Angebotspflicht für Call by Call und Preselection
Die Bundesnetzagentur spricht in Ihrer Darstellung von einer "Möglichkeit der fallweisen oder dauerhaften Auswahl eines anderen Netzbetreibers". Turnusmäßige Überprüfungen führt die Bundesnetzagentur seit der Privatisierung der Telekom durch. Ziel der Überprüfung ist das Verhindern einer übermäßigen Vormachtstellung der Telekom. Auch heute spricht die Bundesnetzagentur im Hinblick auf die Telekom noch von einer "beträchtlichen Marktmacht".
Die Bundesnetzagentur sieht die Call by Call und Preselection Angebote auch in Zeiten von Flatrates als wichtige Option für Endkunden, um das für den Kunden günstigste Angebot auswählen zu können.
Allerdings keine Regel ohne Ausnahmen. Die Vorgabe gilt nur für Endkunden. Großkunden mit einem Rahmenvertrag und einem Jahresnettoumsatz größer 500.000 Euro müssen durch die Telekom nicht mehr mit den entsprechenden Angeboten versorgt werden.
(Tarifecheck MA)
Handytarife im Preisvergleich
Alle Tarife der Mobilfunkanbieter und Provider mit allen
wichtigen Daten und Informationen im Überblick.
Zu den Handytarifen
Handy-Testberichte
Samsung Galaxy S5
Eine gelungene Evolution der ruhmreichen Galaxy S Serie!. Die meisten Erneuerungen, wie der Ultra Power Saving Mode oder die Luxus-Kamera haben einen…Sony Xperia Z2
Für sich gesehen ist Sony erneut ein würdiges Smartphone-Flaggschiff gelungen. Die Optik ist edel, die Ausstattung opulent, die Akkuleistung…HTC One (M8)
Auch ohne die Ãberprüfung aller Messwerte begeistert das HTC One M8 bereits wieder durch zahlreiche innovative Ideen und den gelungenen optischen…