Mündliche Verträge gültig?
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Weist du was,ich habe eine Gute Idee,bringen wir unsere Anliegen,dem Ogh Vor,und der hat dann zu entscheiden,wie sich die Richter verhalten müssen,in Deutschland,wäre das schon lange mit einem Richterspruch geregelt worden:)
Wie du Richtig Sagst,es sind Meistens Kleinere Beträge ,um die es im Telekom Bereich geht,wäre dieses Mündliche aber in anderen Branchen üblich,dann würde unser System,aber schnell zusammenfalllen wie ein Karten Haus!
sobald sich jemand aufregt,und das an den Ogh Weiterleitet,dann kommt Schwung in die Sache,soviel Darfst du dir sicher sein!
Den Dort Arbeiten ,bekanntlich keine Theoretiker,sondern die jenigen die das Gesetz machen,siehe Telring Wertkarten Urteil,wo kein Kläger da kein Richter!
Wie du Richtig Sagst,es sind Meistens Kleinere Beträge ,um die es im Telekom Bereich geht,wäre dieses Mündliche aber in anderen Branchen üblich,dann würde unser System,aber schnell zusammenfalllen wie ein Karten Haus!
sobald sich jemand aufregt,und das an den Ogh Weiterleitet,dann kommt Schwung in die Sache,soviel Darfst du dir sicher sein!
Den Dort Arbeiten ,bekanntlich keine Theoretiker,sondern die jenigen die das Gesetz machen,siehe Telring Wertkarten Urteil,wo kein Kläger da kein Richter!
Fernabsatzgesetz??? Komisch, das ist aber schwer zu finden. Vielleicht meinst' das Konsumentenschutzgesetz. Da findet sich was ähnliches:Mr.Dailer hat geschrieben:und falls es jemand vergessen hat,jeder hat das Recht,von einem Vertrag,binnen 14 Tagen,ohne Angaben von Gründen,laut Fernabsatz gesetz zurückzutreten!
§ 5e. (1) Der Verbraucher kann von einem im Fernabsatz
geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen
Vertragserklärung bis zum Ablauf der in Abs. 2 und 3 genannten
Fristen zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung
innerhalb der Frist abgesendet wird.
(2) Die Rücktrittsfrist beträgt sieben Werktage, wobei der Samstag
nicht als Werktag zählt. Sie beginnt bei Verträgen über die
Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher, bei
Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des
Vertragsabschlusses.
14 Tage? Wirklich? Tja, die Leser dieses Forums verlassen sich besser nicht auf die Spezialisten hier. Da gilt der alte Kalauer: Der Blick ins Gesetz fördert die Rechtskenntnis!
Übrigens, wenn von vornherein kein Vertrag zustandegekommen ist (wie von den Hobbyjuristen oben behauptet), wie kann man dann von diesem Nicht-Vertrag zurücktreten??
Willst nicht irgendwie ein bisserl Logik in deiner "Argumentation" haben, oder ist es dir so Wurscht, wenn du dich hier blamierst?
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Das Fernabsatz Gesetz,ist Eu Richtlinie,alle Mitgliedstaaten haben sich daran zu halten! Punkt!
ab 40€ Waren Wert,sind die Rücksendekosten,vom Verkäufer zu Tragen!
Bei Gebrauchterware,kann ein Minderungswert geltend gemacht werden!
Genau wir meinten das Selbe Gesetz,für Online Händer ist es schwer,den man Könnte sich fragen,was pasiert,mit der Gerbauchten Waare,die die Leute zurückschicken,wird sie als Neu Deklariert weiterverkauft?!
ist wohl Anzunehmen!
neuste Masche;Kunden Kaufen die neusten Drucker,drucken 2 Wochen Lang,schöne Photos auf Hochglanz Papier,und Anstatt ,sich teuere Tinte zu kaufen,schicken sie den Drucker zurück,und machen beim Nächsten Händler,mit der selben Masche weiter!
so kommt man Günstig durchs Leben,das Gesetz macht es möglich!
ab 40€ Waren Wert,sind die Rücksendekosten,vom Verkäufer zu Tragen!
Bei Gebrauchterware,kann ein Minderungswert geltend gemacht werden!
