Schockrechnung in Höhe von brutto 19.781,45

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r a g e
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Schockrechnung in Höhe von brutto 19.781,45

Beitrag von r a g e » 16.02.2018, 12:30

Diesmal sollte ein Kleinunternehmen mit Sitz im Vorarlberger Rheintal zum Opfer werden. Die Firma wurde plötzlich mit einer Schockrechnung in Höhe von brutto 19.781,45 Euro konfrontiert.


https://www.vn.at/lokal/2018/02/15/netz ... arlberg.vn

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Matula
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Re: Schockrechnung in Höhe von brutto 19.781,45

Beitrag von Matula » 18.02.2018, 05:07

Artikel ist leider nur für VN-Abonennten einsehbar

r a g e
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Re: Schockrechnung in Höhe von brutto 19.781,45

Beitrag von r a g e » 18.02.2018, 07:24

Matula hat geschrieben: 18.02.2018, 05:07 Artikel ist leider nur für VN-Abonennten einsehbar
Der Artikel war am16.2. allgemein zugänglich (über Google-News)


Netzbetreiber verliert Prozess in Vorarlberg

Mobilfunkanbieter stellte absurd hohe Auslandsroaming-Rechnung.

Nach ihrer anfänglichen Empörung ist Frau G. aus dem Vorarlberger Unterland seit dem 19. Dezember 2017 höchst zufrieden: Denn an diesem Datum erging ein bedingter Zahlungsbefehl des Bezirksgerichts Dornbirn an die Firma T-Mobile Austria GmbH. Der Netzbetreiber ist darin verpflichtet, einen Betrag in der Höhe von 940,47 Euro zusätzlich Zinsen an Frau G. zurückzubezahlen. Es handelt sich dabei exakt um jenen Betrag, den T-Mobile im Vorjahr von der Vorarlbergerin eingefordert hatte, weil deren Tochter beim Telefonieren mit dem Handy versehentlich in ein Schweizer Netz geraten war, was die Kosten exorbitant in die Höhe getrieben hatte (die VN berichteten). Der Bregenzer Rechtsanwalt Helgar Schneider hatte die geschröpfte Kundin erfolgreich vertreten, sie gewann den Prozess gegen die Telekom-Lobby vollumfänglich. Und Schneider weiß, dass das kein Einzelfall ist. Das Gericht hatte den Zahlungsbefehl unter anderem damit begründet, dass der Wiener Netzbetreiber die nebenvertraglichen Schutz- und Sorgfaltspflichten verletzt habe. Er hätte beim Erreichen eines Betrags von 60 Euro während des Telefonierens die Verbindung kappen müssen, tat es aber nicht. Die beklagte T-Mobile GmbH zahlte den gesamten Betrag samt Zinsen und zusätzlichen Gerichtskosten tatsächlich ein. Und das, ohne die Möglichkeit eines Einspruchs zu nutzen.

Kostenterror geht weiter

Doch kaum war die Sache vom Tisch, schlug der österreichische Netzbetreiber schon wieder zu. Diesmal sollte ein Kleinunternehmen mit Sitz im Vorarlberger Rheintal zum Opfer werden. Die Firma wurde plötzlich mit einer Schockrechnung in Höhe von brutto 19.781,45 Euro konfrontiert.
„Ein Teilbetrag in der Höhe von 18.516,49 Euro ist dadurch entstanden, dass ein mit der Firma T-Mobile Austria GmbH vereinbartes Datenpaket um nur 1,4 GB überschritten worden ist“, erklärte Schneider, der nun die Vertretung des betroffenen Unternehmens gegen den Netzbetreiber übernommen hat. Die Schockrechnung für die Firma resultierte aus dem Datenverbrauch, den ein Mitarbeiter bei einem Besuch in der Schweiz hatte.

