minibob Gebührenerhöhung

Beiträge zum Thema Preise und Gebühren

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tszr
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minibob Gebührenerhöhung

Beitrag von tszr » 03.02.2020, 06:26

Hallo Leute,

ich wollte mal fragen, wer von euch hat die Info zur Gebührenerhöhung für miniBob per E-Mail Ende 2019 erhalten?
https://www.bob.at/preisanpassung/

Ich habe keine erhalten, somit mal Einspruch gegen die neuen Tarife erhoben, da diese lt. TKG min. 2 Monate vorher bekannt gegeben werden müssen + kostenloses Sonderkündigungsrecht, denke ein kleiner Link auf der bob Homepage reicht hier nur für miniBob Wertkarten Kunden für miniBob Vertragskunden muss meiner Meinung min. ein Mail / SMS / Brief oder Aufdruck auf der Rechnung erfolgen!

PS: Rechnungen erhalte ich regelmäßig per Mail im SPAM Order war auch nichts und auch kein Aufdruck auf den Rechnungen und kein SMS erhalten.

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minibob Vertrag
Die unten angeführten Preise gelten für Anrufe pro Minute, bei SMS pro SMS, und bei Datennutzung pro Megabyte (MB):

Minuten, SMS & Daten Österreich Bisherige Konditionen Neue Konditionen
bob ruft bob
€ 0,068
€ 0,08
bob ruft andere Mobilfunkanschlüsse einschließlich A1 und B-FREE
€ 0,068
€ 0,08
bob ruft Festnetz
€ 0,068
€ 0,08
bob ruft bob box (0680 77000)
€ 0,068
€ 0,08
bob ruft private Netze (05)
€ 0,068
€ 0,08
Rufnummern für Dial-up Zugänge (0718)
€ 0,068
€ 0,08
Standortunabhängige Festnetznummern (0720)
€ 0,068
€ 0,08
Rufnummern für konvergente Dienste (0780)
€ 0,068
€ 0,08
bob schickt Mobil-Text (SMS) an inländisches Netz pro SMS
€ 0,068
€ 0,08
SMS Bestätigung pro (angeforderter/erhaltener) Bestätigung
€ 0,068
€ 0,08
Datenübertragung via GPRS/UMTS/EDGE
€ 0,068
€ 0,15 SMS ins Ausland
bob schickt SMS an ausländisches Netz pro SMS (EU/EWR)
€ 0,068
€ 0,072
bob schickt SMS an ausländisches Netz pro SMS
€ 0,068
€ 0,35 Roaming ZONE EU Abgehende Verbindungen/Min € 0,068 € 0,08 Preis pro abgehender SMS € 0,068 € 0,08 Datenroaming € 0,068 € 0,15 ZONE 2 Abgehende Verbindungen/Min € 1,99 € 2,49 Ankommende Verbindung/Min € 0,99 € 1,49 Preis pro abgehender SMS € 0,40 € 0,99 ZONE 3 Abgehende Verbindungen/Min € 2,99 € 4,99 Ankommende Verbindung/Min € 1,99 € 2,49 Preis pro abgehender SMS € 0,45 € 0,99 ZONE 4 Preis pro abgehender SMS € 0,50 € 0,99
Alle Preise inkl. USt.

Für Anmeldungen und Tarifwechsel ab dem 28.6.2012 ändert sich zusätzlich noch:
Taktung Daten
Abrechnung in ganzen Blöcken a 64 KB Datentransfervolumen je GPRS/UMTS/EDGE/LTE-Session
Abrechnung in ganzen Blöcken a 1 MB Datentransfervolumen je GPRS/UMTS/EDGE/LTE-Session

Die von den Änderungen betroffenen Kunden werden mittels Schreiben, per E-Mail oder per SMS bei Wertkarte
(gemäß Mitteilungsverordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH) verständigt.

mfg

tszr
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Re: minibob Gebührenerhöhung

Beitrag von tszr » 08.02.2020, 06:20

ich wollte mal fragen, wer von euch hat die Info zur Gebührenerhöhung für miniBob per E-Mail Ende 2019 erhalten?
Hat hier keiner mehr den miniBob Vertrag, da keine Antworten?

mfg

maga
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Re: minibob Gebührenerhöhung

Beitrag von maga » 08.02.2020, 20:15

Ich habe einen minibob Vertrag.
Bei mir kam die Info per E-Mail am 29.11.2019 mit dem Betreff "Wichtige Information über vertragliche Änderungen". Darin war dann ein Link zum PDF.

tszr
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Re: minibob Gebührenerhöhung

Beitrag von tszr » 10.02.2020, 06:45

Hallo,
29.11.2019 geht sich aber in 2 Monaten bis zum 10.11.2020 nicht aus, da fehlen ein paar Tage.
zudem hab ich nichts erhalten, auch nicht im SPAM Ordner.
mfg

r a g e
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Re: minibob Gebührenerhöhung

Beitrag von r a g e » 10.02.2020, 10:53

2 Monate bevor die Preisanpassung wirksam wird muss diese veröffentlicht werden (z.B. auf der Internetseite des Betreibers, was bei bob der Fall war) bzw. mindestens 1 Monat vorher muss der Kunde darüber informiert werden. mfg

tszr
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Re: minibob Gebührenerhöhung

Beitrag von tszr » 10.02.2020, 18:13

§ 25 TKG 2003 Geschäftsbedingungen und Entgelte

(2) Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Entgeltbestimmungen sind vor ihrer Wirksamkeit der Regulierungsbehörde anzuzeigen und in geeigneter Form kundzumachen. Für den Teilnehmer nicht ausschließlich begünstigende Änderungen gilt eine Kundmachungs- und Anzeigefrist von zwei Monaten

(3) Der wesentliche Inhalt der nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen ist dem Teilnehmer mindestens ein Monat vor In-Kraft-Treten der Änderung in geeigneter Form, etwa durch Aufdruck auf einer periodisch erstellten Rechnung, mitzuteilen.

PS: In meinem Fall egal ob ein oder zwei Monate, da Mail oder Aufdruck auf die Rechnung nie erhalten.
mfg

Matula
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Re: minibob Gebührenerhöhung

Beitrag von Matula » 17.10.2020, 04:31

Ich hab die Info per Brief erhalten - was ich mich erinnern kann, rechtzeitig...

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