Genau wir meinten das Selbe Gesetz,für Online Händer ist es schwer,den man Könnte sich fragen,was pasiert,mit der Gerbauchten Waare,die die Leute zurückschicken,wird sie als Neu Deklariert weiterverkauft?!
ist wohl Anzunehmen!
neuste Masche;Kunden Kaufen die neusten Drucker,drucken 2 Wochen Lang,schöne Photos auf Hochglanz Papier,und Anstatt ,sich teuere Tinte zu kaufen,schicken sie den Drucker zurück,und machen beim Nächsten Händler,mit der selben Masche weiter!
so kommt man Günstig durchs Leben,das Gesetz macht es möglich!
Tu dich nicht drücken!
Bla, bla, bla. Das hat alles nichts mit dem zu tun, was hier in Frage steht (ist ein mündlicher Vertrag gültig oder nicht?).
7 oder 14 Tage? Richtig oder falsch? Wissen oder "Meinung"? Was tust den jetzt so um den heißen Brei herumreden. Du hast dich geirrt, warum kannst es nicht einfach zugeben. Bist ja nicht der Einzige, der Stefan hat noch viel mehr Blödsinn geschrieben.
Bla, bla, bla. Das hat alles nichts mit dem zu tun, was hier in Frage steht (ist ein mündlicher Vertrag gültig oder nicht?).
7 oder 14 Tage? Richtig oder falsch? Wissen oder "Meinung"? Was tust den jetzt so um den heißen Brei herumreden. Du hast dich geirrt, warum kannst es nicht einfach zugeben. Bist ja nicht der Einzige, der Stefan hat noch viel mehr Blödsinn geschrieben.
- metal-heli
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Tatsache ist, es sind tatsächlich 7 Tage - da muss ich dir, Neinsager recht geben.
Das Problem was hier auftritt, ist dass es in Deutschland anders ist, hier gilt tatsächlich bei online-geschäften oft der 14-tätige Rücktritt, ist irgendein § im deutschen BGB. Von daher, in Österreich sinds 7 Tage, wenn man aber im Inet einkauft, ist das oft z.b. bei Amazon, dann tritt primär das Herkunftsland-Prinzip in Kraft, was bedeutet dass tatsächlich 14 Tage eingeräumt werden müssen.
Was das andere betrifft, da kannst du, neinsager, sagen was du willst.
In der theorie is ein mündlicher vertrag ein vertrag - in der praxis definitiv nicht. Freie Beweiswürdigung des Richters kommt in dem Falle zwar zum Zug, nur in 99 % der Fälle wird für den schwächeren entschieden, den Konsumenten eben.
Womit de facto Mündliche Verträge keine Verträge sind. Was hilft uns theorie wenns in der Praxis ganz anders ist? Nur du, Neinsager willst das anscheind nicht kapieren, für mich bist du irgend ein Paragrafenreiter ohne logischen verstand, sorry.
Ich täte lachen wenn du irgend ein tele2-mitarbeiter bist, der den auftrag hat, hier schlechte stimmung zu machen, damit keiner mehr hier was ernst nimmt, und tele2 weiterhin schön kunden einsacken kann, die das zeug alles gar net wollen
Nix für ungut, aber vorstellen kann ichs mir 
Das Problem was hier auftritt, ist dass es in Deutschland anders ist, hier gilt tatsächlich bei online-geschäften oft der 14-tätige Rücktritt, ist irgendein § im deutschen BGB. Von daher, in Österreich sinds 7 Tage, wenn man aber im Inet einkauft, ist das oft z.b. bei Amazon, dann tritt primär das Herkunftsland-Prinzip in Kraft, was bedeutet dass tatsächlich 14 Tage eingeräumt werden müssen.
Was das andere betrifft, da kannst du, neinsager, sagen was du willst.
In der theorie is ein mündlicher vertrag ein vertrag - in der praxis definitiv nicht. Freie Beweiswürdigung des Richters kommt in dem Falle zwar zum Zug, nur in 99 % der Fälle wird für den schwächeren entschieden, den Konsumenten eben.
Womit de facto Mündliche Verträge keine Verträge sind. Was hilft uns theorie wenns in der Praxis ganz anders ist? Nur du, Neinsager willst das anscheind nicht kapieren, für mich bist du irgend ein Paragrafenreiter ohne logischen verstand, sorry.