„Kulanzangebot“


Der Bregenzer Rechtsanwalt schrieb T-Mobile zwischenzeitlich an. Daraufhin wurde von der GmbH ein „Kulanzangebot“ gemacht. Man wolle darin eine Gutschrift von 30 Prozent des eingeforderten Betrags gewähren, hieß es. Ein Angebot, das Schneiders Mandantin als völlig unzureichend zurückgewiesen hat.
Der Anwalt unternimmt nun wieder rechtliche Schritte, denn: „Es ist geradezu unglaublich, wie Netzbetreiber bei ihren Kunden abkassieren wollen.“ VN-GS


mfg

PS : T-Mobile hat Datenpakete für die Schweiz

100 MB für 24 Std. surfen in der Schweiz : 2 Euro

250 MB für 24 Std. surfen in der Schweiz : 5 Euro

800 MB für 7 Tage surfen in der Schweiz : 15 Euro
Nach Verbrauch von 800 MB wird die Übertragungsgeschwindigkeit auf bis zu 64kbit/s gedrosselt

r a g e
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Re: Schockrechnung in Höhe von brutto 19.781,45

Beitrag von r a g e » 19.06.2018, 11:56

Anwalt stieg auf Barrikaden
Der Bregenzer Rechtsanwalt Helgar Schneider stieg wieder gegen den Roamingwucher auf die Barrikaden, und einmal mehr mit Erfolg. Und erneut auch mit denselben Argumenten: „Obwohl T-Mobile ihrem Schweizer Roamingpartner nur 0,01 Euro pro MB bezahlt, stellte sie für die Dienstleistung der Abrechnung dieser Fremdleistung ihrem Kunden eine Marge in der Höhe von 100.000 Prozent dazu und das ist wucherisch!“

Lächerliches Kulanzangebot
Damit konfrontiert, machte der Netzbetreiber dem betroffenen Kunden das „Kulanzangebot“, eine Gutschrift von 30 Prozent des eingeforderten Betrages zu gewähren. Für den Kunden als auch seinen Bregenzer Rechtsanwalt ein geradezu lächerliches, indiskutables Angebot. Und so sah es schließlich auch das Bezirksgericht für Handelssachen in Wien. Unter anderem mit der Begründung, dass die Beklagte (T-Mobile) in schwerwiegender Weise die nebenvertraglichen Schutz- und Sorgfaltspflichten gegenüber der Klägerin verletzt habe.

Der Netzbetreiber wurde per bedingtem Zahlungsbefehl zur Rückzahlung von immerhin 16.187,27 Euro an den Vorarlberger Betrieb verdonnert. Und erhob keinen Einspruch dagegen.

Für Schneider bezeichnend: „Es ist nun so gekommen, wie es ständig vorkommt: die Firma T-Mobile Austria GmbH scheut einen Prozess, in dem solche Machenschaften aufgedeckt werden, und hat keinen Einspruch gegen die Mahnklage erhoben.“

https://www.vol.at/vorarlberg-schockrec ... er/5815313

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Azby
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Re: Schockrechnung in Höhe von brutto 19.781,45

Beitrag von Azby » 20.06.2018, 23:04

Auch wenn ich das im Artikel dargestellte Ergebnis des Streits gut und richtig finde, muss ich doch anmerken, dass der Artikel etwas reißerisch ist. Insbesondere im Punkt mit dem Zahlungsbefehl:
r a g e hat geschrieben: 19.06.2018, 11:56Und so sah es schließlich auch das Bezirksgericht für Handelssachen in Wien. Unter anderem mit der Begründung, dass die Beklagte (T-Mobile) in schwerwiegender Weise die nebenvertraglichen Schutz- und Sorgfaltspflichten gegenüber der Klägerin verletzt habe.

Der Netzbetreiber wurde per bedingtem Zahlungsbefehl zur Rückzahlung von immerhin 16.187,27 Euro an den Vorarlberger Betrieb verdonnert. Und erhob keinen Einspruch dagegen.
Ein Zahlungsbefehl wird nicht begründet. Vielmehr muss das Gericht von den Angaben in der Mahnklage ausgehen. In der Mahnklage kann auch sinngemäß nur stehen, dass die beklagte Partei aufgrund einer überhöhten, bereits mittels Einzugsermächtigung eingezogenen, Rechnung eine Rückzahlung schuldet, weil die Rechnung beanstandet wird und der Betrag in Wirklichkeit nicht zusteht.

