Angebotspflicht für Call by Call und Preselection
Die Bundesnetzagentur spricht in Ihrer Darstellung von einer "Möglichkeit der fallweisen oder dauerhaften Auswahl eines anderen Netzbetreibers". Turnusmäßige Überprüfungen führt die Bundesnetzagentur seit der Privatisierung der Telekom durch. Ziel der Überprüfung ist das Verhindern einer übermäßigen Vormachtstellung der Telekom. Auch heute spricht die Bundesnetzagentur im Hinblick auf die Telekom noch von einer "beträchtlichen Marktmacht".
Die Bundesnetzagentur sieht die Call by Call und Preselection Angebote auch in Zeiten von Flatrates als wichtige Option für Endkunden, um das für den Kunden günstigste Angebot auswählen zu können.
Allerdings keine Regel ohne Ausnahmen. Die Vorgabe gilt nur für Endkunden. Großkunden mit einem Rahmenvertrag und einem Jahresnettoumsatz größer 500.000 Euro müssen durch die Telekom nicht mehr mit den entsprechenden Angeboten versorgt werden.
(Tarifecheck MA)
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