Ich täte lachen wenn du irgend ein tele2-mitarbeiter bist, der den auftrag hat, hier schlechte stimmung zu machen, damit keiner mehr hier was ernst nimmt, und tele2 weiterhin schön kunden einsacken kann, die das zeug alles gar net wollen


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Ja ist wirklich sehr lustig hier,wie sich Leute,die immer nein sagen,Anstatt ja über andere den Kopf Zerbrechen,ist wirklich phänomenal:)
Versuche mal eine Tiefenanylse deiner Selbst,bezüglich deines Verhaltens und der Wortwahl,bin gespannt was dabei rauskommt!
Im Eu Gesertz steht definitv 14 Tage,alles andere Nennt sich Interpretationsspielraum,also eine Woche Minimum,es gibt Händler ,wie Conrad,die geben 2 bis 3 Wochen,ich habe mich also nicht geirrt!
Ps Stefan hat keine Blödsinn Geschrieben,ich auch nicht,den jeder hat irgendwie recht,und deshalb nennt sich das ganze hier,Diskusionsforum ,ganz ohne Beleidigungen!
Versuche mal eine Tiefenanylse deiner Selbst,bezüglich deines Verhaltens und der Wortwahl,bin gespannt was dabei rauskommt!
Im Eu Gesertz steht definitv 14 Tage,alles andere Nennt sich Interpretationsspielraum,also eine Woche Minimum,es gibt Händler ,wie Conrad,die geben 2 bis 3 Wochen,ich habe mich also nicht geirrt!
Ps Stefan hat keine Blödsinn Geschrieben,ich auch nicht,den jeder hat irgendwie recht,und deshalb nennt sich das ganze hier,Diskusionsforum ,ganz ohne Beleidigungen!
um es in der stefanischer form zu schreiben:
ihr wurschtln interessierts mich nicht mehr, aber sagts mir endlich was ein "VERTRAG" in der praxis, wenn's schon für einen vertrag nach gesetzestheorie nicht übrig habt!!!
so ein richtiges absatzerl: ein praktischer, alltagstauglicher vertrag zum unterschied von einem paragrafischen, ficktionalen vortrag = .......
schöne grüße
neinsager... pardon soiss
@stefan: du erlaubst mir deinen gut gemeinten schwachsinn nicht zu kommentieren. mehr polemik bitte, weniger weinerlicheit! danke
ihr wurschtln interessierts mich nicht mehr, aber sagts mir endlich was ein "VERTRAG" in der praxis, wenn's schon für einen vertrag nach gesetzestheorie nicht übrig habt!!!
so ein richtiges absatzerl: ein praktischer, alltagstauglicher vertrag zum unterschied von einem paragrafischen, ficktionalen vortrag = .......
schöne grüße
neinsager... pardon soiss
@stefan: du erlaubst mir deinen gut gemeinten schwachsinn nicht zu kommentieren. mehr polemik bitte, weniger weinerlicheit! danke

Klar, ich bin BZÖ-Funktionär und Tele2 Mitarbeiter (von der Keilertruppe), in der restlichen Zeit arbeite ich für al-Quaida und kundschafte aus, wie man mit einem Schlag möglichst die geistige Elite dieses Landes dezimieren könnte. Hier bin ich bis dato nicht fündig geworden.
Und wenn schon, besser als so wehleidig wie die ganzen Zeiserln hier.
Was wurde denn hier so an Blödsinn verzapft, in letzter Zeit?
Inhaltlich hast unrecht gehabt, aber da bist in diesem Forum in zahlreicher Gesellschaft.
@Metal-Heli
Wenn ich am Telefon einen Vertrag geschlossen habe (= Kundgeben des übereinstimmenden Willens) und ich diesen Vertrag nicht erfüllen will, dann hab ich in der "Praxis" recht gute Chancen, dass der Richter mir glaubt, wenn ich den Vertragsabschluss abstreite, weil ja der Andere keine schriftlichen Beweismittel vorlegen kann. Dennoch müsste ich LÜGEN, um den Prozess zu gewinnen. Ist das schon irgendeinem hier aufgefallen?