Das Gericht prüft diese Angaben nicht auf Richtigkeit (außer sie sind offensichtlich falsch). Wenn die Angaben halbwegs plausibel sind, erlässt es den Zahlungsbefehl. Hier also sinngemäß davon zu sprechen, dass das Gericht zu 100 % den rechtlichen Standpunkt des Konsumenten bestätigt hat, hinterlässt für mich einen reißerischen Beigeschmack.

Richtig ist aber, dass T-Mobile die Möglichkeit eines Einspruchs gegen den Zahlungsbefehl gehabt hätte und dann ein normales Verfahren eingeleitet worden wäre, bei dem geprüft worden wäre, ob die Rechnung der Höhe nach zusteht. Das wollte T-Mobile offenbar nicht riskieren und hat klein bei gegeben. Es stimmt also schon, dass T-Mobile (mMn zu Recht) sich bei seiner Preispolitik nicht so sicher ist, weil die verrechneten Roamingpreise tatsächlich jenseits von Gut und Böse sind.

Fun fact am Rande: Bei einem Streitwert von 16.187,27 Euro ist eigentlich nicht mehr das BGHS, sondern das Handelsgericht Wien zuständig.

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Re: Schockrechnung in Höhe von brutto 19.781,45

Beitrag von r a g e » 11.08.2018, 10:16

Neuer Rekordbetrag bei Schockrechnung

Netzbetreiber gab sich für zwei GB Datenverbrauch mit 400 Euro statt der ursprünglich geforderten 20.278,51 Euro zufrieden.

Auf den Schreibtischen des Bregenzer Rechtsanwalts Helgar Schneider und des AK-Konsumentenschützers Paul Rusching stapeln sich Schockrechnungen. Es handelt sich dabei um wahre Horrorforderungen von Mobilfunkbetreibern an unbedarfte Kunden, die sich nun empört und verzweifelt an die Rechtsexperten wenden und damit so gut wie immer Erfolg haben, sofern sie diesen Rechtsweg auch eingeschlagen haben.
So wie es jüngst ein Dornbirner Ehepaar getan hat. Während eines Ausflugs in die Schweiz im vergangenen Juli wählte sich die 16-jährige Tochter über einen persönlichen Hotspot ohne Wissen ihrer Eltern in deren Mobilfunkgerät ein, um zu surfen. Das Datenroaming war dabei nicht deaktiviert. Ein teures Vergnügen, wie sich bald herausstellen sollte, denn für den Datenverbrauch von nur 2,0481 GB forderte der österreichische Netzbetreiber T-Mobile satte 20.278,51 Euro brutto ein.

Außergerichtlich geeinigt

Dem ersten Schrecken folgte die nüchterne Überlegung. Die Dornbirner Familie suchte umgehend Rat bei Rechtsanwalt Schneider, einem profunden Kenner des nachweislichen Missverhältnisses zwischen erbrachter Leistung und tatsächlicher Kostenaufstellung, dessen sich heimische Mobilfunkbetreiber offensichtlich erdreisten. Der Bregenzer Advokat schritt einmal mehr mit Erfolg ein. Schlussendlich ging T-Mobile auf Schneiders „unpräjudizielles Angebot“ eines Betrags von 400 Euro statt der ursprünglich geforderten 20.278,51 ein, die der Anwalt als neuen „Rekordbetrag“ bezeichnete. Die Familie kam mit der neuen Kostenforderung also praktisch 50 Mal billiger davon.

Die große Roaminglüge

Der Mobilfunkbetreiber selbst hingegen ersparte sich eine gerichtliche Klage seitens des Bregenzer Rechtsanwalts, wohlwissend, dass Schneider bisher jeden Prozess wegen gestellter Horrorrechnungen aufgrund eines versehentlichen Auslandsroamings gewann. Der Anwalt spricht von einer großen Roaminglüge und begründete dies dem betroffenen Netzbetreiber in einem Schreiben zum gegenständlichen Fall mit den Worten: „Beim verrechneten Betrag bekommt der Schweizer Leistungserbringer nur etwa ein Prozent, der österreichische Staat im Wege der Umsatzsteuer 16,6 Prozent und Ihr Unternehmen 83,3 Prozent. Das kann es wohl nicht sein! Nachdem weder Ihr Unternehmen noch die anderen Netzbetreiber diesen wirtschaftlichen Sachverhalt den Kunden kommunizieren, sondern diese glauben lassen, dass das Roaming wegen der `Gier` der ausländischen Netzbetreiber derart horrend teuer ist, ist das für mich die große Roaminglüge.“ (von Gerhard Sohm; vn.at) mfg

