aber werd glücklich damit, dass du hier angeblich gut abgeschnitten hast, und klopp dir selbst auf die schulter

Moderatoren: Matula, jxj, brus
Schau mal unter http://www.elternforum.hebammen.at/soiss hat geschrieben:ich möchte ein kindergartenforum aufmachen. die gequälten sollen eine stimme bekommen.![]()
Neutral formuliert: Die Menschen sind verschieden. Bequemer ist es sicher, die Verantwortung nicht 100% der Zeit tragen zu müssen.soiss hat geschrieben:es ist absolut kein optimum 100% der zeit mit dem eigenen kind zu verbringen.
Gut, dann nochmal gesagt: Vorzeitig kündigen kannst du nur, wenn ein Punkt im Vertrag seitens des Kindergartenbetreibers verletzt worden ist. Diesen Tatbestand kannst du nur vor Gericht feststellen lasse (Verletzung der Sorgfaltspflicht). Wird dies nicht festgestellt, hast du die Kosten für Gericht plus Kindergartengeld. Wird eine solche festgestellt, sei dir auch den Konsequenzen für Kindergartenbetreiber und Kindergartentante bewußt. Aus diesem Grund wird das Gericht befangenengleich zugunsten des Kindergartenbetreiber urteilen, speziell dann, wenn es sich um einen Gemeinde-Kindergarten handelt.ich habe einen ganz konkreten, relativ einfachen fall geschildert und würde gerne eine genau darauf bezogene rechtsmeinung hören.
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 4 Gäste