Aber da hier seit 38 Postings keiner der Hobbyjuristen auch nur eine einzige Quelle zitieren konnnte, die ihre Irrmeinung stützen würde, werden die sich von solchen Kleinigkeitn wohl auch nicht beirren lassen.
Und wenn schon, besser als so wehleidig wie die ganzen Zeiserln hier.
Was wurde denn hier so an Blödsinn verzapft, in letzter Zeit?
Es gibt kein EU-Gesetz, du meinst eine Richtlinie. Die sind je nach Konkretisierungsgrad manchmal unmittelbar anwendbar, manchmal nicht. Du hast da was gehört und oberflächlich aufgenommen, was du im Kern nicht verstanden hast. "So ungefähr" gilt nicht im Recht.Im Eu Gesertz steht definitv 14 Tage,
Inhaltlich hast unrecht gehabt, aber da bist in diesem Forum in zahlreicher Gesellschaft.
Ja, ja, wo's weder richtig noch falsch gibt, noch Rechtschreibung, sondern nur Meinungen, da sind wir in einem "Forum". Echt lieb, aber mit der Einstellung lernst' nie was dazu. Bei Tasachenbehauptungen gibt's nur Belegbarkeit oder deren Mangel (das heisst dann wappeln).den jeder hat irgendwie recht,und deshalb nennt sich das ganze hier,Diskusionsforum
@Metal-Heli
Endlich gibst' mir recht, wenn auch in etwas radebrechendem Deutsch. Das ist sehr laienhaft ausgedrückt das, was ich die ganze Zeit sage: Der Bestand eines Vertrages ist unabhängig von seiner Beweisbarkeit.Womit de facto Mündliche Verträge keine Verträge sind
Wenn ich am Telefon einen Vertrag geschlossen habe (= Kundgeben des übereinstimmenden Willens) und ich diesen Vertrag nicht erfüllen will, dann hab ich in der "Praxis" recht gute Chancen, dass der Richter mir glaubt, wenn ich den Vertragsabschluss abstreite, weil ja der Andere keine schriftlichen Beweismittel vorlegen kann. Dennoch müsste ich LÜGEN, um den Prozess zu gewinnen. Ist das schon irgendeinem hier aufgefallen?
Aber da hier seit 38 Postings keiner der Hobbyjuristen auch nur eine einzige Quelle zitieren konnnte, die ihre Irrmeinung stützen würde, werden die sich von solchen Kleinigkeitn wohl auch nicht beirren lassen.
- metal-heli
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jetzt hast du mich schon zweimal beschuldigt, nicht wirklich deutsch zu können, läufts noch? langsam wirds mir echt zu bunt mit dir.
Wenn du unbedingt alles hochkorrekt schreiben willst, bitte, nur das muss hier nicht sein, warum auch.
das einzige was du hier anscheinend nicht kapierst ist folgendes:
Dass ein mündlicher Vertrag eigentlich ein Vertrag ist (zumindest in den meisten Fällen, gibt ja auch ausnahmen, wo keine formfreiheit besteht), ist so weit klar.
Da jedoch, und ich wiederhole mich gerne, es im Normalfall Aussage gegen Aussage steht und daher der Vertrag nicht durchsetzbar sein wird, ist es auch kein Vertrag - in der Praxis.
Zitat:
Der Vertrag sollte schriftlich abgeschlossen werden. Prinzipiell ist zwar auch ein mündlicher Vertrag gültig, aber im Zweifelsfall kannst du dann nicht beweisen, was vereinbart war.
Das ist so ein Beispiel, und das wird dir jeder vernünftige Mensch bestätigen.
Was hilft es wenn etwas rein prinzipiell gültig ist? Aber in der Praxis nicht? Eben, das hilft Nüsse.
Du reitest immer auf deinen Theorien rum, was interessieren mich denn theorien? glaub mir, ich hab genug erfahrung mit verträgen, besonders im e-commerce bereich.
Für mich bist du so ein typischer Paragrafenreiter, ohne Praxiswissen.
Beharrst auf deiner Meinung, die zwar nicht unbedingt falsch, aber praxisfremd ist. Und genau das kapierst du anscheinend nicht, obwohl das Stefan bereits im 3. Post erwähnt hat.