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brus
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Re: Schockrechnung in Höhe von brutto 19.781,45

Beitrag von brus » 12.08.2018, 11:06

r a g e hat geschrieben: 11.08.2018, 10:16 Neuer Rekordbetrag bei Schockrechnung
So wie es jüngst ein Dornbirner Ehepaar getan hat. Während eines Ausflugs in die Schweiz im vergangenen Juli wählte sich die 16-jährige Tochter über einen persönlichen Hotspot ohne Wissen ihrer Eltern in deren Mobilfunkgerät ein, um zu surfen. Das Datenroaming war dabei nicht deaktiviert. Ein teures Vergnügen, wie sich bald herausstellen sollte, denn für den Datenverbrauch von nur 2,0481 GB forderte der österreichische Netzbetreiber T-Mobile satte 20.278,51 Euro brutto ein.
Immer wieder diese Klagen.
Es ist klar dass die Mobilprovider sich mit Roaming gesund stoßen, aber auch dass die Konsumenten aus Unkenntnis selber Schuld sind. Ein altes Sprichwort sagt: "Unkenntnis schützt vor Strafe nicht"
1. Das Ehepaar hätte über das Phänomen Roaming informiert sein müssen.
2. Einen Hotspot, momöglich noch ungesichert sodass jeder in der Nähe mitnaschen kann, sollte man nicht aktiv lassen, wenn nicht gebraucht.
3. Eine passende SIM Karte für Nicht-EU Länder wäre empfehlenswert gewesen.
Ich verwende so eine und würde in der Schweiz 5 Cent pro MB zahlen. Das wären im vorliegendem Fall 102,41 statt der geforderten 20.278,51 Euro.
Grüße
Gerhard

Azby
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Re: Schockrechnung in Höhe von brutto 19.781,45

Beitrag von Azby » 12.08.2018, 23:36

brus hat geschrieben: 12.08.2018, 11:06 Es ist klar dass die Mobilprovider sich mit Roaming gesund stoßen, aber auch dass die Konsumenten aus Unkenntnis selber Schuld sind. Ein altes Sprichwort sagt: "Unkenntnis schützt vor Strafe nicht"
1. Das Ehepaar hätte über das Phänomen Roaming informiert sein müssen.
2. Einen Hotspot, momöglich noch ungesichert sodass jeder in der Nähe mitnaschen kann, sollte man nicht aktiv lassen, wenn nicht gebraucht.
100 %ige Zustimmung.

Ich will sicher nicht die Mobilfunkbetreiber in Schutz nehmen, die entsprechende Preise für's Roaming verlangen. Aber gerade Personen aus Vorarlberg, wo solche Vorfälle aufgrund der Nähe zur Schweiz eben immer wieder vorkommen, sollten mittlerweile über dieses Problem ausreichend aufgeklärt sein. Dass der Vorfall dann noch dazu "während eines Ausflugs in die Schweiz" passiert ist und nicht, als sich das Handy auf österreichischem Staatsgebiet in das schweizer Netz eingebucht hat, verdeutlicht für mich recht klar, dass hier nur allzu fahrlässig vorgegangen wurde. Und auch die 16-jährige Tochter könnte hier ein bisschen mitdenken. Von der allgemein bestehenden Unsitte, nur mehr am Smartphone im Internet zu hängen und im konkreten Fall mehr als 2 GB innerhalb wohl sehr kurzer Zeit ("Ausflug") zu ziehen, ganz zu schweigen.

Boy2006
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Re: Schockrechnung in Höhe von brutto 19.781,45

Beitrag von Boy2006 » 13.08.2018, 15:03

und im konkreten Fall mehr als 2 GB innerhalb wohl sehr kurzer Zeit ("Ausflug") zu ziehen, ganz zu schweigen.
Ein bisschen Youtube und schon bist ist das weg wie nichts. :D

Azby
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Re: Schockrechnung in Höhe von brutto 19.781,45

Beitrag von Azby » 14.08.2018, 22:58

Mir ist schon klar, dass das technisch schnell geschafft ist. Mir ist auch klar, dass man das in der Praxis ohne Probleme schafft, wenn man es drauf anlegt.

