du lügst ist der Vertrag gültig, wenn auch vielleicht nicht beweisbar oder durchsetzbar. Du weißt ja dann am besten, dass du gelogen hast.
In der täglichen Realität hat der alte Lehrer vom mental-heli also ganz recht, zumindest wenn man annimmt, dass es einen Haufen Lügner in der Welt gibt. Jedenfalls aber gibt's einen Haufen Dumpfköpfe, die die Kategorie "Gültigkeit" nicht von "Beweisbarkeit" zu unterscheiden wissen.
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