Wenn du unbedingt alles hochkorrekt schreiben willst, bitte, nur das muss hier nicht sein, warum auch.
das einzige was du hier anscheinend nicht kapierst ist folgendes:
Dass ein mündlicher Vertrag eigentlich ein Vertrag ist (zumindest in den meisten Fällen, gibt ja auch ausnahmen, wo keine formfreiheit besteht), ist so weit klar.
Da jedoch, und ich wiederhole mich gerne, es im Normalfall Aussage gegen Aussage steht und daher der Vertrag nicht durchsetzbar sein wird, ist es auch kein Vertrag - in der Praxis.
Zitat:
Der Vertrag sollte schriftlich abgeschlossen werden. Prinzipiell ist zwar auch ein mündlicher Vertrag gültig, aber im Zweifelsfall kannst du dann nicht beweisen, was vereinbart war.
Das ist so ein Beispiel, und das wird dir jeder vernünftige Mensch bestätigen.
Was hilft es wenn etwas rein prinzipiell gültig ist? Aber in der Praxis nicht? Eben, das hilft Nüsse.
Du reitest immer auf deinen Theorien rum, was interessieren mich denn theorien? glaub mir, ich hab genug erfahrung mit verträgen, besonders im e-commerce bereich.
Für mich bist du so ein typischer Paragrafenreiter, ohne Praxiswissen.
Beharrst auf deiner Meinung, die zwar nicht unbedingt falsch, aber praxisfremd ist. Und genau das kapierst du anscheinend nicht, obwohl das Stefan bereits im 3. Post erwähnt hat.
Tja, so ungefähr hab ich das die ganze Zeit gesagt (wenn man sich die Mühe macht, die Postings auch wirklich zu lesen und nicht nur zu überfliegen). Bestand des Vertrags ist eine Sache, dessen Beweisbarkeit eine andere. Bleibt noch immer das Problem, das der, der nach deiner Meinung in der "Praxis" (schönes Wort) gewinnt, lügen muss. Das ist nach dir also ganz in Ordnung?
Aber macht nix, Heli! Hier sind wir ja alle anonym und können posten, was wir wollen, gell.
Zur "Praxis" nur soviel: Wie sooft kommt's hier zum paradoxen Zitat: Die noch nie einen Verhandlungssaal von innen gesehn haben, reden dauernd von der "Praxis", die ihnen irgendwelche Bekannten eröffnet haben sollen.
So wie die Lügner zielgenau daran zu erkennen sind, dass sie immer davon reden, dass ihnen Ehrlichkeit am wichtigsten ist.
Aber macht nix, Heli! Hier sind wir ja alle anonym und können posten, was wir wollen, gell.
Zur "Praxis" nur soviel: Wie sooft kommt's hier zum paradoxen Zitat: Die noch nie einen Verhandlungssaal von innen gesehn haben, reden dauernd von der "Praxis", die ihnen irgendwelche Bekannten eröffnet haben sollen.
So wie die Lügner zielgenau daran zu erkennen sind, dass sie immer davon reden, dass ihnen Ehrlichkeit am wichtigsten ist.
an einen superposter:
Mr. Dialer, das muss ich unbedingt noch loswerden, weil das doch ein "Diskussionsforum ,ganz ohne Beleidigungen!" ist: du bist ein trottel! (bitte, bitte, das ist nicht als beleidigung gedacht, sondern als reine sachverhaltsdarstellung. das gegenteil muss erst mal bewiesen werden. ich habe deine texte als bew eis............. )
internetforen sind nun mal sammelpunkte für schrullen und schrullen, da fühle ich mich immer wieder mal angesprochen. das szenario "beißt neinsager, der macht sich nur wichtig" war jedenfalls ein vorprogrammiertes. ich wundere mich, warum sich ns - zum glück - überhaupt hierher verirrt hat.
ich mach jedenfalls ab jetzt ausschließlich mündliche verträge. bzw. die frage wäre, wie schaut der kleinste vertrag der welt aus ... quantensprungvertrag oder so... sinkefinger z.b., oder einfach nur zum nachbartisch hinüberundherüber lächeln und schon gibts eine vertraglich vereinbarte, eheähnliche gemeinschaft... 2 zeugen dazu und die sache ist fix... schluß mit dem papierkram
internetforen sind nun mal sammelpunkte für schrullen und schrullen, da fühle ich mich immer wieder mal angesprochen. das szenario "beißt neinsager, der macht sich nur wichtig" war jedenfalls ein vorprogrammiertes. ich wundere mich, warum sich ns - zum glück - überhaupt hierher verirrt hat.