Sehr spannend wird der Ausflug aber wohl nicht gewesen sein, wenn sie sich den mit Youtube verschönern musste. :roll:

r a g e
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Re: Schockrechnung in Höhe von brutto 19.781,45

Beitrag von r a g e » 10.07.2019, 14:14

6.500 € Handy-Rechnung für Salzburger

Da die Schweiz nicht zur EU gehört, fallen bei der Handy-Nutzung in unserem Nachbarland nach wie vor Roamingkosten an. Einem Salzburger wäre sein Urlaub bei den Eidgenossen deshalb beinahe teuer zu stehen gekommen. Ein Mobilfunkanbieter stellte dem Mann für rund 500 Megabyte genutzte Daten 6.500 Euro in Rechnung. Nach einer Intervention der Arbeiterkammer (AK) muss der Mann nun nur einen Bruchteil des geforderten Betrags bezahlen. Der Anbieter hatte sich kulant gezeigt, dazu verpflichtet wäre er wohl nicht gewesen.

"Viele Menschen sind der Meinung, dass mit Juni 2017 das Datenroaming gänzlich abgeschafft worden ist", erklärte Christian Obermoser vom Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Salzburg. "Ein Irrglaube, denn die neue Roaming-Regelung gilt nur innerhalb der 28 EU-Mitgliedstaaten, sowie Island, Liechtenstein und Norwegen." Sei ein Urlaub außerhalb dieser Länder geplant, sollten sich Reisende vorab beim Mobilfunkanbieter über die Kosten informieren.

"Ich habe aber das Gefühl, dass die Leute wieder unvorsichtiger werden. 1 GB Datenvolumen kann aber schnell den Wert eines Kleinwagens übersteigen." 15.000 bis 20.000 Euro Kosten seien für diese Datenmenge durchaus möglich.


Salzburger hat Schutzgrenze deaktiviert

Um derartig unverhältnismäßigen Rechnungen den Riegel vorzuschieben, sei zwar eine weltweite Schutzgrenze von 60 Euro eingeführt worden, die nur mit einer ausdrücklichen Zustimmung überschritten werden darf. "Diese Schutzgrenze hat der Betroffene deaktiviert, weil er das mobile Internet unbedingt benötigte", erklärte der AK-Konsumentenschützer.(oe24)

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Boy2006
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Re: Schockrechnung in Höhe von brutto 19.781,45

Beitrag von Boy2006 » 10.07.2019, 14:37

weil er das mobile Internet unbedingt benötigte
muss der Mann nun nur einen Bruchteil des geforderten Betrags bezahlen. Der Anbieter hatte sich kulant gezeigt
Haha geil dann surfe Ich im Ausland auch 24/7 und komme mit der ausrede "Ich habe es unbedingt benötigt und zahle einen bruchteil. :lol:

djrob15
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Re: Schockrechnung in Höhe von brutto 19.781,45

Beitrag von djrob15 » 22.08.2019, 13:34

Lieber brus, lieber Azby,

ich gebe euch da nur bedingt recht. Warum?
Weil es zum Einen ein Wucher ist, wenn der österr. Provider pro MB ein paar Cent an den Schweizer Provider zahlt und dem Kunden aber das 100 000fache in Rechnung stellt, zum zweiten gerade im Grenzgebiet das Ganze eine große Falle darstellt.

