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Dienstag, 13. Mai 2008

Bundesnetzagentur stellt Missbrauchsverfahren gegen die Deutsche Telekom AG ein

Kurth: "Freiwillige Lösungen sind besser als behördliches Einschreiten"

Die Bundesnetzagentur hat heute die Verfahren gegen die Deutsche Telekom AG (DT AG) wegen missbräuchlichen Verhaltens bei der Bereitstellung von Teilnehmeranschlussleitungen (TAL), der sog. "letzten Meile", für Wettbewerber eingestellt. Infolge des starken Anstiegs der TAL-Nachfrage war es bei der DT AG zu einem erheblichen Rückstau von TAL-Umschaltungen auf Wettbewerber gekommen. Dadurch konnten die Wettbewerber ihren Endkunden teilweise nur mit erheblichen Zeitverzögerungen Telefon- und DSL-Anschlüsse zur Verfügung stellen. Aufgrund von entsprechenden Anträgen zweier betroffener Wettbewerbsunternehmen hat die Bundesnetzagentur noch Ende vergangenen Jahres Missbrauchsverfahren gegen die DT AG eingeleitet und im Rahmen dieser Verfahren umfangreiche Ermittlungen angestellt. Diese ergaben zahlreiche Details der TAL-Bereitstellung, die in der Summe erhebliche Zweifel an der Unbedenklichkeit der bisherigen Bereitstellungspraxis aufkommen ließen.

"Die Einstellung der Verfahren konnte nur erfolgen, weil die Deutsche Telekom unter dem Druck möglicher Entscheidungen den Auftragsstau abgebaut hat. Gleichzeitig hat sie sich mit den Beschwerde führenden Wettbewerbern vertraglich auf verbesserte Bedingungen für die Bestellung und die Bereitstellung von TAL geeinigt. Ich begrüße, dass die Deutsche Telekom den Missbrauchsvorwurf selbst beseitigt hat und es nicht auf eine streitige Entscheidung durch uns hat ankommen lassen. Es ist immer vorteilhafter, wenn es bei streitigen Themen am Ende zu freiwilligen Lösungen kommt, weil so gerichtliche Auseinandersetzungen und die daraus resultierenden Unwägbarkeiten für alle Marktteilnehmer vermieden werden können", erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, anlässlich der Einstellung der Verfahren.

Darüber hinaus hat die DT AG gegenüber der Bundesnetzagentur eine Selbstverpflichtungserklärung abgegeben, nach der sie die verbesserten vertraglichen Bedingungen für die TAL-Bereitstellung diskriminierungsfrei allen TAL-Nachfragern anbieten wird. Ferner wird die DT AG ihre Auftragsbearbeitung anpassen, damit die bestellten TAL künftig fristgerecht bereitgestellt werden können. Sie wird die Bundesnetzagentur in den nächsten 18 Monaten zudem regelmäßig über die TAL-Nachfrage- und Bereitstellungssituation unterrichten.

"Ich gehe davon aus, dass sich Engpässe und die daraus resultierenden zeitlichen Verzögerungen beim Umschalten der TAL - wie um die Jahreswende - mit den neuen Regelungen und der Selbstverpflichtung der Deutschen Telekom künftig nicht wiederholen werden. Die Bundesnetzagentur wird das genau beobachten und unverzüglich wieder einschreiten, wenn sich die Deutsche Telekom nicht an die vereinbarten Regelungen und ihre Zusagen halten sollte. Ich appelliere aber auch an die Wettbewerber, ihrerseits Augenmaß walten zu lassen und bei der Deutschen Telekom tatsächlich nur so viele TAL zu bestellen, wie sie für die Anbindung eigener Endkunden wirklich benötigen, um Bearbeitungsengpässe zu vermeiden", sagte Präsident Kurth abschließend.

Ein weiteres Verfahren zur Umschaltung von TAL zugunsten von Wettbewerbern auch an Samstagen konnte ebenfalls eingestellt werden, nachdem die DT AG sich freiwillig zu einem entsprechenden Angebot bereiterklärt hatte.

(Quelle: Bundesnetzagentur

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