ich mach jedenfalls ab jetzt ausschließlich mündliche verträge. bzw. die frage wäre, wie schaut der kleinste vertrag der welt aus ... quantensprungvertrag oder so... sinkefinger z.b., oder einfach nur zum nachbartisch hinüberundherüber lächeln und schon gibts eine vertraglich vereinbarte, eheähnliche gemeinschaft... 2 zeugen dazu und die sache ist fix... schluß mit dem papierkram
- metal-heli
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1. Ich war schon oft genug in nem Verhandlungssaal, und hab auch schon so einiges mitbekommen.Neinsager hat geschrieben:Tja, so ungefähr hab ich das die ganze Zeit gesagt (wenn man sich die Mühe macht, die Postings auch wirklich zu lesen und nicht nur zu überfliegen). Bestand des Vertrags ist eine Sache, dessen Beweisbarkeit eine andere. Bleibt noch immer das Problem, das der, der nach deiner Meinung in der "Praxis" (schönes Wort) gewinnt, lügen muss. Das ist nach dir also ganz in Ordnung?
Aber macht nix, Heli! Hier sind wir ja alle anonym und können posten, was wir wollen, gell.
Zur "Praxis" nur soviel: Wie sooft kommt's hier zum paradoxen Zitat: Die noch nie einen Verhandlungssaal von innen gesehn haben, reden dauernd von der "Praxis", die ihnen irgendwelche Bekannten eröffnet haben sollen.
So wie die Lügner zielgenau daran zu erkennen sind, dass sie immer davon reden, dass ihnen Ehrlichkeit am wichtigsten ist.
2. Ich habe alle Postings gelesen, auch von dir, und wir drehen uns im Kreis.
Und weil du sagst dass man lügen muss - drehen wir die sache doch um - so wie tele2 derzeit arbeitet, lügen die und behaupten standfest dass sie einen vertrag abgeschlossen haben, dass der Kunde jedoch nicht vor die richtigen Tatsachen gestellt wirde, bleibt verschwiegen.
Ich hab mehr als einmal die erfahrung gemacht, dass ein mündlicher Vertrag nicht viel mehr als Hühnerkacke wert ist, und da wurde ich von Firmen angelogen, also red nicht immer davon dass die Kunden lügen.
Kommt sicher vor, aber bei weitem nicht immer.
3. Ich bin keineswegs anonym unterwegs. Im Gegensatz zu dir.
4. Und zum letzten Mal. Ein Vertrag der nicht beweisbar ist, ist nur in der Theorie, nicht in der Praxis (ja, und nochmal dieses schöne wort, das du anscheind nicht verträgst) kein Vertrag. Das hab ich selbst erfahren, das wurde uns in PB eingeprägt, so wurde in allen Fällen geurteilt die mir bekannt sind. Und es lügen bei weitem nicht immer die Konsumenten. Das kannst mir glauben. Hast du ne Ahnung wieviele Firmen lügen bis sich die balken biegen? Anscheinend nicht.
so, ich geh dann mal zu meinem Auftraggeber und werd mir nen wunderschönen mündlichen Vertrag besorgen, der sichert ja so sehr meine existenz

@metal-heli:
" Ein Vertrag der nicht beweisbar ist, ist nur in der Theorie, nicht in der Praxis kein Vertrag. "
ein unbeweisbarer ist
a) in der theorie kein vertrag
b) in der praxis ein vertrag
verstehe ich das richtig?
du beziehst dich ausschließlich auf deine gerichtssaalanekdoten, verstehe ich das auch richtig?
falls nicht, wo kann ich deine auslegung, bitte, nachlesen? bitte genaue angaben, bin nicht rechtskundig.
danke

" Ein Vertrag der nicht beweisbar ist, ist nur in der Theorie, nicht in der Praxis kein Vertrag. "
ein unbeweisbarer ist
a) in der theorie kein vertrag
b) in der praxis ein vertrag
verstehe ich das richtig?
du beziehst dich ausschließlich auf deine gerichtssaalanekdoten, verstehe ich das auch richtig?