Wir alle wissen, daß ein Smartphone auch im Ruhrzstand Daten verbraucht, und durch das EU Roaming muss man quasi das Datenroaming einschalten für Deutschland und ander EU Länder, wo es ja kostenlos ist. Wohnt man zB in Höchst und das eigene Netz fällt aus, bucht sich das Handy ins Schweizer Netz ein und lädt unbemerkt Daten, allerdings greift hier die 60€ Sperre nicht, da Schweiz nicht in der EU ist.
Hier müsste der Gesetzgeber eingreifen und auch die Smartphonehersteller, wo man das Datenroaming für Nicht-EU Länder ein- bzw. ausschalten kann (sollte standardmäßig ausgeschaltet sein), denn man kann nicht dem Konsumenten zumuten, daß er technisch versiert ist und sich damit auskennen muss.
Oder es wird gesetzlich geregelt, daß das Datenroaming in Nicht-EU Länder vom Vertragsbeginn deaktiviert ist und man es gezielt beim Provider einschalten muss.
Bei den Bankomatkarten wurde ja auch die außereuropäische Sperre eingeführt, da zuviel Mißbrauch passiert ist.

Auch der Vergleich - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht - hinkt ordentlich. Erstens ist es kein Gesetz und zweitens ist es eine Kostenfalle, die repariert gehört.
Ich möchte nicht wissen, wieviel Kunden den Providern ne Menge Geld in den Rachen schieben, da sie unwissend in der Schweiz Daten gezogen haben und dafür Horrorsummen zahlen ohne zu klagen.
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Alle sagten, das geht nicht.
Bis meinereiner kam, der das nicht wusste und es einfach machte.

r a g e
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Re: Schockrechnung in Höhe von brutto 19.781,45

Beitrag von r a g e » 23.08.2019, 12:39

djrob15 hat geschrieben: 22.08.2019, 13:34 Wohnt man zB in Höchst und das eigene Netz fällt aus, bucht sich das Handy ins Schweizer Netz ein und lädt unbemerkt Daten, allerdings greift hier die 60€ Sperre nicht, da Schweiz nicht in der EU ist.
Kostengrenze für Datenroaming

Bei österreichischen Betreibern ist in der Regel ein Kostenlimit von 60 Euro voreingestellt. Sicherheitshalber sollten Sie sich aber vergewissern, dass das Limit bei Ihrem Vertrag aktiviert ist. Viele Betreiber bieten auch an, dass man andere, individuelle Kostengrenzen festlegen kann.

Ihr Betreiber darf Ihnen nicht mehr als das (gewählte) Limit verrechnen, außer Sie erlauben es ausdrücklich. Wenn 80 Prozent der Kostengrenze erreicht sind, erhalten Sie eine Nachricht und eine weitere bei Verbrauch des Höchstbetrages. In dieser Nachricht steht, was Sie tun müssen, um Datenroaming weiter nutzen zu können. Ansonsten werden Datendienste im Ausland bis zum Ende Ihrer Rechnungsperiode gesperrt.

Diese Regelung gilt weltweit (mit Ausnahme des Roamings auf Flugzeugen und Schiffen).

Quelle : RTR

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Re: Schockrechnung in Höhe von brutto 19.781,45

Beitrag von r a g e » 22.09.2019, 14:21

AK NÖ: Teures Urlaubs-Souvenir - Netzbetreiber wollte 22.000 Euro fürs Roaming

Aus allen Wolken fiel ein Mann aus dem südlichen Niederösterreich, als er seine Juli-Handyrechnung bekam. Sein Handynetzbetreiber forderte fast 22.000 Euro von ihm ein – Roamingkosten, die während seines Türkei-Urlaubs angefallen waren. Dabei hatte der Mann im Vorfeld sogar extra auf einen Tarif gewechselt, bei dem 2 Gigabyte Daten inkludiert sind. Er wandte sich daher an die AK Niederösterreich. Mit Erfolg: „Es wurde eine Einigung mit dem Netzbetreiber erzielt und die Forderung auf 400 Euro reduziert“.

Damit KonsumentInnen vor hohen Kosten geschützt werden, gibt es zwei wirksame Schutzmechanismen. Der Netzbetreiber muss seine KundInnen beim Einbuchen in ein fremdes Netz mit einem Info-SMS über die Konditionen und Kosten für Roamingdienste aufklären. Außerdem greift nach dem Erreichen von 60 Euro Kosten für Datenroaming eine automatische Sperre. „Beides aber nur, wenn man diese Services nicht deaktiviert." Im Fall des Niederösterreichers gab der Netzbetreiber an, der Kunde habe die 60-Euro-Sperre deaktiviert und das inkludierte Datenvolumen um rund 1,4 Gigabyte überschritten.

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