falls nicht, wo kann ich deine auslegung, bitte, nachlesen? bitte genaue angaben, bin nicht rechtskundig.
danke

So, nachdem ich mich bei Mama ausgeweint habe und neuen Mut gefasst habe und auch etwas Dampf generell aus der Sache heraußen ist und ich mit Verwunderung festgestellt habe, mit wieviel Begeisterung dieser Thread fortgeführt worden ist und mir endlich klar geworden ist, worum es hier die ganze Zeit überhaupt geht,
interessiert mich noch eine Sache ganz brennend. Dafü hole ich aber etwas aus:
Ein Vertreter (nenne wir ihn mal Tele2-Keiler) kommt zu einem vermeintlichen Vertragsnehmer (nennen wir ihn ältere, schwerhörige Pensionistin). Der T2K macht alles korrekt und sauber mit Video- und Audioaufzeichnung, nur spricht er etwas schnell und undeutlich, was für Otto-Normalverbraucher auch kein Problem wäre, für die ÄSP schon - unterstellen wir dem T2K mal nicht nachweisbaren Vorsatz.
Der Vertrag ist abgeschlossen.
Vor Gericht "lügt" nun diese ÄSP, um ihren Kopf wieder aus der Schlinge zu bekommen. Rechtlich wäre die Sache nun eindeutig, oder?
Wer ist aber hier der "Böse"? Der, welcher einen anderen Menschen zum "Lügen" "zwingt", oder der welcher jener aus "Eigenschutz" heraus "lügt"?
Nach meiner altruistischen Einstellung ist hier ein Punkt erreicht, wo Recht nicht gleich Gerechtigkeit bedeutet, obwohl nach meinem Wissen der rechtsgrundatz: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" gilt.
Wären hier neue Richtlinien und Gesetzesnovellen ein Ausweg? Oder ist das ein Zustand, der aus gesetzlich-rechtlicher Hinsicht völlig in Ordnung ist?
Vielleicht sag ich noch dazu, dass m.M.n. das Gesetz "Diener und Nutzenstifter der Gesellschaft" sein sollte und nicht umgekehrt.
Anm.: Ähnlich verhält es sich mit der Auslegung der GIS-Gebühren.
Grüße
Stefan
P.S. Ad "beißt neinsager, der macht sich nur wichtig" : Wie man in den Wald hineinruft, so kommt es auch wieder heraus...
interessiert mich noch eine Sache ganz brennend. Dafü hole ich aber etwas aus:
Ein Vertreter (nenne wir ihn mal Tele2-Keiler) kommt zu einem vermeintlichen Vertragsnehmer (nennen wir ihn ältere, schwerhörige Pensionistin). Der T2K macht alles korrekt und sauber mit Video- und Audioaufzeichnung, nur spricht er etwas schnell und undeutlich, was für Otto-Normalverbraucher auch kein Problem wäre, für die ÄSP schon - unterstellen wir dem T2K mal nicht nachweisbaren Vorsatz.
Der Vertrag ist abgeschlossen.
Vor Gericht "lügt" nun diese ÄSP, um ihren Kopf wieder aus der Schlinge zu bekommen. Rechtlich wäre die Sache nun eindeutig, oder?
Wer ist aber hier der "Böse"? Der, welcher einen anderen Menschen zum "Lügen" "zwingt", oder der welcher jener aus "Eigenschutz" heraus "lügt"?
Nach meiner altruistischen Einstellung ist hier ein Punkt erreicht, wo Recht nicht gleich Gerechtigkeit bedeutet, obwohl nach meinem Wissen der rechtsgrundatz: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" gilt.
Wären hier neue Richtlinien und Gesetzesnovellen ein Ausweg? Oder ist das ein Zustand, der aus gesetzlich-rechtlicher Hinsicht völlig in Ordnung ist?
Vielleicht sag ich noch dazu, dass m.M.n. das Gesetz "Diener und Nutzenstifter der Gesellschaft" sein sollte und nicht umgekehrt.
Anm.: Ähnlich verhält es sich mit der Auslegung der GIS-Gebühren.
Grüße
Stefan
P.S. Ad "beißt neinsager, der macht sich nur wichtig" : Wie man in den Wald hineinruft, so kommt es auch wieder heraus...
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